Golf 6 (u.a. 2.0 TDI) - rechtliche Lage Software-Updates

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hallo.

Um den Thread, der sich mit der technischen Seite der reinen Software-Problematik beschäftigt, nicht zu kontaminieren, eröffne ich hier eine neue Diskussion. Im Gegensatz zu technischen Fragen würde ich hier aber gern erfahren, wie die rechtliche Situation (tatsächlich) ist:

  • Hat mein Fahrzeug eine gültige Betriebserlaubnis?
  • Hatte es jemals eine BE - trotz oder mit der Schummelsoftware
  • Bin ich verpflichtet, das Software-Update machen zu lassen?
  • Was passiert, wenn ich den VW-Brief ignoriere oder mich weigere?
  • Wer haftet für Schäden, die (eventuell!) als Folgen des Updates auftreten?
  • Wer ist in der Beweislast?
  • Muss VW die Unschädlichkeit des Updates nachweisen?
  • Oder muss ich beweisen, dass ein Fehler aufgrund des Updates aufgetreten ist?

Ich vermute, dass ich nicht der einzige bin, der sich diese Frage stellt, und hoffe auf ergiebige Diskussionen, gern immer mit Link zu einer Fundstelle - zum Nachlesen. Danke!

Beste Antwort im Thema

@3VWBesitzer:
Bitte nicht zwischendurch außer Acht lassen, daß in den streitgegenständlichen Verfahren stets Hersteller UND Verkäufer/Händler Beklagte waren bzw. sind. In vielen Fällen nur der Verkäufer/Händler.
Das geschah und geschieht nicht ohne rechtliche Gründe.

Eine detaillierte Analyse des bundesdeutschen Schadensrechts muß vorliegend als grundsätzlich unbehelflich abgelehnt werden.
Darüber gibt es genügend und vor allem sehr umfangreiche und umfassende Fachliteratur.

Die kriminelle Energie der Verantwortlichen des VW-Konzerns beim vorliegenden Betrug am Kunden und den Möglichkeiten, die zivilrechtlichen Folgen zu minimieren, habe ich bereits mehrfach dargestellt.
Vielleicht gelingt das Verständnis über die externe Quelle besser?
Diese Quelle weist nur einen geringen Teilausschnitt nach.
Der mag reichen.

Der VW-Konzern wollte alle EA 189 Kunden - vorsätzlich - betrügen.
VW will sich von den Rechtsfolgen dieses Betruges - so weit es geht - rechtlich freistellen.
Für den Kunden sind nur zivilrechtliche Ersatzansprüche von Interesse.
Dabei ist es für den Kunden gleichgültig, ob er seine Ansprüche vom Verkäufer/Händler und/oder Hersteller ersetzt bekommt.
Hauptsache, er bekommt sie ersetzt.
Klagegegner sollten daher immer beide sein.
Für den Kunden ist es irrelevant, ob die Verantwortlichen bei VW strafrechtlich verurteilt werden, denn das Strafrecht gibt dem Kunden keinen pekuniären oder sonstigen Ersatz.

VW klärte im Vorfeld ab, wie Ersatzansprüche von Kunden - trotz Pflichtverletzung durch VW - abgewendet werden können.
VW behauptet, mit dem sog. Update sei die Gefahr für Kunden tatsächlich abgewendet, die vorherige Rechtsgutverletzung bestehe nicht mehr, folgerichtig seien Schadensersatzansprüche durch Kunden ausgeschlossen. Folgeschäden könne es nicht geben. Ein merkantiler Minderwert verbleibe nicht, EA 189 KFZ seien als Gebrauchtwagen immer noch so viel oder so wenig Wert, wie vor dem Auffliegen des Betruges.

Die verbalen Auswüchse dieser Abwehr kann die geneigte Leserschaft in diesem Forum in den Beiträgen der konzerneigenen VW-Jubelperser nachlesen. Die bringen nie Neuigkeiten, sondern leiern gebetsmühlenartig herunter, daß kein Schaden entstanden sei, Schäden auch nicht entstehen könnten, usw.

