Golf 6 (u.a. 2.0 TDI) - rechtliche Lage Software-Updates

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hallo.

Um den Thread, der sich mit der technischen Seite der reinen Software-Problematik beschäftigt, nicht zu kontaminieren, eröffne ich hier eine neue Diskussion. Im Gegensatz zu technischen Fragen würde ich hier aber gern erfahren, wie die rechtliche Situation (tatsächlich) ist:

  • Hat mein Fahrzeug eine gültige Betriebserlaubnis?
  • Hatte es jemals eine BE - trotz oder mit der Schummelsoftware
  • Bin ich verpflichtet, das Software-Update machen zu lassen?
  • Was passiert, wenn ich den VW-Brief ignoriere oder mich weigere?
  • Wer haftet für Schäden, die (eventuell!) als Folgen des Updates auftreten?
  • Wer ist in der Beweislast?
  • Muss VW die Unschädlichkeit des Updates nachweisen?
  • Oder muss ich beweisen, dass ein Fehler aufgrund des Updates aufgetreten ist?

Ich vermute, dass ich nicht der einzige bin, der sich diese Frage stellt, und hoffe auf ergiebige Diskussionen, gern immer mit Link zu einer Fundstelle - zum Nachlesen. Danke!

Beste Antwort im Thema

@3VWBesitzer:
Bitte nicht zwischendurch außer Acht lassen, daß in den streitgegenständlichen Verfahren stets Hersteller UND Verkäufer/Händler Beklagte waren bzw. sind. In vielen Fällen nur der Verkäufer/Händler.
Das geschah und geschieht nicht ohne rechtliche Gründe.

Eine detaillierte Analyse des bundesdeutschen Schadensrechts muß vorliegend als grundsätzlich unbehelflich abgelehnt werden.
Darüber gibt es genügend und vor allem sehr umfangreiche und umfassende Fachliteratur.

Die kriminelle Energie der Verantwortlichen des VW-Konzerns beim vorliegenden Betrug am Kunden und den Möglichkeiten, die zivilrechtlichen Folgen zu minimieren, habe ich bereits mehrfach dargestellt.
Vielleicht gelingt das Verständnis über die externe Quelle besser?
Diese Quelle weist nur einen geringen Teilausschnitt nach.
Der mag reichen.

Der VW-Konzern wollte alle EA 189 Kunden - vorsätzlich - betrügen.
VW will sich von den Rechtsfolgen dieses Betruges - so weit es geht - rechtlich freistellen.
Für den Kunden sind nur zivilrechtliche Ersatzansprüche von Interesse.
Dabei ist es für den Kunden gleichgültig, ob er seine Ansprüche vom Verkäufer/Händler und/oder Hersteller ersetzt bekommt.
Hauptsache, er bekommt sie ersetzt.
Klagegegner sollten daher immer beide sein.
Für den Kunden ist es irrelevant, ob die Verantwortlichen bei VW strafrechtlich verurteilt werden, denn das Strafrecht gibt dem Kunden keinen pekuniären oder sonstigen Ersatz.

VW klärte im Vorfeld ab, wie Ersatzansprüche von Kunden - trotz Pflichtverletzung durch VW - abgewendet werden können.
VW behauptet, mit dem sog. Update sei die Gefahr für Kunden tatsächlich abgewendet, die vorherige Rechtsgutverletzung bestehe nicht mehr, folgerichtig seien Schadensersatzansprüche durch Kunden ausgeschlossen. Folgeschäden könne es nicht geben. Ein merkantiler Minderwert verbleibe nicht, EA 189 KFZ seien als Gebrauchtwagen immer noch so viel oder so wenig Wert, wie vor dem Auffliegen des Betruges.

Die verbalen Auswüchse dieser Abwehr kann die geneigte Leserschaft in diesem Forum in den Beiträgen der konzerneigenen VW-Jubelperser nachlesen. Die bringen nie Neuigkeiten, sondern leiern gebetsmühlenartig herunter, daß kein Schaden entstanden sei, Schäden auch nicht entstehen könnten, usw.

Der Tenor dieser Agitation und Propaganda des VW-Konzerns wird von Müller und Co. ebenso propagiert.
"Das Update sei in Ordnung, Folgeschäden gäbe es keine. Wer das nicht einsehen will, soll klagen."

