M550d Leistungsverlust
Hallo zusammen,
Gestern wollte ich meinen gebrauchten (BJ 3/2018, 62tkm) beim BMW Händler abholen, fahre paar Kilometer auf der Autobahn und unter Last blinkt auf einmal der Fehler bzgl Störung Antrieb/Leistungsverlust bzw Leistungsminderung auf. Mit dem Schraubenschlüssel Symbol.
Bin umgehend wieder zum Händler gefahren, die danach geschaut haben. Nach einer Stunde kam der Meister und sagte mir, dass sie den genauen Fehler noch nicht gefunden haben. Er baut aktuell keinen Ladedruck auf bzw. nicht genügend. Und es gebe noch was am NoX Sensor.
Was sagt ihr dazu? Wird das was größeres? Bekanntes Problem? Direkt vom Kauf zurücktreten.
Besten Dank schon mal
356 Antworten
Warum ein Armutszeugnis? Das habe ich doch oben schon vorhergesagt jetzt die Werkstatt ehrlich genug, es zu sagen.
Der Verkäufer ist verantwortlich. Die Werkstatt hat nur die Arbeit und keine Sicherheit, dass sie alles bezahlt bekommt, was die aufwendige Fehlersuche und Reparatur sie kostet. Dann kann die sich ewig mit dem (ja sehr halbseidenen) Verkäufer rumstreiten. Warum sollte sie das tun? Den Verdienst vom Verkauf hat der Verkäufer eingesackt, der wird auf die Garantieversicherung verweisen, das wird ewig im Dreieck gehen...
@saint77: Faktisch hat der Verkäufer schon 2 "Schüsse" gehabt. Der erste war de NOx-Sensor, der Versuch deiner Werkstatt am Ort war formal der 2. . Aber lass ihn halt nochmal probieren, danach kann er die Karre gleich behalten.
...die programmbasierte Fehlersuche ist nach vorherige Auswahl der Testmodule durchführbar - das setzt natürlich eine gewisse Systemkenntnis voraus.
Über den Umfang der Fehlersuche sollte sich die ausführende Werkstatt mit dem Verkäufer abstimmen können, zumal für die meisten Anwendungen Arbeitswerte festgelegt sind - die Kosten also abzuschätzen sind.
Ich denke, das Ding ist denen zu kompliziert.
Zitat:
@maxmosley schrieb am 31. Januar 2023 um 11:24:02 Uhr:
...die programmbasierte Fehlersuche ist nach vorherige Auswahl der Testmodule durchführbar - das setzt natürlich eine gewisse Systemkenntnis voraus.
Über den Umfang der Fehlersuche sollte sich die ausführende Werkstatt mit dem Verkäufer abstimmen können, zumal für die meisten Anwendungen Arbeitswerte festgelegt sind - die Kosten also abzuschätzen sind.
Ich denke, das Ding ist denen zu kompliziert.
So sehe ich das aus. Vielleicht hat die Werkstatt aber auch schon unschöne Erfahrungen mit der Meldung "Ladedruck zu niedrig" gehabt und wissen, dass es eine never-ending story sein kann. H2 Motors hat gestern ein Youtube-Video veröffentlicht, in dem ein N47 mit der besagten Fehlermeldung bislang auch noch nicht gefixt werden konnte =>
https://youtu.be/9ontBdvLD0M?t=2254...Zitat "https://youtu.be/9ontBdvLD0M?t=2254"
Es ist zwar off topic, aber es bleibt unklar, ob hier der "Luftmassensystemtest" vollständig durchgeführt wurde.
Dessen Voraussetzung ist laut Beschreibung zwar, dass keine LMS-relevanten Fehlereinträge bestehen, allerdings wird er dadurch nicht blockiert - ist also durchführbar.
Wenn Ladedruckfehler bestehen, Leckagen und Sensorfehler nach erster Übersicht ausscheiden, würde ich
1. die AGR deaktivieren und checken, dass das AGR-Ventll geschlossen ist (minimaler Aufwand).
2. den Krümmerdruck messen (T-Stück + Manometer in der Zuleitung zum Abgasdrucksensor vor Turbo)
3. den Ladedruck direkt messen (Abgriff + Manometer an der Ladedrucksensoraufnahme am Luftsammler)
1. isoliert den Krümmer vom Ladeluftstrang
2. prüft auf korrekte Druckwerte als Maß für die Antriebsenergie der Turbine und ev. Motorschäden
3. prüft auf korrekte Ladedruckwerte als Maß für die Förderleistung des Verdichters
Dieses Vorgehen ist im Wesentlichen für alle Motorvarianten gleich.