Der Tenor dieser Agitation und Propaganda des VW-Konzerns wird von Müller und Co. ebenso propagiert.
"Das Update sei in Ordnung, Folgeschäden gäbe es keine. Wer das nicht einsehen will, soll klagen."

Zivilprozessual muß jeder Kunde jeden Schaden, den er geltend macht beweisen, weil VW diese Schäden bestreitet.
Nach stattgehabtem Update muß genau dieses Update für aufgetretene Schäden - allein oder zumindest weitestgehend - ursächlich sein.
Kulanterweise (d.h. ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) werden dem einen oder anderen Kunden nach dem Update kaputte AGR, kaputte INJ und vor der Zeit überfüllte DPF getauscht.
VW meint, dadurch in der PR zu den "Guten" zu gehören, weil VW etwas für Kunden tut - ohne Rechtspflicht.
Schließlich sind das Verschleißteile, die sowieso defekt werden. Was sind wir lieb und nett.
Von VW geplante Obsoleszenz und deren zeitliche Verkürzung durch das Update wurde nur ganz am Anfang auf's rechtliche Tablett gebracht und ist inzwischen überhaupt kein Thema mehr.

Die vorbezeichnete Beweisführung ist für einen Kunden alleine wirtschaftlich kaum zu stemmen.
Das war VW vorher bekannt, das hatte VW eingeplant.
Der einzelne Kunde kann vom Verkäufer/Händler und VW wirtschaftlich totprozessiert werden.
VW verhindert durch sog. Kulanz in Einzelfällen, daß streitbaren Kunden mit entsprechend wirtschaftlichem Hintergrund doch der - allgemeingültige - Beweis gelingen könnte, daß das VW-Update ursächlich für Schäden ist.

Als "Rat der Götter" der Nachkriegszeit handelnd, wurden die von VW in die Politik "eingeschleusten Schläfer" des VW-Konzerns aktiviert.
Diese wehrten eine bereits ausformulierte Verabschiedung der gesetzlichen Einführung einer Sammelklage aller Kunden gegen VW (oder andere Täter) ab, mit der wirtschaftliche Parität im Kampf der Parteien (= umfassender Verbraucherschutz) hätte hergestellt werden können.

Automobilclus, die sich als unabhängig darstellten und Parität zugunsten ihrer Mitglieder hätten herstellen können, erwiesen sich als ganz und gar nicht unabhängig von den Konzernen der KFZ-Industrie.

Daß etliche Rechtschutzversicherer Deckungszusagen in der Sache verweigern, gibt nichts zu Lasten der Kunden her, weil es - seit jeher - Versicherer dieser Art gibt, die es als ihre vornehmste Aufgabe ansehen, alle - auch noch so berechtigten - Ansprüche auf Deckungszusage ihrer Versicherungsnehmer abzubügeln.

Macht euch den Spaß und recherchiert via Internet am Beispiel einer ablehnenden RSV, zu wem welche - scheinbar eigenständig auftretende - Rechtschutzversicherung (RSV) hinter den Kulissen tatsächlich gehört.
Die Verweigerer sind Kinder derselben Mutter. Die Mutter bestimmt die Vorgehensweise.

Den Faden wieder aufnehmend: Trotzdem folgten bisher viele Gerichte erster Instanz nicht den o.g. Darstellungen von VW und dessen Jubelpersern. Diese Urteilsbegründungen sind zur Beantwortung der aufgeworfenen Frage, ob Verkäufer/Händler außen vor bleiben, sehr instruktiv und müssen hier im Forum nicht wiederholt bis zum Erbrechen zitiert werden.

Daß daraus keine Grundsatzentscheidungen höherer bis höchstrichterlicher Instanz werden, läßt sich verhindern, indem ein außergerichtlicher Vergleich geschlossen wird, der einem Totalanerkenntnis aller Ansprüche - inkl. Anwalts- und Gerichtskosten - entspricht, die dieser eine Kunde (gegen Verkäufer/Händler und/oder VW) geltend gemacht hat (Erlittene Nachteile des Verkäufers/Händlers gleicht der VW-Konzern intern aus).

