Kompressor-Quietschen. Was habt Ihr bis jetzt erreicht.
hallo gemeinde,
dieser thread ist dafür da, um anderen mit zu teilen was ihr bis jetzt unternommen habt und vorallem erreicht habt was das kompressor-quietschen beim 118kw golf vi angeht.
bitte hier nicht posten das ihr das quietschen habt, sondern nur ob es schon erfolge gab.
ich war gestern beim 🙂. angeblich wusster er nicht was ich von ihm will als ich ihn fragte ob ihm "kompressor-quietschen" etwas sagt. er fragte erst ob ich den kompressor von der klima meine.
angeblich hat er noch nie was davon gehört, was ich ihm nicht ganz glaube, denn es ist ein recht großer händler.
ich musste für kommenden donnerstag einen termin vereinbaren und das auto muss dort bleiben. ich habe ihm gesagt das es eh nichts bringt, da vw eine reparatursperre verhängt hat.
er ist richtig stinkig geworden und hat mich als besserwisser hingestellt und man soll nicht alles glauben was im forum steht.
nun gut, ich hab mal gelächelt und hab den termin am donnerstag vereinbart.
bin ja mal gespannt was er mir abends erzählt.
fakt ist jedenfalls das ich schriftlich haben möchte, bis wann vw das problem gelöst hat.
ich bestehe darauf, dass bis ende des jahres eine nachhaltige reparatur erfolgt oder das fahrzeug gewandelt wird.
das auto ist momentan unverkäuflich, wenn ich mal vorhabe es in 3 oder 4 jahren wieder zu verkaufen, nimmt das auto keiner ab.
für mich ist das eindeutig ein mangel und nicht stand der technik.
so, bitte mal eure erlebnisse beim 🙂 und was ihr erreicht habt.
danke und gruß, sunny.
p.s. an diejenigen denen der thread wieder nicht passt: ihr braucht nicht mitlesen und nicht posten, interessiert niemanden. hier geht es nur um diejenigen, die den 160ps tsi fahren und das kompressor-quietschen haben.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von luccas
Wie du was nimmst, ist mir so ziemlich wurschtegal.
Mir ist ehrlich gesagt dein "Gejammere" wurschtegal. In diesem Thread geht es um das Kompressor Quietschen, was ein sehr ernstes und ärgerliches Thema ist und falls Du was dazu beizutragen hast, dann bitte. Für deine restlichen Probleme gibt es genug Threads in diesem Forum, also bitte schreibe sie dort hinein. Damit sind auch die anderen User gemeint, welche auf solche Beiträge eingehen und Diskussionen anfangen. Kurz abschweifen wäre kein Thema, aber das nimmt hier langsam grössere Dimensionen an.
1385 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Dem Gedanken, die Werkstatt müsse nur die Verjährung der Sachmängelhaftung abwarten, um nicht nachbessern zu müssen, kann ich aber nicht folgen. Wenn ein Mangel angezeigt ist, kann die Werkstatt den Mangel nicht bis zum Ende der Gewährleistungsfrist aussitzen, da mit der Mängelanzeige die Gewährleistungsfrist gehemmt wird (§ 203 BGB).
ne, ich meinte das auch so: Reparatur erfolgt innerhalb der 2 Jahre, ist erfolgreich, aber 25 Monate nach Kauf des (Neu-)Fahrzeugs gehts wieder los, gleiches Problem, gleiches Bauteil: In diesem Fall: Pech für den Käufer. Was im Endeffekt bedeutet: innerhalb der ersten 2 Jahre nach Kauf muss der Fehler "dauerhaft" beseitigt sein, so dass er nach Verjährung der Sachmängelhaftung nicht erneut auftritt. Im Falle des Quietschens (und in vielen Fällen auch im Falle des "Ruckelns" beim 122 PS TSI) sehe ich da dunkelgrau bis schwarz. Aber......
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Letztendlich ist alles im Hinblick auf das vorliegende Problem mit der WaPu Theorie, da VW das Quietschen nicht als einen Sachmangel ansieht und den "Mangel" nur über Kulanz abwickelt.
