Hagelschaden bei VW in Emden

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hab gerade im Radio gehört, dass in Emden bis zu 30.000 Neuwagen durch Hagel bschädigt sind.

http://www.sueddeutsche.de/,tt5m1/wirtschaft/artikel/340/182773/

Beste Antwort im Thema

ICh komme aus dem Raum VS und habe schon 2 massive Hagelstürme hinter mir. Das erste Mal ist im Jahre 2003 mein damals 7 Monate alter Ford Focus vom Hagel beschädigt worden. Unerfahren wie ich war, habe ich meiner Versicherung blind vertraut und habe den Schaden wieder beim Ford Händler richten lassen. Die Dellen wurden heraus gedrückt. Die Freude am instand gesetzten Auto hiel nicht lange: Der Dellendrücker musste viele Verkleidungen abnehmen, um die Dellen heraus drücken zu können. Leider waren diese Verkleidungen später lose und haben sich oft gelöst (Kunstoffclips halt...). Ausserdem waren viele Teile der Innenverkleidung nicht mehr richtig eingepasst und einige Gummis (Fenster etc.) saßen nicht mehr richtig. Der Dachhimmel war nach einer gewissen Zeit auch lose, auch konnte ich feinste Risse in den Rückleuchten erkennen. Das ganze nagelneue Auto war nach 7 Monaten also zu einer Klapperkiste verkommen, meine Vertragswerkstatt warf nach der geschätzen 10 Reklamation das Handtuch und hat mir 500 Euro angeboten mit dem Hinweis, dass es unmöglich sei das Auto in den Neuzustand zu versetzen, ich müsse damit leben. Tja, auch ich hatte die Schnauze voll vom Reklamieren und nahm halt das Geld. 3 Monate später verkaufte ich den Focus (ca. 5200 Euro Wertverlust...) und kaufte mir einen Mazda MX-5. Was ich damals nicht wusste: Ich hatte die Möglichkeit eine Totalschadenabrechnung zu machen, bloß hatte mir das keiner gesagt...

 

Ein durch Hagel beschädigtes Auto würde ich nur unter bestimmten Bedingungen annehmen: Der Schaden muss genau dokumentiert sein, mit Fotos und Gutachten, dann kann man erst abschätzen ob die 950 Euro Wertminderung angemessen sind oder nicht. Aber einen Neuwaagen blind anzunehmen für 950 Euro Wertminderung und auf auf alle Rechte zu verzichten, das halte ich für grob fahrlässig. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser! Wer nichts zu verbergen hat, kann ja die Karten auf den Tisch legen.... tja...

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Zitat:

Original geschrieben von NurPorsche


Übrigens: die Forderung des Anwalts ist doch völlig beliebig, der Händler kann ablehnen und sich auf den Prozess einlassen oder annehmen. Der Anwalt könnte auch 10.000 Euro fordern...

nur als Bluff, wenn es tatsächlich zum Prozess kommen sollte, müste zur Klagezulassung erstmal glaubhaft dargelegt werden, wie die Schadenssumme zustande kommt. Beliebig is nicht.....

Zitat:

Original geschrieben von Jovis


Beliebig is nicht.....

Schon klar. Aber der Wert von 3.000 Euro ist schon realistischer als die durchschnittlich 1000, die angeboten werden.

A propos:

Zitat:

AutoBild 35/2008, Seite 23


den Auseinanderbau erledigen Leiharbeiter, teilweise ungelernt oder branchenfremd, viele davon aus Osteuropa

😰

Zitat:

AutoBild 35/2008, Seite 23


Die Italiener bekommen rund 450 Euro, die Brasilianer - nach erfolgreichem Streik - immerhin noch 300 Euro pro Auto. Anfangs waren es nur 150 Euro.

Na, da lohnt sich die Sache doch!

Soeben habe ich einen Anruf meines VW-Händlers erhalten: In der kommenden Woche erhalte ich von Volkswagen eine Bescheinigung, dass mein Fahrzeug definitiv keinen Hagelschaden in Emden erlitten hat. Sobald die Bescheinigung da ist, werde ich selbstverständlich das Fahrzeug von meinem Händler abnehmen.
Ich bin gespannt und freue mich, dass die ganze Geschichte wohl in der kommenden Woche ein glückliches Ende finden wird.