Kunde bekommt alles, was er geltend gemacht hat, sein Rechtschutzbedürfnis ist weg.
VW verhindert, daß ein rechtssicherer "Flächenbrand" entsteht, der von allen Kunden angefacht werden kann.
Manchmal wird auf das Totalanerkenntnis noch "was draufgelegt".
Hauptsache, die Angelegenheit geht nicht gerichtlich in maßgebliche Instanzen.

Damit dieses Vorgehen möglichst wenig Nachahmer findet, wird Stillschweigen darüber, bei empfindlicher Strafe, vereinbart. Das ist alles der ganz grob skizzierte "Plan A" des VW-Konzerns.
Bloß verhindern, daß das alle betroffenen Kunden bekommen.

So schlaglichtartig die gewählte Form der Darstellung ist, weil das Thema vor dem umfassenden Hintergrund nicht anders dargestellt werden kann, so deutlich sollte die Dimension geworden sein, mit der der VW-Konzern zu Lasten seiner Kunden agierte und agiert - im Rahmen einer bundesdeutschen Rechtsordnung, verabschiedet von einer bundesdeutschen Politik, die genau das zu Lasten der Verbraucher ermöglicht.

Daher Tenor aus dem VW-Konzern für deutsche Kunden:
Wir sind der VW-Konzern.
Wir dürfen Pflichten verletzen.
Wir dürfen betrügen.
Wir haben die Ermächtigungsgesetze der bundesdeutschen Rechtsordnung dafür (mit gestaltet).
Fliegen wir auf, gleichen wir nach unserem Gusto wirtschaftlich billig aus.
Wir behaupten, das sei rechtlich so in Ordnung.
Sollten Schadensersatzansprüche entstanden sein, sind diese jedenfalls erloschen.
Folgeschäden können gar nicht entstehen.
Hochgeschätzte Kunden, bitte betreibt den Aufwand und beweist das Gegenteil.
Wir haben uns schriftlich entschuldigt.
Damit ist alles Vertrauen hergestellt.
Thema ist für uns beendet.
Kauft gefälligst Karren aus dem VW-Konzern.

Klassische Vorgehensweise von Soziopathen.
Soziopathen sind in Konzernen gesuchte MitarbeiterInnen für Führungspositionen.
BWL ist mit Abstand der Lieblingsstudiengang bei Soziopathen.
Zugegeben, dicht gefolgt von den Rechtswissenschaften.

Vielleicht veräußert Piech seine Anteile am VW-Konzern an "die Chinesen"?
Vordergründig vermeiden Asiaten Gesichtsverluste, wie sie VW - en passant - fertiggebracht hat.
Bliebe abzuwarten, ob sich hernach genügend Anteile in chinesicher Hand vereinen, damit sich die Chinesen gegen den "Rat der Götter" durchsetzen könnten - wenn sie das - für Nicht-Chinesen - überhaupt wollten.

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Zitat:

@Collossus schrieb am 20. Dezember 2017 um 09:57:03 Uhr:


@thabo12

Frag doch einfach bei der Prüforganisation nach, bei der du normalerweise die HU durchführen lässt bzw. die in deiner Werkstatt prüft. Dort solltest du eine richtige Antwort erhalten.

Die kennen das jeweilige Stichdatum selbst nicht. Die können nur sagen, ob es heute noch passt oder die Frist schon abgelaufen ist. Ich war bei der GTÜ

Das hilft doch aber schon mal um zu wissen, ob der Stichtag schon vorüber ist.

@thabo12

Ich habe die HU um knapp ein Jahr vorgezogen.

Soweit ich weiß, läuft die Frist 18 Monate nach Erscheinen der Software ab. Irgendwo gibt es hier im forum eine Liste für alle möglichen Modelle mit dem jeweiligen Erscheinen.