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Zitat:
@saint77 schrieb am 31. Januar 2023 um 10:38:08 Uhr:
Kurzes Update: die hiesige Werkstatt möchte sich nicht auf Fehlersuche begeben und hat dem Verkäufer angeraten, dass Auto abzuholen und selbst nachzuschauen. Der Verkäufer will es die Tage dann abholen. Rechtlich gesehen darf der Verkäufer zweimal den gleichen Fehler nachbessern bis es zu einer Rücknahme des KV kommt. Dementsprechend darf/muss er nochmal ran.
Wenn er sich so anstellt wie bisher, ist die Chance ja sehr groß, dass du vom Kauf zurücktreten kannst…
Ich hätte gar kein Bock mehr auf die Karre.
Ich hab auch keinen Bock mehr auf die Karre. Das wird gerade intern im Autohaus versucht zu klären, ich hab aber mal meinen Anwalt informiert. Kurze Fristsetzung und jetzt müssen die sich mal zügig bewegen. Schade, denn eigentlich hat mir das Auto gut gefallen.
Zitat:
@saint77 schrieb am 31. Januar 2023 um 16:45:43 Uhr:
Ich hab auch keinen Bock mehr auf die Karre. Das wird gerade intern im Autohaus versucht zu klären, ich hab aber mal meinen Anwalt informiert. Kurze Fristsetzung und jetzt müssen die sich mal zügig bewegen. Schade, denn eigentlich hat mir das Auto gut gefallen.
Genau der richtige Weg, alles andere bringt Nix mehr…
So ein hin und her….Ganz übler Service….
Sollte es klappen - in Solingen steht ein schöner D5 bei Keitz.
Jünger sogar.
Gründlich Probefahren halt diesmal...
Viel Glück!!😎
Antrieb natütlich fein aber die gepimpte Serienoptik der vLCI Alpina finde ich sowas von zum davon rennen. Und dann auch noch mit dem "schwarz/schwarz-Langweiligpaket". Ne, danke.
(Mal abgesehen davon trifft es mit 125'000km von 2 Vorbesitzern nicht die artikulierten Anforderungen des TE)
Zitat:
@Hoernchen550d2020 schrieb am 31. Januar 2023 um 17:21:20 Uhr:
Sollte es klappen - in Solingen steht ein schöner D5 bei Keitz.
Jünger sogar.
Gründlich Probefahren halt diesmal...
Viel Glück!!😎
Wie sieht es eigentlich bei Alpina bzgl eventuell anfallenden Kulanzsachen aus ?
Ich würde in dieser Fahrzeugkategorie nur von einem BMW Händler inkl. 2 Jahre Premium Selection kaufen.
Bei meinem wurden mittlerweile nach Kauf (2022 ) mit 75Tkm bis dato mit 105Tkm auf Kulanz schon einiges erneuert:
-Sitzpolster ( Schaumstoff )
-Dekorleiste Fahrertür
-Dekorleiste Beifahrertür
-Dekorleiste Armaturenbrett
-beleuchtete Einstiegsleisten Links/Rechts
-Agr Ventil
-AGR Kühler
-Sideview Kamera Fahrerseite inkl. Kabelbaum
-Sensor Lambdasonde
Denke etliche Sachen wären bei einem Nicht BMW Autohaus definitiv nicht ersetzt worden.
Ich kaufe nur noch beim Original Händler bzw Niederlassung. Um reine Service Partner mache ich auch einen Bogen. Den Stress muss ich mir nicht nochmal geben.
Neues Update: der Verkäufer hat heute das Auto abgeholt und will sich selbst nochmal ein Bild von dem Fehler/Schaden machen und ihn erneut - mit dem Hinweis auf 2x liges Nachbessern - beheben. Die Geschäftsführung prüft aber zwischenzeitlich den Rückkauf/Tausch. Mein Anwalt kann erst nach der 2. Nachbesserung Vollgas geben und alles auf dem juristischen Weg klären. Bis dahin muss ich mich noch gedulden….
Immer besser wenn es ohne Anwalt geht, nicht vergessen, die Leben vom Streiten und nicht vom moderieren.
In dem Fall würde ich auch eher mit Anwalt die Abwicklung machen. Da wissen sie zumindest gleich was die Uhr geschlagen hat.
Hätten sie wirklich Interesse an einem reibungslosen Ablauf gehabt, hätte der Wagen so nie übergeben werden dürfen.