Hagelschaden bei VW in Emden

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hab gerade im Radio gehört, dass in Emden bis zu 30.000 Neuwagen durch Hagel bschädigt sind.

http://www.sueddeutsche.de/,tt5m1/wirtschaft/artikel/340/182773/

Beste Antwort im Thema

ICh komme aus dem Raum VS und habe schon 2 massive Hagelstürme hinter mir. Das erste Mal ist im Jahre 2003 mein damals 7 Monate alter Ford Focus vom Hagel beschädigt worden. Unerfahren wie ich war, habe ich meiner Versicherung blind vertraut und habe den Schaden wieder beim Ford Händler richten lassen. Die Dellen wurden heraus gedrückt. Die Freude am instand gesetzten Auto hiel nicht lange: Der Dellendrücker musste viele Verkleidungen abnehmen, um die Dellen heraus drücken zu können. Leider waren diese Verkleidungen später lose und haben sich oft gelöst (Kunstoffclips halt...). Ausserdem waren viele Teile der Innenverkleidung nicht mehr richtig eingepasst und einige Gummis (Fenster etc.) saßen nicht mehr richtig. Der Dachhimmel war nach einer gewissen Zeit auch lose, auch konnte ich feinste Risse in den Rückleuchten erkennen. Das ganze nagelneue Auto war nach 7 Monaten also zu einer Klapperkiste verkommen, meine Vertragswerkstatt warf nach der geschätzen 10 Reklamation das Handtuch und hat mir 500 Euro angeboten mit dem Hinweis, dass es unmöglich sei das Auto in den Neuzustand zu versetzen, ich müsse damit leben. Tja, auch ich hatte die Schnauze voll vom Reklamieren und nahm halt das Geld. 3 Monate später verkaufte ich den Focus (ca. 5200 Euro Wertverlust...) und kaufte mir einen Mazda MX-5. Was ich damals nicht wusste: Ich hatte die Möglichkeit eine Totalschadenabrechnung zu machen, bloß hatte mir das keiner gesagt...

 

Ein durch Hagel beschädigtes Auto würde ich nur unter bestimmten Bedingungen annehmen: Der Schaden muss genau dokumentiert sein, mit Fotos und Gutachten, dann kann man erst abschätzen ob die 950 Euro Wertminderung angemessen sind oder nicht. Aber einen Neuwaagen blind anzunehmen für 950 Euro Wertminderung und auf auf alle Rechte zu verzichten, das halte ich für grob fahrlässig. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser! Wer nichts zu verbergen hat, kann ja die Karten auf den Tisch legen.... tja...

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Zitat:

Original geschrieben von NurPorsche



Zitat:

Original geschrieben von Cosmic6N


Macht ihr doch, was ihr wollt. Aber lasst anderen ihre berechtigte Meinungen und ihre berechtigten Forderungen.
Schön geschrieben, aber zwecklose Bitte. Man nennt das auch "Thread zerschießen", weil man die sachliche Diskussion beenden will.

@heike-schnecki: stimmt schon. Man sollte den Igno-Button benutzen.

Habt ihr im Internet über einen Vermittler bestellt oder beim Händler um die Ecke ?

Würde mich mal wirklich interessieren, ob der Händler (bissl mehr Gewinn) um die Ecke sich mehr für jemanden einsetzt als der Händler vom Vermittler (mit sehr wenig Gewinn) ?

P.s. keine Ahnung was diese tollen geistigen und vor allem hilfreiche Ergüsse (z.B. EOS Newbie etc.) von 2-3 Betroffenen hier sollen, über leute die nicht betroffen sind, jedoch sich auch mal Gedanken machen 😕

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG


Habt ihr im Internet über einen Vermittler bestellt oder beim Händler um die Ecke ?

Ich habe, wie bisher jeden Wagen, beim Händler um die Ecke bestellt. Von Unterstützung oder von ihm habe ich dann nichts mehr gemerkt, als der Vertrag unterschrieben war. Ab da musste ich ihm mehrmals wegen diverser Dinge hinterherrufen. Automatisch kam da nix mehr, außer der Meldung, die Abholung sei gesperrt.

