Hagelschaden bei VW in Emden
Hab gerade im Radio gehört, dass in Emden bis zu 30.000 Neuwagen durch Hagel bschädigt sind.
http://www.sueddeutsche.de/,tt5m1/wirtschaft/artikel/340/182773/
Beste Antwort im Thema
ICh komme aus dem Raum VS und habe schon 2 massive Hagelstürme hinter mir. Das erste Mal ist im Jahre 2003 mein damals 7 Monate alter Ford Focus vom Hagel beschädigt worden. Unerfahren wie ich war, habe ich meiner Versicherung blind vertraut und habe den Schaden wieder beim Ford Händler richten lassen. Die Dellen wurden heraus gedrückt. Die Freude am instand gesetzten Auto hiel nicht lange: Der Dellendrücker musste viele Verkleidungen abnehmen, um die Dellen heraus drücken zu können. Leider waren diese Verkleidungen später lose und haben sich oft gelöst (Kunstoffclips halt...). Ausserdem waren viele Teile der Innenverkleidung nicht mehr richtig eingepasst und einige Gummis (Fenster etc.) saßen nicht mehr richtig. Der Dachhimmel war nach einer gewissen Zeit auch lose, auch konnte ich feinste Risse in den Rückleuchten erkennen. Das ganze nagelneue Auto war nach 7 Monaten also zu einer Klapperkiste verkommen, meine Vertragswerkstatt warf nach der geschätzen 10 Reklamation das Handtuch und hat mir 500 Euro angeboten mit dem Hinweis, dass es unmöglich sei das Auto in den Neuzustand zu versetzen, ich müsse damit leben. Tja, auch ich hatte die Schnauze voll vom Reklamieren und nahm halt das Geld. 3 Monate später verkaufte ich den Focus (ca. 5200 Euro Wertverlust...) und kaufte mir einen Mazda MX-5. Was ich damals nicht wusste: Ich hatte die Möglichkeit eine Totalschadenabrechnung zu machen, bloß hatte mir das keiner gesagt...
Ein durch Hagel beschädigtes Auto würde ich nur unter bestimmten Bedingungen annehmen: Der Schaden muss genau dokumentiert sein, mit Fotos und Gutachten, dann kann man erst abschätzen ob die 950 Euro Wertminderung angemessen sind oder nicht. Aber einen Neuwaagen blind anzunehmen für 950 Euro Wertminderung und auf auf alle Rechte zu verzichten, das halte ich für grob fahrlässig. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser! Wer nichts zu verbergen hat, kann ja die Karten auf den Tisch legen.... tja...
544 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von joergcbr
wir als händler haben auch noch keine gutachten oder ähnliches erhalten.
Das ist eine Zumutung von VW, weil der Händler als Vertragspartner des Kunden seine Vereinbarungen einhalten muss.
Zitat:
Original geschrieben von joergcbr
wenn ein kunde von seinem vertrag zurück treten will kann er das, nur hat der händler das fahrzeug bei sich auf dem hof stehen und kann sehen wie er den losbekommt.
Das ist rechtlich eigentlich nicht möglich. Der Händler könnte auf Abnahme bestehen, weil er seinen Part des Vertrags eingehalten hat - wenn es tatsächlich ein Neuwagen ist.
Zitat:
Original geschrieben von joergcbr
es gibt generell eine entschädigung - abhängig vom fahrzeuggruppe. egal ob an dem fahrzeug nur eine beule oder 500 beulen waren. nur weiß niemand wiviel beuelen an den fahrzeugen wirklich waren
Das ist und bleibt nicht zufriedenstellend, weil erstens jedes Auto anders betroffen ist und zweitens sicherlich Gutachten existieren.
Wenn das alles so ist, wie Du sagst, werden die Händler ebenso von VW betrogen wie die Kunden!
Und außerdem: danke, dass sich auch mal ein Händler äußert.
rechtlich gesehen sind die fahrzeug neufahrzeuge, aber sie sind nicht mehr FABRIKNEU!!!!!
das ist der entscheidende punkt.
auf die abnahme der fahrzeuge können wir nicht bestehen.
