Die Frage der Verteilung der gefahrenen Kilometer über das Versicherungsjahr spielt erst dann eine Rolle, wenn ein Versicherungsvertrag unterjährig aufgelöst wird (Unfall; Verkauf) und die Versicherungsprämie zu diesem Stichtag berechnet werden muss.
Um lange Diskussionen darüber zu vermeiden, zu welchem Prozentsatz die Jahreskilomterleistung zum Zeitpunkt der Auflösung des Vertrages in Anspruch genommen wurde, wird eine Gleichverteilung der Kilometerzahl über das VersicherungsjahrJahr angenommen und die Prämie zeitanteilig berechnet.
Nicht anders macht es der Stromlieferant. Wird der Preis zu einem bestimmten Datum erhöht, wird der mittlere Verbrauch in kwh pro Tag berechnet und der zu zahlende Betrag durch Multiplikation des Tagesverbrauches mit der Anzahl der Tage und dem jeweiligen Preis für die kwh berechnet.
Der Wärmeleiferant rechnet, da der Wärmedarf in den Wintermonaten höher als in den Sommermonaten ist, nicht mit einem über das Jahr gleichverteilten Energieverbrauch, sondern mit sogenannten Gradtagszahlen.
O.