Lkw vs. 335i 1:0

BMW 3er F30

Hi,

mir ist heute ein Lkw in meinen geparkten 335i reingefahren. Stossstange ist hin. Leider hat er auch die Seite voll erwirscht.

Mit welcher Schadenssumme würdet ihr hier rechnen? Kann man das Blech dort hinten an der Seite ohne Spachteln überhaupt noch hinbekommen? Das ist doch fest die Karosserie.

20170728-152955
Beste Antwort im Thema

Felge&Seitenteil sind mit dabei, das kann dir keiner wirklich sagen. Die Schadensumme ist jedenfalls hoch genug, dass Du Dir einen Gutachter kommen lassen kannst. Und das würde ich auch in Deinem Sinn in Anspruch nehmen!

Wenn ich jetzt 3.000 € schätze, kann das der Realität nah kommen, aber es können auch 7.000 € werden.
Lass es ordentlich bei BMW machen, sonst trägst Du das Wiederverkaufsrisiko.
Und nicht von der gegnerischen Versicherung belämmern lassen wg eigenen Gutachter oder anderer Werkstatt.
Geh zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht und lass es von ihm übernehmen!

Ich würde beim 335i KEINEN Kompromiss eingehen!

72 weitere Antworten
72 Antworten

Zitat:

@DrivePolo schrieb am 9. August 2017 um 16:27:23 Uhr:


Nein, Versicherungen machen das gerne, weil sie dann günstiger davon kommen können (!). Sie lassen den Schaden erstmal über VK ablaufen (am besten noch über Partnerwerkstätte und mit eigenen Gutachtern etc.) und lassen sich das dann am Ende von der gegnerischen Versicherung bezahlen.

Für den TE bedeutet dies, dass er am Ende nicht hochgestuft wird. Jedoch haben damit eventuell alle Partner im HUK-Netz profitiert (wovon am Ende auch wieder die HUK profitiert, denn so können größere Leistungspakete ausgehandelt werden).

Bedeutet das auch, dass er die Leistungen bekommt, die ihm von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zustehen, die eine VK i.d.R. aber nicht bezahlt?

Macht aber nach wie vor nur Sinn, wenn Schädiger und Geschädigter bei der selben Versicherung sind, sonst müsste die HUK ja gar nichts bezahlen, oder übersehe ich was?

Zitat:

@Jens Zerl schrieb am 9. August 2017 um 16:06:38 Uhr:


Wessen Vollkaskoschaden soll es denn sonst sein? Du kannst ja schlecht was über die Vollkasko Deines Unfallgegners abrechnen. Das ergibt alles gar keinen Sinn.

Ich verstehe zwar nicht, dass das überhaupt rechtens sein soll, aber das als Vollkaskoschaden abzurechnen ist auf jeden Fall ein Fehler, weil die Vollkasko viel weniger bezahlt als die Haftpflicht (vom Selbstbehalt und der Höherstufung mal ganz abgeshen). VK bezahlt meines Wissens nach z.B. keine Beilackierung bei Farbungleichheiten, keinen Leihwagen, auch nicht alle eine Wertminderung.

Warum gibt es einen KVA von BMW, wenn es ein Gutachten gibt?

Hä?

Die HUK Coburg hatte mir letzte Woche mitgeteilt, dass ich den Schaden als eigenen Vollkaskoschaden abrechnen soll, damit die Reparatur schneller durchgeführt werden kann. Ich würde auch nicht zurückgestuft werden, sobald die Haftungsfrage für die HUK geklärt ist.

Hintergrund ist, dass die "Vollexperten" bei der HUK nur Postfachgrößen von 5 MB haben und keine ZIP-Dateien öffnen können. Ich hatte ihnen nämlich das Polizeiprotokoll und sämtliche Unterlagen bereits vor über 1 Woche als ZIP zugeschickt. Da war die Haftungsfrage klar. Aber die ZIP haben sie nicht geöffnet. Also ging 1 Woche ins Land ohne das bei der HUK was passierte.

