Lkw vs. 335i 1:0

BMW 3er F30

Hi,

mir ist heute ein Lkw in meinen geparkten 335i reingefahren. Stossstange ist hin. Leider hat er auch die Seite voll erwirscht.

Mit welcher Schadenssumme würdet ihr hier rechnen? Kann man das Blech dort hinten an der Seite ohne Spachteln überhaupt noch hinbekommen? Das ist doch fest die Karosserie.

20170728-152955
Beste Antwort im Thema

Felge&Seitenteil sind mit dabei, das kann dir keiner wirklich sagen. Die Schadensumme ist jedenfalls hoch genug, dass Du Dir einen Gutachter kommen lassen kannst. Und das würde ich auch in Deinem Sinn in Anspruch nehmen!

Wenn ich jetzt 3.000 € schätze, kann das der Realität nah kommen, aber es können auch 7.000 € werden.
Lass es ordentlich bei BMW machen, sonst trägst Du das Wiederverkaufsrisiko.
Und nicht von der gegnerischen Versicherung belämmern lassen wg eigenen Gutachter oder anderer Werkstatt.
Geh zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht und lass es von ihm übernehmen!

Ich würde beim 335i KEINEN Kompromiss eingehen!

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Eben! Und dessen Kosten trägt dann der gegnerische Verein! 😉

Ist das wirklich notwendig bzw. sinnvoll mit dem Anwalt?

Ich habe bei der HUK Coburg den Auslandsschadenschutz. Das heisst die Schadensabwicklung läuft so, als sei der Unfall in Deutschland geschehen. Die HUK erstattet alle Forderungen, auf die ich in Deutschland Anspruch hätte, wenn der Unfallverursacher bei der HUK den gleichen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz hätte wie ich.

Ausland kann bedeuten, dass du sehr wenig von dem bezahlt bekommst, was hier in D selbstverständlich wäre! Sind ganz andere Rechtssysteme. Also Vorsicht bei Mietwagen, Wertminderung, Anwalt wird bezahlt etc. Erstmal schlau machen: Und da nützt dir ein deutscher Feld-Wald-und-Wiesen-Anwalt null. Du brauchst jemanden, der das Rechtssystem des betreffenden Landes kennt!

Zum Glück hast du einen Auslandsschutz, frag da als erstes unbedingt nach.
JooJooo

Leute solange es EU ist, gibt es keine Probleme. Man braucht nur einen fähigen Anwalt.

Als ich vor 8 Jahren mal einen Unfall mit einem polnischen LKW hatte, sagte man mir auch, dass ich lange auf mein Geld warten kann.

Der Anwalt hat direkt alles geklärt, dort das Geld genommen und mir überwiesen.
Alles in allem rund 6 Wochen.

Unfälle mit in Deutschland angemeldeten Autos dauern auch nicht weniger.

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Zitat:

@thomas_1986 schrieb am 29. Juli 2017 um 08:31:58 Uhr:


Ist das wirklich notwendig bzw. sinnvoll mit dem Anwalt?

Ich habe bei der HUK Coburg den Auslandsschadenschutz. Das heisst die Schadensabwicklung läuft so, als sei der Unfall in Deutschland geschehen. Die HUK erstattet alle Forderungen, auf die ich in Deutschland Anspruch hätte, wenn der Unfallverursacher bei der HUK den gleichen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz hätte wie ich.

Das geht natürlich auch, aber wie sieht es dann mit dem Schadenfreiheitsrabatt aus? Wirst du bei Nutzung des Auslandsschadenschutz höher gestuft?

Für die HUK-COBURG Ausland-Schadenschutz-Versicherung (ASSV) gibt es keine Schadenfreiheitsklassen. Bei Inanspruchnahme der ASSV im Schadenfall erfolgt keine Rückstufung des Kraftfahrt-Haftpflicht-Vertrags.

http://...cherungs-info.blogspot.com/.../...hutz-versicherung.html?m=1

Zitat:

@thomas_1986 schrieb am 29. Juli 2017 um 08:31:58 Uhr:


Ist das wirklich notwendig bzw. sinnvoll mit dem Anwalt?

Ich habe bei der HUK Coburg den Auslandsschadenschutz. Das heisst die Schadensabwicklung läuft so, als sei der Unfall in Deutschland geschehen. Die HUK erstattet alle Forderungen, auf die ich in Deutschland Anspruch hätte, wenn der Unfallverursacher bei der HUK den gleichen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz hätte wie ich.

Hast Du schon einen Termin bei BMW gemacht? Die legen Dir i.d.R. sowieso die Vollmacht für eine Anwaltskanzlei vor, weil die sich nicht selbst um das Eintreiben der Kosten kümmern wollen. Natürlich kannst Du Dich auch selbst drum kümmern oder selbst einen Anwalt beauftragen, was auch sinnvol sein kann, weil man bei von der Werkstatt beauftragten Anwälten i.d.R. davon ausgeht, dass die vor allem die Interessen der Werkstatt vertreten. Wenn in irgendeiner Form das Ausland im Spiel ist würde ich generell einen Anwalt hinzuziehen.

