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Heckschaden nach Auffahrunfall - was bekomm ich??

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 15. Januar 2017 um 22:01

Guten Abend Liebe Motor-Talkler.

 

Mir ist heute einer an der Ampel in meinen Golf 7 2.0 TDI Highline BJ 2013 reingeplumpst.

 

Resultat: Kennzeichen verbogen, Heckschürze hat einige Macken und der Lack ist durch den Aufprall aufgeplatzt und blättert ungefähr auf einer Fläche von 50cm ab.

 

Jetzt wollte ich mal erfahrungsgemäß wissen, was denn so ein Teilchen neu beim Freundlichen inkl. lackieren, Einbau etc. kostet?!

 

Und wie sieht es mit den PDC Sensoren aus? Wenn der Gutachter sagt, alles ist gut, die aber nach einer kurzen Zeit dann aber doch faxen machen, kann man das rückwirkend dann irgendwie noch mit ins Gutachten miteinbringen?

 

Ich bin echt traurig und angefressen zugleich, habe nämlich erst knappe 29000 km runter :-/

 

Vielen Dank erstmal.

 

Liebe Grüße

 

 

 

Beste Antwort im Thema

Besser hätte ich es auch nicht sagen können. Ich hoffe das die Leute die hier so auf ihr Recht pochen auch ihre Pflichten genauso gut kennen. Das sind halt leider oft auch die gleichen Leute die anfangen zu jammern, wenn sie in diejenigewelche genommen werden.

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@Sarikous

Das kann man schwer sagen, da niemand weiß, wie es unter der Heckschürze aussieht. Ohne Fotos ist eine Einschätzung natürlich besonders schwierig.

Das können aber gut und gerne zwischen 2000 und 3000 € sein. Ich rate dir einen Anwalt zu nehmen, denn diesen muss die gegnerische Versicherung bezahlen. Der klärt dich über alles auf, regelt das mit dem Gutachter und Wertverlust, und hilft dir, wenn die gegnerische Versicherung die Schadenssumme kürzt. Für dich hat das keinerlei Nachteile, und du gehst kein Risiko ein über den Tisch gezogen zu werden.

Was die Reparatur kostet, kann dir im Endeffekt eigentlich egal sein.

Themenstarteram 15. Januar 2017 um 22:22

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

 

Schürze sieht eben, bis auf den aufgeplatzten Lack und 2 Schrammen, nicht sehr übel aus.

Ich vermute aber, dass man unter der Schürze schon etwas mehr vom Unfall sehen wird.

 

Der Schlag war schon etwas härter und deutlich zu spüren.

 

Ich werde morgen früh direkt mal etwas rumtelefonieren und alles Weitere in die Wege leiten.

Was solltest Du denn bekommen? Dein Fahrzeug wird gemäß Gutachten instandgesetzt... fertig.

Themenstarteram 15. Januar 2017 um 22:25

Ein Freund machte mich darauf aufmerksam, dass ggf. eine Wertminderung aufgetreten ist.

 

Ich hüte normalerweise meine Autos wie ein gepelltes Ei. Habe es im Ausgangspost vergessen zu erwähnen.

@Sarikous

Wegen des Gutachters solltest du dir keine Sorgen machen. Wenn dieser von dir oder deiner Werkstatt

beauftragt wird, wird er das Gutachten in deinem Sinne erstellen.

So wie du den Schaden beschreibst ist eine Wertminderung durch den Unfall nicht evtl. sondern sogar ganz sicher eingetreten. Das wird ebenfalls der Gutachter feststellen.

Warum zum Anwalt rennen? Einfach so wird das keiner bezahlen. Oder gibt es Probleme? Zum unabhängigen Gutachter und gut ist (den bezahlen die). Dann nach Gutachten abrechnen, Betrag ohne Steuer einstreichen und in ner freien Karosseriewerkstatt regeln lassen. Nutzungsausfall und Wertverlust mit abrechnen lassen.

@illegut

Wenn er keine Schuld am Unfall hatte muss die gegnerische Versicherung den Anwalt bezahlen. Die Empfehlung einen Anwalt zu nehmen habe ich aus eigener Erfahrung gegeben. Macht er das nicht, stellt er sich ohne Grund unnötig schlechter. Ist den Versicherungen die Schadensumme zu hoch, dann wird die heutzutage gerne mal einfach so gekürzt. Dann bleibst du auf einem Teil der Kosten sitzen und darfst dich mit denen herumstreiten. Hast du einen Anwalt, geht das meist deutlich reibungsloser über die Bühne.

Den Betrag einstreichen und anschließend günstiger in einer freien Karosseriewerkstatt den Schaden reparieren lassen, kann man machen. Wenn es sich lohnt.

Themenstarteram 15. Januar 2017 um 22:35

Ok, dann werde ich mal abwarten und schauen, was beim Gutachten rauskommt. Ich hoffe, dass nicht viel mehr (Schlossträger?! Rahmen?! Wie nennt man das denn da hinten?) einen Schaden erlitten hat.

@Sarikous

Alles Kaffeesatzlesen. Warte einfach auf das Gutachten. Viele hier hüten ihre Autos wie ein gepelltes Ei, aber so etwas passiert einfach. Für eine gute Werkstatt ist das Routine. ;)

Übrigens: Du hast auch Anspruch auf einen Leihwagen während des Reparaturzeitraumes oder alternativ einen Nutzungsausfall.

Habe ja eine Rechtschutz und hatte mal was ähnliches. Nach Rücksprache wurde mir abwarten empfohlen und wenn es Probleme gibt dann ran.

Könnte mir nur vorstellen das die sich querstellen wenn man ohne Grund einen Anwalt einschaltet.

@illegut

Nein, sie können sich nicht querstellen. Rechtlich wird das so gesehen, dass die Versicherung selbst viele Anwälte beschäftigt und daher ein Experte in Verkehrsrecht ist. Der Geschädigte ist im Gegensatz dazu in der Regel kein Verkehrsrechtsexperte, soll aber nicht wesentlich schlechter gestellt sein und hat daher Anspruch auf einen Anwalt. Das gilt aber natürlich nur, wenn er keine (Mit-)Schuld am Unfall hatte.

Wenn man gleich von Anfang an einen Anwalt nimmt, stellt man sicher, dass auch alles ordnungsgemäß geregelt wird. Hinterher ist es evtl. schon zu spät.

Aber das ist nur meine persönliche Meinung. Kann jeder machen wie er möchte.

Themenstarteram 15. Januar 2017 um 22:45

Also anwaltlich wollte ich vorerst nicht ran.

Es handelt sich um eine Namenhafte Versicherung (muss heutzutage ja erstmal nichts heißen).

 

Falls diese sich querstellen sollte, werde ich natürlich auch einen Anwalt zu rate ziehen.

 

Ich werde mal versuchen, die Nacht ruhig durchzuschlafen, da ich schmerzen im Nacken und Rücken habe. Deswegen will ich nicht morgen auch noch zum Arzt rennen usw.

Der TE hat letztlich eine Schadenminderungspflicht, weshalb die Empfehlung "Anwalt" mir nicht plausibel erscheint.

Nur der Vollständigkeit halber: Anspruch auf Schmerzensgeld hättest du aber auch. ;)

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