Leasingfaktor F11 530d 30Tsd. Km/36 Monate
Hallo Leute,
ich bin gerade dabei, einen F11 530d zu bestellen. Mein derzeitiger Wagen ist ein E61 530d. Der Wagen wird Liste zwischen EUR 75.000 und EUR 80.000 kosten inkl. MwSt. Es wird eben ein ganz "normaler" F11 mit der üblichen Sonderausstattung ohne Besonderheiten, also nicht giftgrün o.ä.
Der Wagen soll auf drei Jahre mit 30.000 Km p.a. geleast werden. Danach geht er zurück. Mehr-/Minderkilometer werden dann entsprechend abgerechnet und natürlich auch ggf. vorhandene Schäden, die über das übliche Maß hinausgehen.
Mir liegt ein unverhandeltes Angebot mit einem LF von 1,37 vor und mich interessiert, was da noch geht. Mir ist klar, daß der LF von sehr vielen Faktoren abhängt. Daher habe ich meine Situation etwas näher beschrieben und hoffe, daß sich hier einige melden, die ihre Konditionen posten.
Zu berücksichtigen ist dabei, daß ich zwar gewerblicher Kunde bin, jedoch keinerlei Großkundenkonditionen bekomme. Daher sind die für mich auch nicht interessant! Ich möchte wissen, was in vergleichbarer Situation geht! Daraus ergibt sich auch, daß es für mich nicht hilfreich ist, zu erfahren, daß der LF bei 10.000 Km deutlich niedriger ist.
Ich möchte wissen, was vergleichbare gewerbliche Kunden (kleine Firma, Freiberufler etc.) bei einem vergleichbaren Fahrzeug und bei diesen Laufleistungen zahlen!
Grüße
Grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Touranbert
ob er mit einem gut verhandelten Kaufpreis und einer Finanzierung beser fährt.
... wobei sich ein gut verhandelter Preis auch in einer niedrigeren Leasingrate niederschlägt (immer wieder gern von mir praktiziert).
Gruß
Der Chaosmanager
48 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von habsinger
Die Anzahlung (~ 30%) hat einen Rieseneffekt und zwar auf 2 Arten:
1) Ich, als Freiberufler bekomme den Wagen im Dez und nutze ihn 2010 zu 100% geschäftlich -> die Anzahlung geht zu 100% in den Aufwand!!! (2011ff wäre die Nutzung ~ 90% geschäftlich)
Hallo Habsinger,
wenn Du das steuerlich mit Deinem FA schaffst: Gratulation!
Meine gegenteilige Erfahrung diesbezüglich ist, dass das FA bei einer Leasingsonderzahlung darauf besteht, dass diese anteilmäßig auf die Leasingdauer aufgeteilt wird. Hierzu gibt es auch entsprechene BFH-Urteile.
Gruß
Der Chaosmanager
Die Leasingsonderzahlung wird bei mir nur im Jahr der Bezahlung, also im Anschaffungsjahr berücksichtigt. Eine Verteilung auf die 36 Monate ist nicht möglich.
Ich dachte aber, es geht hier um die Beurteilung der Leasingrate und nicht um irgendwelche Grundsatzdiskussionen?!
Thomas
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Hi Syned1,Zitat:
Original geschrieben von syned1
Hi Chaosmanager,ich gehe natürlich davon aus, daß er die Anzahlung in seinen Leasingfaktor einkalkuliert hat. Sonst macht es in der Tat wenig Sinn, da dann Äpfel mit Birnen verglichen werde!
Grüße
das meinte ich nicht, klar hat er die Anzahlung in den Leasingfaktor einkalkuliert, aber höchstwahrscheinlich nur mt 1/36 pro Monat und dies auf die monatl. Leasingrate aufgeschlagen.
Was ich meinte: Die Anzahlung ist zwar berücksichtigt, aber der Zinsanteil der Anzahlung ist damit nicht berücksichtigt ... das macht sich i. d. R. zwar nur in der zweiten Stelle hinter dem Komma bemerkbar, aber trotzdem ...
Viele Grüße
Der Chaosmanager
Hi Chaosmanager,
er hat beim Leasingfaktor 1,2 die Anzahlung wohl nicht berücksichtigt und landet mit Anzahlung bei 1,27. Berücksichtige ich meine Mehrkilometer, ist das etwa das, was ich auch habe. Somit liege ich mit 1,37 bei 30Tsd. Km und 36 Monaten ohne Anzahlung wohl nicht so schlecht
Wer hat bessere Zahlen?
