Golf 6 (u.a. 2.0 TDI) - rechtliche Lage Software-Updates
Hallo.
Um den Thread, der sich mit der technischen Seite der reinen Software-Problematik beschäftigt, nicht zu kontaminieren, eröffne ich hier eine neue Diskussion. Im Gegensatz zu technischen Fragen würde ich hier aber gern erfahren, wie die rechtliche Situation (tatsächlich) ist:
- Hat mein Fahrzeug eine gültige Betriebserlaubnis?
- Hatte es jemals eine BE - trotz oder mit der Schummelsoftware
- Bin ich verpflichtet, das Software-Update machen zu lassen?
- Was passiert, wenn ich den VW-Brief ignoriere oder mich weigere?
- Wer haftet für Schäden, die (eventuell!) als Folgen des Updates auftreten?
- Wer ist in der Beweislast?
- Muss VW die Unschädlichkeit des Updates nachweisen?
- Oder muss ich beweisen, dass ein Fehler aufgrund des Updates aufgetreten ist?
Ich vermute, dass ich nicht der einzige bin, der sich diese Frage stellt, und hoffe auf ergiebige Diskussionen, gern immer mit Link zu einer Fundstelle - zum Nachlesen. Danke!
Beste Antwort im Thema
@3VWBesitzer:
Bitte nicht zwischendurch außer Acht lassen, daß in den streitgegenständlichen Verfahren stets Hersteller UND Verkäufer/Händler Beklagte waren bzw. sind. In vielen Fällen nur der Verkäufer/Händler.
Das geschah und geschieht nicht ohne rechtliche Gründe.
Eine detaillierte Analyse des bundesdeutschen Schadensrechts muß vorliegend als grundsätzlich unbehelflich abgelehnt werden.
Darüber gibt es genügend und vor allem sehr umfangreiche und umfassende Fachliteratur.
Die kriminelle Energie der Verantwortlichen des VW-Konzerns beim vorliegenden Betrug am Kunden und den Möglichkeiten, die zivilrechtlichen Folgen zu minimieren, habe ich bereits mehrfach dargestellt.
Vielleicht gelingt das Verständnis über die externe Quelle besser?
Diese Quelle weist nur einen geringen Teilausschnitt nach.
Der mag reichen.
Der VW-Konzern wollte alle EA 189 Kunden - vorsätzlich - betrügen.
VW will sich von den Rechtsfolgen dieses Betruges - so weit es geht - rechtlich freistellen.
Für den Kunden sind nur zivilrechtliche Ersatzansprüche von Interesse.
Dabei ist es für den Kunden gleichgültig, ob er seine Ansprüche vom Verkäufer/Händler und/oder Hersteller ersetzt bekommt.
Hauptsache, er bekommt sie ersetzt.
Klagegegner sollten daher immer beide sein.
Für den Kunden ist es irrelevant, ob die Verantwortlichen bei VW strafrechtlich verurteilt werden, denn das Strafrecht gibt dem Kunden keinen pekuniären oder sonstigen Ersatz.
VW klärte im Vorfeld ab, wie Ersatzansprüche von Kunden - trotz Pflichtverletzung durch VW - abgewendet werden können.
VW behauptet, mit dem sog. Update sei die Gefahr für Kunden tatsächlich abgewendet, die vorherige Rechtsgutverletzung bestehe nicht mehr, folgerichtig seien Schadensersatzansprüche durch Kunden ausgeschlossen. Folgeschäden könne es nicht geben. Ein merkantiler Minderwert verbleibe nicht, EA 189 KFZ seien als Gebrauchtwagen immer noch so viel oder so wenig Wert, wie vor dem Auffliegen des Betruges.
Die verbalen Auswüchse dieser Abwehr kann die geneigte Leserschaft in diesem Forum in den Beiträgen der konzerneigenen VW-Jubelperser nachlesen. Die bringen nie Neuigkeiten, sondern leiern gebetsmühlenartig herunter, daß kein Schaden entstanden sei, Schäden auch nicht entstehen könnten, usw.
