Gurtwarner auscodieren

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo,

an meinem 5er Golf piepste mal der Gurtwarner sobald es heiß wurde. Das Signal wurde von einem fliegenden Service-Mann kurzerhand auscodiert. Dieser Service wurde hier mal genannt. Er codiert alle möglichen Dinge um, alles was legal ist. Verkauft auch die Software dazu.

Nun geht das gleiche Theater bei meinem anderen Fahrzeug los, auch hier möchte ich den Gurtwarner decodieren lassen.

Das Problem, ich finde die Web-Adresse dieses Codierservices nicht mehr. Kann jemand witerhelfen ?
Soviel ich noch weiß war er aus dem Raum M, der Service fand aber in Ulm statt.

Danke und Grüße

Beste Antwort im Thema

Das die das Offiziell nicht machen und da rumlavieren ist doch klar. Ich bin nur wieder beeindruckt wie man wg. dem blöden Gurtwarner ( den ich auch als erstes immer auscodiert hab bei meinen Kisten) wieder so ein Heckmeck drum macht das 3 Seiten entstehen. Den TÜV hat es bei mir auch nie interessiert.
Wer einen Gurtwarner braucht um sich anzuschnallen oder auch bei seinen Mitfahrern drauf zu achten das diese sich anschnallen soll bitte den Führerschein abgeben.

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Hab mir nochmal alles durchgelesen ( auch im Netz) und muss sagen ihr hatte recht!
Sorry nochmal an alle für das überreagieren.
Man muss auch Fehler eingestehen!
MfG

Ps: Besondere Grüße an meinen neuen Freund Tomas.k 😉

Eine große Geste, Respekt an dich, GolfCR. Sowas erlebt man hier wirklich selten.

Danke für deine Antwort, es ist halt niemand Perfekt genauso wenig wie ich, lerne gerne von Leuten hier die wirklich AHNUNG haben, und muss dann einsehen das ich falsch lag, was meines Erachtens auch kein Fehler ist, solange man es auch zugeben kann.
MfG

Ich denke nicht. Jeder hat mal nen schlechten Tag, jeder liegt mal daneben. Davon lebt halt auch ein Forum wie dieses. Der Gedankenaustausch sollte ja im Vordergrund stehen.

Und wenn man dann noch die Eier hat, sein Fehlverhalten oder die falschen Aussagen öffentlich zuzugeben, ist doch alles wunderbar.

Allerdings, das zu deinen Gunsten: Die Annahme, dass das Auscodieren des Gurtwarners illegal oder strafbar wäre, hält sich sehr hartnäckig und immer wenn einer danach fragt, kommt ein anderer, der darauf hinweist. Das ist fast ein Naturgesetz hier.

Aber, nun haben wir wieder einen mehr überzeugt, paßt doch.

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Richtig, hab nichts mehr zuzufügen 🙂
MfG

Gute Nacht 😎

Zitat:

@GolfCR schrieb am 16. Juni 2015 um 17:49:24 Uhr:



Ps: Besondere Grüße an meinen neuen Freund Tomas.k 😉

Ebenso 😉

Jetzt muss ich auch mal meinen Senf dazu geben. Hatte 2013 auch das Problem des defekten Gurtschlosses. Mein 🙂 wollte das auch nicht raus codieren. Hab dann direkt VW in Wob angeschrieben, auch mit dem Hinweis, dass es bei einigen Usern hier in der Vergangenheit hier schon gemacht wurde. Daraufhin schrieb mir VW folgendes:

Sehr geehrter Herr....,

vielen Dank für Ihre Email. Dass wir Ihnen erst heute antworten, bitten wir in aller Form zu entschuldigen.

Es tut uns leid, dass Ihnen Ihr Golf Sorgen bereitet. Ihre Verärgerung hierüber können wir nachvollziehen.

Gestatten Sie uns bitte den Hinweis, dass gem. § 21a der STVO vorgeschriebene Sicherheitsgurte während der Fahrt angelgt sein müssen. Ausnahmen sind darin gesondert aufgezählt, beispielsweise Taxifahrer während der Fahrgastbeförderung oder Lieferanten bei Haus-zu-Haus-Verkehr in Auslieferungsbezirk. Auch die Lautstärke des Gurtwarntons in unseren Fahrzeugen entspricht den gesetzlichen Besimmungen.

Da der Gurt als Rückhaltesystem der Lebensretter Nummer eins ist und im Rahmen des Insassenschutzes im Einzelfal schon bei Geschwindigkeiten ab 20km/h eine lebenswichtige Funktion haben kann, ist eine Deaktivierung des Gurtwarntons nicht vorgesehen.

Vor diesem Hintergrund können wir Ihnen das Deaktivieren des Gurtwarners nicht bestätätigen.