Grüße
Ich glaube einen wirklich guten Nachlass ausgehandelt zu haben und habe mir auch zum Vergleich ein Leasingangeot machen lassen. LF bei 36/15/o wäre auch bei 1,2 gewesen.
Was die Restwerte angeht, hat Habsinger aber definitiv recht. Bei mir waren 54% kalkuliert und das ist laut VK nicht zu erreichen, sondern eher 40-45 % je nach Marktlage..... wer dann ein Andienungsrecht hat, kann vielleicht bei Bedarf was draus machen ?😉
Also denke ich auch, dass Dein Angebot mehr als fair ist und viel Luft ist da wohl nicht mehr. Vielleicht kannst Du noch 1-2 kleine Gimmis rausholen ? Dann passt es doch...
LG
OLLI, dessen Stb Leasing auch Xeixxe findet...😛😛😛
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@ habsinger und alle anderen
Ich kann die ganze Rechnerei nicht nachvollziehen.
LP 91.000
RW unterstellt 48.000
rechnerischer Wertverlust 43.000
91.000 * 1.23% * 36 Mte = 40.294 Leasingraten
Anzahlung 30 % = 27.300 lt. deiner Angabe
Gesamtzahlung = 67.594
Du gibst an Du würdest nicht mal den rechnerischen
Wertverlust von 43.000 zahlen, zahlt lt. meiner Rechnung
jedoch obigen Wert.
Ich kommt da nicht drauf.
Nachhilfe wird erbeten.
@maging70
Du darfst bei deiner Rechnung nicht die Anzahlung noch mit reinnehmen.
Denn die ist ja in dem Leasingfaktor von 1,23.
habsinger meinte, dass, wenn er die Leasingsonderzahlung auf die 36 Monate verteilt, auf einen Faktor von 1,2 kommt (durch die Verzinsung), ohne Anzahlung würde er, da er keine Zinsen bekommt, nur auf 1,23 kommen.
Die richtige Rechnung würde also lauten:
91.000 * 1.2% * 36 Mte = 39 312 €
Gesamtzahlung = 39 312€
jetzt kannst du das mit dem Wertverlust vergleichen 😉
Und noch eine zusätzliche Rechnung m.d.B. um Rat.
LP 91.000
Rabatt rd. 10 % 9.100
Barzahlerpreis rd. 81.900
Restwertannahme mindestens 45% = 40.950
Zahllast bei Barzahlung und Verkauf nach drei
Jahren rd. 40.950 (45%).
Ist da Barzahlung nicht wesentlich günstiger?
Zins bei aktuellem Tagesgeldsatz von rd. 1-2%
ist fast zu vernachlässigen.
@ Chaosmanager
Als Freiberufler versteuert habsinger nach
§ 4 Abs. 3 EStG (sog. Einnahmen-Überschuss-
rechnung). Hier gilt das Ist-Prinzip nach
§ 11 EStG (Zufluss-Abfluss). Bei Buchführungs-
pflichtigen gilt das Soll-Prinzip.
@ alex 1991
Alles klar. Ich habe es kapiert.
Damit ist meine weitere Frage auch überholt.
Vielen Dank!
Zitat:
Original geschrieben von maging70
@ Chaosmanager
Als Freiberufler versteuert habsinger nach
§ 4 Abs. 3 EStG (sog. Einnahmen-Überschuss-
rechnung). Hier gilt das Ist-Prinzip nach
§ 11 EStG (Zufluss-Abfluss). Bei Buchführungs-
pflichtigen gilt das Soll-Prinzip.
Deshalb sagte ich ja "Glückwunsch" (EÜR ist mir selbstverständlich aus der eigenen Praxis bekannt) - bei Bilanzierungspflichtigen ist dieses Modell jedoch leider nicht möglich.
Viele Grüße
Der Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von habsinger
Hallo zusammen,Zitat:
Original geschrieben von syned1
Hi Chaosmanager,ich gehe natürlich davon aus, daß er die Anzahlung in seinen Leasingfaktor einkalkuliert hat. Sonst macht es in der Tat wenig Sinn, da dann Äpfel mit Birnen verglichen werde!
Grüße
wichtiger Punkt!
Vergleichen können wir natürlich nur auf gleicher Basis; deswegen heisst es ja verGLEICHen.