Aber vielleicht sagst Du mal, was Du von den drei Vorwürfen hältst, die ich Dir genannt habe: unnötige Wartezeit, bis man vom Wagenzustand erfährt, unnötige Diskussionen mit Händler, keine Aushändigung des Gutachtens, damit man sich ein vollständiges Bild vom Schaden machen kann.

Winterreise: Die Aussage ist nicht korrekt. Lediglich, wenn der Schaden die Bagatellgrenze (in einem manderen Urteil 1% vom Neuwert) nicht überschreitet und es keinen merkantilen Minderwert gibt, ist ein Wagen ein Neuwagen. Lies mal hier: http://www.autokiste.de/psg/0712/6764.htm , das Urteil passt schon ganz gut. Ich könnte auch die Urteile nachreichen, die mir der ADAC geschickt hat.

Habt ihr im Internet über einen Vermittler bestellt oder beim Händler um die Ecke ?

Würde mich mal wirklich interessieren, ob der Händler (bissl mehr Gewinn) um die Ecke sich mehr für jemanden einsetzt als der Händler vom Vermittler (mit sehr wenig Gewinn) ?

Eine Frage zum Thema - sehr schön *lächel*.

Also mal vorab. Ich kenne die Margen nicht, die ein Händler hat.
Der Händler "um die Ecke" hat ja ggfs. größere Geschäftsräume und mehr Personal und somit höhere Fixkosten als ein Händer "vom Vermittler", der vielleicht (bloße Vermutung von mir) kleine Geschäftsräume in irgendeinem Dorf hat und somit vielleicht trotz höherem Nachlass eine höhere Marge hat.

Weiterhin war ja hier des öfteren schon zu lesen (und ich vermute es auch), dass die Händler eh alle von VW gebrieft sind und alle die gleichen Auskünfte geben.

Ich persönlich habe beim rennomierten, großen Händler unserer Stadt bestellt, der auch in den Nachbarstädten Filialen unterhält.
Auch habe ich mich mit den (üblichen ?) 10 % zufrieden gegeben.
Und Auskünfte bekomme ich nicht. Keine schriftlichen auf jeden Fall. Und besonderes eingesetzt wird sich für mich auch nicht..
Nur die telefonische Aussage meiner Verkäuferin (auf meine Nachfrage hin), dass es 1000 Euro pauschal gäbe und dass sie annehmen würde, dass der Kunde das Protokoll (sie benutzte "komischerweise" nicht mein Wort GUTACHTEN) ausgehändigt bekommen würde. Sie teilte mit, dass sie nicht wüsste wie das "Protokoll" aussähe, dass bei ihnen im Hause noch kein Hagelschadenwagen ausgeliefert worden sei.
Das ich nicht lache.... Wie gesagt, ich sprach mit einem renommierten, großem Händler. Ich habe mir selbst eine weitere Nachfrage erspart. Man bekommt eh nur - mit Verlaub gesagt - Lügen zur Antwort oder zumindest ausweichende, schwammige Antworten.

Ich würde versuchen mich schnellstmöglich vom Vertrag zu lösen...

Falls mir noch kein Schaden (finanziell) entstanden ist (blaues Auge), würde ich wenn möglich einen Werkswagen o.ä. direkt bei VW kaufen ohne einen Händler zwischen...

Hast du dein ganzes Geld wieder bekommen ?

Bei einem (finanziellen) Schaden natürlich den Anwalt einschalten...

Wartezeit, kann man evtl. noch mit leben --> finde ich...

Diskussion mit einem Händler, der einem nicht hilft --> nicht mit mir...

Gutachten, Bild vom Schaden machen --> kann auch zu viel gemauschelt werden...

Nach dem Motto, ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende, könnt ihr nicht handeln ?

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Sehr guter Beitrag, und alles zusammengefasst, was ich auch denke. Das Gutachten wäre aber wenigstens ein Ansatz, wobei ich auch davon ausgehe, dass es nach unten gerechnet ist, weil in Verbindung mit Versicherung entstanden. Andere Stellen haben allerdings gesagt, die Gutachter wären von der DEKRA.

