Golf 6 (u.a. 2.0 TDI) - rechtliche Lage Software-Updates

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hallo.

Um den Thread, der sich mit der technischen Seite der reinen Software-Problematik beschäftigt, nicht zu kontaminieren, eröffne ich hier eine neue Diskussion. Im Gegensatz zu technischen Fragen würde ich hier aber gern erfahren, wie die rechtliche Situation (tatsächlich) ist:

  • Hat mein Fahrzeug eine gültige Betriebserlaubnis?
  • Hatte es jemals eine BE - trotz oder mit der Schummelsoftware
  • Bin ich verpflichtet, das Software-Update machen zu lassen?
  • Was passiert, wenn ich den VW-Brief ignoriere oder mich weigere?
  • Wer haftet für Schäden, die (eventuell!) als Folgen des Updates auftreten?
  • Wer ist in der Beweislast?
  • Muss VW die Unschädlichkeit des Updates nachweisen?
  • Oder muss ich beweisen, dass ein Fehler aufgrund des Updates aufgetreten ist?

Ich vermute, dass ich nicht der einzige bin, der sich diese Frage stellt, und hoffe auf ergiebige Diskussionen, gern immer mit Link zu einer Fundstelle - zum Nachlesen. Danke!

Beste Antwort im Thema

@3VWBesitzer:
Bitte nicht zwischendurch außer Acht lassen, daß in den streitgegenständlichen Verfahren stets Hersteller UND Verkäufer/Händler Beklagte waren bzw. sind. In vielen Fällen nur der Verkäufer/Händler.
Das geschah und geschieht nicht ohne rechtliche Gründe.

Eine detaillierte Analyse des bundesdeutschen Schadensrechts muß vorliegend als grundsätzlich unbehelflich abgelehnt werden.
Darüber gibt es genügend und vor allem sehr umfangreiche und umfassende Fachliteratur.

Die kriminelle Energie der Verantwortlichen des VW-Konzerns beim vorliegenden Betrug am Kunden und den Möglichkeiten, die zivilrechtlichen Folgen zu minimieren, habe ich bereits mehrfach dargestellt.
Vielleicht gelingt das Verständnis über die externe Quelle besser?
Diese Quelle weist nur einen geringen Teilausschnitt nach.
Der mag reichen.

Der VW-Konzern wollte alle EA 189 Kunden - vorsätzlich - betrügen.
VW will sich von den Rechtsfolgen dieses Betruges - so weit es geht - rechtlich freistellen.
Für den Kunden sind nur zivilrechtliche Ersatzansprüche von Interesse.
Dabei ist es für den Kunden gleichgültig, ob er seine Ansprüche vom Verkäufer/Händler und/oder Hersteller ersetzt bekommt.
Hauptsache, er bekommt sie ersetzt.
Klagegegner sollten daher immer beide sein.
Für den Kunden ist es irrelevant, ob die Verantwortlichen bei VW strafrechtlich verurteilt werden, denn das Strafrecht gibt dem Kunden keinen pekuniären oder sonstigen Ersatz.

VW klärte im Vorfeld ab, wie Ersatzansprüche von Kunden - trotz Pflichtverletzung durch VW - abgewendet werden können.
VW behauptet, mit dem sog. Update sei die Gefahr für Kunden tatsächlich abgewendet, die vorherige Rechtsgutverletzung bestehe nicht mehr, folgerichtig seien Schadensersatzansprüche durch Kunden ausgeschlossen. Folgeschäden könne es nicht geben. Ein merkantiler Minderwert verbleibe nicht, EA 189 KFZ seien als Gebrauchtwagen immer noch so viel oder so wenig Wert, wie vor dem Auffliegen des Betruges.

Die verbalen Auswüchse dieser Abwehr kann die geneigte Leserschaft in diesem Forum in den Beiträgen der konzerneigenen VW-Jubelperser nachlesen. Die bringen nie Neuigkeiten, sondern leiern gebetsmühlenartig herunter, daß kein Schaden entstanden sei, Schäden auch nicht entstehen könnten, usw.

