ForumGolf 6
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 6
  7. Kann ich noch ausm Vertrag raus und wenn ja würdet ihr es tun?

Kann ich noch ausm Vertrag raus und wenn ja würdet ihr es tun?

Themenstarteram 8. März 2009 um 13:22

Hallo,

ich bin grad etwas unschlüssig, was ich machen soll, daher erbitte ich Rat :)

Also folgende Situation:

Mein alter B5, mit dem ich 2,5 Jahre zufrieden war, hat mir Anfang des Jahres mit herben Elektronikprobleme richtig viel Ärger bereitet. Letztlich ließ ich mich dazu überreden ihn abzuwracken.

Ich habe daher am 17.02. einen Golf VI beim VW-Händler bestellt. Listenpreis für einen HL mit Sonderausstattung war 25500€. Der Händler ging auf 24200€ (inkl. Überführung) runter, also nur ein kleiner Rabatt.

Damals habe ich auch gleich eine Finanzierung abgeschlossen. Gerechnet wurde mit 8000€ Anzahlung, also beide Prämien und 3000€ von mir. Die Schlußrate wurde dabei auf 8780€ festgelegt und die monatl. Rate auf 203€. Dazu kommen noch Garantieverlängerung und VK-Versicherung, was eine mtl. Rate von 270€ ausmacht auf 48 Monate mit 2,9%.

Ich habe dann jedoch ein paar Tage später (so 2-3) noch GRA und Licht-Sicht-Paket nachbestellt. Und nun überlege ich mir noch das Sportpaket Vancouver dazu zu bestellen.

Ich habe noch keine AB bekommen und mein Händler hat sich seit der Nachbestellung auch nicht gemeldet. Mein Finazierungsvertrag sollte ja nichtig sein, weil sich ja mit Nachbestellungen die Gesamtsumme geändert hat oder?

Er hat mir damals auch gesagt, dass ich später zur Nachverhandlung und Neuabschluss kommen soll. Zeit hätte ich bis zur Zulassung, stimmt das?

Mich stört nun, dass ich noch keine AB habe, aber noch mehr stört es mich, dass ich bei der Verhandlung keinen größeren Rabatt rausgehauen habe. Ich habe etwas voreilig gehandelt, eben auch wegen der Abwrackprämie, weil ich sonst meinen alten A4 nicht los werde.

Morgen will ich beim :) vorbeischauen und mar klar Text reden und meine Unsicherheiten ausräumen.

Meine Frage ist nun, bin ich durch die verbindliche Bestellung nun gebunden oder kann ich die ganze Sache noch komplett abblasen? Wie gesagt eine schriftl. AB habe ich noch nicht.

Soll ich also Morgen versuchen einen besseren Rabatt rauszuholen und falls er nicht einwilligt einen anderen Händler suchen? Ich habe zwar nen unverbindlichen auf KW 20, aber ohne AB ist der nix und mit Nachbestellung könnte er sich auch ändern.

Oder soll ich mir lieber den Stress sparen (Neuverhandlung bzw. neue Suche und Verhandlung) und mit nur 5% Rabatt nehmen und auf ihn freuen?

Ich hapere grad auch, weil ja nun andere Hersteller auch die UWP anbieten. Hätte Audi damals Abwrackprämie verdoppelt, wäre ich wohl zu denen gegangen. VW ist gut, aber ich bin ein kleiner AUDI Fan, wobei der A4 schon sehr teuer ist (nicht unleistbar, einfach nur teuer) :( (A3 mag ich ned, da lieber den Golf).

Achja, meine Ausstattung:

- Golf VI HL 1,4 TSI 160PS 6-Gang

- Shadowblue Metallic

- 4-Türer

- RCD510

- MFL

- Park Assist

Dazu kommen noch GRA und Licht-Sicht-Paket und vermutlich das Vancouver Sportpaket. Habe da nun die letzten 3 Wochen überlegt und will es nun haben, man ist nur 1x jung und solange kann ich auch etwas sportlicher fahren :).

Danke für eure Beiträge :cool:

Beste Antwort im Thema

Also ich verstehe das nicht.

Wie kann man einen Vertrag über 25 T€ unterschreiben, ohne einmal darüber nachgedacht zu haben?