Sehr geehrter Herr..., wir bedauern, Ihrer Erwartungshaltung nicht entsprechen zu können und wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

...............

Hat zwar jetzt nichts mit TÜV oder so zu tun, aber das war eben meine Erfahrung.

Das die das Offiziell nicht machen und da rumlavieren ist doch klar. Ich bin nur wieder beeindruckt wie man wg. dem blöden Gurtwarner ( den ich auch als erstes immer auscodiert hab bei meinen Kisten) wieder so ein Heckmeck drum macht das 3 Seiten entstehen. Den TÜV hat es bei mir auch nie interessiert.
Wer einen Gurtwarner braucht um sich anzuschnallen oder auch bei seinen Mitfahrern drauf zu achten das diese sich anschnallen soll bitte den Führerschein abgeben.

Zitat:

@GoLf 3 Bastler schrieb am 17. Juni 2015 um 09:28:53 Uhr:


Das die das Offiziell nicht machen und da rumlavieren ist doch klar. Ich bin nur wieder beeindruckt wie man wg. dem blöden Gurtwarner ( den ich auch als erstes immer auscodiert hab bei meinen Kisten) wieder so ein Heckmeck drum macht das 3 Seiten entstehen. Den TÜV hat es bei mir auch nie interessiert.
Wer einen Gurtwarner braucht um sich anzuschnallen oder auch bei seinen Mitfahrern drauf zu achten das diese sich anschnallen soll bitte den Führerschein abgeben.

Sehe ich auch so, wollte das aber mal von VW selber hören, weil es ja hier schon mal einen User gab der das Schreiben von VW, dass das ruhig gemacht werden kann, hochgeladen hat.

Mal so, mal so wollte ich halt nicht so stehen lassen🙂

In dem Schreiben steht nur, daß es die Anschnallpflicht gibt, nicht aber daß der Gurtwarner pflicht wäre.....

Zitat:

@Thodai schrieb am 17. Juni 2015 um 12:30:22 Uhr:


In dem Schreiben steht nur, daß es die Anschnallpflicht gibt, nicht aber daß der Gurtwarner pflicht wäre.....

Genau, aber eben auch, dass die das trotzdem nicht machen (werden).

Ohhhh ja, aber VW hat richtig geantwortet der Gurtwarner dürfen die legalen Firmen nicht rauscodieren, die Installation wurde nach EU Recht beschlossen und ist vorgeschrieben in 2015. Was jeder macht daraus ist seine Sache. Rein juristisch gesehen könnte ein Vater den Fahrer in Regrez nehmen wenn seiner z.B. Tochter beim mitfahren etwas passiert dadurch!!! Es parken auch täglich Millionen Autos gegen die Fahrtrichtung und Wissen dies anscheinend auch nicht besser, hier liegt ebenfalls ein Mitverschulden bei einem " Dotzer/Rämpler" vor !!! BG :-€

Das mag in Amerika so sein, wo jeder jeden verklagen kann, aber nicht in Deutschland. Der Fahrer ist verantwortlich dafür, dass alle Insassen ordnungsgemäß angeschnallt sind. Das hat er vor Fahrtantritt und ggf. auch zwischendurch zu prüfen. Er kann sich nicht mit einer Anschallwarnung aus dieser Verantwortung stehlen.

Nur weil vorgeschrieben ist, dass ein Auto mit etwas ausgerüstet ist, heißt das noch nicht, das man es auch zwingend benutzen muß. So müssen neue Autos mit Tagfahrlicht ausgerüstet sein. Dies kann man aber (etwas umständlich) auch abschalten. Das ist erlaubt, denn nicht die Benutzung ist Pflicht, sondern die Ausrüstung.

Beim Parken entgegen der Fahrtrichtung kann m.E. nur ein Mitverschulden angelastet werden, wenn das Parken in falscher Richtung den Unfall (mit)verursacht hat. Bspw. unübersichtliche Stelle, Dunkelheit, Rückstrahler wirkungslos, das Fahrzeug falsch rum parkt. Parkt das Auto bei hellichtem Tage gut sichtbar falsch herum und der andere Fahrzeugführer pennt einfach , hätte er das stehende Auto so oder so nicht gesehen. Ergo: Kein Mitverschulden. Er kann lediglich fürs falsche Parken belangt werden.

Absoluter Quak, das Auto durfte so gar nicht stehen und wenn es nicht dort gestanden hätte wäre der Unfall nicht entstanden und genauso unlogisch und nicht alltäglich der Fahrer codiert die Warner raus und fragt dann jedesmal ob alle angeschnallt sind auch nach einer Club oder Party Tour aber natürlich kann man ja auch Glück haben und wird nicht gleich angezeigt bei einem schweren Unfall oder bei unsinnig und falschen Parken ! BG :-€

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