Kompressor-Quietschen. Was habt Ihr bis jetzt erreicht.
hallo gemeinde,
dieser thread ist dafür da, um anderen mit zu teilen was ihr bis jetzt unternommen habt und vorallem erreicht habt was das kompressor-quietschen beim 118kw golf vi angeht.
bitte hier nicht posten das ihr das quietschen habt, sondern nur ob es schon erfolge gab.
ich war gestern beim 🙂. angeblich wusster er nicht was ich von ihm will als ich ihn fragte ob ihm "kompressor-quietschen" etwas sagt. er fragte erst ob ich den kompressor von der klima meine.
angeblich hat er noch nie was davon gehört, was ich ihm nicht ganz glaube, denn es ist ein recht großer händler.
ich musste für kommenden donnerstag einen termin vereinbaren und das auto muss dort bleiben. ich habe ihm gesagt das es eh nichts bringt, da vw eine reparatursperre verhängt hat.
er ist richtig stinkig geworden und hat mich als besserwisser hingestellt und man soll nicht alles glauben was im forum steht.
nun gut, ich hab mal gelächelt und hab den termin am donnerstag vereinbart.
bin ja mal gespannt was er mir abends erzählt.
fakt ist jedenfalls das ich schriftlich haben möchte, bis wann vw das problem gelöst hat.
ich bestehe darauf, dass bis ende des jahres eine nachhaltige reparatur erfolgt oder das fahrzeug gewandelt wird.
das auto ist momentan unverkäuflich, wenn ich mal vorhabe es in 3 oder 4 jahren wieder zu verkaufen, nimmt das auto keiner ab.
für mich ist das eindeutig ein mangel und nicht stand der technik.
so, bitte mal eure erlebnisse beim 🙂 und was ihr erreicht habt.
danke und gruß, sunny.
p.s. an diejenigen denen der thread wieder nicht passt: ihr braucht nicht mitlesen und nicht posten, interessiert niemanden. hier geht es nur um diejenigen, die den 160ps tsi fahren und das kompressor-quietschen haben.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von luccas
Wie du was nimmst, ist mir so ziemlich wurschtegal.
Mir ist ehrlich gesagt dein "Gejammere" wurschtegal. In diesem Thread geht es um das Kompressor Quietschen, was ein sehr ernstes und ärgerliches Thema ist und falls Du was dazu beizutragen hast, dann bitte. Für deine restlichen Probleme gibt es genug Threads in diesem Forum, also bitte schreibe sie dort hinein. Damit sind auch die anderen User gemeint, welche auf solche Beiträge eingehen und Diskussionen anfangen. Kurz abschweifen wäre kein Thema, aber das nimmt hier langsam grössere Dimensionen an.
1385 Antworten
@RINOS
Wenn dann bitte ganz lesen 😛
Aber ist wurscht denn
zurück zum Thema:
Mein 🙂 hat auch keine neue WaPu-Version im System gefunden.
VW wird es wohl aussitzen.
Die einen (wohl die Minderheit) machen das grosse Fass auf
und streben eine Wandlung an.
Von dieser Fraktion gibt´s ja hier mittlerweile einige Foristi.
Die grosse Mehrheit wird sich vermutlich mit dem Quietschen
mehr oder weniger abfinden,
das man zudem kaum hört - wenn die Mucke nur laut genug ist!
ah nicht?
Desshalb baut VW den A1 mit der S-Line mit 180PS 1.4TS(F)I.
Das F kannst du ruig streichen. Ist das selbe wie der TSI.
Nein im ernst... es ist schon so, dass der Konzern 2005/2006 Lehrgeld bezahlen musste, was das ganze anbelangt.
Nicht nur wegen den Quietschern, sondern auch von zu gering ausgeführten Kolbenringen ect.
Denke aber au, dass die neuen Triebwerke, auch entsprechend weiter entwickelt werden. Angst muss man von der Technologie nicht haben.
Was man auch immer wieder liest ist, dass VW mit neuer Aera die TSI auslaufen liese, eben wohl wegen der Problematiken die sie anscheinend haben.
Ich selber muss einfach schmunzeln bei solchen Mutmassungen wenn man sieht, in welcher Entwicklungs-Passage sich der Motor für Fahrzeuge jetzt befindet.
Denn jetzt befindet sich das ganze an einer Weiche.