Zivilprozessual muß jeder Kunde jeden Schaden, den er geltend macht beweisen, weil VW diese Schäden bestreitet.
Nach stattgehabtem Update muß genau dieses Update für aufgetretene Schäden - allein oder zumindest weitestgehend - ursächlich sein.
Kulanterweise (d.h. ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) werden dem einen oder anderen Kunden nach dem Update kaputte AGR, kaputte INJ und vor der Zeit überfüllte DPF getauscht.
VW meint, dadurch in der PR zu den "Guten" zu gehören, weil VW etwas für Kunden tut - ohne Rechtspflicht.
Schließlich sind das Verschleißteile, die sowieso defekt werden. Was sind wir lieb und nett.
Von VW geplante Obsoleszenz und deren zeitliche Verkürzung durch das Update wurde nur ganz am Anfang auf's rechtliche Tablett gebracht und ist inzwischen überhaupt kein Thema mehr.

Die vorbezeichnete Beweisführung ist für einen Kunden alleine wirtschaftlich kaum zu stemmen.
Das war VW vorher bekannt, das hatte VW eingeplant.
Der einzelne Kunde kann vom Verkäufer/Händler und VW wirtschaftlich totprozessiert werden.
VW verhindert durch sog. Kulanz in Einzelfällen, daß streitbaren Kunden mit entsprechend wirtschaftlichem Hintergrund doch der - allgemeingültige - Beweis gelingen könnte, daß das VW-Update ursächlich für Schäden ist.

Als "Rat der Götter" der Nachkriegszeit handelnd, wurden die von VW in die Politik "eingeschleusten Schläfer" des VW-Konzerns aktiviert.
Diese wehrten eine bereits ausformulierte Verabschiedung der gesetzlichen Einführung einer Sammelklage aller Kunden gegen VW (oder andere Täter) ab, mit der wirtschaftliche Parität im Kampf der Parteien (= umfassender Verbraucherschutz) hätte hergestellt werden können.

Automobilclus, die sich als unabhängig darstellten und Parität zugunsten ihrer Mitglieder hätten herstellen können, erwiesen sich als ganz und gar nicht unabhängig von den Konzernen der KFZ-Industrie.

Daß etliche Rechtschutzversicherer Deckungszusagen in der Sache verweigern, gibt nichts zu Lasten der Kunden her, weil es - seit jeher - Versicherer dieser Art gibt, die es als ihre vornehmste Aufgabe ansehen, alle - auch noch so berechtigten - Ansprüche auf Deckungszusage ihrer Versicherungsnehmer abzubügeln.

Macht euch den Spaß und recherchiert via Internet am Beispiel einer ablehnenden RSV, zu wem welche - scheinbar eigenständig auftretende - Rechtschutzversicherung (RSV) hinter den Kulissen tatsächlich gehört.
Die Verweigerer sind Kinder derselben Mutter. Die Mutter bestimmt die Vorgehensweise.

Den Faden wieder aufnehmend: Trotzdem folgten bisher viele Gerichte erster Instanz nicht den o.g. Darstellungen von VW und dessen Jubelpersern. Diese Urteilsbegründungen sind zur Beantwortung der aufgeworfenen Frage, ob Verkäufer/Händler außen vor bleiben, sehr instruktiv und müssen hier im Forum nicht wiederholt bis zum Erbrechen zitiert werden.

Daß daraus keine Grundsatzentscheidungen höherer bis höchstrichterlicher Instanz werden, läßt sich verhindern, indem ein außergerichtlicher Vergleich geschlossen wird, der einem Totalanerkenntnis aller Ansprüche - inkl. Anwalts- und Gerichtskosten - entspricht, die dieser eine Kunde (gegen Verkäufer/Händler und/oder VW) geltend gemacht hat (Erlittene Nachteile des Verkäufers/Händlers gleicht der VW-Konzern intern aus).

Kunde bekommt alles, was er geltend gemacht hat, sein Rechtschutzbedürfnis ist weg.
VW verhindert, daß ein rechtssicherer "Flächenbrand" entsteht, der von allen Kunden angefacht werden kann.
Manchmal wird auf das Totalanerkenntnis noch "was draufgelegt".
Hauptsache, die Angelegenheit geht nicht gerichtlich in maßgebliche Instanzen.

Damit dieses Vorgehen möglichst wenig Nachahmer findet, wird Stillschweigen darüber, bei empfindlicher Strafe, vereinbart. Das ist alles der ganz grob skizzierte "Plan A" des VW-Konzerns.
Bloß verhindern, daß das alle betroffenen Kunden bekommen.

