Hagelschaden bei VW in Emden
Hab gerade im Radio gehört, dass in Emden bis zu 30.000 Neuwagen durch Hagel bschädigt sind.
http://www.sueddeutsche.de/,tt5m1/wirtschaft/artikel/340/182773/
Beste Antwort im Thema
ICh komme aus dem Raum VS und habe schon 2 massive Hagelstürme hinter mir. Das erste Mal ist im Jahre 2003 mein damals 7 Monate alter Ford Focus vom Hagel beschädigt worden. Unerfahren wie ich war, habe ich meiner Versicherung blind vertraut und habe den Schaden wieder beim Ford Händler richten lassen. Die Dellen wurden heraus gedrückt. Die Freude am instand gesetzten Auto hiel nicht lange: Der Dellendrücker musste viele Verkleidungen abnehmen, um die Dellen heraus drücken zu können. Leider waren diese Verkleidungen später lose und haben sich oft gelöst (Kunstoffclips halt...). Ausserdem waren viele Teile der Innenverkleidung nicht mehr richtig eingepasst und einige Gummis (Fenster etc.) saßen nicht mehr richtig. Der Dachhimmel war nach einer gewissen Zeit auch lose, auch konnte ich feinste Risse in den Rückleuchten erkennen. Das ganze nagelneue Auto war nach 7 Monaten also zu einer Klapperkiste verkommen, meine Vertragswerkstatt warf nach der geschätzen 10 Reklamation das Handtuch und hat mir 500 Euro angeboten mit dem Hinweis, dass es unmöglich sei das Auto in den Neuzustand zu versetzen, ich müsse damit leben. Tja, auch ich hatte die Schnauze voll vom Reklamieren und nahm halt das Geld. 3 Monate später verkaufte ich den Focus (ca. 5200 Euro Wertverlust...) und kaufte mir einen Mazda MX-5. Was ich damals nicht wusste: Ich hatte die Möglichkeit eine Totalschadenabrechnung zu machen, bloß hatte mir das keiner gesagt...
Ein durch Hagel beschädigtes Auto würde ich nur unter bestimmten Bedingungen annehmen: Der Schaden muss genau dokumentiert sein, mit Fotos und Gutachten, dann kann man erst abschätzen ob die 950 Euro Wertminderung angemessen sind oder nicht. Aber einen Neuwaagen blind anzunehmen für 950 Euro Wertminderung und auf auf alle Rechte zu verzichten, das halte ich für grob fahrlässig. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser! Wer nichts zu verbergen hat, kann ja die Karten auf den Tisch legen.... tja...
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Zitat:
Original geschrieben von Stella82
*lach* Du willst doch jetzt nicht das Urteil eines Gutachters in Frage stellen?????Zitat:
Original geschrieben von Wech
Zur Beurteilung der vom Gutachter festgelegten Wertminderung
nö, grundsätzlich nicht. Aber wenn ich mich richtig erinnere, hat Bisbee nach dem Telefonat mit dem Gutachter was von einer Teillackierung am Dach geschrieben. Ob die Motorhaube getauscht wurde konnte er nichtmal feststellen. In so einem Fall ist eine Wertminderung unrealistisch. Eine dickere Lackschicht auf dem Dach kann auch andere Gründe haben und muss nicht auf einen Hagelschaden zurückzuführen sein.
Daher interessiert mich der genaue Wortlaut aus dem Gutachten.
Wie??? In der Autobild liegen Informationszettel von VW? 😰
Mir kommt das eher so vor, als wenn VW den Händlern nicht traut.
Zitat:
Original geschrieben von Phaetischist
Wie??? In der Autobild liegen Informationszettel von VW? 😰Mir kommt das eher so vor, als wenn VW den Händlern nicht traut.
...die Laufzettel liegen nicht der Auto-Bild bei, sondern sind als Faksimile ausrissartig im Bericht abgebildet. Aber man kann deutlich erkennen, dass Fahrzeug-Identnummer, Name des Reparateurs und stichwortartig Umfang der Reparatur vermerkt sind (handschriftlich).
Gruss Bloomaul
Zitat:
Original geschrieben von Phaetischist
Mir kommt das eher so vor, als wenn VW den Händlern nicht traut.
Eigentlich nicht nötig. Die tun doch auch alles, um den Wagen an den Kunden zu verbraten...😎
Spaß beiseite: es ist wie immer bei einer Trickserei: je mehr Information vorhanden ist, umso eher fliegt sie auf. Außerdem kann so eine Information auch von der "Gegenseite" benutzt werden. Hier wäre der Laufzettel ein gefundenes Fressen, um den Schaden genau berechnen zu können.
Und deshalb geht der Zettel nicht an den Händler: damit weder er wahrheitsgemäß sagen muss, was dran war, noch, dass der Kunde sagen kann "geben Sie mal her, den leg ich an dritter Stelle vor"
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Also ein Rücktritt wäre in manchen Fällen taktisch gesehen das un klugste. In meinem Fall habe ich nämlich mein jetziges Fahrzeug in Zahlung gegeben. Dieses wurde geschätzt und eine Gesamtkilometer Laufleistung bis zum Empfang meines CC errechnet.
