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Kann ich noch ausm Vertrag raus und wenn ja würdet ihr es tun?

Themenstarteram 8. März 2009 um 13:22

Hallo,

ich bin grad etwas unschlüssig, was ich machen soll, daher erbitte ich Rat :)

Also folgende Situation:

Mein alter B5, mit dem ich 2,5 Jahre zufrieden war, hat mir Anfang des Jahres mit herben Elektronikprobleme richtig viel Ärger bereitet. Letztlich ließ ich mich dazu überreden ihn abzuwracken.

Ich habe daher am 17.02. einen Golf VI beim VW-Händler bestellt. Listenpreis für einen HL mit Sonderausstattung war 25500€. Der Händler ging auf 24200€ (inkl. Überführung) runter, also nur ein kleiner Rabatt.

Damals habe ich auch gleich eine Finanzierung abgeschlossen. Gerechnet wurde mit 8000€ Anzahlung, also beide Prämien und 3000€ von mir. Die Schlußrate wurde dabei auf 8780€ festgelegt und die monatl. Rate auf 203€. Dazu kommen noch Garantieverlängerung und VK-Versicherung, was eine mtl. Rate von 270€ ausmacht auf 48 Monate mit 2,9%.

Ich habe dann jedoch ein paar Tage später (so 2-3) noch GRA und Licht-Sicht-Paket nachbestellt. Und nun überlege ich mir noch das Sportpaket Vancouver dazu zu bestellen.

Ich habe noch keine AB bekommen und mein Händler hat sich seit der Nachbestellung auch nicht gemeldet. Mein Finazierungsvertrag sollte ja nichtig sein, weil sich ja mit Nachbestellungen die Gesamtsumme geändert hat oder?

Er hat mir damals auch gesagt, dass ich später zur Nachverhandlung und Neuabschluss kommen soll. Zeit hätte ich bis zur Zulassung, stimmt das?

Mich stört nun, dass ich noch keine AB habe, aber noch mehr stört es mich, dass ich bei der Verhandlung keinen größeren Rabatt rausgehauen habe. Ich habe etwas voreilig gehandelt, eben auch wegen der Abwrackprämie, weil ich sonst meinen alten A4 nicht los werde.

Morgen will ich beim :) vorbeischauen und mar klar Text reden und meine Unsicherheiten ausräumen.

Meine Frage ist nun, bin ich durch die verbindliche Bestellung nun gebunden oder kann ich die ganze Sache noch komplett abblasen? Wie gesagt eine schriftl. AB habe ich noch nicht.

Soll ich also Morgen versuchen einen besseren Rabatt rauszuholen und falls er nicht einwilligt einen anderen Händler suchen? Ich habe zwar nen unverbindlichen auf KW 20, aber ohne AB ist der nix und mit Nachbestellung könnte er sich auch ändern.

Oder soll ich mir lieber den Stress sparen (Neuverhandlung bzw. neue Suche und Verhandlung) und mit nur 5% Rabatt nehmen und auf ihn freuen?

Ich hapere grad auch, weil ja nun andere Hersteller auch die UWP anbieten. Hätte Audi damals Abwrackprämie verdoppelt, wäre ich wohl zu denen gegangen. VW ist gut, aber ich bin ein kleiner AUDI Fan, wobei der A4 schon sehr teuer ist (nicht unleistbar, einfach nur teuer) :( (A3 mag ich ned, da lieber den Golf).

Achja, meine Ausstattung:

- Golf VI HL 1,4 TSI 160PS 6-Gang

- Shadowblue Metallic

- 4-Türer

- RCD510

- MFL

- Park Assist

Dazu kommen noch GRA und Licht-Sicht-Paket und vermutlich das Vancouver Sportpaket. Habe da nun die letzten 3 Wochen überlegt und will es nun haben, man ist nur 1x jung und solange kann ich auch etwas sportlicher fahren :).

Danke für eure Beiträge :cool:

Beste Antwort im Thema

Also ich verstehe das nicht.

Wie kann man einen Vertrag über 25 T€ unterschreiben, ohne einmal darüber nachgedacht zu haben?