Der Tenor dieser Agitation und Propaganda des VW-Konzerns wird von Müller und Co. ebenso propagiert.
"Das Update sei in Ordnung, Folgeschäden gäbe es keine. Wer das nicht einsehen will, soll klagen."
Zivilprozessual muß jeder Kunde jeden Schaden, den er geltend macht beweisen, weil VW diese Schäden bestreitet.
Nach stattgehabtem Update muß genau dieses Update für aufgetretene Schäden - allein oder zumindest weitestgehend - ursächlich sein.
Kulanterweise (d.h. ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) werden dem einen oder anderen Kunden nach dem Update kaputte AGR, kaputte INJ und vor der Zeit überfüllte DPF getauscht.
VW meint, dadurch in der PR zu den "Guten" zu gehören, weil VW etwas für Kunden tut - ohne Rechtspflicht.
Schließlich sind das Verschleißteile, die sowieso defekt werden. Was sind wir lieb und nett.
Von VW geplante Obsoleszenz und deren zeitliche Verkürzung durch das Update wurde nur ganz am Anfang auf's rechtliche Tablett gebracht und ist inzwischen überhaupt kein Thema mehr.
Die vorbezeichnete Beweisführung ist für einen Kunden alleine wirtschaftlich kaum zu stemmen.
Das war VW vorher bekannt, das hatte VW eingeplant.
Der einzelne Kunde kann vom Verkäufer/Händler und VW wirtschaftlich totprozessiert werden.
VW verhindert durch sog. Kulanz in Einzelfällen, daß streitbaren Kunden mit entsprechend wirtschaftlichem Hintergrund doch der - allgemeingültige - Beweis gelingen könnte, daß das VW-Update ursächlich für Schäden ist.
Als "Rat der Götter" der Nachkriegszeit handelnd, wurden die von VW in die Politik "eingeschleusten Schläfer" des VW-Konzerns aktiviert.
Diese wehrten eine bereits ausformulierte Verabschiedung der gesetzlichen Einführung einer Sammelklage aller Kunden gegen VW (oder andere Täter) ab, mit der wirtschaftliche Parität im Kampf der Parteien (= umfassender Verbraucherschutz) hätte hergestellt werden können.
Automobilclus, die sich als unabhängig darstellten und Parität zugunsten ihrer Mitglieder hätten herstellen können, erwiesen sich als ganz und gar nicht unabhängig von den Konzernen der KFZ-Industrie.
Daß etliche Rechtschutzversicherer Deckungszusagen in der Sache verweigern, gibt nichts zu Lasten der Kunden her, weil es - seit jeher - Versicherer dieser Art gibt, die es als ihre vornehmste Aufgabe ansehen, alle - auch noch so berechtigten - Ansprüche auf Deckungszusage ihrer Versicherungsnehmer abzubügeln.
Macht euch den Spaß und recherchiert via Internet am Beispiel einer ablehnenden RSV, zu wem welche - scheinbar eigenständig auftretende - Rechtschutzversicherung (RSV) hinter den Kulissen tatsächlich gehört.
Die Verweigerer sind Kinder derselben Mutter. Die Mutter bestimmt die Vorgehensweise.
Den Faden wieder aufnehmend: Trotzdem folgten bisher viele Gerichte erster Instanz nicht den o.g. Darstellungen von VW und dessen Jubelpersern. Diese Urteilsbegründungen sind zur Beantwortung der aufgeworfenen Frage, ob Verkäufer/Händler außen vor bleiben, sehr instruktiv und müssen hier im Forum nicht wiederholt bis zum Erbrechen zitiert werden.
Daß daraus keine Grundsatzentscheidungen höherer bis höchstrichterlicher Instanz werden, läßt sich verhindern, indem ein außergerichtlicher Vergleich geschlossen wird, der einem Totalanerkenntnis aller Ansprüche - inkl. Anwalts- und Gerichtskosten - entspricht, die dieser eine Kunde (gegen Verkäufer/Händler und/oder VW) geltend gemacht hat (Erlittene Nachteile des Verkäufers/Händlers gleicht der VW-Konzern intern aus).
