K1100 LT Bj. 1994 Hilfe zu den neuen Vorschriften zu Motorradreifen ab dem 01.01.2025
Hallo,
ein Reifenhändler hat mich heute verunsichert
Kann mir ein Fachkundiger, vielleicht ein Prüfer von TÜV, DEKRA, KÜS etc. bitte helfen, die neuen Regelungen, in Bezug auf meine K 1100 LT von 1994, besser zu verstehen, also ob ich bei der nächsten HU mit Problemen rechnen muss.
Das Motorrad war werkseitig und lt. Kraftfahrzeugbrief sowie Kraftfahrzeugschein wie folgt bereift:
vorne 110/80V18
hinten 140/80VB17V240
mit dem Zusatz: nur Metzeler ME33 bzw. ME55
oder Pirelli MT09 bzw. MT08
Habe dann zunächst immer die Metzeler gefahren.
Irgendwann wurden die Reifenbezeichnungen geändert.
Hatte dann von Bridgestone eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, von BMW eine Übersicht der Bereifungsmöglichkeiten und vom TÜV-Süd das Teilegutachten 350-0009-01-FBTK
Seit 2010 fahre ich daraufhin Bridgestone Battlax:
vorne 110 / 80 - 18 58V TL BT 45 F
hinten 140 / 80 B 17 69V TL BT 45 R
Ich hänge eine aktuelle PDF-Datei „SERVICEINFORMATION für REIFENUMRÜSTUNGEN an BMW - Krafträdern“ von Bridgestone an.
Danke für eure Hilfe.
Grüße Herbert