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K1100 LT Bj. 1994 Hilfe zu den neuen Vorschriften zu Motorradreifen ab dem 01.01.2025

BMW Motorrad K 1100

Hallo,

ein Reifenhändler hat mich heute verunsichert

Kann mir ein Fachkundiger, vielleicht ein Prüfer von TÜV, DEKRA, KÜS etc. bitte helfen, die neuen Regelungen, in Bezug auf meine K 1100 LT von 1994, besser zu verstehen, also ob ich bei der nächsten HU mit Problemen rechnen muss.

Das Motorrad war werkseitig und lt. Kraftfahrzeugbrief sowie Kraftfahrzeugschein wie folgt bereift:
vorne 110/80V18
hinten 140/80VB17V240
mit dem Zusatz: nur Metzeler ME33 bzw. ME55
oder Pirelli MT09 bzw. MT08

Habe dann zunächst immer die Metzeler gefahren.

Irgendwann wurden die Reifenbezeichnungen geändert.

Hatte dann von Bridgestone eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, von BMW eine Übersicht der Bereifungsmöglichkeiten und vom TÜV-Süd das Teilegutachten 350-0009-01-FBTK

Seit 2010 fahre ich daraufhin Bridgestone Battlax:
vorne 110 / 80 - 18 58V TL BT 45 F
hinten 140 / 80 B 17 69V TL BT 45 R

Ich hänge eine aktuelle PDF-Datei „SERVICEINFORMATION für REIFENUMRÜSTUNGEN an BMW - Krafträdern“ von Bridgestone an.

Danke für eure Hilfe.

Grüße Herbert

71 Antworten

Hier wird es gut erklärt:
https://www.youtube.com/watch?v=vHcoV3CXWs0

Auch die Kommentare lesen. Einige haben sich die Fabrikatsbindung austragen lassen.
Es macht keinen Sinn, sich die montierten Reifen eintragen zu lassen, weil man dann in ein paar Jahren wieder vor dem gleichen Problem steht, nämlich dass der eingetragene Reifen nicht mehr erhältlich ist.

Betrifft nur ältere Motorräder ohne EG oder EU Typengenehmigung.
Die K1100LT fällt da leider darunter.

Genau so beabsichtige ich es zu erreichen; Fabrikatsbindung raus aus den Papieren.

Eigentlich war die Herstellervorgabe ohnehin eine blöde Maßnahme von BMW,

Das Video ist gut, aber für jemanden, der sich vorher nicht mit dem Thema beschäftigt hat, doch verwirrend.
Es wäre allgemein verständlicher, wenn man die beiden Betriebserlaubnis-Varianten nacheinander und nicht parallel abgearbeitet hätte.
Mir hat das Video aber trotzdem gefallen.
Danke!

Es ist mit vollkommen schietegal ob du zum TÜV-Süd oder einem anderen TÜV irgendwo fährst, meinetwegen auch zu GTÜ oder KÜS. Seit 2019 gibt es auch keine Hoheit des TÜV für Einzelbetriebsprüfungen mehr.
Bei vielen Dingen mischen sie trotzdem noch ganz vorne mit.
Manchmal auch als Bremsschuh, man hat ja auch ein paar Jahre an dem Thema gut verdient. Nun ist seit 2025 bei der Mopedreifen eigentlich Schluß. Austragen & fertig

Die von dir zu recht kritisierte Bürokratie hat der TÜV, soweit ich es mitbekommen habe, als Lobby beim Gesetzgeber verursacht. Dem TÜV soll es wichtig gewesen sein, dass es die Prüfabnahmen geben soll.

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Man kann auch das positive sehen:

Nun ist es relativ unkompliziert möglich, die Reifen- und Herstellerbindung ganz austragen zu lassen. Das sollte sich mittlerweile auch bei den entsprechenden Prüfstellen und -Ingenieuren rumgesprochen haben.
Bis letztes Jahr musste man dafür oft lange suchen, um einen Prüfer zu finden, der es dann unter Umständen nur über teure Einzelabnahme macht, oder dann doch nur das neue Reifenmodell eintragen wollte, dass dann wieder irgendwann nicht mehr hergestellt wird, und der Zirkus ging von vorne los.

Die komplett Streichung der Vorgaben ermöglicht es jetzt auch moderne Reifen zu fahren (soweit in den Größen erhältlich), anstatt Konstruktionen 10 Jahre oder älter. Es hat sich doch schon einiges bei den Reifen getan...

Zitat:

@hoewel schrieb am 14. April 2025 um 19:59:03 Uhr:


Dem TÜV soll es wichtig gewesen sein, dass es die Prüfabnahmen geben soll.

Naja, für wie viele Fahrzeuge denn?
Das sind ja alles Motorräder, die > 25 Jahre alt sind.