Ansonsten wird es alles immer irgendwo mal billiger geben. Mir geht diese Schnäppchenjägerei ziemlich auf den Geist. Soll der Händler für Deinen "Fehler" grade stehen? Auch dass sich der Liefertermin verschiebt, wenn noch nachgeändert wird, ist klar und wurde hier auch schon vielfach diskutiert. Kann der Händler aber auch nichts für.

Steh zu Deiner Entscheidung, in dem Moment war Dir die Leistung den Preis ja Wert. Lebenserfahrung - das nächste Mal wirst Du vielleicht vorher mehr nachdenken.

P.S.: Ich bin kein Händler, habe auch mit Verkauf an sich nichts zu tun.

30 weitere Antworten
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30 Antworten
am 8. März 2009 um 13:30

mahlzeit,

tja. was soll ich dir sagen. aus dem vertrag kommst du nicht mehr raus, da du am 17.02 einen darlehensvertrag unterschrieben hast. die 14 tage rücktrittsrecht sind ebenfalls vorbei.

von daher: no chance

und wenn du dem händler versucht mit dem "wenigen rabatt" zu argumentieren, wird er sich nicht darauf einlassen. warum auch? bei vertragsabschluß warst du doch zufrieden, oder?

mfg

christian

Zitat:

Original geschrieben von Jlagreen

Hallo,

 

ich bin grad etwas unschlüssig, was ich machen soll, daher erbitte ich Rat :)

 

Also folgende Situation:

Mein alter B5, mit dem ich 2,5 Jahre zufrieden war, hat mir Anfang des Jahres mit herben Elektronikprobleme richtig viel Ärger bereitet. Letztlich ließ ich mich dazu überreden ihn abzuwracken.

 

Ich habe daher am 17.02. einen Golf VI beim VW-Händler bestellt. Listenpreis für einen HL mit Sonderausstattung war 25500€. Der Händler ging auf 24200€ (inkl. Überführung) runter, also nur ein kleiner Rabatt.

Damals habe ich auch gleich eine Finanzierung abgeschlossen. Gerechnet wurde mit 8000€ Anzahlung, also beide Prämien und 3000€ von mir. Die Schlußrate wurde dabei auf 8780€ festgelegt und die monatl. Rate auf 203€. Dazu kommen noch Garantieverlängerung und VK-Versicherung, was eine mtl. Rate von 270€ ausmacht auf 48 Monate mit 2,9%.

 

Ich habe dann jedoch ein paar Tage später (so 2-3) noch GRA und Licht-Sicht-Paket nachbestellt. Und nun überlege ich mir noch das Sportpaket Vancouver dazu zu bestellen.

 

Ich habe noch keine AB bekommen und mein Händler hat sich seit der Nachbestellung auch nicht gemeldet. Mein Finazierungsvertrag sollte ja nichtig sein, weil sich ja mit Nachbestellungen die Gesamtsumme geändert hat oder?

Er hat mir damals auch gesagt, dass ich später zur Nachverhandlung und Neuabschluss kommen soll. Zeit hätte ich bis zur Zulassung, stimmt das?

 

Mich stört nun, dass ich noch keine AB habe, aber noch mehr stört es mich, dass ich bei der Verhandlung keinen größeren Rabatt rausgehauen habe. Ich habe etwas voreilig gehandelt, eben auch wegen der Abwrackprämie, weil ich sonst meinen alten A4 nicht los werde.

 

Morgen will ich beim :) vorbeischauen und mar klar Text reden und meine Unsicherheiten ausräumen.

Meine Frage ist nun, bin ich durch die verbindliche Bestellung nun gebunden oder kann ich die ganze Sache noch komplett abblasen? Wie gesagt eine schriftl. AB habe ich noch nicht.

 

Soll ich also Morgen versuchen einen besseren Rabatt rauszuholen und falls er nicht einwilligt einen anderen Händler suchen? Ich habe zwar nen unverbindlichen auf KW 20, aber ohne AB ist der nix und mit Nachbestellung könnte er sich auch ändern.