.....deshalb ist dann die Diskussion um die "Sachmängelhaftung" nur Theorie, stimmt. Ich bezweifle nur, dass im Falle eines Verkaufs des Fahrzeugs der Käufer das genauso "harmlos" beurteilt. Ich würde mal sagen: bei Privatverkauf ist ein Quietscher schlecht verkäuflich. Und mich würde auch mal interessieren, wie der VW-Händler das sieht, der das Fahrzeug dann nach vielleicht 4 Jahren in Zahlung nehmen soll - und feststellt, dass er sich einen Quietscher auf den Hof stellen soll. Ob er dann nicht lacht, wenn nun der Kunde mit dem Argument "Stand der Technik" kommt?
tja... ob es sich um einen "Mangel" handlet oder nicht, entscheidet ja schlussendlich der neue Abnehmer.
Wenn er sagt "ich nehme die Karre, aber da er Quietscht muss er mindestens 2000Euro günstiger sein"... dann ist es für diesen Kunden ganz klar "Wertmindern".
Wenn VW die Karre zurück nimmt, werden die genau so arrgumentieren können.
Aber bei einer Rückabwicklung sieht das ganze schon einwening anders aus.
Denn dort gilt auch von dieser Seite das "Problem" nicht als "Mangel" was dazu führt, dass das Quietschen auf den eigentlichen Wert keinen Einfluss haben darf.
Dennoch... es bleibt ein Streitpunkt... wie oben schon erwähnt sieht es VW nicht als "Mangel" an.
Von der Garantieversicherung sind auch nur "Technische Mängel" gedeckt, was dazu führt, dass beim eintreffen des Quietschens kein Handlungsbedarf besteht.
Was dazu führt, dass man hoffen muss, dass das Ding trotzdem im Zuge der laufenden Vertragszeit bald mal auseinander fällt.
Wenn ich trotzdem die Karre nach 4 Jahren verkaufen möchte, obwohl ich dieses Ding bar bezahlt habe, dann muss man einfach schauen, vor dem "Verkauf", dass man einen neue Wassserpumpe drin hat.
Dem Verkäufer wird man auch nicht sagen müssen, dass es ein Quietscher ist, denn es gilt nach wie vor nicht als Mangel.
Würde später heraus kommen, dass es wieder Quietscht und der Verkäufer würde dann anfragen, dann kann man auch kühn anworten, dass es sich dabei ja nicht um einen Mangel handelt und somit auch keinen Grund zum Anlass bestand, dies noch expliziet zu erwähnen.
Ob das die "feine" Art und weise ist, das Problem von sich zu weisen steht dann allerdings auf einem anderen Blatt.
Aber in der heutigen Zeit ist man sich ja schlussendlich immernoch selber am nächsten...
Zitat:
Original geschrieben von RINOS1981
Dem Verkäufer wird man auch nicht sagen müssen, dass es ein Quietscher ist, denn es gilt nach wie vor nicht als Mangel. Würde später heraus kommen, dass es wieder Quietscht und der Verkäufer würde dann anfragen, dann kann man auch kühn anworten, dass es sich dabei ja nicht um einen Mangel handelt und somit auch keinen Grund zum Anlass bestand, dies noch expliziet zu erwähnen......
sehr gut, das ist ein ganz wichtiger Punkt. Ob das letztlich jeden Richter überzeugen wird, bleibt abzuwarten. Wer aber mit seinem Quietscher in der Werkstatt abgewiesen wird, sollte sich das in weiser Voraussicht auf den späteren Verkauf des Fahrzeugs wirklich schriftlich geben lassen, dass VW sich auf den "Stanf der Technik" beruft und das nicht als Mangel ansieht.
Zitat:
Original geschrieben von RINOS1981
Wenn ich trotzdem die Karre......obwohl ich dieses Ding......
ich glaube Dein Auto fühlt sich von Dir nicht geliebt 😎
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Also ich hatte auch das quietschen....
nach dem 2ten male wasserpumpen tauschen kams nie wieder seid 10tkm nun
Zitat:
Original geschrieben von RINOS1981
<span class="Apple-style-span" style="display: inline; ">Wenn ich trotzdem die Karre nach 4 Jahren verkaufen möchte, obwohl ich dieses Ding bar bezahlt habe, dann muss man einfach schauen, vor dem "Verkauf", dass man einen neue Wassserpumpe drin hat.
