Golf 6 (u.a. 2.0 TDI) - rechtliche Lage Software-Updates

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hallo.

Um den Thread, der sich mit der technischen Seite der reinen Software-Problematik beschäftigt, nicht zu kontaminieren, eröffne ich hier eine neue Diskussion. Im Gegensatz zu technischen Fragen würde ich hier aber gern erfahren, wie die rechtliche Situation (tatsächlich) ist:

  • Hat mein Fahrzeug eine gültige Betriebserlaubnis?
  • Hatte es jemals eine BE - trotz oder mit der Schummelsoftware
  • Bin ich verpflichtet, das Software-Update machen zu lassen?
  • Was passiert, wenn ich den VW-Brief ignoriere oder mich weigere?
  • Wer haftet für Schäden, die (eventuell!) als Folgen des Updates auftreten?
  • Wer ist in der Beweislast?
  • Muss VW die Unschädlichkeit des Updates nachweisen?
  • Oder muss ich beweisen, dass ein Fehler aufgrund des Updates aufgetreten ist?

Ich vermute, dass ich nicht der einzige bin, der sich diese Frage stellt, und hoffe auf ergiebige Diskussionen, gern immer mit Link zu einer Fundstelle - zum Nachlesen. Danke!

Beste Antwort im Thema

@3VWBesitzer:
Bitte nicht zwischendurch außer Acht lassen, daß in den streitgegenständlichen Verfahren stets Hersteller UND Verkäufer/Händler Beklagte waren bzw. sind. In vielen Fällen nur der Verkäufer/Händler.
Das geschah und geschieht nicht ohne rechtliche Gründe.

Eine detaillierte Analyse des bundesdeutschen Schadensrechts muß vorliegend als grundsätzlich unbehelflich abgelehnt werden.
Darüber gibt es genügend und vor allem sehr umfangreiche und umfassende Fachliteratur.

Die kriminelle Energie der Verantwortlichen des VW-Konzerns beim vorliegenden Betrug am Kunden und den Möglichkeiten, die zivilrechtlichen Folgen zu minimieren, habe ich bereits mehrfach dargestellt.
Vielleicht gelingt das Verständnis über die externe Quelle besser?
Diese Quelle weist nur einen geringen Teilausschnitt nach.
Der mag reichen.

Der VW-Konzern wollte alle EA 189 Kunden - vorsätzlich - betrügen.
VW will sich von den Rechtsfolgen dieses Betruges - so weit es geht - rechtlich freistellen.
Für den Kunden sind nur zivilrechtliche Ersatzansprüche von Interesse.
Dabei ist es für den Kunden gleichgültig, ob er seine Ansprüche vom Verkäufer/Händler und/oder Hersteller ersetzt bekommt.
Hauptsache, er bekommt sie ersetzt.
Klagegegner sollten daher immer beide sein.
Für den Kunden ist es irrelevant, ob die Verantwortlichen bei VW strafrechtlich verurteilt werden, denn das Strafrecht gibt dem Kunden keinen pekuniären oder sonstigen Ersatz.

VW klärte im Vorfeld ab, wie Ersatzansprüche von Kunden - trotz Pflichtverletzung durch VW - abgewendet werden können.
VW behauptet, mit dem sog. Update sei die Gefahr für Kunden tatsächlich abgewendet, die vorherige Rechtsgutverletzung bestehe nicht mehr, folgerichtig seien Schadensersatzansprüche durch Kunden ausgeschlossen. Folgeschäden könne es nicht geben. Ein merkantiler Minderwert verbleibe nicht, EA 189 KFZ seien als Gebrauchtwagen immer noch so viel oder so wenig Wert, wie vor dem Auffliegen des Betruges.

Die verbalen Auswüchse dieser Abwehr kann die geneigte Leserschaft in diesem Forum in den Beiträgen der konzerneigenen VW-Jubelperser nachlesen. Die bringen nie Neuigkeiten, sondern leiern gebetsmühlenartig herunter, daß kein Schaden entstanden sei, Schäden auch nicht entstehen könnten, usw.

Der Tenor dieser Agitation und Propaganda des VW-Konzerns wird von Müller und Co. ebenso propagiert.
"Das Update sei in Ordnung, Folgeschäden gäbe es keine. Wer das nicht einsehen will, soll klagen."