Das Problem ist, dass auch bei einem unverschuldeten Unfall immer eine Forderung gegen eine Versicherung gestellt wird und Versicherungen die Kosten drücken wollen, wo sie nur können. Wenn Die mit einem Anwalt kommunizieren wissen sie von vornherein was sie durchbekommen und was nicht.

Auch kann es sein, dass bei der Reparatur noch Dinge auftauchen, die der Gutachter nicht gesehen oder berücksichtig hat, auch dann ist es gut, wenn das alles über einen Anwalt geregelt wird.

Deine Versicherungen sollten zunächstmal gar nicht relevant sein, da alle Kosten von der Verischerung des Unfallgegners getragen werden müssen. Erst wenn da irgendwas aus irgendeinem Grund nicht bezahlt wird, werden die relevant. natürlich kann man sie trotzdem vorab schonmal in Kenntnis setzen.

Ich werde am Montag meine Rechtsschutzversicherung anrufen.

Lob an die HUK Coburg! Sie haben in 2 Stunden einen Abschleppdienst organisiert samt Werkstatt. Dort wurde das Auto notdürftig innerhalb von 1 Stunde fahrbereit gemacht und wieder zu mir zurückgefahren.

Am 7.8 ist Termin bei BMW. Dort wird der Gutachter den Schaden inspizieren.

Drück dir die Daumen das alles gut kommt...

In welchem EU Ausland ist's eigentlich passiert?

Gehe zum Anwalt! Das kostet dich nichts! Hinterher ist das Geschrei groß, wenn du auf Kosten sitzen bleibst. Du hast ja auch Anspruch auf Ausfall und Mietwagen etc. Mach dich doch net rum.

Ich glaube, die haben mich bei der HUK Coburg ein wenig aufs Glatteis geführt. Die Dame von der HUK meinte, ich sollte den Schaden doch über die Vollkasko laufen lassen, weil das schneller ginge.

Gesagt, getan. Daraufhin gab es einen Termin beim Gutachter der Dekra. Der hat aber meiner Meinung nach im Sinne der HUK begutachtet, als wäre es mein eigener Vollkaskoschaden. Also mehr oder weniger zu meinen Lasten.

Irgendwie gefällt mir das Ganze nicht...

Der Schaden wird vom Gutachter der Dekra auf 4.500 € geschätzt.

Mal sehen wie der KVA von BMW ausfällt?

Zitat:

@thomas_1986 schrieb am 9. August 2017 um 14:50:04 Uhr:


Ich glaube, die haben mich bei der HUK Coburg ein wenig aufs Glatteis geführt. Die Dame von der HUK meinte, ich sollte den Schaden doch über die Vollkasko laufen lassen, weil das schneller ginge.

Gesagt, getan. Daraufhin gab es einen Termin beim Gutachter der Dekra. Der hat aber meiner Meinung nach im Sinne der HUK begutachtet, als wäre es mein eigener Vollkaskoschaden. Also mehr oder weniger zu meinen Lasten.

Irgendwie gefällt mir das Ganze nicht...

Wessen Vollkaskoschaden soll es denn sonst sein? Du kannst ja schlecht was über die Vollkasko Deines Unfallgegners abrechnen. Das ergibt alles gar keinen Sinn.

Ich verstehe zwar nicht, dass das überhaupt rechtens sein soll, aber das als Vollkaskoschaden abzurechnen ist auf jeden Fall ein Fehler, weil die Vollkasko viel weniger bezahlt als die Haftpflicht (vom Selbstbehalt und der Höherstufung mal ganz abgeshen). VK bezahlt meines Wissens nach z.B. keine Beilackierung bei Farbungleichheiten, keinen Leihwagen, auch nicht alle eine Wertminderung.

Warum gibt es einen KVA von BMW, wenn es ein Gutachten gibt?

Ist Dein Unfallgegner auch bei der HUK? Das wäre IMHO der einzige Fall, wo das für die HUK Sinn machen würde.

Nein, Versicherungen machen das gerne, weil sie dann günstiger davon kommen können (!). Sie lassen den Schaden erstmal über VK ablaufen (am besten noch über Partnerwerkstätte und mit eigenen Gutachtern etc.) und lassen sich das dann am Ende von der gegnerischen Versicherung bezahlen.

Für den TE bedeutet dies, dass er am Ende nicht hochgestuft wird. Jedoch haben damit eventuell alle Partner im HUK-Netz profitiert (wovon am Ende auch wieder die HUK profitiert, denn so können größere Leistungspakete ausgehandelt werden).

Ehrlich gesagt will ich da nicht viel zu sagen, aber lieber TE, das hätte dir mehr als klar sein müssen. Der Gang zum Anwalt oder direkt zu BMW hätte dir all das erspart. Wer sich auf die Aussagen der eigenen Versicherung verlässt, liefert sich meistens selbst ans Messer.

Zwar passiert dir da nicht wirklich was, aber du hättest eventuell mehr rausbekommen (was dir zusteht), hättest du es ohne deine Versicherung gemacht.

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