Hallo alle zusamen ich habe heute mein auto gesehen jetta 1,4 tsi er kostet 28000euro ich habe keine dellen oder boylen vom hagel gefunden er ist so perfekt preparirt vorden für mich ist er ein neues auto.vw hate mir einen nachlas von 1600 euro angeboten,ich verde mein auto auf edem fal kaufen.

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Ich habe jetzt das Gutachten, was ein Sachverständiger mir über den reparierten Golf Variant - der noch beim Händler steht - erstellt hat, erhalten. Er sagte, es sei alles fachmännisch instandgesetzt, klar, aber weil das Fahrzeug eben nicht mehr fabrikneu ist, hat er eine Wertminderung von 2000! Euro errechnet. Angeboten worden sind € 950,-. Dies nur mal so zur Info für alle Betroffenen.

Außerdem findet er es - gelinde gesagt - völlig unverständlich, weshalb die Höhe des Minderungsbetrages allein vom Modell abhängig sein soll. Es könnte doch nicht angehen, dass ein super ausgestatteter Golf Variant mit großer Maschine, der möglicherweise mehr kostet als ein "normaler" Passat eine geringere Minderung erfahren soll. Dieses müsse doch abhängig vom Listenpreis und von der Beschädigung sein. Jawoll, sehe ich genauso!

Also was folgt daraus: ich werde gegenüber dem Händler 2000,- Minderung geltend machen, die er mir innerhalb einer bestimmten Frist auf mein Konto überweisen soll. Nach Ablauf der Frist werde ich unverzüglich einen Anwalt nehmen und dem Händler alle anderen Kosten, die dadurch entstanden sind, dass er den Vertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt hat, in Rechnung stellen: Gutachterkosten, Leihwagen seit dem Tag des Verzuges, Mehrkosten für die Anreise zum Händler statt nach Wolfsburg, Erstberatung Anwalt und Geschäftsgebühr und was dann noch kommt. Allein diese Mehrkosten würden sich - ohne ein Klageverfahren - auf ca. € 1000,- belaufen. Mal sehen, wie der Händler reagiert, wenn ich ihm das ankündige.

Alles Andere ist mir dann egal und Sache des Anwaltes! Ich möchte die "Sache" nur endlich abhaken.

Zitat:

Original geschrieben von Bisbee


Außerdem findet er es - gelinde gesagt - völlig unverständlich, weshalb die Höhe des Minderungsbetrages allein vom Modell abhängig sein soll. Es könnte doch nicht angehen, dass ein super ausgestatteter Golf Variant mit großer Maschine, der möglicherweise mehr kostet als ein "normaler" Passat eine geringere Minderung erfahren soll. Dieses müsse doch abhängig vom Listenpreis und von der Beschädigung sein. Jawoll, sehe ich genauso!

Glückwunsch zum Gutachten. Endlich mal jemand, der nicht nur haltlose Sprüche ablässt.

Aber wieso soll bei gleicher Beschädigung ein gut ausgestatteter Golf eine höhere Wertminderung erhalten, als ein Golf mit Grundausstattung? Es wurde doch lediglich die "Außenhaut" des Wagens beschädigt, da spielt der Motor und die Ausstattung (von einer Sonderlackierung und einem Schiebedach mal abgesehen) wie z.B. eine AHK, ein Navi usw. doch keine Rolle.

Zitat:

Er sagte, es sei alles fachmännisch instandgesetzt, klar

Viel Spaß beim erstreiten deiner 2000 Euro. Also ich pack mir da echt an den Kopf. Bestellt neu. Oder lass es. 🙄

Ich muss ganz ehrlich sagen, dass ich das schon ein bisschen Dreist finde. Hole dir deine Minderung, aber aufgrund einer Aussage vom Gutachten (der keinen Schaden festgestellt hat) nun 2000 Euro sich zu holen, geht mir völlig ab.

Ein fabrikneues Fahrzeug verliert doch auch schon dadurch an Wert, das es z.B. eine Tageszulassung erhalten hat (da ist das Auto noch nicht mal repariert worden, hat weniger km gelaufen als mein "Neufahrzeug" jetzt und trägt nur den "Mangel" der kurzen Zulassung). Ist eben so bei einem Neuwagen. Und eine Tageszulassung wird offenbar jetzt mit mehr "prozentuellem" Nachlass angeboten als ein repariertes Fahrzeug. Das kann doch irgendwie nicht sein, oder???
Im Gutachten steht übrigens auch, dass der Schaden bei einem Verkauf anzugeben ist ....