Lange werden die Wärmemaschinen nicht mehr sonderlich laufen.
Und was will man einem 1.4TSI noch weiter neues bringen?
Anderer Kompressor? Anderer Turbo?
Wohl eher nicht... schon desshalb wird klar, dass es mehr eine Neuausrichting der Grund dafür sein wird, dass VW solchen Triebwerken auch nach einer Gewissen Zeit den Rücken kehrt, als dass sie "floppten".
Jedes Triebwerk hat irgendwann ausgedient.
Gerade die Wärmemaschinen sind heute sehr stark ausgereizt.
Lediglich das Downsizing gab da noch einwenig was her mit der Optimierung.
Aber langsam ist wohl auch fertig mit der "Pflaster"-Politik.
neue Technologien müssen her, und da ist es doch nicht verwunderlich, wenn Triebwerke wie der TSI nicht wieder 20 Jahre im Betrieb bleiben... immerhin basiert das Ding auf einer doch sehr alten Technologie mit lediglich einbisschnen Zusätzen.
Nicht mehr und nich weniger.
der 1.4tsi twin im ibiza fr hat 150 ps.......nicht 160...oder 180...der cupra hat 180....sorry das musste mal gesagt werden....😁
Zitat:
Original geschrieben von RINOS1981
ah nicht?
Desshalb baut VW den A1 mit der S-Line mit 180PS 1.4TS(F)I.Das F kannst du ruig streichen. Ist das selbe wie der TSI.
Nein im ernst... es ist schon so, dass der Konzern 2005/2006 Lehrgeld bezahlen musste, was das ganze anbelangt.
Nicht nur wegen den Quietschern, sondern auch von zu gering ausgeführten Kolbenringen ect.Denke aber au, dass die neuen Triebwerke, auch entsprechend weiter entwickelt werden. Angst muss man von der Technologie nicht haben.
Was man auch immer wieder liest ist, dass VW mit neuer Aera die TSI auslaufen liese, eben wohl wegen der Problematiken die sie anscheinend haben.
Ich selber muss einfach schmunzeln bei solchen Mutmassungen wenn man sieht, in welcher Entwicklungs-Passage sich der Motor für Fahrzeuge jetzt befindet.
Denn jetzt befindet sich das ganze an einer Weiche.
Lange werden die Wärmemaschinen nicht mehr sonderlich laufen.
Und was will man einem 1.4TSI noch weiter neues bringen?
Anderer Kompressor? Anderer Turbo?
Wohl eher nicht... schon desshalb wird klar, dass es mehr eine Neuausrichting der Grund dafür sein wird, dass VW solchen Triebwerken auch nach einer Gewissen Zeit den Rücken kehrt, als dass sie "floppten".
Jedes Triebwerk hat irgendwann ausgedient.
Gerade die Wärmemaschinen sind heute sehr stark ausgereizt.
Lediglich das Downsizing gab da noch einwenig was her mit der Optimierung.
Aber langsam ist wohl auch fertig mit der "Pflaster"-Politik.
neue Technologien müssen her, und da ist es doch nicht verwunderlich, wenn Triebwerke wie der TSI nicht wieder 20 Jahre im Betrieb bleiben... immerhin basiert das Ding auf einer doch sehr alten Technologie mit lediglich einbisschnen Zusätzen.
Nicht mehr und nich weniger.
Sorry, aber 90% von dem was du schreibst ist einfach nur Bullshit
Ähnliche Themen
Hallo,
habe auf meinem Golf Plus 1,4 160 PS, DSG (Erstzulassung 7.10.2010) nun 12000 KM auf dem Tacho und bisher noch nichts bemerkt. Werde weiter aufmerksam hinhören und ggf. berichten. Nur wenn ich das alles so lese bin ich ja froh mein Auto geleast zu haben, denn nach Ablauf der Leasingzeit kann ich dann ja , wenn dem so ist, den Quietscher dem Händler hinstellen.
(Dann kann der Händler weiterquietschen)
Gruß.