Ansonsten wird es alles immer irgendwo mal billiger geben. Mir geht diese Schnäppchenjägerei ziemlich auf den Geist. Soll der Händler für Deinen "Fehler" grade stehen? Auch dass sich der Liefertermin verschiebt, wenn noch nachgeändert wird, ist klar und wurde hier auch schon vielfach diskutiert. Kann der Händler aber auch nichts für.

Steh zu Deiner Entscheidung, in dem Moment war Dir die Leistung den Preis ja Wert. Lebenserfahrung - das nächste Mal wirst Du vielleicht vorher mehr nachdenken.

P.S.: Ich bin kein Händler, habe auch mit Verkauf an sich nichts zu tun.

30 weitere Antworten
Ähnliche Themen
30 Antworten
am 8. März 2009 um 15:56

Wieso hat er mir das dann so gesagt?!

Mir kanns eigentlich egal sein, ich werd ihn sicher nicht zurück geben....

Hatte mich nur mal so informiert!

am 8. März 2009 um 17:42

Zitat:

Original geschrieben von eospower

Zitat:

Original geschrieben von MaRdLa

 

Das ist laut aussage meines Freundlichen falsch!

Der wagen wird nach 4 Jahren von einem anderen Händler oder Gutachter geschätzt und dieser Preis wird dann angesetzt (wahrscheinlich handelt dein händler dann ncoh mit dir )

aber dieser geschätzte preis is ausschlaggebend!

Das hat mit der Restrate wenig zu tun!

Da hab ich mich bei meinem Freundlichen nämlich auch sehr informiert!

sorry, aber das ist absoluter quatsch.

dein händler unterzeichnet ein verbrieftes rückgaberecht, welches dir als kunde die rücknahme durch den händler garantiert.

Absatz 2 im verbrieften Rückgaberecht:

"Der Rückkaufpreis vermindert sich ebenfalls um einen zustandsbedingten Minderwert. Über den Zustand des Wagens wird bei Rückgabe ein gemeinsames Protokoll angefertigt und von beiden Vertragparteine unterzeichnet. Können sich die Firma und der Kunde über den Minderwert nicht einigen, wird der Minderwert auf Veranlassung der Firma und mit Zustimmung des Kunden durch einen öffentlich bestellten vereidigten Sachverständigen oder ein unabhängiges Sachverständigen-Gutachten ermittelt."

am 8. März 2009 um 17:49

Zitat:

Original geschrieben von larsx

Zitat:

Original geschrieben von eospower

 

 

sorry, aber das ist absoluter quatsch.

dein händler unterzeichnet ein verbrieftes rückgaberecht, welches dir als kunde die rücknahme durch den händler garantiert.

Absatz 2 im verbrieften Rückgaberecht:

"Der Rückkaufpreis vermindert sich ebenfalls um einen zustandsbedingten Minderwert. Über den Zustand des Wagens wird bei Rückgabe ein gemeinsames Protokoll angefertigt und von beiden Vertragparteine unterzeichnet. Können sich die Firma und der Kunde über den Minderwert nicht einigen, wird der Minderwert auf Veranlassung der Firma und mit Zustimmung des Kunden durch einen öffentlich bestellten vereidigten Sachverständigen oder ein unabhängiges Sachverständigen-Gutachten ermittelt."

aber das heißt doch nichts anderes als:

weißt dein auto mängel auf, kann der händler diese in rechnung stellen.

ist alles tippi, so muß er das kfz zurücknehmen und bei der bank auslösen.

Zitat:

Original geschrieben von larsx

Zitat:

Original geschrieben von eospower

 

 

 

 

sorry, aber das ist absoluter quatsch.

dein händler unterzeichnet ein verbrieftes rückgaberecht, welches dir als kunde die rücknahme durch den händler garantiert.

Absatz 2 im verbrieften Rückgaberecht:

"Der Rückkaufpreis vermindert sich ebenfalls um einen zustandsbedingten Minderwert. Über den Zustand des Wagens wird bei Rückgabe ein gemeinsames Protokoll angefertigt und von beiden Vertragparteine unterzeichnet. Können sich die Firma und der Kunde über den Minderwert nicht einigen, wird der Minderwert auf Veranlassung der Firma und mit Zustimmung des Kunden durch einen öffentlich bestellten vereidigten Sachverständigen oder ein unabhängiges Sachverständigen-Gutachten ermittelt."

mit solchen Klauseln kann der Kunde nur verlieren. Firma veranlasst Ermittlung des Minderwertes durch einen ..... Wer bezahlt das Gutachten? Kunde natürlich oder?