Automobilwoche, Dienstag, 19. Dezember 2017, 17.00 Uhr

Fehlende Nachrüstungen im Abgas-Skandal: EU-Kommission macht Druck auf Volkswagen

Volkswagen muss die vom Diesel-Skandal betroffenen Autos schneller nachrüsten. Das fordern EU-Kommission und europäische Verbraucherschutzbehörden. Erst bei knapp drei Viertel (73 Prozent) der gut acht Millionen in Europa vom Abgas-Skandal betroffenen Fahrzeuge seien bislang die nötigen Software-Updates aufgespielt worden, teilte die EU-Kommission mit.

Die zuständige EU-Kommissarin, Vera Jourova, sagte: "Volkswagen hat seine Zusagen noch nicht vollständig eingelöst und muss nun mehr für die Verbraucher in der EU tun."

Auf Druck der EU-Kommission und der Verbraucherschutzbehörden habe sich Volkswagen nun verpflichtet, die kostenfreien Nachrüstungen im neuen Jahr fortzuführen.

Nachrüstungen sollten komplett abgeschlossen sein

Volkswagen hatte im September 2015 zugegeben, die Abgasreinigung an Millionen Dieselmotoren weltweit manipuliert zu haben. Die Autos schaffen die vorgeschriebenen Abgaswerte nur im Labor und erfüllen deshalb die Vorgaben für die Zulassung eigentlich nicht. VW hatte ursprünglich versprochen, dass alle Nachrüstungen bis Herbst 2017 abgeschlossen würden. (dpa/gem)

https://www.automobilwoche.de/.../...ission-macht-druck-auf-volkswagen

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Zitat:

@McCoy22 schrieb am 20. Dezember 2017 um 11:45:45 Uhr:


@thabo12

Ich habe die HU um knapp ein Jahr vorgezogen.

Soweit ich weiß, läuft die Frist 18 Monate nach Erscheinen der Software ab. Irgendwo gibt es hier im forum eine Liste für alle möglichen Modelle mit dem jeweiligen Erscheinen.

Ich habe da meine Zweifel, ob das sinnvoll war die HU vorzuziehen. Jetzt hast Du zwar 2 Jahre TÜV, aber im Laufe des nächsten Jahres wird die Zulassungsstelle kommen und die Stilllegung androhen. Da hast Du keine Zeit gewonnen.

@Catwiezle

Androhen ist nicht gleich durchsetzen. Und wie das Beispiel des Amarok-Fahres zeigt, zieht die Zulassungsstelle ganz schnell den Schwanz ein. Hört mit der Panikmache auf!

Das sollte keine Panikmache sein. Das eine Stilllegungsandrohung kommen wird, sollte jeden Updateverweigerer klar sein. Das man dagegen rechtlich vorgehen kann, sollte auch klar sein, genauso wie dass das Ergebnis eines solchen Rechtsstreits nicht unbedingt positiv sein muss. Das hängt von der jeweiligen Zulassungsstelle und Gerichten ab.

Ich halte deswegen das Vorziehen der HU von ca. 1 Jahr für eine überzogene Reaktion. Das macht allenfalls Sinn, wenn man die Möglichkeit einer Zwangsstilllegung mit ins Kalkül zieht und das Risiko bewusst eingeht.

Ich geb dir recht - das vorziehen der HU um ein Jahr oder mehr ist übertrieben. Aber andererseits sollten wir abwarten, ob wirklich die große Welle der Stilllegungsandrohungen folgt. Ich glaube noch nicht so recht daran.

Zitat:

@Collossus schrieb am 21. Dezember 2017 um 20:00:10 Uhr:


Aber andererseits sollten wir abwarten, ob wirklich die große Welle der Stilllegungsandrohungen folgt. Ich glaube noch nicht so recht daran.

Das ist vermutlich die große Unbekannte. Wenn sich tatsächlich alle Betroffenen geweigert hätten das Update, mit den befürchteten und nun vielfach bestätigten Nebenwirkungen, durchführen zu lassen, dann wäre es auch tatsächlich eine große Welle gewesen. Hätte man dann alle betroffenen Fahrzeuge stillgelegt? Sicher nicht.

