Hagelschaden bei VW in Emden
Hab gerade im Radio gehört, dass in Emden bis zu 30.000 Neuwagen durch Hagel bschädigt sind.
http://www.sueddeutsche.de/,tt5m1/wirtschaft/artikel/340/182773/
Beste Antwort im Thema
ICh komme aus dem Raum VS und habe schon 2 massive Hagelstürme hinter mir. Das erste Mal ist im Jahre 2003 mein damals 7 Monate alter Ford Focus vom Hagel beschädigt worden. Unerfahren wie ich war, habe ich meiner Versicherung blind vertraut und habe den Schaden wieder beim Ford Händler richten lassen. Die Dellen wurden heraus gedrückt. Die Freude am instand gesetzten Auto hiel nicht lange: Der Dellendrücker musste viele Verkleidungen abnehmen, um die Dellen heraus drücken zu können. Leider waren diese Verkleidungen später lose und haben sich oft gelöst (Kunstoffclips halt...). Ausserdem waren viele Teile der Innenverkleidung nicht mehr richtig eingepasst und einige Gummis (Fenster etc.) saßen nicht mehr richtig. Der Dachhimmel war nach einer gewissen Zeit auch lose, auch konnte ich feinste Risse in den Rückleuchten erkennen. Das ganze nagelneue Auto war nach 7 Monaten also zu einer Klapperkiste verkommen, meine Vertragswerkstatt warf nach der geschätzen 10 Reklamation das Handtuch und hat mir 500 Euro angeboten mit dem Hinweis, dass es unmöglich sei das Auto in den Neuzustand zu versetzen, ich müsse damit leben. Tja, auch ich hatte die Schnauze voll vom Reklamieren und nahm halt das Geld. 3 Monate später verkaufte ich den Focus (ca. 5200 Euro Wertverlust...) und kaufte mir einen Mazda MX-5. Was ich damals nicht wusste: Ich hatte die Möglichkeit eine Totalschadenabrechnung zu machen, bloß hatte mir das keiner gesagt...
Ein durch Hagel beschädigtes Auto würde ich nur unter bestimmten Bedingungen annehmen: Der Schaden muss genau dokumentiert sein, mit Fotos und Gutachten, dann kann man erst abschätzen ob die 950 Euro Wertminderung angemessen sind oder nicht. Aber einen Neuwaagen blind anzunehmen für 950 Euro Wertminderung und auf auf alle Rechte zu verzichten, das halte ich für grob fahrlässig. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser! Wer nichts zu verbergen hat, kann ja die Karten auf den Tisch legen.... tja...
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Sag ihm doch einfach das, was alle sagen: "Ich kann doch nichts für den Hagelschaden!" 😉
Sonst frag beim Nächsten mal an.
Abgesehen davon: verlangt der Händler für den nächsten mehr, könntest Du die Diefferenzsumme eventuell als Schaden bei dem Rücktritt vom ersten Vertrag geltend machen, ebenso den Wertverlust des alten Fahrzeugs.
Hallo!
offenbar bin ich auch einer unter Vielen! Bestellt haben wir den Golf Variant Ende Dezember. Nach der ersten Absage des Termins wg. Hagelschaden kam auch der 2te vereinbarte Termin nicht zustande! Da der alte Wagen bereits abgegeben und der Neue auch schon zugelassen war, gabs ohne Probleme ein Leihfahrzeug... Keine direkten Infos von VW bisher nur ein Gespräch mit dem Händler. (und der konnte nicht bei VW erfahren wo das Auto derzeit ist)
Was ich noch ergänzen kann:
- Den Versicherungsschein, der Garantieverlängerung konnten wir mit Vermerk "Auto noch nicht geliefert" zurückschicken. (Wird neu ausgestellt, wenn Auto ausgeliefert)
- in einem Schreiben von VW an die Händler (welches auf dem Tisch beim Händler lag) konnte ich folgende Formulierung lesen:
1.) Die Fahrzeuge verlassen das Werk nach optisch einwandfreier Instandsetzung in einem neuwertigen Zustand und sind rechtlich Neuwagen, dürfen angesichts des Vorschadens aber nicht als "Farbrikneu" bezeichnet und verkauft werden.
2.) bei einem neuwertigen Zustand besteht Offenbarungspflicht gegenüber dem Endkunden (also was an dem Wagen wie gemacht wurde!)