 

O.

am 8. März 2009 um 18:53

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Zitat:

Original geschrieben von larsx

 

Absatz 2 im verbrieften Rückgaberecht:

"Der Rückkaufpreis vermindert sich ebenfalls um einen zustandsbedingten Minderwert. Über den Zustand des Wagens wird bei Rückgabe ein gemeinsames Protokoll angefertigt und von beiden Vertragparteine unterzeichnet. Können sich die Firma und der Kunde über den Minderwert nicht einigen, wird der Minderwert auf Veranlassung der Firma und mit Zustimmung des Kunden durch einen öffentlich bestellten vereidigten Sachverständigen oder ein unabhängiges Sachverständigen-Gutachten ermittelt."

mit solchen Klauseln kann der Kunde nur verlieren. Firma veranlasst Ermittlung des Minderwertes durch einen ..... Wer bezahlt das Gutachten? Kunde natürlich oder?

O.

soweit sollte es in der regel doch erst gar nicht kommen.

für den fall "das doch", werden die kosten für den sachverständigen zwischen händler und kunden geteilt.

mfgchristian

Hi,

der Kunde zahlt den Gutachter zur Hälfte.

Aber der Zustand des zurückzugebenden Wagen muss schon ziemlich daneben liegen.

Es gibt diverse Gerichtsurteile, wo Kratzer und auch kleinere Beulen zu dulden sind, da es sich beim PKW um einen zweckmässigen Gebrauchsgegenstand handelt.

Gerichte haben sogar schon leicht verbogene Stossstangen als " normale Gebrauchsspuren " eingestuft.

Alles nur eine Auslegungssache.

Aber wenn dem Händler an einem als Kunden etwas liegt, wird er auch entsprechend kulant verfahren.

Gruß

Duffy

Themenstarteram 8. März 2009 um 19:05

Naja, einen VW werde ich mir nach dem Golf aber nicht wieder holen, sondern wenn dann wieder nen Audi, hänge einfach mehr ander Marke, aber vor 3 Wochen hatte VW halt das bessere Angebot.

Der Golf VI gefällt mir optisch sehr, während ich den Golf V nicht leiden kann, liegt aber vor allem am Heck, denn ich liebe das des Tiguans.

Zurückgeben werde ich den Golf allerdings wohl nicht und wenn dann eher, dass ich die Schlußrate bezahle und den dann privat verkaufe, sollte denke ich mehr bringen. Aber wenn er mich in den 4 Jahren Problemtechnisch überzeugt, dann behalte ich ihn auch. Bisher hatte ich nur Pech, aber diesmal habe ich immerhin ne Garantie :cool:

Zitat:

Original geschrieben von eospower

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

 

 

mit solchen Klauseln kann der Kunde nur verlieren. Firma veranlasst Ermittlung des Minderwertes durch einen ..... Wer bezahlt das Gutachten? Kunde natürlich oder?

 

O.

soweit sollte es in der regel doch erst gar nicht kommen.

für den fall "das doch", werden die kosten für den sachverständigen zwischen händler und kunden geteilt.

 

mfgchristian

Soweit kommt es aber, da der Händler jeden Kratzer, der unweigerlich nach Jahren des Gebrauchs auftritt, gegenrechnet.

Maßstab für den Zustand ist die altersgemäße Abnutzung. Aber was ist altersgemäß? Da gehen die Vorstellungen von Händler und Käufer regelmäßig auseinander. Dies ist der Knackpunkt jeder Fahrzeurückgabe.

Warum betimmt der Händler den Gutachter? Einmal darf geraten werden.

Es wäre fair, wenn die Kosten des Gutachtens geteilt werden,  aber das sollte auch im Vertrag stehen.

 

O.

am 8. März 2009 um 20:39

Zitat:

Es wäre fair, wenn die Kosten des Gutachtens geteilt werden, aber das sollte auch im Vertrag stehen

das steht auch im vertrag....

