Immer noch keine Auftragsbestätigung.... ;-(
Hallo zusammen!
Bin neu hier verfolge das ganze aber schon seit ca. 4 Wochen. Am 14.02 habe ich meinen 6er HL TSI 122PS bestellt. Voraussichtlicher Liefertermin 06/09. Nachdem ich nach 2 Wochen keine AB bekam rief ich meinen Händler an warum ich denn noch keine AB bekommen habe. Er meinte daraufhin ich solle mir keine Sorgen machen, seine Disponenten kommen momentan einfach nicht hinterher. Ich könne sicher sein das ich im Mai/Juni mein Auto bekomme. Jetzt werden es am Samstag aber schon 4 Wochen seit meiner Bestellung ohne AB. Ich bilde mir ein das in den AGB irgendwas steht das wenn nach 3 Wochen keine AB kommt auch kein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Stimmt das? Hat jemand auch schon so lange warten müssen bzw. wartet auch noch? Soll ich den Händler nochmal nerven?
Beste Antwort im Thema
Ich hab ja meine und da steht drauf wo sie herkam, 😎
154 Antworten
Die AB kommt nicht vom Händler, er reicht sie vielleicht weiter aber die Disposition macht er nicht selber!!! Es kann ein Problem geben wenn du die AB für die Reservierung brauchst, aber das wissen wir nicht. Reicht die "Bestellung" dann ist egal wann die AB kommt.
Wenn du nichts genaues weißt dann sag lieber gar nichts!! Die Ab kommt definitiv vom Händler und bei dem ist auch ein Disponent der die Bestellung bzw. Konfiguration direkt in das System bei VW eingibt. Bei nachträglicher Änderungen wird die alte Konfiguration gelöscht und neu eingegeben, dementsprechend hinten angestellt in der Reihe. So ist das ...😎
Zitat:
Original geschrieben von Don-Schoko
Hab auch am 24.02 bestellt, vor ein paar Tage die Bestellung geändert (siehe Signatur) und bisher auch keine AB erhalten. Händler sagt die Disposizion in Aachen kommt einfach nicht nach, er ruft jeden Tag an und drängt. Gelduld haben..wird schon kommen ))
kein wunder dass die nicht nachkommen....wenn jeder VW Händler in Deutschland wegen all seinen bestellten fahrzeugen dort anruft und das noch Täglich, dann denke ich mal die leute dort sitzen rund um die uhr mit nem Hörer in der Hand am Schreibtisch, und die Aufträge stapeln sich!...
Bedeutet das, solange ich noch keine AB habe hat der Disponent meine Bestellung noch nicht eingepflegt? Was bedeuten würde ich müsste mich jetzt ganz weit hinten anstellen sobald er es einpflegt obwohl ich am 14.02 bestellt habe???
Also ich habe meinen Golf TSI 122PS am 18.2.2009 bestellt.
Eine Auftragsbestätigung habe ich auch noch keine erhalten.
Habe am Dienstag beim Händler angerufen und mal nachgefragt.
Einen Tag später bekam ich telefonisch Bescheid, dass mein Golf in der KW18 gebaut wird und dann eine Woche später in der ersten Mai-Woche zur Abholung bereit stehen würde.
Komischerweise ist auch bei meiner Bestellung exakt die KW19 als voraussichtlicher Liefertermin geschrieben worden. Hoffe mal, dass das dann auch so in der schriftlichen Auftragsbestätigung, welche in ein paar Tagen folgen soll auch so bestätigt wird. Habe nämlich so den Eindruck, dass der Händler mich nur irgendwie vertrösten möchte....
Wären also ca. 11 Wochen Wartezeit von der Bestellung bis zur Auslieferung.
Hoffentlich klappt das :-)
Bin allerdings noch am überlegen, ob ich nicht noch ein paar kleine Änderungen machen soll.
Das Licht+Sicht und das Ablagenpaket habe ich irgendwie nicht bei der Bestellung angegeben.
Ausserdem überlege ich noch, ob ich nicht von Silber auf Shark-Blue wechseln soll.