Ich denke wohl eher, dass es einige Umbauten gab, wo die Reifen gleicher Dimension einfach mal nicht mehr gepasst haben, und sich der BLFA damit beschäftigt hat, wo ja nicht nur der TÜV drin sitzt.

Wir reden hier über rund 20% des Motorradbestandes in Deutschland, also nicht gerade wenig. Genauso wie das Durschnittsalter der Fahrer/innen immer weiter steigt, um so älter wird auch der Fahrzeugbestand. Zeigt aber auch, dass die alten Schätzchen i.d.R. gut gepflegt werden und keine Wegwerfprodukte wie PKWs sind.

Nicht umsonst werden von einigen Reifenherstellern die Klassiklinien/-dimension weiter gepflegt und teils auch weiter entwickelt, manchmal auch ohne groß den jeweiligen Namen/Bezeichnung zu ändern, aber trotzdem wurden die Silikamischungen/Techniken auf den neusten Stand gebracht. Oder es gab/gibt sogar spezielle Klassiklinien.

Wie auch schon geschrieben und auch das BMDV/BLFA sagt in meinen Augen nichts anderes, gibt es lediglich bei Umbauten oder Umrüstungen auf andere Rad-/Reifendimensionen noch Klärungspunkte.

Solange man also bei den alten Rad-/Reifendimensionen bleibt, die ursprünglich schon vom Hersteller vorgegeben waren, wie hier bei der K1100LT mit 110/80-V18 vorne und 140/80-VB17 hinten, sollte es also keine Probleme mit der Austragung der Reifenbindung geben.

Für diejenigen, die ihr Fahrzeug im Originalzustand belassen haben, ist das ganze Procedere jedenfalls aufwändig, mit Kosten verbunden, absolut unnötig und daher ärgerlich.

Aber es gibt schlimmeres, lieber so einen Mist, als in einen Unfall verwickelt zu werden. 🙂

Kurzer Zwischenstand.

Vor drei Tagen hatte ich eine E-Mail an den Fachabteilungsleiter Prüfwesen der Prüforganisation gesandt.
Bisher keine Reaktion.

Daraufhin habe ich heute eine kleine Prüfstation aufgesucht.
Der Prüfer hatte absolut keine Kenntnis von der Materie, vielmehr war der noch auf dem alten Stand und meinte, ich bräuchte nichts zu unternehmen.
Ich habe mir den Mund fusselig geredet, er ließ sich von seiner Meinung nicht abbringen.

Daraufhin habe ich eine größere DEKRA-Prüfstation bei uns am Ort aufgesucht.
Dort waren drei Prüfer anwesend.
Als ich mein Anliegen einem Prüfer schilderte, schaltete sich eine relativ junger und sehr freundlicher Prüfer in das Gespräch ein.
Der war voll im Thema und hat voll und ganz die Notwendigkeit der Austragung der Reifenbindung bestätigt.

Ich werde, wenn das Wetter halbwegs sein sollte, morgen das Motorrad vorführen.
Dann wird die Hüllkurve berechnet, das wurde 1994 seinerzeit noch nicht gemacht, und wenn das keine Beanstandungen ergibt, werden die Reifenfabrikate ausgetragen und eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt.
Mit der muss ich dann zur Zulassungsstelle, wo ich leider neue Papiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) bekommen werde, weil ich noch die alten Papiere (Kfz-Brief und Kfz-Schein) habe.

Meine Bedenken, dass evtl. eine neue Fabrikatsbindung eingetragen würde, waren unbegründet, denn die Hüllkurve gilt für alle nach EU-Norm hergestellten Reifen der entsprechenden Größen.

Wenn alles über die Bühne gegangen ist, gebe ich Bescheid, auch was das ganze Theater gekostet hat.

Das ist Deutschland, 3 Prüfer und 4 Meinungen. Wünsche Dir viel Erfolg bei Deinen Aktivitäten.

Was hat das mit "Deutschland" zu tun, wenn es einfach Unwissenheit des (einen) Prüfers ist?

Erläutere mal wo es von 3 Prüfern 4 Meinungen von den Prüfern gibt.

Unwissende findest du (leider) in jeder Branche. Und das nicht nur in Deutschland.

Nun das Deutsche Recht und Ausführungen dazu sind auch manchmal nicht ganz einfach zu verstehen. Obwohl oder gerade weil es ja so eindeutig sein soll, wird vielfach verschachtelt auf andere oder frühere Ausführungen verwiesen.
Wenn dann noch so ein Hin- und Her wie bei den Reifen dazu kommt oder die EU noch mitmischt, kann es auch für die Profis schon mal unübersichtlich werden.
Nicht jeder Prüfer beschäftigt sich tagtäglich mit dem Thema Reifenbindung, hat gerade das neuste Rundschreiben seiner Prüforga gelesen oder gar einen aktuellen Lehrgang u.a. zu diesem Thema mitgemacht.