Themenstarteram 9. März 2009 um 17:18

So war beim :) und habe das mit dem Nachverhandeln sein lassen, ich freue mich jetzt einfach auf den Golf. Anstoß war vor allem, dass der da einen HL TSI 122PS hatte und der sah richtig gut aus, bin aus Schwärmen ned mehr raus gekommen (bisher nur TL gesehen) :D

Vor allem aber habe ich nach dem ersten Blick sofort Sportpaket Vancouver bestellt und das ohne zu zögern. Mir kamen die 17" Porto einfach zu klein auf dem Golf vor, die sehen eher nach 16" aus. Mein Händler stimmte zu und meinte auch die 18" sind sicher optisch die bessere Wahl. Ich hatte das schon auf Bildern vermutet, aber in natura war die Sache sofort klar.

Auch wenn die 18" Reifen teurer sind, so siehts halt geiler aus :cool:

Habe meine Anzahlung erhöht und anders als vermutet, macht es nix aus wenn die Schlußrate reduziert wird. Habe meine auf 7000€ reduziert und zugleich die mtl. Rate etwas reduziert, so kann ich etwas mehr sparen in 4 Jahren und das Auto bei Gefallen direkt übernehmen :).

Bauwoche soll KW18 sein und uv Liefertermin liegt grad bei KW21. Allerdings habe ich nun die Überführung gewählt, weil der Händler meinte, dass ich bei WOB mit 3-4 Wochen Verspätung rechnen müssen, aufgrund des Ansturms :(. Er kann mir aber günstig was organisieren für die Autostadt und vielleicht fahre ich so meinen Golf im Sommer ein ;).

den guten A4 verschrotten un den neuen finanzieren und kräftig schulden machen ,alles wegen der Abwrackprämie ...

aber genau solche Leute braucht das Land ....

damit es wieder aufwärts geht mit der Wirtschaft...

Themenstarteram 9. März 2009 um 17:48

Zitat:

Original geschrieben von Bierkrug_1

den guten A4 verschrotten un den neuen finanzieren und kräftig schulden machen ,alles wegen der Abwrackprämie ...

aber genau solche Leute braucht das Land ....

damit es wieder aufwärts geht mit der Wirtschaft...

jo, sry aber der A4 ist ein wirtschaftlicher Totalschaden, weil die Reperatur mich nun >3000€ kosten würde bei einem Wert von 4500€.

Aber gut, wenn du mir 2500-3000€ für einen A4 mit Elektronikproblem abkaufst, bei dem Motor hin- und wieder aus geht oder in Notfall fällt und das mitten auf der AB, dann komm bitte vorbei!

Ich wäre meinen A4 ohne das Problem noch 5 Jahre gefahren und mit Abwrackprämie + VW-Prämie bekomme ich für den noch immerhin 5000€, also seinen Wert.

Außerdem verschulde ich mich beim Auto nur, weil ich eh dieses Jahr auch ne Wohnung finanziere und dort das Eigenkapital brauche, sonst hätte ich den Golf auch bar bezahlt ;).

Wenn ich schon 50k Schulden nehme, dann machen die 13k fürs Auto den Kohl auch ned fett.

Mit unbefristetem Job als Ingenieur in einer Branche, die trotz Krise leicht boomt (Bildungsbereich), bin ich auch recht zuversichtlich für die Zukunft :D.

Also sorry deine Meinung teile ich überhaupt nicht

-ich glaube weisgott nicht das du für diese Reperatur 3000 e zahlst

auser du gehst direkt zu Audi

-schrottteile /Austauschteile gibt es jetzt ohne weiteres in massen und auch günstig für den A4, habe ich selbst beim Schrotthändler gesehen

da gibts genug Vögel die ihren 9 jahren alten abgeben, mein Schrotthändler schüttelete nur mit den Kopf und meinte die Spinnen

haben die in der Schule das rechnen nicht gelernt ? durch die Prämien

haben viele leute nicht nur ihr altes auto verloren sondern auch ihren Verstand..