Zivilprozessual muß jeder Kunde jeden Schaden, den er geltend macht beweisen, weil VW diese Schäden bestreitet.
Nach stattgehabtem Update muß genau dieses Update für aufgetretene Schäden - allein oder zumindest weitestgehend - ursächlich sein.
Kulanterweise (d.h. ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) werden dem einen oder anderen Kunden nach dem Update kaputte AGR, kaputte INJ und vor der Zeit überfüllte DPF getauscht.
VW meint, dadurch in der PR zu den "Guten" zu gehören, weil VW etwas für Kunden tut - ohne Rechtspflicht.
Schließlich sind das Verschleißteile, die sowieso defekt werden. Was sind wir lieb und nett.
Von VW geplante Obsoleszenz und deren zeitliche Verkürzung durch das Update wurde nur ganz am Anfang auf's rechtliche Tablett gebracht und ist inzwischen überhaupt kein Thema mehr.

Die vorbezeichnete Beweisführung ist für einen Kunden alleine wirtschaftlich kaum zu stemmen.
Das war VW vorher bekannt, das hatte VW eingeplant.
Der einzelne Kunde kann vom Verkäufer/Händler und VW wirtschaftlich totprozessiert werden.
VW verhindert durch sog. Kulanz in Einzelfällen, daß streitbaren Kunden mit entsprechend wirtschaftlichem Hintergrund doch der - allgemeingültige - Beweis gelingen könnte, daß das VW-Update ursächlich für Schäden ist.

Als "Rat der Götter" der Nachkriegszeit handelnd, wurden die von VW in die Politik "eingeschleusten Schläfer" des VW-Konzerns aktiviert.
Diese wehrten eine bereits ausformulierte Verabschiedung der gesetzlichen Einführung einer Sammelklage aller Kunden gegen VW (oder andere Täter) ab, mit der wirtschaftliche Parität im Kampf der Parteien (= umfassender Verbraucherschutz) hätte hergestellt werden können.

Automobilclus, die sich als unabhängig darstellten und Parität zugunsten ihrer Mitglieder hätten herstellen können, erwiesen sich als ganz und gar nicht unabhängig von den Konzernen der KFZ-Industrie.

Daß etliche Rechtschutzversicherer Deckungszusagen in der Sache verweigern, gibt nichts zu Lasten der Kunden her, weil es - seit jeher - Versicherer dieser Art gibt, die es als ihre vornehmste Aufgabe ansehen, alle - auch noch so berechtigten - Ansprüche auf Deckungszusage ihrer Versicherungsnehmer abzubügeln.

Macht euch den Spaß und recherchiert via Internet am Beispiel einer ablehnenden RSV, zu wem welche - scheinbar eigenständig auftretende - Rechtschutzversicherung (RSV) hinter den Kulissen tatsächlich gehört.
Die Verweigerer sind Kinder derselben Mutter. Die Mutter bestimmt die Vorgehensweise.

Den Faden wieder aufnehmend: Trotzdem folgten bisher viele Gerichte erster Instanz nicht den o.g. Darstellungen von VW und dessen Jubelpersern. Diese Urteilsbegründungen sind zur Beantwortung der aufgeworfenen Frage, ob Verkäufer/Händler außen vor bleiben, sehr instruktiv und müssen hier im Forum nicht wiederholt bis zum Erbrechen zitiert werden.

Daß daraus keine Grundsatzentscheidungen höherer bis höchstrichterlicher Instanz werden, läßt sich verhindern, indem ein außergerichtlicher Vergleich geschlossen wird, der einem Totalanerkenntnis aller Ansprüche - inkl. Anwalts- und Gerichtskosten - entspricht, die dieser eine Kunde (gegen Verkäufer/Händler und/oder VW) geltend gemacht hat (Erlittene Nachteile des Verkäufers/Händlers gleicht der VW-Konzern intern aus).

Kunde bekommt alles, was er geltend gemacht hat, sein Rechtschutzbedürfnis ist weg.
VW verhindert, daß ein rechtssicherer "Flächenbrand" entsteht, der von allen Kunden angefacht werden kann.
Manchmal wird auf das Totalanerkenntnis noch "was draufgelegt".
Hauptsache, die Angelegenheit geht nicht gerichtlich in maßgebliche Instanzen.

