Hagelschaden bei VW in Emden

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hab gerade im Radio gehört, dass in Emden bis zu 30.000 Neuwagen durch Hagel bschädigt sind.

http://www.sueddeutsche.de/,tt5m1/wirtschaft/artikel/340/182773/

Beste Antwort im Thema

ICh komme aus dem Raum VS und habe schon 2 massive Hagelstürme hinter mir. Das erste Mal ist im Jahre 2003 mein damals 7 Monate alter Ford Focus vom Hagel beschädigt worden. Unerfahren wie ich war, habe ich meiner Versicherung blind vertraut und habe den Schaden wieder beim Ford Händler richten lassen. Die Dellen wurden heraus gedrückt. Die Freude am instand gesetzten Auto hiel nicht lange: Der Dellendrücker musste viele Verkleidungen abnehmen, um die Dellen heraus drücken zu können. Leider waren diese Verkleidungen später lose und haben sich oft gelöst (Kunstoffclips halt...). Ausserdem waren viele Teile der Innenverkleidung nicht mehr richtig eingepasst und einige Gummis (Fenster etc.) saßen nicht mehr richtig. Der Dachhimmel war nach einer gewissen Zeit auch lose, auch konnte ich feinste Risse in den Rückleuchten erkennen. Das ganze nagelneue Auto war nach 7 Monaten also zu einer Klapperkiste verkommen, meine Vertragswerkstatt warf nach der geschätzen 10 Reklamation das Handtuch und hat mir 500 Euro angeboten mit dem Hinweis, dass es unmöglich sei das Auto in den Neuzustand zu versetzen, ich müsse damit leben. Tja, auch ich hatte die Schnauze voll vom Reklamieren und nahm halt das Geld. 3 Monate später verkaufte ich den Focus (ca. 5200 Euro Wertverlust...) und kaufte mir einen Mazda MX-5. Was ich damals nicht wusste: Ich hatte die Möglichkeit eine Totalschadenabrechnung zu machen, bloß hatte mir das keiner gesagt...

 

Ein durch Hagel beschädigtes Auto würde ich nur unter bestimmten Bedingungen annehmen: Der Schaden muss genau dokumentiert sein, mit Fotos und Gutachten, dann kann man erst abschätzen ob die 950 Euro Wertminderung angemessen sind oder nicht. Aber einen Neuwaagen blind anzunehmen für 950 Euro Wertminderung und auf auf alle Rechte zu verzichten, das halte ich für grob fahrlässig. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser! Wer nichts zu verbergen hat, kann ja die Karten auf den Tisch legen.... tja...

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Zitat:

Original geschrieben von Neuwagen_nie_wieder


Als kleine Ergänzung:
Ähnliche Abfolge wie bei dir! Die haben die Sache bei VW offenbar überhaupt nicht unter Kontrolle. Ich habe bei meinem zweiten vereinbarten Übergabetermin (Autostadt Wolfsburg - auch mit Urlaubsvertretung des Händlers) immerhin den Fahrzeugschein und die Nummernschilder ausgehändigt bekommen. Auch mein Händler weiß nicht wo das Auto zur Zeit ist... Und ich zahle Steuer und Versicherung und habe kein Auto...

Und noch eine Anmerkung zum Rücktrittsrecht und alle, die zur Zeit einen Leihwagen fahren: Wenn ich dem Händler eine Frist setze, aber ein Leihauto fahre konterkariere ich juristisch mein Ansinnen! Mit dem Annehmen des Leihwagens willige ich - so kann es gewertet werden - in die Lieferverzögerung ein und akzeptiere diese... Deshalb sollte in der Fristsetzung auch ein Satz zum Leihwagen stehen!

Gestern habe ich endlich mein " Traumauto" bekommen und wir haben zu Dritt beim Händler nach den Folgen des Hagels gesucht. Das versprochene Gutachten gibt es nicht, da das Auto ja keinen Hagelschaden hat und auch keinen Preisnachlass. Zu hause haben wir den Hagelschaden dann doch entdeckt, eine zerkratzte Seitenscheibe. Diese wird nun aus Kulanzgründen ausgetauscht, denn das Auto war ja bereits an mich ausgeliefert worden. Den Lack zu kontrollieren war auch nicht unproblematisch, denn man hatte einfach vergessen, das Fahrzeug für die Auslieferung vorzubereiten. Wir wurden noch für eine Stunde mit einem Audi-Cabrio auf Probefahrt geschickt zur Versöhnung und dann stand unser Golf Variant da, nass, Wachs- und Dreckschlieren und das bei einem schwarzen Auto. Der Verkäufer hat zunächst mit seinem Taschentuch geputzt, hat sich dann aber andere Hilfsmittel besorgt. Es war die schlimmste Fahrzeugübergabe, die ich je erlebt habe und dieser Händler rühmt sich damit, einer der besten in Deutschland zu sein.