Zitat:
Original geschrieben von Chefdackel
das stellt aber nur darauf ab, dass auch nach mehrmaliger Reparatur/Nachbesserung keine Besserung eintritt. Aber folgender Fall: nach 18 Monaten quietscht es, und in der Werkstatt wird dem Qietscher der Zahn gezogen - nichts quietscht mehr. Der Kunde ist zunächst glücklich über die erfolgreiche Reparatur. Dann - nach 25 Monaten - also 7 Monate nach "erfolgreicher" Reparatur und einen Monat nach Verjährung der Sachmängelhaftung aus dem Kaufvertrag - fängt es wieder an zu quietschen. Und dann siehts m.E. schlecht aus, denn (aus dem Kaufvertrag):
Wenn der Verkäufer anerkennt, dass das gelieferte Fahrzeug einen Mangel hat (z.B. quietschende WaPu) und eine neue einbaut, dann beginnt die Gewährleistung von zwei jahren für diese WaPu neu zu laufen (§212 BGB).
Streitet der Verkäufer aber ab, dass ein Mangel vorliegt (Stand der (VW) Technik) und baut aus Kulanz eine neue WaPu ein, dann gibt es keine neue Gewährleistungsfrist.
Wie User hier berichtet haben, weist VW zurück, dass beim Quietschen der WaPu ein Gewährleistungsfall vorliegt und baut nur aus Kulanz eine neue WaPu ein. Bei diesem Vorgehen daher keine neue Gewährleistung von zwei Jahren für dieses Teil.
O.
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Wenn der Verkäufer anerkennt, dass das gelieferte Fahrzeug einen Mangel hat (z.B. quietschende WaPu) und eine neue einbaut, dann beginnt die Gewährleistung von zwei jahren für diese WaPu neu zu laufen (§212 BGB).Zitat:
Original geschrieben von Chefdackel
das stellt aber nur darauf ab, dass auch nach mehrmaliger Reparatur/Nachbesserung keine Besserung eintritt. Aber folgender Fall: nach 18 Monaten quietscht es, und in der Werkstatt wird dem Qietscher der Zahn gezogen - nichts quietscht mehr. Der Kunde ist zunächst glücklich über die erfolgreiche Reparatur. Dann - nach 25 Monaten - also 7 Monate nach "erfolgreicher" Reparatur und einen Monat nach Verjährung der Sachmängelhaftung aus dem Kaufvertrag - fängt es wieder an zu quietschen. Und dann siehts m.E. schlecht aus, denn (aus dem Kaufvertrag):Streitet der Verkäufer aber ab, dass ein Mangel vorliegt (Stand der (VW) Technik) und baut aus Kulanz eine neue WaPu ein, dann gibt es keine neue Gewährleistungsfrist.
Wie User hier berichtet haben, weist VW zurück, dass beim Quietschen der WaPu ein Gewährleistungsfall vorliegt und baut nur aus Kulanz eine neue WaPu ein. Bei diesem Vorgehen daher keine neue Gewährleistung von zwei Jahren für dieses Teil.
O.
Ja aber , wenn VW das Quietschen wie geschehen als normales Betriebsgeräusch bezeichnet, kann doch wohl auch der Leasingnehmer bei
der Rückgabe dies auch tun.
Zitat:
Original geschrieben von Vollgasidiot
Ja aber , wenn VW das Quietschen wie geschehen als normales Betriebsgeräusch bezeichnet, kann doch wohl auch der Leasingnehmer beiZitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Wenn der Verkäufer anerkennt, dass das gelieferte Fahrzeug einen Mangel hat (z.B. quietschende WaPu) und eine neue einbaut, dann beginnt die Gewährleistung von zwei jahren für diese WaPu neu zu laufen (§212 BGB).
Streitet der Verkäufer aber ab, dass ein Mangel vorliegt (Stand der (VW) Technik) und baut aus Kulanz eine neue WaPu ein, dann gibt es keine neue Gewährleistungsfrist.
Wie User hier berichtet haben, weist VW zurück, dass beim Quietschen der WaPu ein Gewährleistungsfall vorliegt und baut nur aus Kulanz eine neue WaPu ein. Bei diesem Vorgehen daher keine neue Gewährleistung von zwei Jahren für dieses Teil.
O.
der Rückgabe dies auch tun.
Klar, das wird auch kein 🙂 beanstanden. Nur die seltenen barzahler sind halt die angeschmierten.