3.) Dann konnte ich noch eine Tabelle je nach Modellen der "Entschädigung" sehen
Juristisch konnte mir bisher folgende Ratschläge gegeben werden:
1.) Es besteht immer 2 mal die Möglichkeit der Nachbesserung seitens des Autoherstellers. Wenn der Schaden dann nicht behoben ist, kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten.
2.) Wann ein Auto den Status "Neuwagen" verliert ist umstritten. Die Klärung muss meistens im Einzelfall geschehen, es braucht Gutachten, es braucht Juristen und die Bereitschaft zu klagen.
3.) Reparierte Schäden sollten möglichst in den Kaufvertrag ergänzt werden um beim Verkauf des Autos nicht als Wertminderung angesehen zu werden (da ja von VW vor Auslieferung beseitigt)
Was ich gerne von euch wissen würde:
- Hat jemand irgend etwas schriftlich von VW bekommen?
- wer hat mit der Verbraucherzentrale bisher Kontakt gehabt und was empfehlen die?
- Welchen Gutachter sollte man nach Auslieferung bemühen, um zu Überprüfen, ob die dann hoffentlich vorliegenden Angaben von VW, was gemacht wurde, auch gemacht wurden (oder ob etwas unterschlagen wurde) und wie teuer ist so etwas?
Zitat:
Original geschrieben von Neuwagen_nie_wieder
1.) Die Fahrzeuge verlassen das Werk nach optisch einwandfreier Instandsetzung in einem neuwertigen Zustand und sind rechtlich Neuwagen, dürfen angesichts des Vorschadens aber nicht als "Farbrikneu" bezeichnet und verkauft werden.
2.) bei einem neuwertigen Zustand besteht Offenbarungspflicht gegenüber dem Endkunden (also was an dem Wagen wie gemacht wurde!)
3.) Dann konnte ich noch eine Tabelle je nach Modellen der "Entschädigung" sehen
Alles korrekt, so hat es mein Händler auch gemacht.
Zitat:
Original geschrieben von Neuwagen_nie_wieder
1.) Es besteht immer 2 mal die Möglichkeit der Nachbesserung seitens des Autoherstellers. Wenn der Schaden dann nicht behoben ist, kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten.
Hier ist keine Nachbesserung möglich, weil ein Hagelschaden vorhanden ist, der die Bagatellgrenze (beispielsweise Kratzer bei Fertigung) überschreitet. Nach der Reparatur ist der Status "Fabrikneu" weg. Beim Kauf eines fabrikneuen Fahrzeuges darf der Käufer erwarten, einen unbeschädigten Wagen zu erhalten, so dass ihm nur ganz unerhebliche Beschädigungen nicht zu offenbaren sind (BGH vom 18. 6. 1980, Az. VIII ZR 185/79; LG Bonn vom 26.09.2006, Az. 3 O 372/05; LG Gießen vom 11.11.2004, Az. 4 O 269/04).
Zitat:
Original geschrieben von Neuwagen_nie_wieder
2.) Wann ein Auto den Status "Neuwagen" verliert ist umstritten. Die Klärung muss meistens im Einzelfall geschehen, es braucht Gutachten, es braucht Juristen und die Bereitschaft zu klagen.
Man sehe BGH, Urt. v. 22.3.2000, VIII ZR 325/98 (Berlin): "Im Verkauf eines Neuwagens durch einen Kraftfahrzeughändler liegt in der Regel die konkludente Zusicherung, daß das verkaufte Fahrzeug "fabrikneu" ist (Bestätigung des Senatsurteils vom 18. Juni 1980 - VIII ZR 185/79, WM 1980, 1068 = NJW 1980, 2127)". Es spielt also keine Rolle, ob der Status "Neuwagen" weg ist. Für den Käufer ist in erster Line die Zusicherung "fabrikneu" wichtig.
Zitat:
Original geschrieben von Neuwagen_nie_wieder
3.) Reparierte Schäden sollten möglichst in den Kaufvertrag ergänzt werden um beim Verkauf des Autos nicht als Wertminderung angesehen zu werden (da ja von VW vor Auslieferung beseitigt)
Das ist hier nicht möglich, weil wohl nicht einmal die Händler vom genauen Umfang des Schadens informiert werden.
Zitat:
Original geschrieben von Neuwagen_nie_wieder
- Hat jemand irgend etwas schriftlich von VW bekommen?
- wer hat mit der Verbraucherzentrale bisher Kontakt gehabt und was empfehlen die?
