K1100 LT Bj. 1994 Hilfe zu den neuen Vorschriften zu Motorradreifen ab dem 01.01.2025

BMW Motorrad K 1100

Hallo,

ein Reifenhändler hat mich heute verunsichert

Kann mir ein Fachkundiger, vielleicht ein Prüfer von TÜV, DEKRA, KÜS etc. bitte helfen, die neuen Regelungen, in Bezug auf meine K 1100 LT von 1994, besser zu verstehen, also ob ich bei der nächsten HU mit Problemen rechnen muss.

Das Motorrad war werkseitig und lt. Kraftfahrzeugbrief sowie Kraftfahrzeugschein wie folgt bereift:
vorne 110/80V18
hinten 140/80VB17V240
mit dem Zusatz: nur Metzeler ME33 bzw. ME55
oder Pirelli MT09 bzw. MT08

Habe dann zunächst immer die Metzeler gefahren.

Irgendwann wurden die Reifenbezeichnungen geändert.

Hatte dann von Bridgestone eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, von BMW eine Übersicht der Bereifungsmöglichkeiten und vom TÜV-Süd das Teilegutachten 350-0009-01-FBTK

Seit 2010 fahre ich daraufhin Bridgestone Battlax:
vorne 110 / 80 - 18 58V TL BT 45 F
hinten 140 / 80 B 17 69V TL BT 45 R

Ich hänge eine aktuelle PDF-Datei „SERVICEINFORMATION für REIFENUMRÜSTUNGEN an BMW - Krafträdern“ von Bridgestone an.

Danke für eure Hilfe.

Grüße Herbert

75 Antworten

Zunächst mal herzlichen Dank, für eure Hilfe. 🙂

Wie ist denn der nachfolgend zitierte Satz aus dem Link vom Bundesverkehrsamt zu deuten?

Keine Abnahme durch TÜV oder DEKRA notwendig bei passendem Herstellerwechsel
Eine Erleichterung gibt es für Motorradfahrer, die nur den Reifenhersteller wechseln möchten. Solange die Reifendimensionen und andere wichtige technische Parameter wie Größe, Breite, Querschnitt und Abrollumfang mit den Vorgaben im Fahrzeugschein übereinstimmen, ist keine zusätzliche Abnahme durch TÜV oder DEKRA erforderlich. Diese Regelung ermöglicht den Fahrern eine größere Flexibilität bei der Auswahl des Herstellers, solange alle anderen relevanten Daten unverändert bleiben.

Ich habe doch eben genau die gleichen Reifenabmessungen, wie in den Papieren, nur eben einen anderen Hersteller (Bridgestone), als in Brief und Schein (Metzeler / Pirelli) eingetragen.

Hilft mir das nur bezüglich einer vereinfachten Abnahme, oder ersetzt das eine Abnahme.

Sorry wenn ich so stur bin, aber es will mir einfach nicht in den Kopf, dass ich nach 15 Jahren plötzlich gezwungen werden soll, eine unsinnige Abnahme zu machen.

Ich hänge auch an meinem alten Kfz-Brief und -Schein, ebenso wie an meinem Kennzeichen in alter Ausführung. 🙂

@Zebulon102
Wenn durch Montage anderer Reifen die Betriebserlaubnis sofort erlöschen würde, was bedeutet das denn für die bereits seit Jahren montierten Bridgestone Reifen.
Fahre ich jetzt seit dem 01.01.2025 ohne Betriebserlaubnis?

Dieses zitierte, und die ganze Internetseite ist absoluter Schrott.

Vergiss die bitte schnell, da sind nur Fehler drin.

Geh bitte auf seriöse Seiten.

Bspw.:
https://bmdv.bund.de/.../rad-reifenkombination-kraftraeder.html

Oder hier:
https://www.tuvsud.com/.../192_as_reifenregeln.pdf

Oha, das habe ich nicht erkannt.
Danke für den Hinweis.
Man sollte immer erst das Impressum lesen.

In dem BMDV-Link mit dem Artikel vom 02.04.2025 steht folgendes:

Die vorstehend beschriebene Vorgehensweise hinsichtlich der Beurteilung von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern ist anzuwenden

1. bei Reifen, die nach dem 31.12.2019 hergestellt wurden und
2. ab dem 01.01.2025 bei allen Reifen.

Das verstehe ich schon wieder nicht, weil der Artikel von diesem Monat ist.
Ist das nicht ein Widerspruch?
Was ist mit Reifen, die bis zum 31.12.2019 hergestellt wurden?
Eigentlich hätte man sich doch den Hinweis auf den 31.12.2019 in einem Artikel aus diesem Jahr sparen können, es betrifft doch jetzt alle Reifen, oder doch nicht?

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Sorry, habe auch gedacht, es wäre was offizielles.
Aber das erste stimmt. Ja, Oetteken, du fährtst ohne Betriebserlaubnis. Ich habe es selbst erlebt. 6 oder 7 Sätze Heidenauer auf meiner Africa Twin gefahren. Dann musste ich sie plötzlich eintragen lassen nach 15 Jahren. Der Witz: UBB zählt nicht. Der Graukittel dreht ne Runde übern Hof - wenn überhaupt - und trägt die Reifen anhand der UBB ein.