Kunde bekommt alles, was er geltend gemacht hat, sein Rechtschutzbedürfnis ist weg.
VW verhindert, daß ein rechtssicherer "Flächenbrand" entsteht, der von allen Kunden angefacht werden kann.
Manchmal wird auf das Totalanerkenntnis noch "was draufgelegt".
Hauptsache, die Angelegenheit geht nicht gerichtlich in maßgebliche Instanzen.
Damit dieses Vorgehen möglichst wenig Nachahmer findet, wird Stillschweigen darüber, bei empfindlicher Strafe, vereinbart. Das ist alles der ganz grob skizzierte "Plan A" des VW-Konzerns.
Bloß verhindern, daß das alle betroffenen Kunden bekommen.
So schlaglichtartig die gewählte Form der Darstellung ist, weil das Thema vor dem umfassenden Hintergrund nicht anders dargestellt werden kann, so deutlich sollte die Dimension geworden sein, mit der der VW-Konzern zu Lasten seiner Kunden agierte und agiert - im Rahmen einer bundesdeutschen Rechtsordnung, verabschiedet von einer bundesdeutschen Politik, die genau das zu Lasten der Verbraucher ermöglicht.
Daher Tenor aus dem VW-Konzern für deutsche Kunden:
Wir sind der VW-Konzern.
Wir dürfen Pflichten verletzen.
Wir dürfen betrügen.
Wir haben die Ermächtigungsgesetze der bundesdeutschen Rechtsordnung dafür (mit gestaltet).
Fliegen wir auf, gleichen wir nach unserem Gusto wirtschaftlich billig aus.
Wir behaupten, das sei rechtlich so in Ordnung.
Sollten Schadensersatzansprüche entstanden sein, sind diese jedenfalls erloschen.
Folgeschäden können gar nicht entstehen.
Hochgeschätzte Kunden, bitte betreibt den Aufwand und beweist das Gegenteil.
Wir haben uns schriftlich entschuldigt.
Damit ist alles Vertrauen hergestellt.
Thema ist für uns beendet.
Kauft gefälligst Karren aus dem VW-Konzern.
Klassische Vorgehensweise von Soziopathen.
Soziopathen sind in Konzernen gesuchte MitarbeiterInnen für Führungspositionen.
BWL ist mit Abstand der Lieblingsstudiengang bei Soziopathen.
Zugegeben, dicht gefolgt von den Rechtswissenschaften.
Vielleicht veräußert Piech seine Anteile am VW-Konzern an "die Chinesen"?
Vordergründig vermeiden Asiaten Gesichtsverluste, wie sie VW - en passant - fertiggebracht hat.
Bliebe abzuwarten, ob sich hernach genügend Anteile in chinesicher Hand vereinen, damit sich die Chinesen gegen den "Rat der Götter" durchsetzen könnten - wenn sie das - für Nicht-Chinesen - überhaupt wollten.
781 Antworten
Das sind ja Zustände wie auf dem Jahrmarkt! Würfeln die schon wer besteht und wer nicht? Vielleicht gibt's die Plakette auch bald bei Ebay , bezahlen mit PayPal und so. Und danach natürlich auch noch eine positive oder negative Bewertung, je nachdem......