Jetzt liegt das Gutachten der Dekra im Auftrag der HUK vor. Vorgestern erstellt.

Zitat:

@DrivePolo schrieb am 9. August 2017 um 16:27:23 Uhr:


Nein, Versicherungen machen das gerne, weil sie dann günstiger davon kommen können (!). Sie lassen den Schaden erstmal über VK ablaufen (am besten noch über Partnerwerkstätte und mit eigenen Gutachtern etc.) und lassen sich das dann am Ende von der gegnerischen Versicherung bezahlen.

Für den TE bedeutet dies, dass er am Ende nicht hochgestuft wird. Jedoch haben damit eventuell alle Partner im HUK-Netz profitiert (wovon am Ende auch wieder die HUK profitiert, denn so können größere Leistungspakete ausgehandelt werden).

Ehrlich gesagt will ich da nicht viel zu sagen, aber lieber TE, das hätte dir mehr als klar sein müssen. Der Gang zum Anwalt oder direkt zu BMW hätte dir all das erspart. Wer sich auf die Aussagen der eigenen Versicherung verlässt, liefert sich meistens selbst ans Messer.

Zwar passiert dir da nicht wirklich was, aber du hättest eventuell mehr rausbekommen (was dir zusteht), hättest du es ohne deine Versicherung gemacht.

Ich habe der HUK heute gesagt, dass ich den Schaden NICHT über die Vollkasko regulieren lassen will.

Ich ging aber davon aus, dass der Gutachter bei der Dekra unabhängig ist und der Schaden unvoreingenommen bewertet.

Ob das so ist, werde ich sehen, sobald ich bei BMW bin.

Zitat:

@thomas_1986 schrieb am 9. August 2017 um 16:30:40 Uhr:


Hä?

Die HUK Coburg hatte mir letzte Woche mitgeteilt, dass ich den Schaden als eigenen Vollkaskoschaden abrechnen soll, damit die Reparatur schneller durchgeführt werden kann. Ich würde auch nicht zurückgestuft werden, sobald die Haftungsfrage für die HUK geklärt ist.

Hintergrund ist, dass die "Vollexperten" bei der HUK nur Postfachgrößen von 5 MB haben und keine ZIP-Dateien öffnen können. Ich hatte ihnen nämlich das Polizeiprotokoll und sämtliche Unterlagen bereits vor über 1 Woche als ZIP zugeschickt. Da war die Haftungsfrage klar. Aber die ZIP haben sie nicht geöffnet. Also ging 1 Woche ins Land ohne das bei der HUK was passierte.

Jetzt liegt das Gutachten der Dekra im Auftrag der HUK vor. Vorgestern erstellt.

Nur nochmal zum Verständnis. Die HUK ist Deine Versicherung und Dein Unfallgegner ist zu 100% schuld an dem Unfall?
Dann müsste die HUK doch normalerweise nichtmal involviert sein. Bei meinem letzten fremdverschuldeten Unfall habe ich jedenfalls keinerlei Kontakt mit meiner eigenen Versicherung gehabt.

Ähnliche Themen

Zitat:

@thomas_1986 schrieb am 9. August 2017 um 14:50:04 Uhr:


Ich glaube, die haben mich bei der HUK Coburg ein wenig aufs Glatteis geführt. Die Dame von der HUK meinte, ich sollte den Schaden doch über die Vollkasko laufen lassen, weil das schneller ginge.

Gesagt, getan. Daraufhin gab es einen Termin beim Gutachter der Dekra. Der hat aber meiner Meinung nach im Sinne der HUK begutachtet, als wäre es mein eigener Vollkaskoschaden. Also mehr oder weniger zu meinen Lasten.

Irgendwie gefällt mir das Ganze nicht...

Der Schaden wird vom Gutachter der Dekra auf 4.500 € geschätzt.

Mal sehen wie der KVA von BMW ausfällt?

Weshalb hast du ein schlechtes Gefühl beim Gutachten das der DEKRA Gutachter erstellt hat?

