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Heckschaden nach Auffahrunfall - was bekomm ich??

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 15. Januar 2017 um 22:01

Guten Abend Liebe Motor-Talkler.

 

Mir ist heute einer an der Ampel in meinen Golf 7 2.0 TDI Highline BJ 2013 reingeplumpst.

 

Resultat: Kennzeichen verbogen, Heckschürze hat einige Macken und der Lack ist durch den Aufprall aufgeplatzt und blättert ungefähr auf einer Fläche von 50cm ab.

 

Jetzt wollte ich mal erfahrungsgemäß wissen, was denn so ein Teilchen neu beim Freundlichen inkl. lackieren, Einbau etc. kostet?!

 

Und wie sieht es mit den PDC Sensoren aus? Wenn der Gutachter sagt, alles ist gut, die aber nach einer kurzen Zeit dann aber doch faxen machen, kann man das rückwirkend dann irgendwie noch mit ins Gutachten miteinbringen?

 

Ich bin echt traurig und angefressen zugleich, habe nämlich erst knappe 29000 km runter :-/

 

Vielen Dank erstmal.

 

Liebe Grüße

 

 

 

Beste Antwort im Thema

Besser hätte ich es auch nicht sagen können. Ich hoffe das die Leute die hier so auf ihr Recht pochen auch ihre Pflichten genauso gut kennen. Das sind halt leider oft auch die gleichen Leute die anfangen zu jammern, wenn sie in diejenigewelche genommen werden.

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Themenstarteram 15. Januar 2017 um 22:51

Na das ist nichts für mich. Typisches Klischee bei Auffahrunfall: Nackenschmerzen und Schmerzensgeld - nein danke :)

 

Ich denke, der Unfallverursacher und ich haben ja jetzt erstmal genug "Scheiße am Schuh".

@Gummihoeker

Er hat Anrecht auf einen Anwalt. Die Versicherung muss ihn zahlen. Ein Risiko bzgl. der Anwaltskosten geht er nur dann ein, wenn die Schuldfrage nicht geklärt ist. Die Schadensminderungspflicht betrifft z. B. unüblich hohe Reparaturkosten oder ein Verschleppen der Reparatur, wodurch sich der Schaden unter Umständen vergrößert. Mehr sage ich dazu jetzt auch nicht mehr.

Themenstarteram 15. Januar 2017 um 22:57

Die Schuldfrage ist, denke ich zumindest, vollends geklärt.

 

Der Unfallverursacher war wegen seiner Freundin in Rage und hat übersehen, dass ich angehalten habe, um ein auf der "Hauptstraße" fahrendes Fahrzeug, vorbeifahren zu lassen. Die Polizei wurde gerufen und er hat das Bußgeld natürlich akzeptiert. Das soll natürlich auch erstmal nichts heißen.

War sie wenigstens hübsch? ;-)

@Sarikous

Oft geben sich die Unfallversursacher an der Unfallstelle einsichtig, sagen dann aber hinterher etwas ganz anderes. Bei einem Auffahrunfall geht man aber in der Regel (es gibt schon Ausnahmen) von einer 100 %igen Schuld des Auffahrenden aus, und wenn die Polizei sogar vor Ort war, sollte es da keine Probleme geben.

Themenstarteram 15. Januar 2017 um 23:05

@Gummihoeker

 

Es handelte sich um einen Mann. Seine Freundin saß nicht im Auto.

 

@DieselSeppel

Er möchte den Schaden morgen früh umgehend seiner Versicherung melden.

 

Ohne Polizei geht da sowieso nichts bei mir.

Habe nach einigen Unfällen auch Erfahrungen mit den Versicherungen gemacht! Alle versuchen zu kürzen und meine Empfehlung, Anwalt und es gibt weniger Probleme! Ich habe immer fiktiv abrechnen lassen und dann selbst repariert oder günstig machen lassen!

Wenn außer der Schürze nichts beschädigt ist wird es kaum Wertminderung geben.

Eine eventuelle Wertminderung legt der Gutachter fest und steht im Gutachten

Wenn es nur die Schürze ist würde ich fiktiv abrechnen.Natürlich fällt dann die Mwst weg

Gebrauchte Schürze kaufen,lackieren lassen und selber tauschen

Solange es keine Probleme gibt wird auch kein Anwalt benötigt

Hier sollte es wirklich weder Anwalt noch Polizei bei der Unfallaufnahme gebraucht haben. Aber Wertminderung wird es sicher geben, ich meine so grob kann man ca. 10% der Schadenssumme bei nem neueren Auto rechnen.