Ganz so einfach würde ich es nicht sehen ... hab mal auf die Rechnung vom 🙂 geschaut, die nach dem Tausch der Wasserpumpe an VW ging ... stand was von 480 Tacken drauf ...
Ich bin inzwischen froh meinen Scirocco finanziert zu haben. Wenn die 4 Jahre vorbei sind kann sich der 🙂 damit ärgern und ich kaufe mir was Anderes.
@Chefdackel
da geb ich dir recht... schriftlich muss man sich das sowieso geben lassen.
Und zum heutigen Zeitpunkt wird man das sogar von VW bestätigt bekommen, dass es sich hierbei nicht um einen Technischen Mangel handelt.
BTW: naja... wir reden hier nach wie vor von einem Gebrauchtsgegenstand oder ;-)?
Natürlich lieb ich mein Fahrzeug.
Bin jetzt gespannt wie es sich bei mir entwickelt... hab jetzt dann 2.5tkm durch. Und da fängt es bei den ersten an zu quietschen.
Also komm ich ja schon bald in den "gefährdeten" Bereich.
Mein Stand der Dinge:
heute mit Rechtsanwalt beraten,
danach Schreiben betreffs Rückabwicklung aufgesetzt
- erstmal von mir, noch nicht vom RA.
Beim 🙂 abgegeben, Frist gesetzt, der muss jetzt reagieren.
Das Quietschen bei meinem TSI ist jetzt so gut wie weg und ich lasse mir auch keine neue Wasserpumpe mehr einbauen. Die dritte Wasserpumpe hat fast sofort wieder gequietscht (obwohl das die angeblich verbesserte Version sein sollte), jedoch ist der Ton nach gut 8.000 Kilometern fast wieder weg. Manchmal hört man ihn noch, aber nur noch ganz dezent.
VG
Wenn ich das hier so lese, dann lass ich an der Wasserpumpe/Kupplung doch nix machen wegen dem Quitschen, vielleicht hört es bei meinem auch auf.
IMHO ist der persönliche Störfaktor des Quietschens
recht subjektiv für den jeweiligen Fahrer.
Das ist wie bei Fahrwerken:
was der eine als sportlich empfindet, ist für anderen zu hart
und für den dritten wieder zu soft.
Hi,
es gibt 2 verschiedene "Quietschzustände":
-> Es quietscht "nur" beim Auskuppeln der Magnetkupplung (bekanntes Scirocco-Video).
-> Es quietscht nicht nur beim Auskuppeln der Magnetkupplung sondern auch beim Einkuppeln! Es quietscht also praktisch immer. Bei jeder Beschleunigung und sei sie noch so langsam. Die Richtung ist egal, es quietscht auch beim rückwärts Anfahren. Es quietscht auch, wenn man einfach nur nach dem Rollen (Schubabschaltung) wieder aufs Gas geht, um das Tempo zu halten (kaum bekanntes Golf-Video).
Den ersten Zustand hatte ich und als er wieder weg war, dachte ich, perfekt, jetzt habe ich es hinter mir.
Weit gefehlt! Danach kam der zweite Zustand und der nervt gewaltig. Jede Fahrt wird zum Ärgernis. Kaufen wird den Wagen so auch keiner. Bleibt nur der Austausch der Wasserpumpe, was mich lt. Werkstatt 630 € kosten würde. Und dies zahle ich nach Ablauf der gesetzl. Gewährleistung nicht, denn den Bock habe nicht ich sondern den hat VW geschossen!
Wie war das?
"... Volkswagen-Sprecher Christian Buhlmann betont gegenüber AUTO BILD, dass es sich um eine "Komfortbeanstandung" handele und "das Problem keinen Einfluss auf die Funktion oder Lebensdauer des Bauteils hat". Buhlmann: "Dennoch ersetzen wir bei berechtigter Beanstandung die Wasserpumpe mit Magnetkupplung, unabhängig von der Garantiezeit." ..." (Quelle)
Warum weiß meine Werkstatt davon nichts? Warum weiß die VW-Hotline davon nichts?
VG myinfo