So schlaglichtartig die gewählte Form der Darstellung ist, weil das Thema vor dem umfassenden Hintergrund nicht anders dargestellt werden kann, so deutlich sollte die Dimension geworden sein, mit der der VW-Konzern zu Lasten seiner Kunden agierte und agiert - im Rahmen einer bundesdeutschen Rechtsordnung, verabschiedet von einer bundesdeutschen Politik, die genau das zu Lasten der Verbraucher ermöglicht.

Daher Tenor aus dem VW-Konzern für deutsche Kunden:
Wir sind der VW-Konzern.
Wir dürfen Pflichten verletzen.
Wir dürfen betrügen.
Wir haben die Ermächtigungsgesetze der bundesdeutschen Rechtsordnung dafür (mit gestaltet).
Fliegen wir auf, gleichen wir nach unserem Gusto wirtschaftlich billig aus.
Wir behaupten, das sei rechtlich so in Ordnung.
Sollten Schadensersatzansprüche entstanden sein, sind diese jedenfalls erloschen.
Folgeschäden können gar nicht entstehen.
Hochgeschätzte Kunden, bitte betreibt den Aufwand und beweist das Gegenteil.
Wir haben uns schriftlich entschuldigt.
Damit ist alles Vertrauen hergestellt.
Thema ist für uns beendet.
Kauft gefälligst Karren aus dem VW-Konzern.

Klassische Vorgehensweise von Soziopathen.
Soziopathen sind in Konzernen gesuchte MitarbeiterInnen für Führungspositionen.
BWL ist mit Abstand der Lieblingsstudiengang bei Soziopathen.
Zugegeben, dicht gefolgt von den Rechtswissenschaften.

Vielleicht veräußert Piech seine Anteile am VW-Konzern an "die Chinesen"?
Vordergründig vermeiden Asiaten Gesichtsverluste, wie sie VW - en passant - fertiggebracht hat.
Bliebe abzuwarten, ob sich hernach genügend Anteile in chinesicher Hand vereinen, damit sich die Chinesen gegen den "Rat der Götter" durchsetzen könnten - wenn sie das - für Nicht-Chinesen - überhaupt wollten.

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Zitat:

@Alf3366 schrieb am 19. Juli 2017 um 18:22:42 Uhr:


Die werden das im Zweifel auch erst wissen, wenn es wirklich soweit ist. Vielleicht sieht eine VW Werkstatt, seit wann das Update für deinen Wagen im System verfügbar ist. Oder beim KBA mal in der Datenbank suchen, wann der Rückruf für den Golf raus ist.

Also bei mir sieht das so aus (siehe Bild)

Die meisten davon sind der Abgas Rückruf. Obwohl ich genau mein Baujahr eingebenen habe zig verschiedene Datums hinter denen überall das gleiche steht... daraus wird man nicht schlau.

Unbenannt

Ja, das ist bei meinem Caddy auch so - gleich mehrere Einträge (teils zusammen mit anderen Modellen) mit verschiedenem Datum. Keine Ahnung, was das soll - der Info-Gehalt ist eh gleich Null beim KBA.

Die Bayerische Polizei fährt doch sicherlich auch Golf. Bekommen die vom VW-Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge nun ihr Update oder nicht?

Der dortige Landesinnenminister (und Parteifreund von Dobby) hatte ja die Anweisung gegeben, diese Fahrzeuge aufgrund der unklaren Folgen nicht umrüsten zu lassen:

http://www.sueddeutsche.de/.../...vw-nicht-fuer-polizeiautos-1.3386881
http://www.focus.de/.../...agen-nicht-umruesten-lassen_id_6681633.html

Seither hat man nichts mehr davon gehört. Wenn die immer noch nicht umgerüstet werden sollen, dann werden sie wohl auch keine Plakette bei der nächsten HU/AU erhalten - oder bekommen die dann eine "Sondergenehmigung"?

Aber falls hier jemand etwas zu dem "Werdegang" dieser Aktion weiß, bitte gerne melden. Danke! 🙂

Ich bin gespannt ob es einstweilige Verfügungen gegen diesen Quatsch geben wird, wenn mal ein "Wutbürger" keinen TÜV deswegen kriegt und ne gute RSV sowie fähigen Anwalt hat.
Die Gerichte zweifeln ja bereits an dem Update...

Eben. Die Situation ändert sich fast Woche zu Woche und das nicht zugunsten von VW. Bis Mitte 2020 wird noch vieles passieren.