Zitat:
Original geschrieben von Hufner
Heute ruft unser Händler an an und teilt uns mit, dass der Wagen (EOS) eingetroffen ist und wir können ihn abholen.ABER:
1.) Es gibt kein Gutachten.
2.) Keiner weiß angeblich was an diesem Fahrzeug gemacht wurde bzw. ob der Wagen überhaupt einen Hagelschaden hatte.
3.) Man bietet uns trotzdem € 1000,-- plus X als Minderwert an.Was haltet Ihr davon? Was sollen wir machen?
also wenn es dir nix ausmacht nochmal zu warten bestell einen neuen da ich nicht davon ausgehe das du irgendwann erfährst was es für ein schaden bzw schäden sind. das würde ich machen wenn ich zeit hätte...wenn mir das nix ausmacht und der wagen gut aussieht würde ich ihn nehmen vorrausgesetzt das ich den schaden nicht angeben muß. würde den händler dazu befragen...
Zitat:
Original geschrieben von joergcbr
rechtlich gesehen sind die fahrzeug neufahrzeuge, aber sie sind nicht mehr FABRIKNEU!!!!!
das ist der entscheidende punkt.
auf die abnahme der fahrzeuge können wir nicht bestehen.
Aber das ist doch nur der Fall, wenn tatsächlich ein Schaden vorlag, der repariert wurde. Davon scheinst Du ja dann von vornherein auszugehen.
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Zitat:
Original geschrieben von kiepenboy
Fassen wir doch mal zusammen, was in diesem oder ähnlichen Threads schon an Infos gegeben wurde:
- 22.06. Hagel in Emden --> mind. 30.000 Fzg. waren auf den Stellflächen geparkt, leider meins auch
- bis zu den Werksferien 21.07. wurde alle Fzg. gesichtet
- Einteilung aller gesichteten Fzg. in drei Kategorien:
1) Neuwagen, unbeschädigt (geparkt unter Dächer etc.)
2) neuwertig, vom Hagel beschädigt (Schaden bis ca. 100 Beulen auf horizontalen Flächen)
3) Totalschaden (mehr als die besagten 100 Beulen)
Es soll keinen Glasbruch gegeben haben
ca. 80% sind Kategorie 2 zu gehörig.
- Verhandlungen mit Versicherungen um die Höhe der Entschädigung wegen eines merkantilen Minderwerts
Die Entschädigung ist abhängig vom Typ und nicht dem Schadensbild. D. h. 950€ werden seitens VW beim
Kauf eines verhagelten Golf Variants zurückerstattet. Für einen Passat oder für einen Eos mehr für einen Fox
entsprechend weniger.
- Von nun an allerspätestens werden die Fzg. wiederhergestellt. D. h. aber auch, dass die Strategie bezüglich des
weiteren Vorgehens von VW und VW im Zusammenspiel mit den Händlern festgelegt ist.Von diesem Zeitpunkt an sollte es möglich sein vom Händler oder direkt von VW zu erfahren, in welcher Kategorie
sich das lang ersehnte Objekt der Begierde befindet. Eine sofortige Stornierung ist möglich, wenn das Fzg. der
zweiten Kategorie zu geteilt wurde.
Ich weiss nicht warum ihr dem Händler soviel Verständnis entgegenbringt. Er ist doch euer Erfüllungsgehilfe. Glaubt
ihr wirklich, die bekommen keine Infos? Ein absatzstarker Händler bekommt auf jedenfall Infos.
Wer sagt denn, dass die Händler nicht mit VW unter einer Decke stecken. Sie sorgen dafür, dass möglichst viele über sie
georderte vom Hagel betroffene Fzg. an die Besteller verkauft werden und erhalten im Gegenzug von VW eine monetäre
Anerkennung.
VW muss es doch gerade recht kommen, wenn möglichst viele Fzg. über diesen Weg zu ihrem Besitzer gelangen. Ein
Abverkauf über den Gebrauchtwagenmarkt wäre längst nicht so ertragreich.
Sehr richtig !!! Ausserdem wird die Auslieferung der reparierten Fahrzeuge an die Kunden (mit Nachlass) von VW mit den Versicherungen entsprechend abgesprochen sein. Sichwort: Schadensminderungspflicht. Nur der dann verbleibende Schaden (auch der Nachlass für die Kunden) wird m.E. von den Versicherungen reguliert.