Will aber auf keinen Fall, dass sich die Auslieferung verzögert.
Weiss jemand wie lange vor der Produktion solche kleinen Änderungen gemacht werden können?
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Ich habe bisjetzt auch nur diese verbindliche VW-Bestellung. Ohne Unterschriften. Denselben hat das Autohaus da behlaten, mit Unterschrift von mir. Das ist nun 10 Tage her. Wann kann ich mit ner AB rechnen? und was brauch ich für die vorreservvierung wegen de rabwrackprämie? Reicht da diese verbindliche VW-Bestellung ohne Unterschriften?
Habe heute noch das MuFu nachbestellt. An der Bauwoche 16 ändert sich laut Händler nichts. Lieferung bleibt Anfang Mai.
Zitat:
Original geschrieben von che_ops
Die AB kommt nicht vom Händler, er reicht sie vielleicht weiter aber die Disposition macht er nicht selber!!! Es kann ein Problem geben wenn du die AB für die Reservierung brauchst, aber das wissen wir nicht. Reicht die "Bestellung" dann ist egal wann die AB kommt.Wenn du nichts genaues weißt dann sag lieber gar nichts!! Die Ab kommt definitiv vom Händler und bei dem ist auch ein Disponent der die Bestellung bzw. Konfiguration direkt in das System bei VW eingibt. Bei nachträglicher Änderungen wird die alte Konfiguration gelöscht und neu eingegeben, dementsprechend hinten angestellt in der Reihe. So ist das ...😎
Und das ist falsch! Der Händler pflegt zwar deine Bestellung online ein und kann das auch online ändern, die AB kann er aber selber nicht erstellen! Ruf in WOB an und frag doch!!!!
Zitat:
Original geschrieben von che_ops
Ich hab ja meine und da steht drauf wo sie herkam, 😎
Bei mir genauso. Vom VW-Händler. Etwas anderes habe ich auch noch nie gehört. Und wann diese "kommt" entscheidet der VW-Händler ganz alleine: Nämlich dann, wenn er sie erstellt / ausdruckt.
Zitat:
Original geschrieben von Don-Schoko
Und das ist falsch! Der Händler pflegt zwar deine Bestellung online ein und kann das auch online ändern, die AB kann er aber selber nicht erstellen! Ruf in WOB an und frag doch!!!!
Dein Vertragspartner ist der Händler, bei dem DU deine verbindliche Bestellung getätigt hast. Es läuft ALLES über diesen. VW verkauft dem Händler dein Auto, der holt sich dann das Geld bei dir, oder bekommt es von der VW Bank, wenn man finanziert.
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Die Auftragsbestätigung ist der Kaufvertrag. Oder hat jemand zwei Dokumente : AB und Kaufvertrag?Zitat:
Original geschrieben von Jazzman32
Warum Problem? Man braucht zur Reservierung den Kaufvertrag und nicht die Auftragsbestätigung. Und da die Auftragsbestätigung vom Händler kommt und er für mich die Reservierung macht, sehe ich da gar keine Probleme.
Wenn die verbindliche Bestellung vom Händler inhaltsgleich in die AB übernommen wurde, wird AB zum Kaufvertrag.
Nicht ganz.
Ein Kaufvertrag bedarf keiner Schriftform. Er kommt zustande, wenn der Lieferant dem Kunden ein Angebot macht, und nach dessen darauf basierender Bestellung die Ware liefert oder eine Auftragsbestätigung erstellt. Siehe auch Wikipedia.
Beim Autokauf gehören zur Dokumentation des Kaufvertrags daher Bestellung und Auftragsbestätigung.
Zitat:
Original geschrieben von hozi777
Bei mir genauso. Vom VW-Händler. Etwas anderes habe ich auch noch nie gehört. Und wann diese "kommt" entscheidet der VW-Händler ganz alleine: Nämlich dann, wenn er sie erstellt / ausdruckt.Zitat:
Original geschrieben von che_ops
Ich hab ja meine und da steht drauf wo sie herkam, 😎
Ok, na dann glaube ich euch (erst) einmal und werde meinen Kollegen mit euren Aussagen konfrontieren. Sollte sich dieser als "Labersack" herausstellen, sage ich hier "sorry!!" und werde ihm zu 20 Jahre Dacia fahren verurteilen 😉
So
habe am 27.02 bestellt und heute ist meine AB gekommen!