Oder soll ich mir lieber den Stress sparen (Neuverhandlung bzw. neue Suche und Verhandlung) und mit nur 5% Rabatt nehmen und auf ihn freuen?

 

Ich hapere grad auch, weil ja nun andere Hersteller auch die UWP anbieten. Hätte Audi damals Abwrackprämie verdoppelt, wäre ich wohl zu denen gegangen. VW ist gut, aber ich bin ein kleiner AUDI Fan, wobei der A4 schon sehr teuer ist (nicht unleistbar, einfach nur teuer) :( (A3 mag ich ned, da lieber den Golf).

 

Achja, meine Ausstattung:

- Golf VI HL 1,4 TSI 160PS 6-Gang

- Shadowblue Metallic

- 4-Türer

- RCD510

- MFL

- Park Assist

 

Dazu kommen noch GRA und Licht-Sicht-Paket und vermutlich das Vancouver Sportpaket. Habe da nun die letzten 3 Wochen überlegt und will es nun haben, man ist nur 1x jung und solange kann ich auch etwas sportlicher fahren :).

 

Danke für eure Beiträge :cool:

Die von den meisten seriösen Händlern benutzten Neuwagen-Verkaufsbestimmungen (NWVB) sehen für PKW eine Frist von 4 Wochen vor , innerhalb derer Du an Deine verbindliche Bestellung gebunden bist. Innerhalb dieser Frist muss der Händler die Bestellung akzeptieren oder (schriftlich) ablehnen. Sind in den AGB, die der verbindlichen Bestellung beiagen längere Bindungsfristen vereinbart, kann die Bindungsklausel im Einzelfall unwirksam sein.

 

Also nach vier Wochen ohne AB bist Du nicht mehr an die Bestellung gebunden.

Dies solltest Du dann aber auch dem Händler schriftlich mitteilen.

 

Wenn Du innerhalb vier Wochen eine AB erhältst, dann prüfe, ob diese inhaltlich von der Verbindlichen Bestellung abweicht (oft eine Abweichung beim genannten Liefertermin).

Wenn ja, kommt kein Vertrag zustande und bist nicht an Deine Bestellung gebunden. Dies wiederum dem Händler schriftlich mitteilen. Üblicherweise ist diese schriftliche Mitteilung nicht notwendig. Da aber Schweigen ggfs. als Zustimmung zu den Abweichungen in der AB ausgelegt werden kann, schriftliche Nachricht an Händler der Klarheit wegen.

 

It is up to you: Nachverhandeln oder hoffen, dass keine AB kommt. Und wenn eine AB kommt, hoffen, dass sie inhaltlich von Verbindlichen Bestellung abweicht. 

 

Ich nenne die Fakten, Du musst entscheiden.

O.

Also ich verstehe das nicht.

Wie kann man einen Vertrag über 25 T€ unterschreiben, ohne einmal darüber nachgedacht zu haben?

Ansonsten wird es alles immer irgendwo mal billiger geben. Mir geht diese Schnäppchenjägerei ziemlich auf den Geist. Soll der Händler für Deinen "Fehler" grade stehen? Auch dass sich der Liefertermin verschiebt, wenn noch nachgeändert wird, ist klar und wurde hier auch schon vielfach diskutiert. Kann der Händler aber auch nichts für.

Steh zu Deiner Entscheidung, in dem Moment war Dir die Leistung den Preis ja Wert. Lebenserfahrung - das nächste Mal wirst Du vielleicht vorher mehr nachdenken.

P.S.: Ich bin kein Händler, habe auch mit Verkauf an sich nichts zu tun.

am 8. März 2009 um 14:01

Hier ist wieder ein Beispiel wie die Abwrackprämie bei einigen Mitbürgern zu voreiligen Entscheidungen führen. Ein Neuwagenkauf sollte VOR der Vertragsunterschreibung sorgfältig durchdacht werden.

Du hast einen rechtsverbindlichen Vertrag. Freu dich auf deinen NEUEN.