Von VW habe ich noch einen Brief bekommen, zur Vorlage beim Finanzamt und der Versicherung, das das Fahrzeug in dem betreffenden Zeitraum nicht im Straßenverkehr bewegt wurde. Dieses Schreiben wird vom Finanzamt nicht anerkannt. Und VW ist wohl auch nicht bereit, das Geld zu ersetzen, da der Händler das Auto ja angemeldet hat. Und dieser hat den KFZ-Brief und den Auslieferungstermin von der Autostadt erhalten. Also sind alle fein raus und ich habe ja bereits gezahlt

Hallo,

woher weisst Du, dass die verkratzte Seitenscheibe ein Hagelschaden ist? Könnte es auch ein Transportschaden sein.?
Sollte es sich tatsächlich um einen Hagelschaden handeln (das kann nur ein Gutachter beurteilen), dann hat Dich der Händler arglistig getäuscht, sprich betrogen. Ich würde unverzüglich einen Rechtsanwalt einschalten und den Wagen zurückgeben und den Händler auffordern, einen fabrikneuen Wagen zu liefern. Denn einen solchen hast Du bestellt und nichts anderes.

Zitat:

Original geschrieben von bluemotion01


habe nach Rücksprache mir der Rechtschutzversicherung ( die die Kosten übernimmt ) einen Rechtsanwalt aufgesucht. Der hat jetzt den Händler angeschrieben ( Frist 25.09.2008, Lieferung unbeschädigter Neuwagen oder Nachlass 3000,- Euro auf den beschädigten Wagen). Ich bin mal gespannt.

Da hast du dir ja einen richtigen Spezialisten rausgesucht.

Hoffentlich geht VW auf den Deal ein und du bekommst für den Nachlass von 3.000€ ein ordentlich verhageltes Auto, was natürlich nicht repariert wurde (muss ja nach deiner Forterung beschädigt sein)

Zitat:

Original geschrieben von Wech


Da hast du dir ja einen richtigen Spezialisten rausgesucht.

Jaaaa, es können nicht alle so dumm und naiv sein, wie von VW und den Händlern erhofft. Und ich hoffe, dass so ein Beispiel Schule macht. Nicht wahr, Wech, von so viel Geschäftstüchtigkeit können wir nur träumen...😛

Offensichtlich ist es ja so, dass die, die sich nicht wehren, kräftig übers Ohr gehauen werden und die, die Druck machen, urplötzlich eine schnelle Lieferung und einen gesprächsbereiten Händler kriegen, Bonbons inklusive.

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Zitat:

Original geschrieben von Wech



Zitat:

Original geschrieben von bluemotion01


habe nach Rücksprache mir der Rechtschutzversicherung ( die die Kosten übernimmt ) einen Rechtsanwalt aufgesucht. Der hat jetzt den Händler angeschrieben ( Frist 25.09.2008, Lieferung unbeschädigter Neuwagen oder Nachlass 3000,- Euro auf den beschädigten Wagen). Ich bin mal gespannt.
Da hast du dir ja einen richtigen Spezialisten rausgesucht.

Hoffentlich geht VW auf den Deal ein und du bekommst für den Nachlass von 3.000€ ein ordentlich verhageltes Auto, was natürlich nicht repariert wurde (muss ja nach deiner Forterung beschädigt sein)

Hallo Wech,

was hälst Du davon, mal qualifizierte Beiträge zu liefern. Auf eine Antwort von Dir z.B. warte ich immer noch!

Zitat:

Original geschrieben von Andreas25



Zitat:

Original geschrieben von Neuwagen_nie_wieder


Als kleine Ergänzung:
Ähnliche Abfolge wie bei dir! Die haben die Sache bei VW offenbar überhaupt nicht unter Kontrolle. Ich habe bei meinem zweiten vereinbarten Übergabetermin (Autostadt Wolfsburg - auch mit Urlaubsvertretung des Händlers) immerhin den Fahrzeugschein und die Nummernschilder ausgehändigt bekommen. Auch mein Händler weiß nicht wo das Auto zur Zeit ist... Und ich zahle Steuer und Versicherung und habe kein Auto...