Daher kurz im Vorfeld abklären, ob und wie die Möglikeiten einer Austragung bestehen. Ansonsten beim nächsten vorsprechen, durchklingeln, mit den entsprechenden Unterlagen natürlich.

Generell sollte ich mir natürlich auch die Frage stellen: wie lange kann ich, will ich dies alte Schätzchen denn noch fahren. Lohnt sich der Aufwand überhaupt noch, aus persönlichen oder auch technischen Gründen.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 16. April 2025 um 12:48:43 Uhr:


Kurzer Zwischenstand.

Vor drei Tagen hatte ich eine E-Mail an den Fachabteilungsleiter Prüfwesen der Prüforganisation gesandt.
Bisher keine Reaktion.

Daraufhin habe ich heute eine kleine Prüfstation aufgesucht.
Der Prüfer hatte absolut keine Kenntnis von der Materie, vielmehr war der noch auf dem alten Stand und meinte, ich bräuchte nichts zu unternehmen.
Ich habe mir den Mund fusselig geredet, er ließ sich von seiner Meinung nicht abbringen.

...

Vielleicht kommt die Antwort noch, wenn nicht, wäre das ein Armutszeugnis für den Fachabteilungsleiter.

Das ein Prüfer gar nichts darüber weiß bedeutet eigentlich nur, dass er seit Jahren weder Fortbildungen genossen hat, noch Rundschreiben oder anderes gelesen hat und generell sich nicht für Weiterbildung interessiert bzw. aktiv verweigert.
Die Weigerung, mal wenigstens nachzuschauen in Verbindung mit der falschen Aussage, man brauche nix zu machen, ist natürlich mindestens suboptimal, kann sie ja auch teure Konsequenzen für den Fahrer bedeuten (Kontrolle, Versicherungsärger bei Unfall).

Das Thema ist ja jetzt nicht neu und die aktuell gültig gewordene Änderung wurde schon seit mindestens 2 Jahren angekündigt oder noch länger, mit der Schonfrist für Reifen bis Produktionsdatum xy usw....
Deswegen überrascht mich das schon, dass viele noch gar nichts davon gehört haben. Sowohl Prüfer wie auch Fahrzeugbesitzer.

Zitat:

@JoergFB schrieb am 17. April 2025 um 07:15:56 Uhr:


Nicht jeder Prüfer beschäftigt sich tagtäglich mit dem Thema Reifenbindung, hat gerade das neuste Rundschreiben seiner Prüforga gelesen oder gar einen aktuellen Lehrgang u.a. zu diesem Thema mitgemacht.

Dem kann ich so nicht zustimmen. Jeder Prüfer MUSS es Wissen. Sonst ist es der falsche Job, oder der falsche Mann für den Job.

Denn auch wenn nicht jeder Prüfer solche Abnahmen macht, oder machen darf, muss er über die Vorschriften Kenntnis haben. Bei jeder HU am Motorrad ist das ja ein Thema, und die Vorgehensweise ist seit 07.08.2023 an alle Technischen Leitungen aller amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen und Technische Prüfstellen für den Kraftfahrzeugverkehr verkündet worden. Also es ist weder ein neuestes Rundschreiben, noch braucht man dafür einen aktuellen Lehrgang.

Und wenn ich dann noch von einem Kunden mit der Nase in das Thema reingedrückt werde, kann ich mich ja kurz mal schlau machen- bspw. am Rechner. Denn auch hier: JEDER Prüfer hat das in seinem System stehen!

@taurus1, sehe ich genau so.

Wie in jedem Beruf gibt es Solche und Solche 🙄 Engagierte und welche den es eben egal ist. Dazu noch welche, denen Motorradfahrer sowieso gegen den Strich gehen.
Daher MUSS gegen SOLLTE ersetzen. Er sollte zumindest wissen, wo er den aktuellen Stand findet.

Auch Du wirst in deinem Job nicht allwissend sein, auch Dir werden nicht alle Vorgaben, Sachstände, technischen Infos, Gesetze incl. Auslegungen im Detail geläufig sein, je nach Job natürlich.

Ich war selbst jahrelang als Sachverständiger/Ingenieur/Projektleiter im Bauwesen unterwegs, auch ich habe nicht immer alles und überall sofort griffbereit gehabt. Auch nicht immer alles sofort aus allen möglichen Quellen sofort gefunden.
Da ist es meist einfacher, zusammen ein Lösung zu finden/zu erarbeiten, als dem Anderen den erhobenen Finger zu zeigen: Das musst du aber wissen.

Müssen muss man nur sterben 🙄

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