Zitat:

@Jens Zerl schrieb am 9. August 2017 um 16:37:04 Uhr:



Nur nochmal zum Verständnis. Die HUK ist Deine Versicherung und Dein Unfallgegner ist zu 100% schuld an dem Unfall?

Korrekt!

Zitat:

@Jens Zerl schrieb am 9. August 2017 um 16:37:04 Uhr:


Dann müsste die HUK doch normalerweise nichtmal involviert sein. Bei meinem letzten fremdverschuldeten Unfall habe ich jedenfalls keinerlei Kontakt mit meiner eigenen Versicherung gehabt.

Nein. Ich habe bei der HUK einen Auslandsschutz. Das bedeutet, dass die für mich den Schaden regulieren und sich mit der Versicherung im Ausland auseinander setzen.

Deshalb ist die HUK involviert.

Zitat:

@thomas_1986 schrieb am 9. August 2017 um 16:47:29 Uhr:



Zitat:

@Jens Zerl schrieb am 9. August 2017 um 16:37:04 Uhr:



Nur nochmal zum Verständnis. Die HUK ist Deine Versicherung und Dein Unfallgegner ist zu 100% schuld an dem Unfall?

Korrekt!

Zitat:

@thomas_1986 schrieb am 9. August 2017 um 16:47:29 Uhr:



Zitat:

@Jens Zerl schrieb am 9. August 2017 um 16:37:04 Uhr:


Dann müsste die HUK doch normalerweise nichtmal involviert sein. Bei meinem letzten fremdverschuldeten Unfall habe ich jedenfalls keinerlei Kontakt mit meiner eigenen Versicherung gehabt.

Nein. Ich habe bei der HUK einen Auslandsschutz. Das bedeutet, dass die für mich den Schaden regulieren und sich mit der Versicherung im Ausland auseinander setzen.

Deshalb ist die HUK involviert.

Ok, das hatte ich inzwischen schon wieder vergessen, dann macht es Sinn.

Zitat:

@Oliver_73 schrieb am 9. August 2017 um 16:37:28 Uhr:


Weshalb hast du ein schlechtes Gefühl beim Gutachten das der DEKRA Gutachter erstellt hat?

Weiß nicht. Ist ein Bauchgefühl. Deshalb schrieb ich ja, dass ich auf die Aussagen von BMW gespannt bin.

Mir gefällt nicht, dass der Gutachter in das Gutachten die HUK als Auftraggeber reingeschrieben hat und dass da Vollkaskoschaden mit Werkstattbindung drinnen steht.

Ich habe bereits den Gutachter kontaktiert und bestehe auf die Korrektur dieser Angaben. Das ist definitiv falsch! Der Schaden wird von BMW repariert!

Wann kannst du mit der Aussage von BMW rechnen...??

Zitat:

@Oliver_73 schrieb am 9. August 2017 um 16:59:32 Uhr:


Wann kannst du mit der Aussage von BMW rechnen...??

Termin ist Ende nächste Woche. Vorher war nichts frei, obwohl ich sie schon vor 1 Woche wegen einem Termin angerufen habe.

Zitat:

@thomas_1986 schrieb am 29. Juli 2017 um 08:31:58 Uhr:


Ist das wirklich notwendig bzw. sinnvoll mit dem Anwalt?

Ich habe bei der HUK Coburg den Auslandsschadenschutz. Das heisst die Schadensabwicklung läuft so, als sei der Unfall in Deutschland geschehen. Die HUK erstattet alle Forderungen, auf die ich in Deutschland Anspruch hätte, wenn der Unfallverursacher bei der HUK den gleichen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz hätte wie ich.

Hallo Thomas,

natürlich macht es Sinn, dass du einen Anwalt einschaltest. Und es kostet dir erst einmal auch nichts, wenn du dir einen "Fachanwalt für Verkehrsrecht" suchst und ihn den Sachverhalt kurz schilderst und dabei fragst, was dich das Mandat kostet. Ich gehe hier davon aus, dass die gegnerische Seite die Rechtsberatung auch zahlen muss, bin mir aber wegen des Auslandsbezuges nicht hundetrprozentig sicher. Frag einfach den Fachanwalt!