Grüsse
Zitat:
Original geschrieben von 1488
Klar, das wird auch kein 🙂 beanstanden. Nur die seltenen barzahler sind halt die angeschmierten.Zitat:
Original geschrieben von Vollgasidiot
Ja aber , wenn VW das Quietschen wie geschehen als normales Betriebsgeräusch bezeichnet, kann doch wohl auch der Leasingnehmer bei
der Rückgabe dies auch tun.Grüsse
Ja das ist wohl richtig ,aber nicht nur die Barzahler sondern auch wohl bei normalen Ratenkredit und auch beim leasen sind ja doch teilweise hohe Anzahlungen getätigt worden und der Leasingnehmer hätte dann das KFZ auch gerne mal länger gefahren. Stimme zu dass das alles nicht ganz in Ordnung ist.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von Vollgasidiot
Ja das ist wohl richtig ,aber nicht nur die Barzahler sondern auch wohl bei normalen Ratenkredit und auch beim leasen sind ja doch teilweise hohe Anzahlungen getätigt worden und der Leasingnehmer hätte dann das KFZ auch gerne mal länger gefahren. Stimme zu dass das alles nicht ganz in Ordnung ist.Zitat:
Original geschrieben von 1488
Klar, das wird auch kein 🙂 beanstanden. Nur die seltenen barzahler sind halt die angeschmierten.
Grüsse
Gruß
Ja ok, barzahler oder zielfinanzierer gehen für mich in diesem fall in den gleichen topf. Oder sagen wir es so: Alle, die das ziel hatten das auto zu übernehmen, sind angeschmiert. Wer das auto von anfang an nur ne bestimmte zeit fahren wollte, kann sich natürlich nach hinten lehnen und dem hädnler die kiste nach 4 jahren schmunzeln auf den hof stellen und ihm beim verkauf viel glück wünschen. Mir persönlich würde es z.B. nicht im traum in den sinn kommen, so ne kiste zu kaufen. Bevor ich ein auto kaufe, wird erst mal geforscht was die probleme vom jeweiligen modell und motor waren und dann wird entschieden.
Ich finde es echt schon ne sauerei das man heute noch überlegen muss, ob es sinn macht ein auto zu kaufen da man eh nur noch betat-tester ist und den mist später an der backe hat 😠 Da ist die überlegung wirklich nahe, die kiste zu leasen und dem hädnler auf den hof zu werfen wenn die zeit um ist. Aber eben, leasing muss man sich leisten können 😉
Was mich an der Sache so "aufregt", das das quietschen bereits bei quasi Neuwagen auftitt (bei mir waren es 2.800 km)
Die angeblichen "hunderttausende gefahrenen Testkilometer" kann ich VW nur schwer abnehmen.
Zitat:
Original geschrieben von Kali69
Was mich an der Sache so "aufregt", das das quietschen bereits bei quasi Neuwagen auftitt (bei mir waren es 2.800 km)
Die angeblichen "hunderttausende gefahrenen Testkilometer" kann ich VW nur schwer abnehmen.
Hier der testfahrer und sein copilot 😁
http://...emboss.files.wordpress.com/.../dbanj-with-car.jpg
http://farm3.static.flickr.com/2610/4024321155_8c5d098b02.jpg
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Wenn der Verkäufer anerkennt, dass das gelieferte Fahrzeug einen Mangel hat (z.B. quietschende WaPu) und eine neue einbaut, dann beginnt die Gewährleistung von zwei jahren für diese WaPu neu zu laufen (§212 BGB).
ich bin mir nicht sicher, ob Du das korrekt beschreibst. Denn ich hatte ja schon mehrfach aus dem Kaufvertrag zitiert:
------------------------
2.c: Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen.------------------------
bedeutet also m.E.. solange die Sachmängelhaftung auf das gekaufte Fahrzeug nicht verjährt ist (2 Jahre) fällt das ausgetauschte Teil (erfolgreiche Reparatur vorausgesetzt) unter die Sachmängelhaftung aus dem Kaufvertrag des Fahrzeugs.
Ich finde das schon sehr erheblich und keine Erbsenpickerei: denn wenn der Passus aus dem Kaufvertrag wie o.a. gültig ist, so muss die Werkstatt nach erfolgreicher Reparatur des Fahrzeugs innerhalb der ersten 2 Jahre ab Übergabe des Fahrzeugs nur die Verjährung der Sachmängelhaftung abwarten (2 Jahre), danach steht der Kunde bei neuerlichem (identischem) Defekt ohne jegliche Rechtsansprüche aus dem Kaufvertrag in der Werkstatt. So sehe ich das.