Ich nehme an, dass die Versicherer dafür einen genauen Nachweis verlangen. Schon deswegen wird auch die Schadenshöhe pro Fahrzeug festgestellt worden sein. Nur dem Kunden will man dies nicht bekanntgeben. Offenbar um die Anzahl der Vertragsrücktritte so klein wie möglich zu halten.
Überlegt mal, 950,--€ für einen Golf Variant, das sind grad mal 3-4 % vom Neupreis. Wenn VW die betroffenen Fahrzeuge (unter Angabe der Beschädigungen) in Deutschland oder auch auf anderen Märkten verkaufen will, sind wesentlich höhere Abschläge fällig.
Gruss Bloomaul
Zitat:
Original geschrieben von opa_hartmut
Und was ändert es daran, geflickt ist geflickt, ob im Werk oder anderswo...und VW ist noch so kulant und gibt beim Hagelschaden einen Nachlass, den du im Werk nicht bekommst....Zitat:
Original geschrieben von Hanzel
Der Wagen ist aber aus dem Fertigungsprozess ausgeschleust und dann durch Hagel beschädigt worden, nicht innerhalb des Fertigung. Und auch in der Fertigung gibt es Ausschuss was nicht mehr geflickt werden kann.
...und beim Wiederverkauf kommt der Schaden als Bumerang zurück.
Mensch Meier
Zitat:
Überlegt mal, 950,--€ für einen Golf Variant, das sind grad mal 3-4 % vom Neupreis. Wenn VW die betroffenen Fahrzeuge (unter Angabe der Beschädigungen) in Deutschland oder auch auf anderen Märkten verkaufen will, sind wesentlich höhere Abschläge fällig.
Gruss Bloomaul
Sehe ich auch so!
Versuchen wir doch mal aufbauend auf dem was wir in den letzten Tagen erfahren haben eine "angemessene" Wertminderung für die Fahrzeuge zu erarbeiten:
VW macht pauschale Wertminderungen nach PKW-Klassen.
OK, dann müssen wir annehmen, dass die betroffenen PKW echte Hagelfahrzeuge sind also nicht nur zwei Beulen sondern das volle Programm!
Dann prüfen wir doch mal die Frage Teilwert <==> Gemeiner Wert eines solchen PKW:
Der gemeine Wert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen.Der gemeine Wert ist ein Bruttowert. Er beinhaltet auch die Umsatzsteuer.
Was wäre ein fiktiver Erwerber eines Hagel Eos bereit zu zahlen??
Was verlangt der Händler/VW für diese Fahrzeuge ?
Also liebe Händler:
Wie sind hier Eure Erfahrungswerte?
3 - 4%?
Wohl kaum!
Ich bin gespannt auf die Antworten!
So sieht die Antwort von VW ( Kundenservice) aus, wenn man etwas über das Schicksal seines bestellten Fahrzeugs erfahren möchte:
„In der Tat hat sich in der Region Emden Mitte Juni ein sehr schweres Unwetter ereignet. Leider hat dieser Sturm auch nicht vor unseren Fahrzeugen Halt gemacht. Alle betroffenen Konzernmodelle, die zum Zeitpunkt des Unwetters auf dem Emder Gelände standen, werden und wurden unsererseits genauestens auf eventuelle Schäden hin überprüft.
Wir haben selbstverständlich alle Volkswagen Partner über unsere aktuell eingeleiteten Maßnahmen informiert. Gleichzeitig sind die Versicherungen des Handels in den Ablauf einbezogen, so dass alle vertraglichen Fragen zwischen Ihnen und Ihrem Vertragspartner, dem Autohaus ....., geklärt werden können.
...... Ereignisse dieser Art lassen sich nicht vorhersehen und stellen jeden, so auch uns, vor eine Vielzahl von Entscheidungen, die ein gemeinsames Ziel haben - Ihnen, als unseren Kunden, ein einwandfreies Fahrzeug zu liefern. In diesem Zusammenhang gab und gibt es allerdings keine Unterlagen, in denen detailliert die eventuell entstandenen Beschädigungen dokumentiert wurden.