Ohne Anzahlung komme ich auch ~ auf einen LF von 1.27!
Mit Anzahlung komme ich auf einen LF von ~ 1.20!Die Anzahlung (~ 30%) hat einen Rieseneffekt und zwar auf 2 Arten:
1) Ich, als Freiberufler bekomme den Wagen im Dez und nutze ihn 2010 zu 100% geschäftlich -> die Anzahlung geht zu 100% in den Aufwand!!! (2011ff wäre die Nutzung ~ 90% geschäftlich)
2) der LF fällt von 1.27 auf 1.20, was im Monat ~60€ netto ausmacht.
Angesichts mangelnder lukrativer Anlagemöglichkeiten, wg. meinen hohen Grenzsteuereffekt bei der Est. und einem erfolgreichem 2010 habe ich mich daher für eine hohe Anzahlung entschieden.Was Ihr auch nicht vergessen dürft ist, dass der F10 einen geringeren Restwert hat als der F11 -> der F11 hat sicherlich einen um 0.01-2 Punkte besseren, d.h. niedrigerem LF ggü. dem F10 verdient.
Besten Gruss
Habsinger
Da kann doch etwas nicht stimmen!
Wenn die Reduktion des LF von 1,27 auf 1,2 aufgrund der Anzahlung von 30% erfolgt, dann bedeutet das, daß Du für 36 x ca. EUR 60 Ersparnis also ca. EUR 2.160 ein Anzahlung von 30% geleistet hast also EUR 27.300. Das wäre ein verdammt schlechtes Geschäft! Bei einem Basis-LF von 1,27 ohne Anzahlung muß der LF mit 30% Anzahlung auf ca 0,44 fallen. Du müßtest also ca. EUR 400 monatlich zahlen!
Oder ist es so gemeint, daß Du Deine Anzahl durch 36 teilst, den Wert zur Leasingrate hinzuaddierst und dann einen neuen LF erhälst. Der wäre dann gegenüber den 1,27 wegen der Zinsen niedriger!?
Zitat:
Original geschrieben von syned1
Da kann doch etwas nicht stimmen!Wenn die Reduktion des LF von 1,27 auf 1,2 aufgrund der Anzahlung von 30% erfolgt, dann bedeutet das, daß Du für 36 x ca. EUR 60 Ersparnis also ca. EUR 2.160 ein Anzahlung von 30% geleistet hast also EUR 27.300. Das wäre ein verdammt schlechtes Geschäft! Bei einem Basis-LF von 1,27 ohne Anzahlung muß der LF mit 30% Anzahlung auf ca 0,44 fallen. Du müßtest also ca. EUR 400 monatlich zahlen!
Am besten, Du liest Dir die entsprechenden Beiträge nochmals langsam durch. Du hattest doch vorher dieses "Problem" selbst richtig beantwortet ...
Der LF von 1,2 enthält natürlich bereits die Anzahlung, d. h. 1/36 der Anzahlung. Gegenüber der Variante ohne Anzahlung ist der LF deshalb m 0,07 % günstiger, da logischerweise der Zinsanteil auf die Anzahlung entfällt.
Eines der Postings vorher enthielt ja auch die entsprechende Formel - also einfach nochmal alles genau durchlesen!
Beste Grüße
Der Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Hi Syned1,Zitat:
Original geschrieben von syned1
Hi Chaosmanager,ich gehe natürlich davon aus, daß er die Anzahlung in seinen Leasingfaktor einkalkuliert hat. Sonst macht es in der Tat wenig Sinn, da dann Äpfel mit Birnen verglichen werde!
Grüße
das meinte ich nicht, klar hat er die Anzahlung in den Leasingfaktor einkalkuliert, aber höchstwahrscheinlich nur mt 1/36 pro Monat und dies auf die monatl. Leasingrate aufgeschlagen.
Was ich meinte: Die Anzahlung ist zwar berücksichtigt, aber der Zinsanteil der Anzahlung ist damit nicht berücksichtigt ... das macht sich i. d. R. zwar nur in der zweiten Stelle hinter dem Komma bemerkbar, aber trotzdem ...
Viele Grüße
Der Chaosmanager
Hi Chaosmanager,
vollkommen richtig; aber der Effekt in der 2. Stelle hinter dem Komma, ist einem hohen LP doch sehr gewaltig!
Der Zinsanteil der Anzahlung ist für mich aber vollkommen OK, v.a. iV mit meinem Steuervorteil!