Themenstarteram 16. Januar 2017 um 12:02

Ich hab mir gerade nochmal den Schaden angeschaut. Es sieht so aus, dass die Spaltmaße der Heckklappe nicht mehr passen.

 

Was mich verwundert: der Unfallverursacher ist in meine Schürze reingeknallt. An der Heckklappe ist nicht zu sehen soweit.

 

Wie kann es denn dann sein, dass ich auf einer Seite zwischen der Äußeren und Inneren Leuchte meinen kleinen Finger zwischenstecken kann, auf der andere Seite aber nicht?!

am 16. Januar 2017 um 12:24

Servus Sarikous!

Mal ganz ehrlich, welche seriöse Antwort erwartest du dir? Dein Schaden kann von € 500 bis ein paar Tausend Euro ausmachen (z.B. wenn tragende Teile betroffen sind). Warum jeder einen Anwalt empfiehlt, ist mir auch rätselhaft. Mich wunderts jetzt nicht mehr, dass die Versicherungen alle so teuer sind- na gut. Ich hatte sowas ähnliches an der Frontschürze... der Wagen wurde in die Werkstatt gestellt, und nach einer Woche durfte ich in wieder abholen... alles andere (Wertminderung ja bzw. nein) macht die Werkstatt für dich. Du bist nicht Schuld, also brauchst du dich diesbezüglich auch nicht zu kümmern. Ich hatte meiner Werkstatt den Unfallbericht und die Autoschlüssel gegeben, und fertig. Wenn du jetzt wissen möchtest, wie hoch mein Schaden war, dann muss ich dir leider mitteilen, dass ich es nicht weiß- warum? Es hat mich nicht interessiert und ich hatte nach 1 Woche wieder meinen "neuen" Wagen.... Punkt

am 16. Januar 2017 um 12:36

Bei meinem Golf Variant, auch Bj 2013 ist mir auch jemand reingefahren, von aussen nur die Heckklappe und die Schürze beschädigt, die Klappe konnte ich aber noch ohne Probleme öffnen und schließen, nur die AHK konnte ich nicht mehr ausklappen. Sah also gar nicht so schlimm aus, war dann aber fast ein Totalschaden, da die Reserveradmulde demoliert war und das Auto doch auf die Streckbank mußte.

Hatte in 10/2016 einen unverschuldeten Schaden von 6.600€ laut Gutachten und die Werkstatt hat insgesamt dann 7.400€ angesetzt! Nach kurzer Rücksprache der gegnerischen Versicherung mit dem Gutachter und dessen OK haben die Anstandslos gezahlt, mir meine Wertminderung und den Nutzungsausfall für alle 13 Tage bezahlt. All das OHNE Anwalt. Nicht alle Versicherungen sind Verbrecher und ich finde es doof immer gleich die ganze Welt rebellisch zu machen, wenn es keinen Grund dazu gibt. Die dadurch unnötig entstehenden Kosten treiben nur die Versicherungsbeiträge von uns allen in die Höhe... ;)

 

Mein Tipp: Lass den Anwalt weg & wenn es Stress gibt, dann schalte einen ein!

Ich nehme mir immer einen Fachanwalt für Verkehrsrecht und wenns irgendwo weh tut, geh ich zum Arzt. Versicherungen kürzen heutzutage meistens und wollen nicht den vollen Rechnungsbetrag zahlen.

Genau das sollte man tun , vorallem wenn die gegnerische Versicherung HUK heißt. Die machen interne Gegengutachten die mal 30 Prozent niedriger sind und zahlen dann auch nicht mehr ohne Anwalt. Der Anwalt steht euch bei einem nicht verschuldeten Unfall zu und hat nichts mit der Schadenminderungspflicht zu tun auch wenn die Versicherungen dies gerne suggerieren wollen. Einen Anwalt auf Kosten der generischen Versicherung nehmen zu können ist euer Recht dem Gesetz nach , egal was hier erzählt wird ! Und kann ich jedem nur empfehlen einen zu nehmen der sein ihm zustehendes Recht bekommen will !

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