Ihr Ansprechpartner im Hause .........wird am Übernahmetermin Ihres neuen Golf Variant noch einmal dieses Thema mit aufgreifen und klären.
Wir wünschen Ihnen, .........., an dieser Stelle stets eine gute und sichere Fahrt mit Ihrem neuen Volkswagen.
Mit freundlichen Grüßen
....."
Was fällt auf?
- Das Wort "Hagel" wird vermieden( "Unwetter, Sturm"😉.
- Es gibt angeblich keine Unterlagen.
- Das Problem mit dem Kunden wird weiter gereicht an den Händler.
- Es könnte auch ein Serienbrief sein.
Lustig, dass gerade heute einige Käufer nachricht über den verbleib Ihres Wagens bekommen haben.
Wir müssen zur Übergabe morgen nichts unterschreiben und bekommen auch keine Minderung.. folglich ist es ein Neuwagen....
Sollte sich irgendwann mal etwas anderes herausstellen wäre es arglistige Täuschung. Ich hoffe doch schwer und glaube dass VW sich das nicht erlauben würde.
Bis auf die tatsache, dass ich 2 urlaubstage verschenkt habe, und die tolle abholung deluxe nicht mitmachen konnte und der sommer fast zu ende ist, scheint es doch noch ein gutes Ende zu geben... Der rest zeigt sich aber morgen bzw. in den kommenden Wochen!
Zitat:
Original geschrieben von Der_Volksdorfer
- Es könnte auch ein Serienbrief sein.
Diesen Breif erhielt ich ebenso, und zwar am 30.07. An die Formulierung "werden und wurden (...) auf Schäden untersucht" kann ich mich aber nicht mehr erinnern, da muss ich noch einmal nachlesen- Ich glaube, da stand nur "wurden", was den Eindruck erweckte, sämtliche Wagen wären bereits geprüft.
Und die Unterlagen zu verleugnen halte ich für ein starkes Stück. Kein Beulendoktor würde seine Arbeit beginnen, ohne den Zustand vorher zu dokumentieren, von einem Schadensgutachter einer Versicherung ganz zu schweigen.
Wir wollen unseren "Hageleos" auch nicht abnehmen.
Muß man komplett neu bestellen d. h. neuen Auftrag unterschreiben oder wird
der alte Auftrag nochmals aktiviert?
Danke und beste Grüße
Rechtlich gesehen erfolgt ein Rücktritt vom alten Vertrag und es wird ein neuer geschlossen.
Praktisch gesehen wird der gleiche (aber nicht der selbe!) Auftrag wieder gegeben.
Naja das Recht auf Nachlieferung eines fabrikneuen Fahrzeuges hängt doch erstmal mit dem aktuellen Vertrag zusammen. Wenn ich dann neu bestelle, weil ich die Annahme verweigere und auf Nachlieferung eines fabrikneuen Fahrzeugs bestehe, wird dann mein in Zahlung gegebenes Fahrzeug auch wieder neu bzw. minder bewertet?
Das würde in meinem Fall nämlich mindestens 5-7k km mehr Laufleistung, sowie der Entfall der Erstkunden Prämie von 850€ bedeuten. Das macht dann sicher 1500€ aus, was mein jetziger weniger wert wäre.
Das solltest Du mit Deinem Händler besprechen. Ist eh Verhandlungssache. Und warum sollte der Erstkundenrabatt weg sein? Du bestellst doch weiterhin Deinen ersten da.
Ist der alte kein VW? Aus guten Quellen weiß ich, dass für "Markenwechsler" Prämien an den Händler gezahlt werden.
Ne ist ein Astra H Cravan Baujahr 2005. Ist kein Erstkunden Rabatt weil ich Erstkunde in dem Autohaus bin, sondern eher eine Einführungsprämie für den CC gewesen. Hab im März vor offiziellem Verkaufsstart geordert. Das gibts jetzt definitiv nicht mehr....
Und mal ehrlich, glaubst Du, dass mein Händler mir wohlwollend einen ähnlichen Preis für meinen alten Wagen gibt wenn er meinen nicht abgenommenen CC auf dem Hof hat und nicht losbekommt?!