Der Tenor dieser Agitation und Propaganda des VW-Konzerns wird von Müller und Co. ebenso propagiert.
"Das Update sei in Ordnung, Folgeschäden gäbe es keine. Wer das nicht einsehen will, soll klagen."

Zivilprozessual muß jeder Kunde jeden Schaden, den er geltend macht beweisen, weil VW diese Schäden bestreitet.
Nach stattgehabtem Update muß genau dieses Update für aufgetretene Schäden - allein oder zumindest weitestgehend - ursächlich sein.
Kulanterweise (d.h. ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) werden dem einen oder anderen Kunden nach dem Update kaputte AGR, kaputte INJ und vor der Zeit überfüllte DPF getauscht.
VW meint, dadurch in der PR zu den "Guten" zu gehören, weil VW etwas für Kunden tut - ohne Rechtspflicht.
Schließlich sind das Verschleißteile, die sowieso defekt werden. Was sind wir lieb und nett.
Von VW geplante Obsoleszenz und deren zeitliche Verkürzung durch das Update wurde nur ganz am Anfang auf's rechtliche Tablett gebracht und ist inzwischen überhaupt kein Thema mehr.

Die vorbezeichnete Beweisführung ist für einen Kunden alleine wirtschaftlich kaum zu stemmen.
Das war VW vorher bekannt, das hatte VW eingeplant.
Der einzelne Kunde kann vom Verkäufer/Händler und VW wirtschaftlich totprozessiert werden.
VW verhindert durch sog. Kulanz in Einzelfällen, daß streitbaren Kunden mit entsprechend wirtschaftlichem Hintergrund doch der - allgemeingültige - Beweis gelingen könnte, daß das VW-Update ursächlich für Schäden ist.

Als "Rat der Götter" der Nachkriegszeit handelnd, wurden die von VW in die Politik "eingeschleusten Schläfer" des VW-Konzerns aktiviert.
Diese wehrten eine bereits ausformulierte Verabschiedung der gesetzlichen Einführung einer Sammelklage aller Kunden gegen VW (oder andere Täter) ab, mit der wirtschaftliche Parität im Kampf der Parteien (= umfassender Verbraucherschutz) hätte hergestellt werden können.

Automobilclus, die sich als unabhängig darstellten und Parität zugunsten ihrer Mitglieder hätten herstellen können, erwiesen sich als ganz und gar nicht unabhängig von den Konzernen der KFZ-Industrie.

Daß etliche Rechtschutzversicherer Deckungszusagen in der Sache verweigern, gibt nichts zu Lasten der Kunden her, weil es - seit jeher - Versicherer dieser Art gibt, die es als ihre vornehmste Aufgabe ansehen, alle - auch noch so berechtigten - Ansprüche auf Deckungszusage ihrer Versicherungsnehmer abzubügeln.

Macht euch den Spaß und recherchiert via Internet am Beispiel einer ablehnenden RSV, zu wem welche - scheinbar eigenständig auftretende - Rechtschutzversicherung (RSV) hinter den Kulissen tatsächlich gehört.
Die Verweigerer sind Kinder derselben Mutter. Die Mutter bestimmt die Vorgehensweise.

Den Faden wieder aufnehmend: Trotzdem folgten bisher viele Gerichte erster Instanz nicht den o.g. Darstellungen von VW und dessen Jubelpersern. Diese Urteilsbegründungen sind zur Beantwortung der aufgeworfenen Frage, ob Verkäufer/Händler außen vor bleiben, sehr instruktiv und müssen hier im Forum nicht wiederholt bis zum Erbrechen zitiert werden.

Daß daraus keine Grundsatzentscheidungen höherer bis höchstrichterlicher Instanz werden, läßt sich verhindern, indem ein außergerichtlicher Vergleich geschlossen wird, der einem Totalanerkenntnis aller Ansprüche - inkl. Anwalts- und Gerichtskosten - entspricht, die dieser eine Kunde (gegen Verkäufer/Händler und/oder VW) geltend gemacht hat (Erlittene Nachteile des Verkäufers/Händlers gleicht der VW-Konzern intern aus).