Ich hab ja die Reißleine gezogen und muss noch bis zum Freitag warten. Dann ist Ende, und ich kann neu disponieren. Der Gag ist nur, dass ich dem Händler einen Wagen in Zahlung gegeben habe (Winterfahrzeug), und der ist nach Auskunft des Händlers schon weg...aber das sind alles relative Kleinigkeiten, die man regeln kann.

Ich verstehe auch die Händler nicht ganz, sie könnten ja ebenfalls die Abnahme verweigern (auch sie haben ein Recht auf eine mängelfreie Lieferung). Die Gründe, die mir einfallen, könnten sein:

1. Druck von VW selbst
2. Mitbeteiligung am Gewinn, wenn Kunde den Wagen doch nimmt.

Hallo zusammen.

Scheint mir ein sehr weitläufiges Problem zu sein. Ich war gestern nochmal bei meinem Händler und er ist leider nicht gewillt, mich vor Augenscheinnahme meines ausgebesserten CC's einen neuen bestellen zu lassen. Außerdem meinte er, dass das mit dem Rücktrittsrecht ja gar nicht so sei von wegen Annahme verweigern etc. Der tatsächliche Wertverlust wird dem Händler auch wohl erst bei Fahrzeuglieferung mitgeteilt und ohne diesen Wisch, will er erstmal gar nix machen.

Mein Anwalt sieht das etwas anders und daher habe ich gestern auch ein freundliches Schreiben verfassen lassen in welchem wir dem Händler meine Position und Rechte gemäß BGB erläutern. Außerdem bat ich in dem Schreiben um eine konkrete Aussage, wann das Fahrzeug kommt. Mein Anwalt meinte, das Gutachten können wir rechtlich nicht anfordern, wohl aber die Schadenssumme.

Irgendwo versteh ich die Händler die einen keine Neubestellung machen lassen. Die müssen das Fahrzeug dann nämlich annehmen und sich überlegen was sie damit machen. Andererseits habe ich bei Übergabe des Fahrzeugs das Recht, auf Neulieferung zu bestehen. Wieso also nicht den Kunden neu bestellen lassen und dadurch diesen behalten?! Kurzum: Wenn der Kunde das Fahrzeug nicht annimmt, ist der Händler genauso arm dran wie vorher- mit dem Unterschied wohl einen Kunden verloren zu haben.

Weiterhin wünsche ich Euch allen viel Durchhaltevermögen!

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von tobiflyer


Irgendwo versteh ich die Händler die einen keine Neubestellung machen lassen. Die müssen das Fahrzeug dann nämlich annehmen und sich überlegen was sie damit machen.

Ist das denn tatsächlich so? Der Händler hat ja wie wir das Recht auf die Lieferung der vertraglich vereinbarten Ware. Kriegt er also einen Hagelwagen, kann er genauso sagen "das hab ich aber nicht bestellt!".

Vielleicht könnte sich dazu ein "Insider" äußern, dann könnte man auch das Verhalten der Händler eher verstehen.

hi @ all!

die alarme und beschwerden über diesen thread bzw. einige unpassende posts häufen sich!

bitte zurück zum thema und das mit niveau - sonst bleibt nur schliessen übrig ....

cheers, jochen

Zitat:

Original geschrieben von tobiflyer


Ich war gestern nochmal bei meinem Händler und er ist leider nicht gewillt, mich vor Augenscheinnahme meines ausgebesserten CC's einen neuen bestellen zu lassen. Außerdem meinte er, dass das mit dem Rücktrittsrecht ja gar nicht so sei von wegen Annahme verweigern etc. Der tatsächliche Wertverlust wird dem Händler auch wohl erst bei Fahrzeuglieferung mitgeteilt und ohne diesen Wisch, will er erstmal gar nix machen.