Zitat:
@PheenoxX schrieb am 27. Dezember 2017 um 20:24:27 Uhr:
Kurze Info, ich habe heute bei der DEKRA Bremen die HU machen lassen.Seat Leon 1P FR 2.0 TDI, Updatefreigabe seit 07/16, erster Brief in 12/16
War zuvor beim TÜV, die mir die Plakette aufgrund des fehlenden Updates verweigert haben. Habe noch 20 Minuten mit dem Chef der Außenstelle gesprochen, aber keine Chance. Seine Aussage war: egal welches Auto, kein Update gleich keine Plakette mehr. Bin dann rüber zur DEKRA, dort den Fall geschildert, der nette Ingenieur schüttelte nur mit dem Kopf, nahm meinen Schlüssel, tippte alles in den PC, fuhr meinen Wagen rein und 40 Minuten später hatte ich die Plakette bis 12/19 auf dem Nummernschild. Er sagte noch, dass es noch immer keine einheitliche Aussage des KBA gibt, wer wann keine Plakette mehr bekommt. Schlussendlich scheint aber die Regel mit 18 Monaten nach FREIGABE, NICHT NACH DEM 1. BRIEF zu stimmen. Habe die HU um 4 Monate vorgezogen, da die Frist im Februar abgelaufen wäre und man sowieso nicht weiß, was mir Beginn des neuen Jahres noch für Überraschungen kommen.
Gute Fahrt allen!
Ich an deiner Stelle hätte mir den Spaß gemacht und wäre zurück zum TÜV gefahren und hätte stolz meine neue Plakette gezeigt. Mit dem Hinweis auf knapp 100€ verlorenem Umsatz und einem Kunden weniger.
@edakm hatte es auch überlegt, musste aber zur Arbeit.
Und die DEKRA ist sogar noch 1,50€ günstiger.
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Hallo, wusste nicht recht wo ich nachfragen soll.
Gibt es schon was neues, wann die Stilllegungen beim Golf 6 starten werden?
Kann man das irgendwo nachschauen?
Zitat:
@Tshoco schrieb am 30. Januar 2018 um 10:56:12 Uhr:
Hallo, wusste nicht recht wo ich nachfragen soll.
Gibt es schon was neues, wann die Stilllegungen beim Golf 6 starten werden?
Kann man das irgendwo nachschauen?
Du kannst in einer Liste nachschauen (vom KBA), wann dein Update freigegeben wurde und 18 Monate addieren - dann wüsstest du zumindest, ab wann theoretisch etwas passieren könnte.
Praktisch würde ich sagen: hab nicht so viel Schiss und bleib entspannt. Sollten Stilllegungen (!) drohen, wird man noch rechtzeitig von Amtswegen darauf aufmerksam gemacht (so eine Bürokratie hat manchmal auch Vorteile)
kurzes update zum Thema Stilllegung
Zitat
{{{{{{{{{{{{{{{
Kraftfahrt-Bundesamt
Fördestraße 16
24944 Flensburg
Ihr Zeichen: xxx-xxx/xxxx/xx
Frau XYZ ./. Autozentrum Zeesen GmbH
Az.: xy ungelöst
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir zeigen unter Verweis auf unsere Standespflichten an, dass wir die
rechtlichen Interessen von Frau XYZ, XYZstr. 00, 15XXX Ort vertreten. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird
anwaltlich versichert.
Wir nehmen Bezug auf die Datenweitergabe an die örtliche Zulassungsstelle
zwecks Stilllegung des Fahrzeugs (Anlage).
Es geht um das Fahrzeug VW Golf mit der Fahrgestellnummer:
WVWZZZ1KZCWxxxxxx.
Wir teilen mit, dass derzeit ein Zivilprozess vor dem Landgericht Cottbus
mit dem Aktenzeichen "xyy ungelöst" über das streitgegenständliche Fahrzeug
geführt wird. Es geht um den rechtswidrigen Einbau der Abschalteinrichtung
und das Vorliegen eines Mangels.
Das Aufspielen des Softwareupdates im Rahmen der Rückrufaktion kann
während der Rechtshängigkeit des Verfahrens gerade nicht durchgeführt
werden.
Dies käme einer Beweismittelvernichtung gleich, welche strafrechtliche Konsequenzen hätte.
Wir teilen daher mit, dass unsere Mandantschaft ihrer Aufforderung aus Ihrem Schreiben vom
03.01.2018 nicht nachkommen kann. Eine „Wiederherstellung der Vorschriftsmäßigkeit“ kann
derzeit nicht erfolgen.
Demzufolge widersprechen wir der Übermittlung der Halterdaten an die örtliche Zulassungsstelle.