Und noch eine Anmerkung zum Rücktrittsrecht und alle, die zur Zeit einen Leihwagen fahren: Wenn ich dem Händler eine Frist setze, aber ein Leihauto fahre konterkariere ich juristisch mein Ansinnen! Mit dem Annehmen des Leihwagens willige ich - so kann es gewertet werden - in die Lieferverzögerung ein und akzeptiere diese... Deshalb sollte in der Fristsetzung auch ein Satz zum Leihwagen stehen!

Gestern habe ich endlich mein " Traumauto" bekommen und wir haben zu Dritt beim Händler nach den Folgen des Hagels gesucht. Das versprochene Gutachten gibt es nicht, da das Auto ja keinen Hagelschaden hat und auch keinen Preisnachlass. Zu hause haben wir den Hagelschaden dann doch entdeckt, eine zerkratzte Seitenscheibe. Diese wird nun aus Kulanzgründen ausgetauscht, denn das Auto war ja bereits an mich ausgeliefert worden. Den Lack zu kontrollieren war auch nicht unproblematisch, denn man hatte einfach vergessen, das Fahrzeug für die Auslieferung vorzubereiten. Wir wurden noch für eine Stunde mit einem Audi-Cabrio auf Probefahrt geschickt zur Versöhnung und dann stand unser Golf Variant da, nass, Wachs- und Dreckschlieren und das bei einem schwarzen Auto. Der Verkäufer hat zunächst mit seinem Taschentuch geputzt, hat sich dann aber andere Hilfsmittel besorgt. Es war die schlimmste Fahrzeugübergabe, die ich je erlebt habe und dieser Händler rühmt sich damit, einer der besten in Deutschland zu sein.
Von VW habe ich noch einen Brief bekommen, zur Vorlage beim Finanzamt und der Versicherung, das das Fahrzeug in dem betreffenden Zeitraum nicht im Straßenverkehr bewegt wurde. Dieses Schreiben wird vom Finanzamt nicht anerkannt. Und VW ist wohl auch nicht bereit, das Geld zu ersetzen, da der Händler das Auto ja angemeldet hat. Und dieser hat den KFZ-Brief und den Auslieferungstermin von der Autostadt erhalten. Also sind alle fein raus und ich habe ja bereits gezahlt

Das würde ich so nicht auf sich beruhen lassen!!!

Ab zum Anwalt, das is ja verar**** hoch 10!

Zitat:

Original geschrieben von NurPorsche



Zitat:

Original geschrieben von Wech


Da hast du dir ja einen richtigen Spezialisten rausgesucht.
Jaaaa, es können nicht alle so dumm und naiv sein, wie von VW und den Händlern erhofft. Und ich hoffe, dass so ein Beispiel Schule macht. Nicht wahr, Wech, von so viel Geschäftstüchtigkeit können wir nur träumen...😛

Offensichtlich ist es ja so, dass die, die sich nicht wehren, kräftig übers Ohr gehauen werden und die, die Druck machen, urplötzlich eine schnelle Lieferung und einen gesprächsbereiten Händler kriegen, Bonbons inklusive.

Hast ja mal wieder genau die richtige stelle zitiert und scheinbar auch nicht mehr gelesen. Er will für einen Nachlass von 3.000€ einen beschädigten (= nicht beseitigter Schaden) Wagen.

Wie auch immer der RA auf eine Summe von 3.000€ kommt ohne dafür sein Büro zu verlassen oder eine andere Person für eine Besichtigung zu beauftragen, insb. wäre hier ein Gutachter erforderlich und nicht nur ein paar Zahlen auf dem Papier!

@odolix
meinst diese frage hier 😕

Zitat:

Original geschrieben von odolix



Zitat:

Original geschrieben von odolix


Sind die Hinweise - du nennst sie Vorwürfe - wirklich so haltlos? Hast du konkrete Informationen? Dann her damit und allen ist geholfen!