Damit dieses Vorgehen möglichst wenig Nachahmer findet, wird Stillschweigen darüber, bei empfindlicher Strafe, vereinbart. Das ist alles der ganz grob skizzierte "Plan A" des VW-Konzerns.
Bloß verhindern, daß das alle betroffenen Kunden bekommen.

So schlaglichtartig die gewählte Form der Darstellung ist, weil das Thema vor dem umfassenden Hintergrund nicht anders dargestellt werden kann, so deutlich sollte die Dimension geworden sein, mit der der VW-Konzern zu Lasten seiner Kunden agierte und agiert - im Rahmen einer bundesdeutschen Rechtsordnung, verabschiedet von einer bundesdeutschen Politik, die genau das zu Lasten der Verbraucher ermöglicht.

Daher Tenor aus dem VW-Konzern für deutsche Kunden:
Wir sind der VW-Konzern.
Wir dürfen Pflichten verletzen.
Wir dürfen betrügen.
Wir haben die Ermächtigungsgesetze der bundesdeutschen Rechtsordnung dafür (mit gestaltet).
Fliegen wir auf, gleichen wir nach unserem Gusto wirtschaftlich billig aus.
Wir behaupten, das sei rechtlich so in Ordnung.
Sollten Schadensersatzansprüche entstanden sein, sind diese jedenfalls erloschen.
Folgeschäden können gar nicht entstehen.
Hochgeschätzte Kunden, bitte betreibt den Aufwand und beweist das Gegenteil.
Wir haben uns schriftlich entschuldigt.
Damit ist alles Vertrauen hergestellt.
Thema ist für uns beendet.
Kauft gefälligst Karren aus dem VW-Konzern.

Klassische Vorgehensweise von Soziopathen.
Soziopathen sind in Konzernen gesuchte MitarbeiterInnen für Führungspositionen.
BWL ist mit Abstand der Lieblingsstudiengang bei Soziopathen.
Zugegeben, dicht gefolgt von den Rechtswissenschaften.

Vielleicht veräußert Piech seine Anteile am VW-Konzern an "die Chinesen"?
Vordergründig vermeiden Asiaten Gesichtsverluste, wie sie VW - en passant - fertiggebracht hat.
Bliebe abzuwarten, ob sich hernach genügend Anteile in chinesicher Hand vereinen, damit sich die Chinesen gegen den "Rat der Götter" durchsetzen könnten - wenn sie das - für Nicht-Chinesen - überhaupt wollten.

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Für meine Freunde aus Österreich, bitte lesen:
http://mobil.derstandard.at/.../...W-Abgasskandal-verjaehren-Ende-2017

Hallo...
Mit großem Interesse habe ich diesen Talk verfolgt.
Ich habe im Juli nochmal für 2 Jahre Tüv bekommen ohne irgendwelche Beanstandungen. Das Update habe ich bisher nicht machen lassen. Und tja, was soll ich sagen, jetzt kam das Schreiben vom KBA. Bis 5.3.2018 hab ich nun Zeit das Update machen zu lassen. Ansonsten werden meine Daten an die Zulassungsstelle weitergeleitet.

Achja, ich habe einen Golf R-line 2.0 l Diesel. Baujahr 2012 und jetzt 110000 km auf dem Tacho. Bin Fernpendler.
Was meint Ihr? Weiter ignorieren???
Hat denn jemand Erfahrungen, der seine Frist nicht eingehalten hat? Oder hat jemand das gleiche Schreiben bekommen?

Hatte dir schon geschrieben 😉

Zitat:

@Ya6 schrieb am 23. November 2017 um 20:24:32 Uhr:


Was meint Ihr? Weiter ignorieren???
Hat denn jemand Erfahrungen, der seine Frist nicht eingehalten hat? Oder hat jemand das gleiche Schreiben bekommen?

Nicht verrückt machen lassen. Einfach abwarten, bis du von deiner Zulassungsstelle angeschrieben wirst - das ist der „last call“. Einige weigern sich bisher, die Bürger zum Update zu zwingen und somit evtl. Beweismittel zu zerstören. Vielleicht hast du ja Glück.
Welchen Motorcode hast du?