Ähnliche Themen

19.07.2017 - Richter deutet harte Haltung zu Diesel-Fahrverbot an Stuttgarts "Luftnummer" vor Gericht

http://www.manager-magazin.de/.../...verbot-vor-gericht-a-1158771.html

Zitat:

Richter Wolfgang Kern ließ jedoch erhebliche Zweifel am Effekt der Nachrüstungen erkennen. Die Berechnungen des Landes dahingehend, wie rasch welche Diesel nachgerüstet werden könnten, und wie weit sich die Schadstoffe dabei reduzieren ließen, sei "von maximalem Optimismus getragen".

Es war eben (19.07.) auch Thema bei den Tagesthemen.

Ich bin gespannt, ob die DUH hier weiter kommt, zumal Fahrverbote ja gerade erst vom Tisch gefegt wurden.

Und schon bestätigt sich der Verdacht, dass die Fahrvebote für Diesel wohl doch nicht vom Tisch sind (Verwaltungsgericht Stuttgart; Klage der DUH):
http://www.spiegel.de/.../...ifelt-an-nachruest-loesung-a-1158760.html

Und auch das Pseudo-Update von VW ist völlig sinnlos:

  1. Kaum/keine positiven Effekte auf die Emissionen
  2. Negative Effekte auf diverse Komponenten und Wertminderung
  3. Typgenehmigung trotzdem erloschen

Das sollte man den Richtern vortragen. Soll doch VW beweisen, dass es anders ist. Die Beweislast sahen schon einige Richter bei VW.

http://m.faz.net/.../...nach-vw-abgas-skandal-im-umbruch-15113596.html

Zitat:

@homi79 schrieb am 19. Juli 2017 um 17:39:27 Uhr:


Ja wann genau?
Ich hätte gerne einen exakten Stichtag für mein Fahrzeug. Naja eventuell schreib ich mal die Dekra oder den TÜV an.

Würde mich freuen wenn du hier berichten würdest. Ich habe zwar noch etwas Zeit (TÜV im März 2018), aber man weiß ja gern woran man ist.
Wie läuft das eigentlich praktisch, könnte man einfach zum TÜV fahren und schauen was passiert? Man hat doch danach 4 Wochen Zeit den Mangel abzustellen (sprich zu Updaten)!?

(Nach der Anfrage im Bundestag kommt man ja um das Update nicht mehr herum http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/130/1813056.pdf)

Ja du kannst dann updaten und wieder zum Tüv und kriegst die Plakette.
Ich werd mit der Anfrage noch etwas warten.. geht ja erstmal los damit.
Mal schauen wann es in der Presse Wind schlägt.

Zitat:

@Tshoco schrieb am 21. Juli 2017 um 11:57:30 Uhr:


(Nach der Anfrage im Bundestag kommt man ja um das Update nicht mehr herum http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/130/1813056.pdf)

Super, nochmals vielen Dank für den Link!

Falls Ihr geglaubt habt, dass die drohenden Stilllegungen nicht umgerüsteter Fahrzeuge schon der Höhepunkt dieses Possenspiels ist, habt Ihr Euch wohl getäuscht...

Zitat:

Absprachen zu Technik, Kosten, Zulieferern
Das geheime Kartell der deutschen Autobauer


Die deutsche Autoindustrie unter Kartellverdacht: Nach SPIEGEL-Informationen haben sich VW, Audi, Porsche, BMW und Daimler in geheimen Arbeitskreisen abgesprochen - und so die Basis für den Dieselskandal gelegt.
...

Quelle:

http://www.spiegel.de/.../...mler-unter-kartellverdacht-a-1159052.html

Das ist alles wirklich sehr beunruhigend, aber wohl nicht für die Autobosse, die jegliches Rechtsverständnis verloren haben und in Sphären agieren, welche für Außenstehende kaum zu durchdringen sind. Da diese Branche aber systemrelevant ist, wird sich wenig/nichts ändern.

Oder glaubt jemand ernsthaft, dass die Kartellbehörden tätig werden, nachdem die Wettbewerbsverzerrung aufgrund der Manipulationen bereits seit Herbst 2015 zumindest im Ansatz bekannt wurde?

Wobei die Selbstanzeigen von VW und Daimler ggf. doch mehr ins Rollen bringen. Hoffentlich bleiben die Medien an der Sache dran. Aus erster Hand erfährt man als Bürger ja so gut wie nichts, wenn man bei Behörden oder Gerichten anfragt (das weiß ich aus persönlicher Erfahrung).