Hätte.... so ist aber die Frage, wie viele haben letztendlich das Update verweigert? MT ist da ja leider kein repräsentativer Gradmesser.

Stimmt, so viele, wie man glauben möchte, haben es vermutlich gar nicht verweigert. Angeblich hat VW 75% aller Fahrzeuge umgerüstet. Was aber nicht heißen muss, dass 25% verweigert haben. Es kann auch andere Gründe haben. Genauso wenig wird die Zahl derer, die nach dem Update Probleme hatten, so hoch sein, wie man denken könnte, wenn man hier liest.

Kurze Info, ich habe heute bei der DEKRA Bremen die HU machen lassen.

Seat Leon 1P FR 2.0 TDI, Updatefreigabe seit 07/16, erster Brief in 12/16

War zuvor beim TÜV, die mir die Plakette aufgrund des fehlenden Updates verweigert haben. Habe noch 20 Minuten mit dem Chef der Außenstelle gesprochen, aber keine Chance. Seine Aussage war: egal welches Auto, kein Update gleich keine Plakette mehr. Bin dann rüber zur DEKRA, dort den Fall geschildert, der nette Ingenieur schüttelte nur mit dem Kopf, nahm meinen Schlüssel, tippte alles in den PC, fuhr meinen Wagen rein und 40 Minuten später hatte ich die Plakette bis 12/19 auf dem Nummernschild. Er sagte noch, dass es noch immer keine einheitliche Aussage des KBA gibt, wer wann keine Plakette mehr bekommt. Schlussendlich scheint aber die Regel mit 18 Monaten nach FREIGABE, NICHT NACH DEM 1. BRIEF zu stimmen. Habe die HU um 4 Monate vorgezogen, da die Frist im Februar abgelaufen wäre und man sowieso nicht weiß, was mir Beginn des neuen Jahres noch für Überraschungen kommen.
Gute Fahrt allen!

Schon komisch, wie unterschiedlich es die Außenstellen der Prüforganisationen mit der Erteilung handhaben. Aber es zeigt wunderbar, dass es (noch) keine einheitliche Vorgabe gibt.

@PheenoxX
Hast Du vom TÜV einen Mängelbericht bekommen?
Wenn ja, was ist hier genannt?

@Micha112233 nein, habe ich nicht. Habe das Thema direkt mit dem Leiter der Außenstelle besprochen und der sagte mir, ich bräuchte mit dem Auto gar nicht erst in die Halle, da ich sowieso durchfallen würde ohne HU.
Habe dann auch nach kurzem hin und her aufgegeben zu diskutieren, da mir die Situation echt auf den Puffer ging. Bin dann wie oben geschrieben, rüber zur DEKRA. Die Reaktion dort fand ich super, als ich das erzählt habe. Ein Kopfschütteln und ein 'solang es keine Post vom KBA gab, besteht man die HU natürlich noch'. Was allerdings ab 2018 ist, wusste man auch dort nicht.

Zitat:

@PheenoxX schrieb am 28. Dezember 2017 um 20:08:08 Uhr:


@Micha112233 nein, habe ich nicht. Habe das Thema direkt mit dem Leiter der Außenstelle besprochen und der sagte mir, ich bräuchte mit dem Auto gar nicht erst in die Halle, da ich sowieso durchfallen würde ohne HU.
Habe dann auch nach kurzem hin und her aufgegeben zu diskutieren, da mir die Situation echt auf den Puffer ging. Bin dann wie oben geschrieben, rüber zur DEKRA. Die Reaktion dort fand ich super, als ich das erzählt habe. Ein Kopfschütteln und ein 'solang es keine Post vom KBA gab, besteht man die HU natürlich noch'. Was allerdings ab 2018 ist, wusste man auch dort nicht.

Bei GTÜ bin ich auch noch durchgekommen ohne Update, dies würde sich erst im nächsten Jahr ändern. Ab wann, konnte mir allerdings auch dort niemand genau sagen...

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