- Welchen Gutachter sollte man nach Auslieferung bemühen, um zu Überprüfen, ob die dann hoffentlich vorliegenden Angaben von VW, was gemacht wurde, auch gemacht wurden (oder ob etwas unterschlagen wurde) und wie teuer ist so etwas?
1. Schriftlich kriegt man nur einen Formbrief und keine Aussage über den Wagen. Rechtlich gesehen ist der Vertragspartner der Händler, und VW wäscht die Hände in Unschuld.
2. Ich nicht, bin zum Anwalt gegangen. Die Verbraucherzentrale habe ich allerdings von den Vorgängen informiert, und das sollten alle Geschädigten machen, damit sich etwas bewegt.
3. Da habe ich keine Ahnung.
Hallo,
bin auch vom Hagelschaden betroffen, werde es aber anders machen. Hatte heute ein Gespräch mit meinem Händler und wie immer einen Zeugen dabei. Habe Ihm gesagt, das ich rein rechtlich nicht zur Abnahme verpflichtet bin, da das Fahrzeug "zwar" neuwertig war, es aber durch die Reparatur (welche bei einem Widerverkauf angegeben werden muß) nicht mehr Fabrikneu ist. Habe aber einen Anspruch auf das bestellte Neufahrzeug zum Liefertermin! Die angebotenen € 1.200 Nachlass ca. 3% vom Listenpreis sind meiner Meinung nach nicht angemessen. Habe verlangt, den Wagen vor der Reparatur zu sehen oder Bilder zu bekommen. Beides nicht möglich. Werde die Bestellung nicht kündigen, sondern auf Erfüllung des Vertrages bestehen. Rechtsanwalt und Klage nicht ausgeschlossen! Werde deb Händler in Verzug setzen.
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Wow, bei mir schaukelt sich die Lage jetzt richtig auf!
Die Autos wurden ja an die Händler geliefert statt - wie vereinbart - zur Autostadt. Mein Problem ist, dass die Fahrt zum Händer für mich noch viel weiter ist als bis nach WOB.
Mein Variant steht jetzt also seit Freitag beim Händler, und ich hatte gebeten, mir schrifltich zu bestätigen, dass er keinen Hagelschaden hatte und die Kosten für meine Anfahrt dorthin übernommen werden. Außerdem hatte ich gesagt, dass ich das Auto - falls ich es abnehme - erst in zwei Wochen abholen kann (kurzfristiger Urlaub ist z.Zt. wegen der Schulferien nicht so schnell zu bekommen)
Daraufhin ein "freundlicher" Brief vom Händler:
Das Fahrzeug stünde bereit, es weist keine Mängel auf, ich bekomme eine Preisminderung in Höhe von 950,-, ich soll das Auto schleunigst abholen, Kosten für die Anfahrt werden nicht übernommen und den Leihwagen soll ich mit 30,- pro Tag seit Bereitstellung des bestellten Fahrzeugs selbst bezahlen. Rechnung und KFZ-Zulassungsbescheinigung II anbei; Rechnung bitte schnell bezahlen.
Ich dachte ich spinne! Wo gibt es denn sowas?
Es gab dann erst einmal einen gepfefferten Brief mit Hinweis auf die gegenseitigen Pflichten aus dem Vertrag (Übergabe eines fabrikneuen Fahrzeugs in Wolfsburg für den Händler und Abnahme innerhalb von 2 Wochen für mich) zurück. Ich würde meine Pflicht liebend gern erfüllen!
Auch die Sache mit dem Leihwagen: da erzählt mir der Händler freudestrahlend, dass ich mein altes Auto endlich verkaufen kann (hat Samstag dann auch geklappt), weil ich einen kostenlosen Leihwagen erhalte, bis ich den Golf bekomme. Und jetzt soll ich ihn von heute auf morgen am Besten abgeben, weil ich das bestellte Auto, das nicht die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht dort steht, wo es vereinbart ist, nicht pronto abhole bzw. abholen kann?
I
ch habe dem Händler schichtweg mitgeteilt, dass ich die Kosten hierfür nicht übernehme (ich habe ja auch nie etwas unterschrieben, und der Wagen ist bis Ende September schon vom Autohaus bezahlt)
Bin immer noch ganz sprachlos ob der ganzen Frechtheit....