Diese Gesamtkilometer sind durch den Hagelschlag und der damit verbundenen Verzögerung bei der Auslieferung meines CC's um nunmehr 4000km+ überschritten worden. Wenn ich jetzt stornieren würde um woanders zu kaufen, wird mein Fahrzeug mit entsprechend weniger Restwert geschätzt. Bestehe ich allerdings auf mein Recht über die Lieferung eines fabrikneuen Fahrzeugs, muss mir mein VW Händler auch noch in 3 Monaten und x Kilometern mehr den verträglich vereinbarten Ankaufpreis meines jetzigen Fahrzeugs erstatten. Der Grund: Es bezieht sich alles auf den momentanen Kaufvertrag. Storniert ihr euer Fahrzeug um woanders zu bestellen, schließt ihr einen neuen Kaufvertrag ab und macht ordentlich Geld kaputt.
Zitat:
Original geschrieben von tobiflyer
Storniert ihr euer Fahrzeug um woanders zu bestellen, schließt ihr einen neuen Kaufvertrag ab und macht ordentlich Geld kaputt.
Die Differenz im Restwert des alten Wagens muss der Händler, mit dem der alte Vertrag geschlossen wurde, im Rahmen des Schadenersatzes erstatten.
Ah ok, das hat mir mein RA nicht gesagt. Das heißt ich bekomme die Differenz vom Restwert bei Neubestellung woanders 1:1 von meinem jetzigen Händler erstattet? Wahrscheinlich wird das aber auch nicht so ganz ohne Rechtsstreitigkeit von Statten gehen.
Moin,
da melde ich mal Zweifel an. Du hast ja das Fahrzeug über das vertraglich vereinbarte weiterhin genutzt. Insofern ist ja kein eigentlicher Schaden entstanden. Das neue Fahrzeug hätte ja auch an Wert in dieser Zeit durch Nutzung verloren.
Grüßle
Richtig, der Schaden entsteht für mich aber dann, wenn aufgrund der von mir nicht verschuldeten Lieferverzögerung mein Fahrzeug minder geschätzt werden sollte. Ich erfülle meinen Vertragsanteil und mein Fahrzeug weiter zu fahren, ist die Idee meines Händlers.
Sicher ist die Lieferverzögerung nicht durch dich verschuldet; aber auch nicht vom Händler oder Hersteller. Es ist schlichtweg höhere Gewalt gewesen.
Nochmals, einen Schaden für dich sehe ich hier nicht. Durch Nutzung entsteht nun einmal ein Wertverlust und dabei ist es unerheblich ob diese Kosten deinem Altfahrzeug oder Neufahrzeug zuzuordnen sind. Es enstehen Kosten im Rahmen der Nutzung und wer anders als der Nutzer soll diese tragen? Das ist mein Rechtsverständnis und muß natürlich nicht richtig sein.
Grüßle
Klingt allerdings plausibel. Mich würde interessieren was NurPorsche dazu sagt. Hast Du das nicht grad hinter Dir und neu bestellt?
Ich fahre im Moment den Hagel-Eos kostenlos als Leihwagen, bis mir der nächste (identische) geliefert wird. Die sonstigen Konditionen sind gleich geblieben. Der alte Vertrag wurde in gegenseitigem Einverständnis storniert und ein neuer aufgesetzt, mit gleichem Inhalt (also Altfahrzeug, Preis - es hat eine Erhöhung stattgefunden...).
Insofern entsteht mir kein Wertverlust, nur dem Händler, der den Hagel-Eos selber übernommen hat. Nach seiner Aussage wird er von VW praktisch dazu gezwungen, was ich auch glaube. Er könnte sich natürlich genauso wehren wie ich und die Annahme verweigern...aber ich kann unter vielen Händlern wählen, er hat nur einen Zulieferer.
Im Moment bin ich mit nicht klar, wer wieviel Mist baut, aber mein Händler war, seitdem der Chef des Hauses die Sache übernommen hat, fair. Bei anderen Händlern scheint das etwas anders zu sein.
Das ist ja mal echt sehr entgegenkommend und ein super Deal- um es mal so salopp zu formulieren. Am Montag werde ich wieder mal zur "Krisensitzung" zu meinem Händler fahren und ihn fragen, was er von Deinem Modell hält. Den Hagel Passat werde ich ohne detaillierten Schadensbericht sowieso nicht annehmen und er hat mir ja schon bestätigt, dass er diesen Bericht nicht vorweisen kann.
Sollte ich den reparierten CC bis zum Eintreffen des fabrikneuen Fahrzeuges nutzen können, wäre das für mich die erträglichste Lösung. Was er dazu meint werde ich dann sehen.
Hoffen wir auf das Beste.....
der Artikel schon bekannt, bzw überhaupt interessant?
Zitat:
Original geschrieben von Jovis
der Artikel schon bekannt, bzw überhaupt interessant?
Da frag mal "NurPorsche" 😁😁😁