@ bisbee: Du machst alles völlig richtig, lass Dir nix einreden!!!!

.. wo sie recht hat, hat sie recht...

Zitat:

Original geschrieben von Phaetischist


aufgrund einer Aussage vom Gutachten (der keinen Schaden festgestellt hat) nun 2000 Euro sich zu holen, geht mir völlig ab.

Der Gutachter hat einen merkantilen Minderwert von 2000 Euro festgestellt. Es steht dem Händler völlig frei, ob er dem nachgibt oder ein Gegengutachten anfordert (vielleicht kriegt er ja Schützenhilfe von VW).

Zitat:

Original geschrieben von Bisbee


Ein fabrikneues Fahrzeug verliert doch auch schon dadurch an Wert, das es z.B. eine Tageszulassung erhalten hat (da ist das Auto noch nicht mal repariert worden, hat weniger km gelaufen als mein "Neufahrzeug" jetzt und trägt nur den "Mangel" der kurzen Zulassung). Ist eben so bei einem Neuwagen. Und eine Tageszulassung wird offenbar jetzt mit mehr "prozentuellem" Nachlass angeboten als ein repariertes Fahrzeug. Das kann doch irgendwie nicht sein, oder???
Im Gutachten steht übrigens auch, dass der Schaden bei einem Verkauf anzugeben ist ....

wieviel km zeigt den bei deinem "Neufahrzeug" der BC an?

Eine Tageszulassung hat aber auch deutliche Nachteile:
- du bist nicht der Erstbesitzer, kann bei der Versicherung zum Nachteil werden
- Garantiezeit läuft bereits
- keine Wunschausstattung
- Überführungskosten zum Händler werden dir berechnet

Was für einen beseitigten Schaden wurde den festgestellt? Bitte den genauen Wortlaut aus dem Gutachten angeben.

Zitat:

Original geschrieben von Wech



Was für einen beseitigten Schaden wurde den festgestellt? Bitte den genauen Wortlaut aus dem Gutachten angeben.

Wieso interessiert Dich das so sehr?

Hallo zusammen,

habe gerade den Bericht in dem "Informationsblatt des VW-Konzerns" für seine Kunden = Auto Bild vor mir liegen. Besonders interessant in diesem Bericht ist der Ausriss aus einem speziellen VW-Laufzettels aus dem eindeutig hervorgeht, dass für jedes Fahrzeug ein exaktes Reparaturprotokoll angefertigt wird. Also genau das dokumentiert wird, was wir Geschädigten seit Wochen gern wissen wollen, aber uns mit fadenscheinigen Argumenten vorenthalten wird.
Weiterhin gibt es in dem Bericht eine Rubrik "Das sagt VW" in dem Volkswagen genau sagt was dem geschädigten Kunden an Rechten zusteht.
- Abnahme des reparierten Fahrzeuges mit pauschlierter Minderung
- Neubestellung
- Rücktritt vom Vertrag (Wandlung)

Diese Information hätte ich als Geschädigter gern vor einigen Wochen in einem Brief von Volkswagen oder vom Händler erwartet und nicht heute erst durch einen Ableger der Bild-Zeitung. Offentsichtlich glaubt VW mit seinen Kunden ähnlich umspringen zu können wie mit den angeheuerten osteuropäischen oder südamerikanischen Leiharbeitern. Laut Autobild-Bericht mussten einige von denen erst mal streiken bevor sie einen halbwegs anstängdigen Lohn für ihre Arbeit bekamen.

Für mich kommt nur eine Reaktion auf diese Unverschämtheit von VW in Betracht - komplette Wandlung des Vertrages und Neubestellung bei einem anderen Hersteller.

Gruss Bloomaul

Zitat:

Original geschrieben von Stella82



Zitat:

Original geschrieben von Wech



Was für einen beseitigten Schaden wurde den festgestellt? Bitte den genauen Wortlaut aus dem Gutachten angeben.
Wieso interessiert Dich das so sehr?

Zur Beurteilung der vom Gutachter festgelegten Wertminderung

Zitat:

Original geschrieben von Wech



Zitat:

Original geschrieben von Stella82


Wieso interessiert Dich das so sehr?

Zur Beurteilung der vom Gutachter festgelegten Wertminderung

*lach* Du willst doch jetzt nicht das Urteil eines Gutachters in Frage stellen?????

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