Mein Anwalt sieht das etwas anders und daher habe ich gestern auch ein freundliches Schreiben verfassen lassen in welchem wir dem Händler meine Position und Rechte gemäß BGB erläutern. Außerdem bat ich in dem Schreiben um eine konkrete Aussage, wann das Fahrzeug kommt. Mein Anwalt meinte, das Gutachten können wir rechtlich nicht anfordern, wohl aber die Schadenssumme.

Wäre neben der zivilrechtlichen, nicht auch langsam mal eine strafrechtliche Betrachtung in dieser Angelegenheit angebracht?

Es wäre Befreiungsschlag und eine Aufwertung der Marke, wenn mal ordentlich aufgeräumt wird und unser Rechtssystem konsequent zur Anwendung kommt.

Zitat:

Original geschrieben von yochen


hi @ all!

die alarme und beschwerden über diesen thread bzw. einige unpassende posts häufen sich!

bitte zurück zum thema und das mit niveau - sonst bleibt nur schliessen übrig ....

cheers, jochen

Hallo Zusammen,

das kann ich mir lebhaft vorstellen, dass dies das Ziel von so manchem hier ist!

Zitat:

Original geschrieben von EOS Newbie



Hallo Zusammen,

das kann ich mir lebhaft vorstellen, dass dies das Ziel von so manchem hier ist!

auch wenn es jetzt weiterhin OT ist: das ist ein grundsätzliches Problem bei MT im Vergleich zu anderen Foren. Es ist für diverse Störenfriede relativ einfach Threads bis zum close zu zerstören. Grundsätzlich werden offenbar wenig user gesperrt/gebannt, sondern im Zweifel threads geschlossen....manchmal berechtigt, manchmal auch sehr schade!

Heute ruft unser Händler an an und teilt uns mit, dass der Wagen (EOS) eingetroffen ist und wir können ihn abholen.

ABER:

1.) Es gibt kein Gutachten.
2.) Keiner weiß angeblich was an diesem Fahrzeug gemacht wurde bzw. ob der Wagen überhaupt einen Hagelschaden hatte.
3.) Man bietet uns trotzdem € 1000,-- plus X als Minderwert an.

Was haltet Ihr davon? Was sollen wir machen?

Zitat:

Original geschrieben von Hufner


Was haltet Ihr davon? Was sollen wir machen?

Hingehen. Fragen, ob es sich um ein unrepariertes Neufahrzeug handelt. Wenn der Händler das bestätigt: schriftlich geben lassen.

Weist der Händler auf einen Schaden hin, müsst Ihr entscheiden, ob Ihr den Wagen trotzdem nehmt oder die Annahme verweigert.

wir als händler haben auch noch keine gutachten oder ähnliches erhalten. das fzg welches ich ausgeliefert habe, war ohne irgendwelche macken. wenn ein kunde von seinem vertrag zurück treten will kann er das, nur hat der händler das fahrzeug bei sich auf dem hof stehen und kann sehen wie er den losbekommt. eine schnelle lieferung für den kunden gibt es in diesem fall nicht, wieder hinten anstellen und warten.
es gibt generell eine entschädigung - abhängig vom fahrzeuggruppe. egal ob an dem fahrzeug nur eine beule oder 500 beulen waren. nur weiß niemand wiviel beuelen an den fahrzeugen wirklich waren

Danke "Nur Porsche"!

Zitat:

Original geschrieben von Hufner

Was haltet Ihr davon? Was sollen wir machen?

Hingehen. Fragen, ob es sich um ein unrepariertes Neufahrzeug handelt. Wenn der Händler das bestätigt: schriftlich geben lassen.

 

Weist der Händler auf einen Schaden hin, müsst Ihr entscheiden, ob Ihr den Wagen trotzdem nehmt oder die Annahme verweigert.

ABER!!!: Der Händler sagt, er weiß es auch nicht. Angeblich weiß niemand was sie genau mit unseren Autos gemacht haben und es gibt
pauschal je nach Fahrzeugtyp eine Entschädigung.

Irgendwie hat man als Kunde ein ungutes Gefühl dabei. Sollen wir neu bestellen?

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