Ich kann mich dem nur anschließen. Wie zu sehen ist, hat WECH auf mein Anliegen bislang überhaupt nicht reagiert. Hier werden Informationen benötigt, mit denen alle etwas anfangen können - ohne wenn und aber und nichts anderes!

habe leider auch noch was anderes zu tun, als 24 Stunden am Tag im Inet zu hängen 😉

Das Wort "Vorwürfe" kam nicht von mir, habe dies lediglich von einem vorhergehenden Beitrag übernommen.
Überleg mal. Wenn du wirklich davon so überzeugt bist würdest du solche Fragen nicht stellen. Bisher gabs hier im Forum lediglich Behauptungen.

Insbesondere finde ich es sehr merkwürdig, dass viele, die ja angeblich einen RA beauftragt haben, sich hier im Forum so großzügig mit Informationen verhalten. Und grade der User "NurPorsche" hängt sich ja richtig rein und macht sich für andere User stark.
Kann nur 2 Gründe dafür geben:
1. er hat zuviel zeit
2. er hat dadurch einen Vorteil

Für was beauftragt ihr überhaupt einen RA, wenn ihr dem nicht vertraut und selber im Internet (Forum) euch über dieses Thema so auslassen müsst 😕

@ WECH,

entschuldige bitte, dass ich nicht den genauen Wortlaut des anwaltlichen Schreibens wiedergegeben habe. Natürlich steht darin, dass eine evtl. Abnahme des Fahrzeuges nur bei einer "fachgerechten Reparatur des avisierten Hagelschaden" in Frage kommt. Außerdem soll der Händler noch die Anwaltskosten von ca 1000,--Euro übernehmen. Unter Berücksichtigung des vereinbarten Kaufpreises und der nun geforderten Beträge ergibt sich für mich ein Preisnachlaß von 27 %. Da ich vorhabe, das Auto länger zu fahren, kann ich mit dem Minderwert bei einem Verkauf gut leben.
Im übrigen bleibt doch festzuhalten, dass es VW bei dieser ganzen sache nur darum geht, den Verlust möglichst gering zu halten. Ob hier "treue VW Kunden " oder Markenwechsler betroffen sind, ist VW doch völlig egal.
Als Käufer eines neuen Autos hätte man nach dem Schaden in Emden erwarten könne, dass alle Betroffenen
unverzüglich angeschrieben und vor die Wahl zwischen Neubestellung oder Lieferung gestellt werden. Bei dieser Verfahrensweise hätten meiner Schätzung nach 75 % der Käufer sich für die Neubestellung entschieden und VW hätte ca 6000 Autos gehabt, die sie nicht an den Mann bringen können. Also haben sich die schlechtbezahlten Manager für die nun gewählte Variante entschieden, was allen denen, die keinen Rechtsbeistand haben immerhin "950,00 bis 1400 Euro" ( je nach Modell) einbringt und VW einen Schaden von x hunderttausend Euro erspart.

Ich gehe davon aus, dass der Händler mein Angebot nicht annimmt und werde dann - wie in den letzten 20 Jahren auch - wieder ein Auto eines anderen Herstellers wählen.

Einen schönen Tag noch

Bluemotion

Zitat:

Original geschrieben von Wech


Bisher gabs hier im Forum lediglich Behauptungen.

Nö. Ich kann alle Dinge, die um meine Bestellung geschehen sind, ohne weiteres beweisen.

Zitat:

Original geschrieben von Wech


Insbesondere finde ich es sehr merkwürdig, dass viele, die ja angeblich einen RA beauftragt haben, sich hier im Forum so großzügig mit Informationen verhalten. Und grade der User "NurPorsche" hängt sich ja richtig rein und macht sich für andere User stark.
Kann nur 2 Gründe dafür geben:
1. er hat zuviel zeit
2. er hat dadurch einen Vorteil

Deine Aktionen hier sind in meinen Augen Auftragstätigkeiten. Das einzige, was Du machst, ist das Zerschießen und die Desinformation sowie Stimmungsmache gegen Leute, die brauchbare Informationen liefern.

Zu 1. Es gibt eben Leute, die gleichzeitig arbeiten und helfen können. Außerdem sieht man hier im Thread, dass viele Leute für Beratung dankbar sind und den Mut finden, sich zu wehren.

Zu 2. Natürlich habe ich dadurch einen Vorteil: ich weiß, dass ich mit meinen Auskünften Leuten helfe. Welchen Vorteil hast

Du

durch Deine Aktionen hier im Forum?