Die Liste bei test.de weist zumindest bzgl. der folgenden Urteile Lücken auf:

LG Trier, 07.06.2017 - 5 O 298/16 - https://dejure.org/2017,19438
LG Osnabrück, 31.05.2017 - 5 O 2218/16 - https://dejure.org/2017,17782
LG Zwickau, 12.05.2017 - 7 O 370/16 - https://dejure.org/2017,15275
LG Aachen, 04.05.2017 - 10 O 422/14 - https://dejure.org/2017,18076
LG Baden-Baden, 27.04.2017 - 3 O 123/16 - https://dejure.org/2017,14045
LG Münster, 05.04.2017 - 10 O 359/16 - https://dejure.org/2017,12064

Eine andere Übersicht findet man auch beim ADAC (auch Klageabweisungen - deren Kenntnis jedoch für betroffene Kfz-Halter ebenfalls hilfreich ist):

https://www.adac.de/.../...ssprechungsuebersicht-ea-motoren_274179.pdf

Wer Probleme hat, seinen vom VW-Abgasskandal betroffenen Pkw nicht über dieses Thema loszuwerden, kann es evtl. über andere bestehende Mängel versuchen. Beim ADAC gibt es eine weitere Liste "Minderung/Rücktritt - Sachmängelhaftung beim Autokauf":

https://www.adac.de/.../adac-liste-minderung-ruecktritt_200259.pdf

Vielleicht klappt's ja über diese Schiene...

Hier ein Artikel vom ORF.
http://orf.at/stories/2400133/2400134/

Zitat:

Der Brief birgt Sprengkraft, denn europaweit wurden allein im VW-Skandal Millionen Fahrzeuge noch nicht umgerüstet. Zwar hat VW angekündigt, bis Herbst dieses Jahres alle vom Dieselskandal betroffenen Modelle mit einem Softwareupdate umzurüsten. Für den Konzern verpflichtend ist das aber nur in Deutschland.

Es kann also gut sein, dass in anderen Ländern in diesem Zusammenhang weniger stark kontrolliert wird.

Wie schnell die EU selbst gegen nicht umgerüstete Fahrzeuge vorgehen kann wird sich zeigen, meistens ist man hier ja etwas behäbig unterwegs.

Zitat:

@Street VI schrieb am 21. Juli 2017 um 18:13:45 Uhr:


Hier ein Artikel vom ORF.
http://orf.at/stories/2400133/2400134/
Es kann also gut sein, dass in anderen Ländern in diesem Zusammenhang weniger stark kontrolliert wird.

Wie schnell die EU selbst gegen nicht umgerüstete Fahrzeuge vorgehen kann wird sich zeigen, meistens ist man hier ja etwas behäbig unterwegs.

Soweit man aus verschiedensten Quellen erfährt, wird es nur in Deutschland und in der Schweiz so streng kontrolliert. In Spanien ist es z.B. überhaupt nicht der Fall. Dort haben EA189-Halter einen eher informativen Brief bekommen, wo es auf Umrüstungsmöglichkeit hingewiesen wird. Die Aktion ist für Kunden völlig freiwillig. In Luxemburg ist die Regierung nach Abmahnung von der EU mit Strafsanktionen gegen VW selbst beschäftigt, Klar, schließlich wurden viele Fahrzeugtypen eben dort getestet.

Ich kann mich nicht einmal im Alptraum vorstellen, dass sich die EU mit europaweiten Stilllegungen durchsetzt. Das ist einfach unmöglich. Andere Völker sind gar nicht so gehorsam wie Deutsche, das ist die Tatsache.

Insbesondere Dein letzter Satz ist der Grund, weshalb hier dieser Affenzirkus veranstaltet wird. In den meisten anderen Ländern würden die Betroffenen auf die Barrikaden gehen. Gerade die Franzosen kennen sich damit doch gut aus (ist nicht polemisch gemeint), aber gerade erst kürzlich meinte "Mutti" zu ihrem französischen Gast (der Präsident hatte angemahnt, es müsse etwas bzgl. des Export-Überschusses passieren) gemeint, es liege halt an der exzellenten deutschen Wirtschaft (auch in Hinblick auf den Automobilbau) und dass sich andere daran orientieren sollten. Krass, wie bescheuert mir das angesichts des VW-Skandals und auch des neuen Wettbewerbskandals erscheint. Aber irgendwann stumpft man als Politiker wohl so sehr ab, dass das nicht juckt.

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