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Ich habe gelesen, man bekommt ein Anschreiben, zu dem man sich äußern kann. Auch die Zulassungsstelle muss ja eine Frist setzen, zu welchem Datum die Zulassung entzogen wird, falls das Update nicht bis zum Tag XY durchgeführt und nachgewiesen wird. Ich warte selbst auch noch ab. Die Mühlen mahlen langsam. Kein Mensch kann vorhersagen, wie sich alles entwickelt (Rechtssprechung gegen VW, Rechtssprechung Zulassungsentziehung,...). Erstmal kann man auf Erfahrungsberichte von den Amarokfahren warten...
hnd zwar nicht nur einen aus einem boulevardblatt, sondern ein paar mehr.

Hallo,
ich melde mich nun auch als Betroffener zu Wort, nachdem ich hier und in den anderen Threads bereits eine Weile mitgelesen habe.

Ich bin auch mit meinem VW Golf 6 BJ 2013 vom Diesel-Skandal betroffen und habe bisher auch zwei Anschreiben von VW (das erste im Dezember 2016) schön ignoriert, fahre also noch brav ohne Update durch die Gegend.
Der "Sammelklage" von myright habe ich mich auch angeschlossen, in der Hoffnung, einen Teil des Wertes des Wagens zurück zu bekommen. Ein Verkauf lohnt sich nicht, da die Preise dermaßen im Keller sind. Ein eingeholtes Angebot eines Händlers war ein Witz. Meine Hoffnung ist nun also die Klage durch myright. Es gibt ja bereits mehrere erfolgreiche Klagen.

Ich möchte das Update ebenfalls so lange wie möglich hinauszögern, wie einige hier, da gewisse Probleme nach dem Update nicht von der Hand zu weisen sind.

Eine Androhung der Weiterleitung an die Zulassungsstelle habe ich noch nicht bekommen, jedoch stellen sich mir zwei Fragen:

Ich muss bald zur Inspektion. Diese würde ich gerne in einer freien Werkstatt machen, da es hier etwas günstiger wäre und ich VW kein Geld mehr in den Rachen schmeißen möchte. Sollte ich aber zum Update gezwungen werden und Probleme entstehen, hätte ich aber womöglich Nachteile, da ich nicht immer bei VW war und es mit der Kulanz dann wohl schlecht aussieht.

1. Also doch in die VW Werkstatt zur Inspektion mit dem freundlichen aber bestimmten Hinweis, dass kein Update aufgespielt werden soll?

2. Ich habe noch TÜV bis August 2018. Lohnt es sich jetzt im Dezember noch zur HU zu gehen oder im April etc., sodass ich die Plakette auch ohne Update noch bekomme? Ab wann bekomme ich wohl keine Plakette mehr? Im Juni sind die 18 Monate nach dem ersten Anschreiben vorbei.

Das Anschreiben, dass die Daten an die Zulassungsstelle weitergeleitet werden, werde ich sofern Sie bald eintrudeln erst einmal ignorieren und sollte dann etwas von der Zulassungsstelle kommen, Widerspruch einlegen mit dem Hinweis auf die Klage. Bisher wurden die Stillegungsbescheinigungen ja wieder nach Widerspruch zurück genommen.

Vielleicht könnt ihr mir ja helfen.
Vielen Dank
thabo

1. ich würde den Service bei VW machen. Genau aus dem Kulanzgrund in der aktuellen Situation. Öl selbst anliefern spart schon mal >100 Euro.
Fälschungssicher vom Addinol-Vertragshändler:

https://m.ebay.de/.../282407691732?...

2. Ich würde TÜV jetzt machen. Dann hast du an dieser Front 2 Jahre Ruhe. Bis dahin weiss man evtl mehr, ob/wann man zum Update gezwungen wird. Bis dahin kann noch viel Wasser den Rhein runterlaufen. Wer weiß was da im Hintergrund mit TÜV läuft.
Evtl. werden Fristen (18 Monate) verkürzt, da VW-Händler Ende 2017 aus der Gewährleistung sind. Keiner kann das vorhersehen.

1. Service/Inspektion bei VW macht durchaus Sinn. Man wird übrigens nicht zum Update gezwungen, nur daraufhingewiesen, dass ein Update ansteht und man darf selbst entscheiden ob ja oder nein. Deine Sorge diesbezüglich ist also unbegründet.