Zitat:

Original geschrieben von Wech


Für was beauftragt ihr überhaupt einen RA, wenn ihr dem nicht vertraut und selber im Internet (Forum) euch über dieses Thema so auslassen müsst 😕

Schadet doch nicht, doppelt zu moppeln!

Übrigens: die Forderung des Anwalts ist doch völlig beliebig, der Händler kann ablehnen und sich auf den Prozess einlassen oder annehmen. Der Anwalt könnte auch 10.000 Euro fordern...

Zitat:

Original geschrieben von Wech


@odolix
meinst diese frage hier 😕

Zitat:

Original geschrieben von Wech



Zitat:

Original geschrieben von odolix


Ich kann mich dem nur anschließen. Wie zu sehen ist, hat WECH auf mein Anliegen bislang überhaupt nicht reagiert. Hier werden Informationen benötigt, mit denen alle etwas anfangen können - ohne wenn und aber und nichts anderes!

habe leider auch noch was anderes zu tun, als 24 Stunden am Tag im Inet zu hängen 😉

Das Wort "Vorwürfe" kam nicht von mir, habe dies lediglich von einem vorhergehenden Beitrag übernommen.
Überleg mal. Wenn du wirklich davon so überzeugt bist würdest du solche Fragen nicht stellen. Bisher gabs hier im Forum lediglich Behauptungen.

Insbesondere finde ich es sehr merkwürdig, dass viele, die ja angeblich einen RA beauftragt haben, sich hier im Forum so großzügig mit Informationen verhalten. Und grade der User "NurPorsche" hängt sich ja richtig rein und macht sich für andere User stark.
Kann nur 2 Gründe dafür geben:
1. er hat zuviel zeit
2. er hat dadurch einen Vorteil

Für was beauftragt ihr überhaupt einen RA, wenn ihr dem nicht vertraut und selber im Internet (Forum) euch über dieses Thema so auslassen müsst 😕

Hallo Wech,

leider hast Du meine Frage nicht bzw. nur ausweichend beantwortet.
Kannst Du beweisen, dass hier im Forum nur Behauptungen aufgestellt werden? Im übrigen stellst Du selber Behauptungen auf, deren Beweis Du schuldig bleibst. Oder kannst Du z.B. beweisen, dass "NurPorsche" einen Vorteil davon hat. Wenn ja, dann her damit.
Im übrigen habe ich an keiner Stelle gefordert, dass Du 24 Stunden im Internet herumhängen musst.

Zitat:

Original geschrieben von bluemotion01


...
Als Käufer eines neuen Autos hätte man nach dem Schaden in Emden erwarten könne, dass alle Betroffenen
unverzüglich angeschrieben und vor die Wahl zwischen Neubestellung oder Lieferung gestellt werden. Bei dieser Verfahrensweise hätten meiner Schätzung nach 75 % der Käufer sich für die Neubestellung entschieden und VW hätte ca 6000 Autos gehabt, die sie nicht an den Mann bringen können. Also haben sich die schlechtbezahlten Manager für die nun gewählte Variante entschieden, was allen denen, die keinen Rechtsbeistand haben immerhin "950,00 bis 1400 Euro" ( je nach Modell) einbringt und VW einen Schaden von x hunderttausend Euro erspart.
...

Jede Seite hat Ihre Sichtweise des Vorfalls.

Für VW ist es, denke ich, am wichtigsten, den Pufferplatz in Emden so schnell wie möglich wieder leer zu bekommen. So doof, wie es klingt, dürfte das in der Fabrik Priorität haben. Da kriegen wir dann natürlich

nicht

noch einen weiteren Neuwagen angeboten.

Für den Vertrieb vor Ort ist es ärgerlich, weil die Marge bei einem fabrikneuen Neuwagen ja wohl höher ist als für das, was da jetzt rumsteht.

Und für mich besteht der wirtschaftliche Schaden darin, das der Wagen beim Wiederverkauf schadens-/ reparaturbedingt einen niedrigeren Wiederverkaufswert hat. Das er fährt und funktioniert, möcht ja sein. Gilt aber auch für einen Vorführwagen mit Tageszulassung. Der kostet aber auch weniger.

Für welche Seite hab ich jetzt das meiste Verständnis...?