Zitat:

Original geschrieben von Samcos

Hier ist wieder ein Beispiel wie die Abwrackprämie bei einigen Mitbürgern zu voreiligen Entscheidungen führen. Ein Neuwagenkauf sollte VOR der Vertragsunterschreibung sorgfältig durchdacht werden.

Du hast einen rechtsverbindlichen Vertrag. Freu dich auf deinen NEUEN.

Außerdem hast Du ja die 2500 € von VW bekommen (also ca. 10 %), die Leute, die im November bestellt haben, nicht bekommen haben. Billiger geht immer, und ich denke, es haben schon Leute zu schlechteren Konditionen gekauft als Du.

Themenstarteram 8. März 2009 um 14:16

Zitat:

Original geschrieben von Samcos

Hier ist wieder ein Beispiel wie die Abwrackprämie bei einigen Mitbürgern zu voreiligen Entscheidungen führen. Ein Neuwagenkauf sollte VOR der Vertragsunterschreibung sorgfältig durchdacht werden.

Du hast einen rechtsverbindlichen Vertrag. Freu dich auf deinen NEUEN.

Ja ich gebs gern zu, ich war etwas sehr voreilig mit dem Unterschreiben. Aber da hing auch noch ne Menge Frust vom alten Wagen dran, denn der stand zuvor 1,5 Wochen in der Werkstatt und die Fehlersuche hatte mich 1600€ gekostet, um dann festzustellen, dass Motorkabelbaum gewechselt werden muss :mad:

Ich finds echt schade, dass ich meinen B5 Modell 2000 verschrotten muss, mit V6 Tiptronic und Recaro Sportpaket (etc.) ist der nicht mal schlecht ausgestattet, aber will halt nicht mehr :(. Der Plan war ja den noch 5 Jahre zu fahren, aber nun wird er zerquetscht.

Ok, ich glaub ich stehe zur meiner Entscheidung und lass das mit dem Nachverhandeln, aber der Finanzierungsvertrag bereitet mir grad noch Unklarheit.

Und zwar habe ich ja nun noch etwas nachbestellt und will noch das Sportpaket nachbestellen. Ergo die Summe ändert sich, dh. ich würde gerne die Anzahlung generell erhöhen, um die Schlußrate zu senken. Ist das noch möglich?

Was hat es zu bedeuten, wenn der AB so lange nicht kommt? Kann VW keinen Termin für die Produktion planen? Das wären ja rosig Aussichten, wenn dann der Liefertermin sehr spät ist...

am 8. März 2009 um 14:19

Wenn du noch Ausstattung dazu bestellst, wird es darauf hinauslaufen, dass du einfach diese Zusatzausstattung bar draufzahlen musst (zur Anzahlung dazu), wenn der Darlehensvertrag mit der Bank durch ist (da die Bestellung gut 3-4 Wochen zurückliegt, wird das der Fall sein).

am 8. März 2009 um 14:23

Zitat:

Original geschrieben von CronoBayashi

Wenn du noch Ausstattung dazu bestellst, wird es darauf hinauslaufen, dass du einfach diese Zusatzausstattung bar draufzahlen musst (zur Anzahlung dazu), wenn der Darlehensvertrag mit der Bank durch ist (da die Bestellung gut 3-4 Wochen zurückliegt, wird das der Fall sein).

das ist so nicht ganz richtig.

die mehrausstattung kann ohne weiteres mitfinanziert werden. es muss halt nur noch einmal ne neue anfrage gestellt werden. das heißt letztendlich nur ein wenig mehrarbeit für den verkäufer. aber das macht er sicherlich gerne. :)

Themenstarteram 8. März 2009 um 15:10

ok, das klingt ja schon mal gut, dass ich die Extras dann bar nachbezahlen kann. Mal schauen, was der :) Morgen dazu sagt.

Nun eine letzte Frage, ich habe das mit der Schlußrate noch immer nicht ganz kapiert bzw. wie geht ein Zurückgeben nach 4 Jahren von statten?

Gebe ich ihn einfach zurück und das wars oder "verkaufe" ich ihn quasi an den Händler und mit dem Betrag muss ich die Schlußrate tilgen? Je nach dem was der Händler gibt, reicht es dann oder nicht, oder?