LG Maria
Heftig. Allerdings kann er den Leihwagen Dir ohne weiteres berechnen, Du kannst im Gegenzug im Rahmen der Schadenersatzforderungen die Summe zurückfordern.
Und "keine Mängel" heißt, wie Du richtig sagst, noch lange nicht fabrikneu.
Aber warum ist Dein Händler so weit von Dir entfernt?
Hallo zusammen,
da scheinen wir ja richtig Glück gehabt zu haben.
Haben heute beim Händler unseren EOS in Empfang genommen. Wie bereits zugesichert ,mussten wir nichts unterschreiben und haben auch keine Minderung bekommen, weil es ein fabrikneuer Wagen ist.
Bis auf die Tatsache, dass sich rings um das Auto und den Türen noch Reste der Klebefolie befinden und die Übergabe weniger spektakulär war und wir um die Freude der Abholung gebracht wurden, scheint das Auto in Ordnung zu sein. Das ist ja das Wichtigste....
Eines werden wir dennoch im Hinterkopf behalten: Keinen VW "Neuwagen" mehr zu bestellen... lieber einen jahreswagen. Da hat man deutlich weniger Stress.
Drück Euch die Daumen, dass Ihr genauso viel Glück wie wir habt!!!
Zitat:
Original geschrieben von NurPorsche
Ihr Garagenparker Ihr...😁Na dann Glückwunsch. Seht Euch den Wagen trotzdem nochmal genau an.
Das habe ich 😉 ... mein Auge ist darin geschult *G*
Im Prinzip isses egal..... wenn das Auto einen Schaden hatte und VW verschweigt diesen, dann haben Sie nix zu lachen.....Also gehen wir mal davon aus, dass er noch auf der Fähre war als es gehagelt hat 😉
Das braune Leder kommt echt klasse raus... und der Geruch 😉
Hi Stella82,
Glückwunsch und viel Spaß mit dem Neuen 🙂
Ich denke wir bleiben in Kontakt.
War ein guter Austausch!!!!
Bisbee:
Das ist der Oberhammer!
Ruhig bleiben und klaren Kopf behalten - auch wenns schwer fällt.
Wenn er den Leihwagen berechnen will - kann er es tun - aber wie NurPorsche schon sagte, dann kannst Du gleich die Gegenrechnung aufmachen - das volle Programm!
Und eventuell gleich die Aufrechnung vornehmen.
Den dann noch fehlenden Betrag, darf er Dir dann sofort überweisen!
Deine Schreiben an den Händler würde ich direkt an VW CC mit einer Händlerbeschwerde schicken!
Nicht weich kochen lassen!
Zitat:
Original geschrieben von NurPorsche
Heftig. Allerdings kann er den Leihwagen Dir ohne weiteres berechnen, Du kannst im Gegenzug im Rahmen der Schadenersatzforderungen die Summe zurückfordern.
Mit dem Leihwagen bin ich mir nicht so sicher. Er hat ihn für mich bei einem anderen Händler geliehen bis zur 39 KW, also Ende September. Ich selbst bin am Mietvertrag nicht beteilligt, habe nur die Übergabe quittiert mit "Null" Kosten. "Mein" Händler hat mir gesagt, dass ich den Leihwagen fahren kann, bis ich meinen "Neuen" habe. Ist klar, dass ich die Übernahme des "Neuen" nicht ohne Ende herauszögern kann, sondern verpflichtet bin, möglichst zügig zu handeln. Das würde ich dann im Fall einer Abnahme auch tun - nur schneller als in 2 Wochen geht das nicht... Und vor allem nicht von heute auf mofgen. Hatte mich deshalb auch schon mit VW in Verbindung gesetzt und dazu aufgefordert, dass sie bei meinem Händler die Kosten für das Fahrzeug noch für einen längeren Zeitraum übernehmen...Wäre zwar m.E. eigentlich seine Sache gewesen, aber nun gut...
@ Stella: auch von mir herzlichen Glückwunsch zum fabrikneuen Fahrzeug 🙂
Allzeit gute Fahrt und noch ein paar sonnige Septembertage wünsche ich Dir....
LG Maria
Ganz wichtig, nehmt euch einen guten Anwalt, lieber zu früh und falscher Alarm, als schon über den Tisch gezogen und alles zu spät.
Nichts für ungut, aber kein Wunder dass Rechtschutzpolicen so teuer sind. Oder zahlen die gar nicht, wenn am Ende wie bei Stella gar kein Schaden vorliegt...