Die Reifen von 2019 durftest du bis zum 31.12.24 fahren. Danach wurden die illegal, benötigten die bewusste Begutachtung.

Okay, dann wird meine nächste Fahrt wohl zu einer Prüfstelle sein müssen.

Was mich wundert ist, dass ich von dieser Änderung, nur zufällig durch einem Reifenhändler erfahren habe.

Ich bin mir sicher, dass viele Besitzer älterer Motorräder noch nichts davon erfahren haben und daher, so wie ich, ohne Betriebserlaubnis unterwegs sind.

Müsste sowas nicht vom KBA überwacht werden?

Ich mag mir gar nicht vorstellen was passiert wäre, wenn ich in diesem Jahr in einen Unfall verwickelt gewesen wäre.

Sinnvoll ist es gerade bei die Oldtimern bzw. FZG ohne EU-Betriebserlaubnis die Reifenbindung austragen zu lassen. Es wird dafür also nur eine passende Größe ohne Marke etc. eingetragen und die Bindung ausgetragen.

Die alten eingetragenen Reifen werden eh lange schon nicht mehr produziert, Herstellerfreigaben sind hinfällig, (helfen aber ggf. bei der Austragung bzw. machen es dem PI einfacher).

Die Austragung der Reifenbindung hat zudem den Vorteil, dass das Thema endgültig vom Tisch ist.

https://www.reifen24.de/.../

Eine komplette Austragung der Reifenbindung wäre natürlich anzustreben, aber auch schwierig bei der K.
Am Vorderrad müsste damit ein nötiger Freiraum von nach oben (Querschnittshöhe) 18mm, und zu jeder Seite (Gesamtbreite +12mm) 6mm gegeben sein.
Bei der K sitzt der vordere Kotflügel ziemlich eng am Reifen.

Wie es am Hinterrad aussieht, kann ich nichts sagen.

Danke, ich will gar keine anderen Reifengrößen haben.

Wenn ich das beabsichtigen würde, hätte ich Verständnis für die geänderten Vorschriften, aber so kann ich nur mit Unverständnis reagieren.

Das ist reiner Bürokratismus.

Im speziellen Fall der K1100LT und ihren 110/80 V18 auf einer 2.50x18 Felge bzw. 140/80 VB17 auf 3.00x17 Felge, ist es eigentlich nur die Frage ob man bei den Originalgrößen bleibt. Dort gibt es ja auch durchaus noch eine befriedigende Auswahl von AVON, Brückensteine über Conti bis Michelin.

Wenn man allerdings die Reifengrößen oder gar noch Felgengrößen ändern möchte, dann spielen solche Faktoren wie Querschnittshöhe, Freiraum sicher eine Rolle. Wer also lieber einen gängigeren 120/70 vorne haben möchte muss halt den Weg der aufwendigeren Einzelabnahme gehen. Hinten sollte zumindest die Standardbereifenung/-größe der K11RS mit 160/60ZR18 keine Probleme darstellen. Da gibt es auch etws mehr Auswahl als beim 140er

Ansich sollte einer Austragung unter Beibehaltung der original Dimensionen kein Problem darstellen.

Davon, dass das kein Problem darstellen wird, gehe ich aus.
Es ist nur völlig überzogen, weil das keinerlei Sicherheitsgewinnung bedeutet und mindestens seit 15 Jahren ohne diesen Aufwand ging
Ich verstehe nicht, dass es keinen Bestandsschutz gibt, so wie bei vielen anderen Gesetzesänderungen auch.

Nochmal vielen Dank für eure Unterstützung.

Um schnell Nägel mit Köpfen zu machen, habe ich den zuständigen Fachabteilungsleiter für das Prüfwesen bei der DEKRA angeschrieben.

Ich halte euch auf dem Laufenden.

Oetteken ich drücke Dir die Daumen, dass der DEKRA-Mann in deinem Sinne agiert. Nach dem Reifenchaos der letzten Jahre, sollte die Anderung zum 01.01.2025 eigentlich eine Vereinfachung bringen. Allerdings ist sie teilweise noch nicht bei allen Prüfern vor Ort so richtig angekommen oder sie tun sich noch schwer damit.

Wenn also die DEKRA zu zögerlich ist, frag noch mal beim TüV nach.

https://www.tuvsud.com/.../neue-regeln-fuer-alte-reifen

Mal abgesehen davon, dass der TÜV-Süd für mich nicht infrage kommt, die sind einfach zu weit weg, habe ich auch nicht den Eindruck, dass die etwas für mich besser machen würden, als DEKRA oder TÜV-Nord etc..

Wenn ich lese, was dort im Link geschrieben steht, dann haben die auch nicht begriffen, was für Motorräder wie meins, die Folge der neuen Regelungen ist, sonst würden die das nicht als „nachvollziehbare Regelung“ bezeichnen.

Ich habe mich schon fast damit abgefunden, dass ich in diesem Fall ein Opfer der Bürokratie werde.

Akzeptieren kann ich das nicht, aber hinnehmen muss ich das wohl.

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