Mit freundlichen Grüßen
.........
}}}}}}}}}}}}}}{{<
Zitat Ende
Mal abwarten was da noch kommt
melde mich mit neuen Erkenntnissen dann wieder
Widerspruch gegen die Datenübermittlung ist Unsinn, weil das kein Verwaltungsakt ist, sondern Realakt.
Aber die Mandanten bezahlen es ja ... War die böse, böse Behörde, die sich nicht an geltendes Recht gehalten hat ...
Erst die Zulassungsstelle wird einen VA erlassen, alles andere sind bloße Vorbereitungshandlungen.
Dagegen WiSpr einzulegen kann bereits als unzulässig abgewiesen werden.
Verursacht nur Kosten beim Mandanten und ist eigentlich anwaltliche Schlechtleistung par exellence.
Öffentliches Recht ist nicht jedes (Zivilprozeß-) Anwalts Liebling.
Hallo, weiß jemand zufällig, ob die Rechtsanwaltkosten gezahlt werden von der Rechtschutzversicherung?
Abgedeckt sind bei mir Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen. Oder handelt es sich bei der Stillegung um einen Rechtsschutzfall für Steuer-, Sozial- und Verwaltungsverfahren vor deutschen Behörden?
Heute kam der Brief vom KBA mit der Aufforderung, das Update (Caddy, 2.0TDi, 125kW) bis zum 02.07.2018 durchzuführen. Kommt etwa hin mit den 18 Monaten, das Update war ab Anfang 2017 verfügbar.
Allerdings passiert nach dem Stichtag nur folgendes: Übermittlung der Daten an die örtliche Zulassungsstelle und diese "... KANN daraufhin die Einleitung von Maßnahmen, insbesondere die Untersagung des weiteren Betriebs des Fahrzeuges.... blabla...." Also wieder nur Aufbau von Druck in Form von heißer Luft!
Das ist nun mal das Standardverfahren. Erst wenn dich deine Zulassungsstelle anschreibt und zum Update auffordert, wird es wirklich ernst. Dann ist Handlungsbedarf.
Richtig, wobei "handeln" nicht mit "Update durchführen lassen" gleichzusetzen ist. Die Zulassungsstelle weiß ja selber, dass es rechtlich nicht zu 100% wasserdicht ist, was die da durchsetzen wollen.
Hat man eine Möglichkeit, den Entzug der BE zu verhindern, ohne dass man klagt (wegen Beweismittelvernichtung)?
Zitat:
@Collossus schrieb am 22. März 2018 um 10:24:49 Uhr:
Richtig, wobei "handeln" nicht mit "Update durchführen lassen" gleichzusetzen ist. Die Zulassungsstelle weiß ja selber, dass es rechtlich nicht zu 100% wasserdicht ist, was die da durchsetzen wollen.
Da wäre ich vorsichtig. Sollte dir die Zulassungsstelle das Fahrzeug stilllegen, ist das rechtlich absolut Ok. Sie handelt, weil du einem Rückruf nicht nachgekommen bist und dafür gibt es eine gesetzliche Grundlage.
Dass der Rückruf an sich auf wackligen Füßen steht (so ist zumindest meine Überzeugung), steht auf einem anderen Blatt.
Meine Schonfrist vom KBA läuft am Montag ab. Sobald ich Post von der Zulassungsstelle, mit der Androhung einer Stilllegung bekomme, sehe ich mich leider gezwungen, das Update durchzuführen. 🙁
Danach heißt es "Daumen drücken".
Für die, die schon den Rechtsweg bestreiten, gilt nach wie vor: Update nicht durchführen lassen. Dies wird zumindest von seriösen Anwälten auf Anfrage zum Thema immer wieder klar gestellt. Bisher gibt es ja schon einen Fall, in dem die Stilllegung zurück gezogen wurde, also kann es so falsch nicht sein.
Bitte zum bitteren Ende durchhalten ohne Rechtsbeistand wird vermutlich nicht möglich sein, wie Alf indirekt schon richtig erläutert hat.