Zitat:

Original geschrieben von odolix


Hallo Wech,

leider hast Du meine Frage nicht bzw. nur ausweichend beantwortet.
Kannst Du beweisen, dass hier im Forum nur Behauptungen aufgestellt werden? Im übrigen stellst Du selber Behauptungen auf, deren Beweis Du schuldig bleibst. Oder kannst Du z.B. beweisen, dass "NurPorsche" einen Vorteil davon hat. Wenn ja, dann her damit.
Im übrigen habe ich an keiner Stelle gefordert, dass Du 24 Stunden im Internet herumhängen musst.

Beweis für den Vorteil von NurPorsche 😉

Zitat:

Zu 2. Natürlich habe ich dadurch einen Vorteil: ich weiß, dass ich mit meinen Auskünften Leuten helfe. Welchen Vorteil hast Du durch Deine Aktionen hier im Forum?

Mir ist zwar unbekannt, wo da ein Vorteil für ihn steckt, aber wenn er so denkt wundert mich bei ihm nichts mehr 😕

Alleine schon die von den Usern nicht richtig oder unvollständig wiedergegebenen Schreiben des RA führen zu Behauptungen.
Hab leider keine Zeit, die 100 Seiten durchzuforsten und hier ist ein Bsp. der aktuellen Seite:

Zitat:

@ WECH,
entschuldige bitte, dass ich nicht den genauen Wortlaut des anwaltlichen Schreibens wiedergegeben habe. Natürlich steht darin, dass eine evtl. Abnahme des Fahrzeuges nur bei einer "fachgerechten Reparatur des avisierten Hagelschaden" in Frage kommt.

Dazu kommen noch die ganzen Behauptungen wie "Der Händer wusste von dem Hagelschaden und hat es mir nicht mitgeteilt" oder "VW macht durch den Hagelschaden noch Gewinn"

Zitat:

Original geschrieben von gangi_1



Jede Seite hat Ihre Sichtweise des Vorfalls.
Für VW ist es, denke ich, am wichtigsten, den Pufferplatz in Emden so schnell wie möglich wieder leer zu bekommen. So doof, wie es klingt, dürfte das in der Fabrik Priorität haben. Da kriegen wir dann natürlich nicht noch einen weiteren Neuwagen angeboten.
Für den Vertrieb vor Ort ist es ärgerlich, weil die Marge bei einem fabrikneuen Neuwagen ja wohl höher ist als für das, was da jetzt rumsteht.
Und für mich besteht der wirtschaftliche Schaden darin, das der Wagen beim Wiederverkauf schadens-/ reparaturbedingt einen niedrigeren Wiederverkaufswert hat. Das er fährt und funktioniert, möcht ja sein. Gilt aber auch für einen Vorführwagen mit Tageszulassung. Der kostet aber auch weniger.

Für welche Seite hab ich jetzt das meiste Verständnis...?

Wenigstens hast du schonmal deine Sonnenbrille abgesetzt und schaust dir auch mal die "Gegenseite VW" an.

Geht hier auch weniger um Verständnis, aber mit der Brechstange, wie es einige hier versuchen, ist noch keiner weit gekommen.

Zitat:

Original geschrieben von Wech


Mir ist zwar unbekannt, wo da ein Vorteil für ihn steckt, aber wenn er so denkt wundert mich bei ihm nichts mehr 😕

Mach Dir nichts daraus. Du musst nicht alles verstehen, das würde Dich auch überlasten. Bei Dir wundert mich schon lange nichts mehr.

Zitat:

Original geschrieben von Wech


Dazu kommen noch die ganzen Behauptungen wie "Der Händer wusste von dem Hagelschaden und hat es mir nicht mitgeteilt" oder "VW macht durch den Hagelschaden noch Gewinn"

Die User, die das Erste geschrieben haben, wurden erst nach Nachfrage vom Hagelschaden informiert. Ihnen wurde mitgeteilt, an dem Wagen "wäre nichts dran", und dann kam der übliche Scheck.

Erzähl mal: wusste der Händler von dem Schaden und hat ihn nicht unaufgefordert mitgeteilt, oder nicht?

Und die Brechstange hat hier noch niemand ausgepackt. Die würde in einer Anzeige des Händlers bestehen.

Übrigens wird hier VW nicht pauschal verurteilt, sondern nur die Informationspolitik und Schadenregulierung.

Beantworte doch einmal die Frage: bist Du mit beidem so wie es gelaufen ist zufrieden?

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