Kunde bekommt alles, was er geltend gemacht hat, sein Rechtschutzbedürfnis ist weg.
VW verhindert, daß ein rechtssicherer "Flächenbrand" entsteht, der von allen Kunden angefacht werden kann.
Manchmal wird auf das Totalanerkenntnis noch "was draufgelegt".
Hauptsache, die Angelegenheit geht nicht gerichtlich in maßgebliche Instanzen.

Damit dieses Vorgehen möglichst wenig Nachahmer findet, wird Stillschweigen darüber, bei empfindlicher Strafe, vereinbart. Das ist alles der ganz grob skizzierte "Plan A" des VW-Konzerns.
Bloß verhindern, daß das alle betroffenen Kunden bekommen.

So schlaglichtartig die gewählte Form der Darstellung ist, weil das Thema vor dem umfassenden Hintergrund nicht anders dargestellt werden kann, so deutlich sollte die Dimension geworden sein, mit der der VW-Konzern zu Lasten seiner Kunden agierte und agiert - im Rahmen einer bundesdeutschen Rechtsordnung, verabschiedet von einer bundesdeutschen Politik, die genau das zu Lasten der Verbraucher ermöglicht.

Daher Tenor aus dem VW-Konzern für deutsche Kunden:
Wir sind der VW-Konzern.
Wir dürfen Pflichten verletzen.
Wir dürfen betrügen.
Wir haben die Ermächtigungsgesetze der bundesdeutschen Rechtsordnung dafür (mit gestaltet).
Fliegen wir auf, gleichen wir nach unserem Gusto wirtschaftlich billig aus.
Wir behaupten, das sei rechtlich so in Ordnung.
Sollten Schadensersatzansprüche entstanden sein, sind diese jedenfalls erloschen.
Folgeschäden können gar nicht entstehen.
Hochgeschätzte Kunden, bitte betreibt den Aufwand und beweist das Gegenteil.
Wir haben uns schriftlich entschuldigt.
Damit ist alles Vertrauen hergestellt.
Thema ist für uns beendet.
Kauft gefälligst Karren aus dem VW-Konzern.

Klassische Vorgehensweise von Soziopathen.
Soziopathen sind in Konzernen gesuchte MitarbeiterInnen für Führungspositionen.
BWL ist mit Abstand der Lieblingsstudiengang bei Soziopathen.
Zugegeben, dicht gefolgt von den Rechtswissenschaften.

Vielleicht veräußert Piech seine Anteile am VW-Konzern an "die Chinesen"?
Vordergründig vermeiden Asiaten Gesichtsverluste, wie sie VW - en passant - fertiggebracht hat.
Bliebe abzuwarten, ob sich hernach genügend Anteile in chinesicher Hand vereinen, damit sich die Chinesen gegen den "Rat der Götter" durchsetzen könnten - wenn sie das - für Nicht-Chinesen - überhaupt wollten.

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PS:
Es sollte heißen: "Insbesondere der von Dir in Deinem letzten Satz beschriebene Sachverhalt..." 😉

Noch etwas anderes:

http://www.spiegel.de/.../...er-bmw-wer-bremst-verliert-a-1159260.html

http://www.spiegel.de/.../...-glaubt-mehr-an-den-diesel-a-1159255.html

http://www.spiegel.de/.../...-aus-geheimtreffen-zurueck-a-1159353.html

Und hatten wir das hier schon? (es geht um verfälschte CO2-Werte)
http://www.wiwo.de/.../19941246.html

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 24. Juli 2017 um 10:36:25 Uhr:


Und hatten wir das hier schon? (es geht um verfälschte CO2-Werte)
http://www.wiwo.de/.../19941246.html

Als Ergänzung. 😉 Siehe - besonders ab etwa der 5. Minute:

Politik | Frontal 21 - Kungeln mit dem Staat

Der VW-Konzern musste im vergangenen Jahr Unregelmäßigkeiten bei den CO2-Katalogwerten einräumen. 800.000 Autos wären betroffen gewesen, es drohten Steuernachzahlungen in Milliardenhöhe.