2. Wenn die Rechnung mit den 18 Monaten stimmt, würde ich mit der HU noch wenigstens bis April 2018 warten. Und auch dann erstmal anfragen (bei der Prüforganisation, nicht beim AH), ob das Update denn überhaupt schon Pflicht ist, um die HU zu bestehen. Ansonsten verschenkst du JETZT ein dreiviertel Jahr, das muss nicht sein.

ps an alle: hat jemand schon einen originalen HU-Bericht gesehen, auf dem das fehlende Update als gravierender Mangel aufgelistet war und deshalb keine Plakette erteilt wurde?

1. Wegen Update: Achtung! Extra auf dem Auftrag vermerken, dass man kein Update möchte!!!! Manche VW Händler machen es sonst "ungefragt"'drauf.

Zitat:

@xavair1 schrieb am 13. Dezember 2017 um 16:51:37 Uhr:


1. Wegen Update: Achtung! Extra auf dem Auftrag vermerken, dass man kein Update möchte!!!! Manche VW Händler machen es sonst "ungefragt"'drauf.

Okay, habe hier bereits mehrfach gelesen, dass ich dann ebenfalls noch einmal einen separaten Schrieb von VW bekomme, bzw. einen Wisch unterschreiben muss.
Ist das nicht ebenfalls ungünstig, da ich evtl. auch auf die Kulanz verzichte (genau weiß ich nicht, was drin steht) bzw. das Update im nächsten Jahr dann vielleicht sogar zahlen muss?

Hallo zusammen,
bei mir fast die gleiche Situation. (Golf 6 GTD, CBBB, 2009, 152tkm, HU 11/17 neu).
Inspektion steht Anfang Januar an. Da werde ich dann das Update verweigern. Falls ich dafür etwas unterschreiben soll, werde ich mir im Gegenzug vom Händler per Unterschrift bestätigen lassen, dass KEIN Update eingespielt wird, und dass er ansonsten alle Folgekosten zu tragen hat. Mal sehen, wie er reagiert... ;-)

Ansonsten habe ich mal bei myright angefragt, ob es mit der Klageeinreichung in diesem Jahr noch etwas wird. Rückmeldung von myright war, dass die Verjährung gegen VW erst 2018 ausläuft (2017 gilt nur für die Händler).

Ach Leute, macht euch das Leben nicht so schwer. Das, was ihr da unterschreibt, ist nur die (vorläufige) Verweigerung der Teilnahme an der Feldmaßnahme. Die dient mehr dazu, dass der Händler gegenüber VW nachweisen kann, warum das Update trotz Werkstattaufenthalt nicht durchgeführt wurde. Da werden auch keine Gründe abgefragt.
Warum wollt ihr den Händler zu irgendetwas gängeln? Er ist nur ausführende Stelle, nicht Verursacher.
Man kann es sich selbst auch unnötig schwer machen. Unterschreiben und fertig.

Ja, ich weiß. Das ist auch eher eine Retourkutsche auf deren zweiwöchentlichen Anrufe bzgl. des fehlenden Uppdates. Ich rechne auch nicht wirklich damit, eine Unterschrift zu bekommen. Ich bin nur auf die Gesichter gespannt. ;-)

Zitat:

@McCoy22 schrieb am 19. Dezember 2017 um 13:05:20 Uhr:


Hallo zusammen,
bei mir fast die gleiche Situation. (Golf 6 GTD, CBBB, 2009, 152tkm, HU 11/17 neu).

Warst du früher bei der HU oder musstest du sowieso dorthin?

Weiß jemand, nach wie vielen Monaten nach dem ersten Bescheid von VW man noch durch die HU kommt ohne Update? Aktuell scheint es ja noch zu klappen.
Bin hin- und hergerissen: Auf der anderen Seite verschenke ich ungern ein dreiviertel Jahr, auf der anderen Seite bin ich so auf der sicheren Seite und werde dann, sollte die Stillegungsbescheinigung kommen, erst einmal Widerspruch einlegen mit dem Hinweis auf ein laufendes Verfahren.
Vielleicht kann man sich hier im Forum ja zusammen tun und eine Vorlage erstellen für die Zulassungsbehörden?

@thabo12

Frag doch einfach bei der Prüforganisation nach, bei der du normalerweise die HU durchführen lässt bzw. die in deiner Werkstatt prüft. Dort solltest du eine richtige Antwort erhalten.

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