Unverbindliche Liefertermin ist mit August 2009 angegeben. (schöne scheisse)
Was mich wundert, ist das nirgends in der AB etwas von der Umweltprämie steht (die ich natürlich in Anspruch nehmen wollte).
Muss davon nichts im "Vertrag" stehen? Habe kein Bock am Ende sogar ohne die VW Prämie da zu stehen.
Danke für die Info.
Zitat:
Original geschrieben von larsx
Nicht ganz.Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Die Auftragsbestätigung ist der Kaufvertrag. Oder hat jemand zwei Dokumente : AB und Kaufvertrag?
Wenn die verbindliche Bestellung vom Händler inhaltsgleich in die AB übernommen wurde, wird AB zum Kaufvertrag.
Ein Kaufvertrag bedarf keiner Schriftform. Er kommt zustande, wenn der Lieferant dem Kunden ein Angebot macht, und nach dessen darauf basierender Bestellung die Ware liefert oder eine Auftragsbestätigung erstellt. Siehe auch Wikipedia.
Beim Autokauf gehören zur Dokumentation des Kaufvertrags daher Bestellung und Auftragsbestätigung.
Grundsätzlich ist es richtig, dass ein Kaufvertrag nicht der Schriftform bedarf.
Es wird aber keinen Neuwagenkauf geben ohne schriftlichen Vertrag, da anderenfalls später nicht bewiesen werden kann, was wann abgesprochen wurde.
Verbindliche Bestellung bedarf keiner AB wenn die Ware umgehend geliefert wird. Mit der Lieferung hat der Händler die Vereinbarungen der Bestellung bestätigt.
Erfolgt die Lieferung zu einem späteren Zeitpunkt, ist eine AB notwendig. Erhält der Käufer vier Wochen nach der Verbindlichen Bestellung keine AB, ist er nicht mehr an den Vertrag gebunden. Annahmeerklärung des Händlers ist Pflicht, sonst kein Vertrag.
Weicht AB von Bestellung ab, kommt Vertrag nicht zustande, es sei denn Käufer stimmt der Abweichung zu.
Mir ist daher schleierhaft, dass Teilnehmer hier posten, sie hätten keine AB und denoch von Vertrag sprechen. Oder wurde Vertrag mit Handschlag besiegelt?
Ohne AB und damit ohne rechtsverbindlichen Vertrag gibt es ab 30.03 keine Reservierung der Prämie bei BAFA.
O.
Zitat:
Original geschrieben von Don-Schoko
Ok, na dann glaube ich euch (erst) einmal und werde meinen Kollegen mit euren Aussagen konfrontieren. Sollte sich dieser als "Labersack" herausstellen, sage ich hier "sorry!!" und werde ihm zu 20 Jahre Dacia fahren verurteilen 😉Zitat:
Original geschrieben von hozi777
Bei mir genauso. Vom VW-Händler. Etwas anderes habe ich auch noch nie gehört. Und wann diese "kommt" entscheidet der VW-Händler ganz alleine: Nämlich dann, wenn er sie erstellt / ausdruckt.
Die Sache ist doch ganz einfach: Vertragspartner ist der, dem Du die Kaufsumme zahlen musst. Der Vertragspartner ist auch Dein Ansprechpartner in allen Vertragsangelegen-heiten. Er erhält auch die Verbindliche Bestellung und ist für die Auftragsbestätigung zuständig.
Was VW sagt, ist alles unverbindliches Zeug. Es hat keinen Einfluss auf den Vertrag, es sei denn, der Verkäufer macht sich die Aussagen von VW zu eigen und ändert was im Vertrag. Also Anfragen in Wolfsburg dienen höchstens dazu, den Verkäufer zu kontrollieren oder ihm mit den von VW erhaltenen Informationen Beine zu machen.
O.