Beitragslänge: 8 min, aus: Frontal 21 vom 13. Dezember 2016, Verfügbarkeit: Video verfügbar bis 13.12.2017, 21:10

Das sehr lesenswerte Manuskript zum Beitrag steht zur privaten Verwendung als PDF auf der Hauptseite der Sendung zum Download bereit.

VG myinfo

http://www.spiegel.de/.../...-diesel-skandal-zu-tun-hat-a-1159436.html

Krass:

Zitat:

Warum bauten die Hersteller nicht einfach größere Tanks ein?

Es gab über diesen Punkt, wie aus den Akten hervorgeht, offenbar hitzige Diskussionen. Vor allem war es wichtig, Einheitlichkeit herzustellen. Wäre ein Hersteller ausgeschert und hätte einen deutlich größeren Tank verbaut, hätte das wohl Fragen bei den Abgasprüfbehörden aufgeworfen. Am Ende gingen, so steht es in den Akten, die Vertriebsleute in den herstellerübergreifenden Arbeitskreisen als Sieger aus den Debatten hervor. Den Platz, den man durch kleinere Tanks einspare, könne man für den Verbau teurer Stereoanlagen nutzen. Außerdem seien kleine Tanks günstiger, etwa achtzig Euro pro Fahrzeug. Angesichts des nun seit zwei Jahren über die ganze Branche hereinbrechenden Skandals und drohender Milliardenzahlungen eine Rechnung mit eklatantem Schönheitsfehler.

Größere Stereoanlagen statt größere AdBlue-Tanks? Gott, mir wird übel. Dieses Gesindel!

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http://www.focus.de/.../...ruestete-vw-fahrzeuge-still_id_7393848.html

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 24. Juli 2017 um 21:23:54 Uhr:


http://www.focus.de/.../...ruestete-vw-fahrzeuge-still_id_7393848.html

Na dann hoffe ich mal, dass sich ein jmd. mit so einem Eilverfahren gegen die drohende Stilllegung zur wehr setzt. Dann werden Tatsachen geschaffen.

Es kommt noch dicker - Schadenersatz:
http://www.focus.de/.../...ennte-autokaeufern-zustehen_id_7393580.html

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 24. Juli 2017 um 22:18:12 Uhr:


Es kommt noch dicker - Schadenersatz:
http://www.focus.de/.../...ennte-autokaeufern-zustehen_id_7393580.html

Sommerloch!

Wenn dem so wäre, könnten die Betroffenen Hersteller direkt heute noch aufgrund von Insolvenz dicht machen.

Das wird der Dobi schon zu verhindern wissen. 😉

Könnte, hätte, würde... Wir werden sehen...

...und bis dahin lesen wir hier jeden Tag unzählbare Zeitungsmeldungen mit Spekulationen unter Bezug auf "Medienberichte".

Selbstverständlich - alles, was mit der rechtlichen Lage zu tun hat. Oder wünschst Du Dir etwas anderes?

A propos rechtliche Lage - LG Krefeld zu drohenden Stilllegungen:
https://www.motor-talk.de/.../...gen-vw-abgasskandal-t5462881.html?...

Und zu rechtlichen Aspekten passt auch dieser Artikel über die DUH und ihre Aktivitäten (auch eine Menge Klagen):
http://www.faz.net/.../...hilfe-kaempft-fuer-fahrverbote-15117944.html

Kennt Ihr diese "Firma"?
http://www.abgaszentrum.de/firmenprofil.html

Dort ist zu lesen:

Zitat:

Zielsetzung

Zweck der Gesellschaft ist die vorwettbewerbliche Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Abgasnachbehandlung von Personenkraftwagen mit Otto- und Dieselmotor.

Ist das die Keimzelle des Kartells?

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