Nur als Hinweis - mit der Anschaffung ist nicht der Bestellvorgang gemeint, sondern das Verschaffen - hier der wirtschaftlichen - Verfügungsmacht. Das kann stets indiviualvertraglich vereinbart werden, daher ist eine allgemeine Aussage hier zu Kauf-, SLB oder normalen Leasingvorgängen nicht möglich.
An dieser Stelle sei nochmals darauf verwiesen, dass wir hier ohnehin nur Grundsätze diskutieren. Wenn es um individuelle Auswirkungen geht, ist stets der persönliche Steuerberater oder Rechtsberater (RA/FA f. Steuerrecht) oder die LoHi für eine individuelle Aussage zu kontaktieren. Eine Beratung findet hier auf MT nicht statt.
Übrigens - die lektorierte Fassung (BR-Drs. 233/25 v. 05.06.25) hat hier keine Änderung für die Bewertung des privaten Nutzungsanteils gebracht. Hier bleibt es (zumindest aktuell) bei einer Anwendung der Änderung (BLP 70k > 100k) bei Anschaffungen ab dem 1. Juli 2025.
PS: Die Erstzulassung spielt immer eine Rolle bei der Bestimmung des Listenpreises zuzüglich der Kosten für (werkseitige) Sonderausstattung.