Im Rückschluss ist es also wichtig, dass der Wagen TOP gepflegt ist, wie bei einem Leasing, oder?

Ich habe zudem 15tkm/Jahr abgeschlossen, da werde ich wohl drunter liegen, wenn ich umziehe sogar deutlich. Ich habe da nun einen Absatz über eine KM-Regelung entdeckt, dh. ist der KM-Stand geringer, dann bekomme ich was zurück? :confused:

Ich denke, dass es eh schwierig wird einen hohen Rabatt bei der derzeitigen Lage heraus zu handeln.

Schau Dich doch mal in den VW-Autohäusern um. Die Verkäufer haben teilweise keine Zeit alle Kunden zu bedienen.

am 8. März 2009 um 15:35

Du kannst ihn nach den 4 Jahren einfach zurückgeben, du musst nichts zahlen und bekommst auch nichts...

Natürlich sollte der Wagen in keinem miserablen Zustand sein, sonst musst du den Wertverlust natürlich zahlen (ansonsten würde der VW-Händler ja Verlust machen, was ich bezweifle, dass es so möglich wäre, weiß es aber nicht genau)...

Die Kilometer/Jahr haben nur Bedeutung, wenn du den Wagen zurückgibst. Aber wenn du ihn mit deutlich weniger Kilometern zurückgibst, bekommst du wenige Euro zurück, fährst du hingegen weit mehr, zahlst du drauf.

Die Schlussrate kannst du aber auch sofort tilgen oder eben weiterfinanzieren...

am 8. März 2009 um 15:48

Zitat:

Original geschrieben von CronoBayashi

Du kannst ihn nach den 4 Jahren einfach zurückgeben, du musst nichts zahlen und bekommst auch nichts...

Das ist laut aussage meines Freundlichen falsch!

Der wagen wird nach 4 Jahren von einem anderen Händler oder Gutachter geschätzt und dieser Preis wird dann angesetzt (wahrscheinlich handelt dein händler dann ncoh mit dir )

aber dieser geschätzte preis is ausschlaggebend!

Das hat mit der Restrate wenig zu tun!

Da hab ich mich bei meinem Freundlichen nämlich auch sehr informiert!

am 8. März 2009 um 15:52

Zitat:

Original geschrieben von MaRdLa

Zitat:

Original geschrieben von CronoBayashi

Du kannst ihn nach den 4 Jahren einfach zurückgeben, du musst nichts zahlen und bekommst auch nichts...

Das ist laut aussage meines Freundlichen falsch!

Der wagen wird nach 4 Jahren von einem anderen Händler oder Gutachter geschätzt und dieser Preis wird dann angesetzt (wahrscheinlich handelt dein händler dann ncoh mit dir )

aber dieser geschätzte preis is ausschlaggebend!

Das hat mit der Restrate wenig zu tun!

Da hab ich mich bei meinem Freundlichen nämlich auch sehr informiert!

Dann ist das von Händler zu Händler unterschiedlich, denn meiner setzt die Basis-Monatsrate schon relativ hoch an bzw. die Schlussrate niedrig, wegen dem Wertverlust-Ausgleich...

am 8. März 2009 um 15:54

Zitat:

Original geschrieben von MaRdLa

Zitat:

Original geschrieben von CronoBayashi

Du kannst ihn nach den 4 Jahren einfach zurückgeben, du musst nichts zahlen und bekommst auch nichts...

Das ist laut aussage meines Freundlichen falsch!

Der wagen wird nach 4 Jahren von einem anderen Händler oder Gutachter geschätzt und dieser Preis wird dann angesetzt (wahrscheinlich handelt dein händler dann ncoh mit dir )

aber dieser geschätzte preis is ausschlaggebend!

Das hat mit der Restrate wenig zu tun!

Da hab ich mich bei meinem Freundlichen nämlich auch sehr informiert!

sorry, aber das ist absoluter quatsch.

dein händler unterzeichnet ein verbrieftes rückgaberecht, welches dir als kunde die rücknahme durch den händler garantiert.

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