Zitat:
Original geschrieben von Jubi TDI/GTI
Sorry, aber 90% von dem was du schreibst ist einfach nur BullshitZitat:
Original geschrieben von RINOS1981
ah nicht?
Desshalb baut VW den A1 mit der S-Line mit 180PS 1.4TS(F)I.Das F kannst du ruig streichen. Ist das selbe wie der TSI.
Nein im ernst... es ist schon so, dass der Konzern 2005/2006 Lehrgeld bezahlen musste, was das ganze anbelangt.
Nicht nur wegen den Quietschern, sondern auch von zu gering ausgeführten Kolbenringen ect.Denke aber au, dass die neuen Triebwerke, auch entsprechend weiter entwickelt werden. Angst muss man von der Technologie nicht haben.
Was man auch immer wieder liest ist, dass VW mit neuer Aera die TSI auslaufen liese, eben wohl wegen der Problematiken die sie anscheinend haben.
Ich selber muss einfach schmunzeln bei solchen Mutmassungen wenn man sieht, in welcher Entwicklungs-Passage sich der Motor für Fahrzeuge jetzt befindet.
Denn jetzt befindet sich das ganze an einer Weiche.
Lange werden die Wärmemaschinen nicht mehr sonderlich laufen.
Und was will man einem 1.4TSI noch weiter neues bringen?
Anderer Kompressor? Anderer Turbo?
Wohl eher nicht... schon desshalb wird klar, dass es mehr eine Neuausrichting der Grund dafür sein wird, dass VW solchen Triebwerken auch nach einer Gewissen Zeit den Rücken kehrt, als dass sie "floppten".
Jedes Triebwerk hat irgendwann ausgedient.
Gerade die Wärmemaschinen sind heute sehr stark ausgereizt.
Lediglich das Downsizing gab da noch einwenig was her mit der Optimierung.
Aber langsam ist wohl auch fertig mit der "Pflaster"-Politik.
neue Technologien müssen her, und da ist es doch nicht verwunderlich, wenn Triebwerke wie der TSI nicht wieder 20 Jahre im Betrieb bleiben... immerhin basiert das Ding auf einer doch sehr alten Technologie mit lediglich einbisschnen Zusätzen.
Nicht mehr und nich weniger.
😁😛
Zitat:
Original geschrieben von Chefdackel
ich bin mir nicht sicher, ob Du das korrekt beschreibst. Denn ich hatte ja schon mehrfach aus dem Kaufvertrag zitiert:Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Wenn der Verkäufer anerkennt, dass das gelieferte Fahrzeug einen Mangel hat (z.B. quietschende WaPu) und eine neue einbaut, dann beginnt die Gewährleistung von zwei jahren für diese WaPu neu zu laufen (§212 BGB).------------------------
2.c: Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen.
------------------------bedeutet also m.E.. solange die Sachmängelhaftung auf das gekaufte Fahrzeug nicht verjährt ist (2 Jahre) fällt das ausgetauschte Teil (erfolgreiche Reparatur vorausgesetzt) unter die Sachmängelhaftung aus dem Kaufvertrag des Fahrzeugs.
Ich finde das schon sehr erheblich und keine Erbsenpickerei: denn wenn der Passus aus dem Kaufvertrag wie o.a. gültig ist, so muss die Werkstatt nach erfolgreicher Reparatur des Fahrzeugs innerhalb der ersten 2 Jahre ab Übergabe des Fahrzeugs nur die Verjährung der Sachmängelhaftung abwarten (2 Jahre), danach steht der Kunde bei neuerlichem (identischem) Defekt ohne jegliche Rechtsansprüche aus dem Kaufvertrag in der Werkstatt. So sehe ich das.
Entkräften kann ich Deinen Hinweis leider nicht.
Dem Gedanken, die Werkstatt müsse nur die Verjährung der Sachmängelhaftung abwarten, um nicht nachbessern zu müssen, kann ich aber nicht folgen. Wenn ein Mangel angezeigt ist, kann die Werkstatt den Mangel nicht bis zum Ende der Gewährleistungsfrist aussitzen, da mit der Mängelanzeige die Gewährleistungsfrist gehemmt wird (§ 203 BGB).
Letztendlich ist alles im Hinblick auf das vorliegende Problem mit der WaPu Theorie, da VW das Quietschen nicht als einen Sachmangel ansieht und den "Mangel" nur über Kulanz abwickelt.
O.