So, wie deine Schilderungen mit der HUK sich lesen, wäre ich mir nicht so sicher, dass du nicht gerade deinen eigenen Schadensfall hervorrufst und dann auch noch für den Lapsus des Anderen zahlen musst.

So denn viel Glück!

Zitat:

@ChrisH1978 schrieb am 9. August 2017 um 17:10:05 Uhr:


Hallo Thomas,

natürlich macht es Sinn, dass du einen Anwalt einschaltest. Und es kostet dir erst einmal auch nichts, wenn du dir einen "Fachanwalt für Verkehrsrecht" suchst und ihn den Sachverhalt kurz schilderst und dabei fragst, was dich das Mandat kostet. Ich gehe hier davon aus, dass die gegnerische Seite die Rechtsberatung auch zahlen muss, bin mir aber wegen des Auslandsbezuges nicht hundetrprozentig sicher. Frag einfach den Fachanwalt!

So, wie deine Schilderungen mit der HUK sich lesen, wäre ich mir nicht so sicher, dass du nicht gerade deinen eigenen Schadensfall hervorrufst und dann auch noch für den Lapsus des Anderen zahlen musst.

So denn viel Glück!

Hallo Chris!

Ich will eigentlich nur, dass mein Auto fachgerecht von BMW repariert wird. Fachgerecht heißt, ich will dass das Auto möglichst wieder so ist, wie ab Werk. Ich will auch eine Entschädigung durch die Wertminderung. Das Auto ist nun definitiv ein Unfallwagen. Ich will ggf. einen Mietwagen während mein Auto bei BMW repariert wird.

Nicht mehr und nicht weniger.

Es reicht, dass ich diese Rennerei jetzt habe, nur weil einer seinen LKW nicht unter Kontrolle hat.

Nochmals ein Link einer Kanzlei zum Thema Schadensersatz bei einem Unfall mit Auslandsbezug:
https://www.ra-kotz.de/unfallimausland.htm

Für dich dürfte Punkt 4 relevant sein.

oder hier:
http://www.advocat24.de/user_files/rechtstipps/auslandsunfall.pdf
-> in der Tabelle kannst du auch grob sehen welche Ansprüche du in welchem Land geltend machen kannst

In Deutschland wäre der Anspruch auf eine anwaltliche Vertretung gegeben, aber wenn dir ein Schaden im Ausland zugefügt wird, ist es noch viel wichtiger, dass ihr den rechtlichen Rahmen des Staates beachtet, in dessen der Unfall gelegen hat.

Zitat:

@ChrisH1978 schrieb am 9. August 2017 um 17:21:18 Uhr:


Nochmals ein Link einer Kanzlei zum Thema Schadensersatz bei einem Unfall mit Auslandsbezug:
https://www.ra-kotz.de/unfallimausland.htm

Für dich dürfte Punkt 4 relevant sein.

oder hier:
http://www.advocat24.de/user_files/rechtstipps/auslandsunfall.pdf
-> in der Tabelle kannst du auch grob sehen welche Ansprüche du in welchem Land geltend machen kannst

In Deutschland wäre der Anspruch auf eine anwaltliche Vertretung gegeben, aber wenn dir ein Schaden im Ausland zugefügt wird, ist es noch viel wichtiger, dass ihr den rechtlichen Rahmen des Staates beachtet, in dessen der Unfall gelegen hat.

Mir sind die Kosten für den Anwalt herzlich egal, weil ich das durch die Rechtsschutzversicherung der Allianz abwickeln lasse. Dort ist der Schaden bereits gemeldet.

Ich werde auf die Zusicherung der HUK (Auslandsschutz) allerdings bestehen.

Dann such dir einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Wenn du mir per PN schreibst, woher du kommst, kann ich dir auch verraten, ob ich dir einen vielleicht empfehlen kann.

Deine Antwort
Ähnliche Themen