-und die 2500 vom Staat sind dir ja auch noch nicht sicher...

deinen Audi würde ich schon nehmen , verklopf ich dann wenn die Sache

vorbei ist für 4500 , nur leider brauch ich da auch deinen brief

dann bekommst du aber deine 2500 von vw nicht..

trotzdem jeder muß es selbst wissen,

wünsch dir noch viel Glück bei deiner sache

Themenstarteram 9. März 2009 um 22:30

naja, da muss auf *gut Glück* der Kabelbaum gewechselt werden, weil es sich mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit um ein Kontakt/Scheuerproblem handelt, das nur in gewissen Konstellationen auftritt, zb. wenn sich der Motor in der Halterung bewegt (Kurvenfahrt, Beschleunigung, Bremsen, etc.).

Fehlerspeicher ist sinnlos, weil die dort auftretenden Fehler wurden schon behoben, dh. ersatzweise funktionierende Teile verbaut (zb. Drosselklappe oder Gaspedal) und tauchen dennoch wieder auf.

Dh. ich könnte es nun vielleicht günstiger machen, sagen wir für 1-1,5k mit günstigem Kabelbaum, wobei ich noch ne Werkstatt finden muss, die den Kabelbaum wechselt, denn Vertragswerkstatt wechselt oftmals nur Originalteile (da kostet der Kabelbaum 1400€, da handgefertigt). Doch "garantiert" ist das Problem dann nicht weg, könnte ja doch was anderes sein. Der Fehler ist nicht 100% lokalisierbar und bevor ich jetzt ein halbes Jahr Geld/Zeit und Stress in die Karre stecke, lasse ich die lieber verschrotten, damit sie keinen mehr ärgert.

Der Witz ist ja, dass im Stand sämtliche Kabelverbindungen schon durchgepiepst wurden und funktionieren, der Wagen geht mal und mal ned und auf so nen Shice lasse ich mich nicht mehr ein.

Wenn mir meine Werkstatt nun sagen würde, für 1500€ ist der Fehler garantiert weg, dann hätte ich es wohl gemacht, aber wenn der Teilepreis bei 1400€ liegt und die Arbeitszeit geschätzte 2-3 Tage beträgt, dann lohnt sich die Reperatur nicht. Ich bin kein Schrauber und kann das nicht selbst machen und die Zeit für die Suche, etc. habe ich Jobbedingt nicht.

Stimmt die Abwrackprämie ist nicht sicher, aber die von VW schon, dh. 2500€ bekomme ich für meinen Audi aufjedenfall. Etwa so viel wie wenn ich den nun verkaufen würde mit Defekt, nur ohne den Stress, dass ich einen Käufer für nen Defekten B5 mit V6 finden muss, der in der heutigen Zeit mit ~10L nicht mehr zeitgemäß ist. In der Preisklasse wollen nur wenige nen saufenden V6, aber dank V6 sind Reperaturen am Motor auch noch teurer.

Bei 7L Verbrauch beim Golf werde ich allein 30% Sprit sparen, was bei 200-250€ pro Monat nicht wenig ist und damit schon für die Rate genutzt werden kann.

Außerdem bin ich von dem Wagen enttäuscht, ich habe ihn zwar sehr günstig erstanden (für 6500€ im August 2006), aber mittlerweile weiß ich auch wieso. Der Fehler bestand schon 2005 und trat bisher nicht auf (Fehler waren im Speicher) und desweiteren habe ich für Reperaturen bereits jährlich 1k in den Wagen gesteckt.

Aber gut jeder hat seine eigene Meinung und wenn man meinen A4 von außen betrachtet, kann man nur den Kopf schütteln bzgl Verschrottung. Nur will ich mit dem nun abschließen und auf meinen Golf freuen. Klar dort kann auch was passieren, aber ich habe den Händler direkt gefragt, was ist, wenn der gleiche Shice bei dem passiert und er meinte in den nächsten 4 Jahren würde VW den kompletten Kabelbaum falls nötig auf Garantie wechseln :D.

am 9. März 2009 um 22:43

Ich denke, es gibt jetzt viele grenzwertige Fälle. Wenn ein Wagen bekannte Mängel hat, muss man diese beim Verkauf angeben und wird daher, gerade in dem jetzigen Markt, nur einen sehr schlechten Preis erzielen können. Uns geht es ähnlich, aber das wäre hier OT.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 6
  7. Kann ich noch ausm Vertrag raus und wenn ja würdet ihr es tun?