Habsinger
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Am besten, Du liest Dir die entsprechenden Beiträge nochmals langsam durch. Du hattest doch vorher dieses "Problem" selbst richtig beantwortet ...Zitat:
Original geschrieben von syned1
Da kann doch etwas nicht stimmen!Wenn die Reduktion des LF von 1,27 auf 1,2 aufgrund der Anzahlung von 30% erfolgt, dann bedeutet das, daß Du für 36 x ca. EUR 60 Ersparnis also ca. EUR 2.160 ein Anzahlung von 30% geleistet hast also EUR 27.300. Das wäre ein verdammt schlechtes Geschäft! Bei einem Basis-LF von 1,27 ohne Anzahlung muß der LF mit 30% Anzahlung auf ca 0,44 fallen. Du müßtest also ca. EUR 400 monatlich zahlen!
Der LF von 1,2 enthält natürlich bereits die Anzahlung, d. h. 1/36 der Anzahlung. Gegenüber der Variante ohne Anzahlung ist der LF deshalb m 0,07 % günstiger, da logischerweise der Zinsanteil auf die Anzahlung entfällt.
Eines der Postings vorher enthielt ja auch die entsprechende Formel - also einfach nochmal alles genau durchlesen!
Beste Grüße
Der Chaosmanager
Ist mir eben selbst aufgefallen. Siehe Edit zum vorherigen Beitrag. Hat sich jetzt überschnitten!
Zitat:
Original geschrieben von maging70
Und noch eine zusätzliche Rechnung m.d.B. um Rat.@ Chaosmanager
Als Freiberufler versteuert habsinger nach
§ 4 Abs. 3 EStG (sog. Einnahmen-Überschuss-
rechnung). Hier gilt das Ist-Prinzip nach
§ 11 EStG (Zufluss-Abfluss). Bei Buchführungs-
pflichtigen gilt das Soll-Prinzip.
Maging70
RICHTIG!
Und das ist ja das tolle beim Freiberufler; da der Wagen erst im Dez kommt, werde ich 2010 den Wagen zu 100% geschäftlch nutzen; da somit mein Privatanteil 0% sein wird, werde ich die Anzahlung zu 100% in den Aufwand nehmen! Und da kommt dann der immense Steuereffekt;
ich habe dann zwar 2011 weniger Aufwände, da ich aber 2011 nicht viel arbeiten will, wird der Grenzsteuersatz sowieso niedrig bleiben!
Habsinger
@syned1
Das gleiche hab ich eben schon maging70 erklärt.
Sowohl der Leasingfaktor von 1,23 als auch von 1,20 ist ohne Anzahlung zu verstehen. Die beiden unterschiedlichen Zahlen kommen nur deshalb zustande, weil er eine hohe Anzahlung getätigt hat. Für diese Anzahlung bekommt er von der BMW Bank Zinsen, die dann die Rate kleiner machen. Zum Verständis der Leser hat er dann die Anzahlung durch 36 dividiert und dann auf die monatliche Leasingrate drauf gerechnet und dann davon den Leasingfaktor bestimmt. Durch die Zinsen (1280€ ) wird die Rate auch um ~ 34€ kleiner, was sich natürlich auf den Leasingfaktor auswirkt. Hätte er nichts angezahlt, dann hätte er auch nicht die 1280€ Zinsen kassiert und so die Rate auch nciht gemindert, wodurch es zu einem Leasingfaktor von 1,23 kommt.
Also, um es nochmal deutlich zu machen:
Ein Kunde möchte zwei Leasingangebote erstellen lassen, davon eins mit Anzahlung und eins ohne Anzahlung:
1. Angebot:
LP: 91 000€, 36 Monate, 20 000 km p.a. 0€ Anzahlung = 1119,3€ (LF=1,23)
2. Angebot:
LP: 91 000€, 36 Monate, 20 000 km p.a., 30%=27 300 € Anzahlung(+ 1208 Zinsen= 28508€ Anzahlung) = 327€
Da der Kunde die Zinsen nicht bezahlt, darf man diese beim leasingfaktor nicht berücksichtigen. Nimmt man jetzt also die Anzahlung (27 300€) und dividiert durch 36 so erhält man 758€. Jetzt muss man noch die monatliche Leasingrate von 327€ draufrechnen => 1085€. Jetzt kommt man auf einen Leasingfaktor von 1,2.
Ich hoffe, jetzt haben es alle verstanden 😉