Golf 6 (u.a. 2.0 TDI) - rechtliche Lage Software-Updates

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hallo.

Um den Thread, der sich mit der technischen Seite der reinen Software-Problematik beschäftigt, nicht zu kontaminieren, eröffne ich hier eine neue Diskussion. Im Gegensatz zu technischen Fragen würde ich hier aber gern erfahren, wie die rechtliche Situation (tatsächlich) ist:

  • Hat mein Fahrzeug eine gültige Betriebserlaubnis?
  • Hatte es jemals eine BE - trotz oder mit der Schummelsoftware
  • Bin ich verpflichtet, das Software-Update machen zu lassen?
  • Was passiert, wenn ich den VW-Brief ignoriere oder mich weigere?
  • Wer haftet für Schäden, die (eventuell!) als Folgen des Updates auftreten?
  • Wer ist in der Beweislast?
  • Muss VW die Unschädlichkeit des Updates nachweisen?
  • Oder muss ich beweisen, dass ein Fehler aufgrund des Updates aufgetreten ist?

Ich vermute, dass ich nicht der einzige bin, der sich diese Frage stellt, und hoffe auf ergiebige Diskussionen, gern immer mit Link zu einer Fundstelle - zum Nachlesen. Danke!

Beste Antwort im Thema

@3VWBesitzer:
Bitte nicht zwischendurch außer Acht lassen, daß in den streitgegenständlichen Verfahren stets Hersteller UND Verkäufer/Händler Beklagte waren bzw. sind. In vielen Fällen nur der Verkäufer/Händler.
Das geschah und geschieht nicht ohne rechtliche Gründe.

Eine detaillierte Analyse des bundesdeutschen Schadensrechts muß vorliegend als grundsätzlich unbehelflich abgelehnt werden.
Darüber gibt es genügend und vor allem sehr umfangreiche und umfassende Fachliteratur.

Die kriminelle Energie der Verantwortlichen des VW-Konzerns beim vorliegenden Betrug am Kunden und den Möglichkeiten, die zivilrechtlichen Folgen zu minimieren, habe ich bereits mehrfach dargestellt.
Vielleicht gelingt das Verständnis über die externe Quelle besser?
Diese Quelle weist nur einen geringen Teilausschnitt nach.
Der mag reichen.

Der VW-Konzern wollte alle EA 189 Kunden - vorsätzlich - betrügen.
VW will sich von den Rechtsfolgen dieses Betruges - so weit es geht - rechtlich freistellen.
Für den Kunden sind nur zivilrechtliche Ersatzansprüche von Interesse.
Dabei ist es für den Kunden gleichgültig, ob er seine Ansprüche vom Verkäufer/Händler und/oder Hersteller ersetzt bekommt.
Hauptsache, er bekommt sie ersetzt.
Klagegegner sollten daher immer beide sein.
Für den Kunden ist es irrelevant, ob die Verantwortlichen bei VW strafrechtlich verurteilt werden, denn das Strafrecht gibt dem Kunden keinen pekuniären oder sonstigen Ersatz.

VW klärte im Vorfeld ab, wie Ersatzansprüche von Kunden - trotz Pflichtverletzung durch VW - abgewendet werden können.
VW behauptet, mit dem sog. Update sei die Gefahr für Kunden tatsächlich abgewendet, die vorherige Rechtsgutverletzung bestehe nicht mehr, folgerichtig seien Schadensersatzansprüche durch Kunden ausgeschlossen. Folgeschäden könne es nicht geben. Ein merkantiler Minderwert verbleibe nicht, EA 189 KFZ seien als Gebrauchtwagen immer noch so viel oder so wenig Wert, wie vor dem Auffliegen des Betruges.

Die verbalen Auswüchse dieser Abwehr kann die geneigte Leserschaft in diesem Forum in den Beiträgen der konzerneigenen VW-Jubelperser nachlesen. Die bringen nie Neuigkeiten, sondern leiern gebetsmühlenartig herunter, daß kein Schaden entstanden sei, Schäden auch nicht entstehen könnten, usw.

Der Tenor dieser Agitation und Propaganda des VW-Konzerns wird von Müller und Co. ebenso propagiert.
"Das Update sei in Ordnung, Folgeschäden gäbe es keine. Wer das nicht einsehen will, soll klagen."

Zivilprozessual muß jeder Kunde jeden Schaden, den er geltend macht beweisen, weil VW diese Schäden bestreitet.
Nach stattgehabtem Update muß genau dieses Update für aufgetretene Schäden - allein oder zumindest weitestgehend - ursächlich sein.
Kulanterweise (d.h. ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) werden dem einen oder anderen Kunden nach dem Update kaputte AGR, kaputte INJ und vor der Zeit überfüllte DPF getauscht.
VW meint, dadurch in der PR zu den "Guten" zu gehören, weil VW etwas für Kunden tut - ohne Rechtspflicht.
Schließlich sind das Verschleißteile, die sowieso defekt werden. Was sind wir lieb und nett.
Von VW geplante Obsoleszenz und deren zeitliche Verkürzung durch das Update wurde nur ganz am Anfang auf's rechtliche Tablett gebracht und ist inzwischen überhaupt kein Thema mehr.

Die vorbezeichnete Beweisführung ist für einen Kunden alleine wirtschaftlich kaum zu stemmen.
Das war VW vorher bekannt, das hatte VW eingeplant.
Der einzelne Kunde kann vom Verkäufer/Händler und VW wirtschaftlich totprozessiert werden.
VW verhindert durch sog. Kulanz in Einzelfällen, daß streitbaren Kunden mit entsprechend wirtschaftlichem Hintergrund doch der - allgemeingültige - Beweis gelingen könnte, daß das VW-Update ursächlich für Schäden ist.

Als "Rat der Götter" der Nachkriegszeit handelnd, wurden die von VW in die Politik "eingeschleusten Schläfer" des VW-Konzerns aktiviert.
Diese wehrten eine bereits ausformulierte Verabschiedung der gesetzlichen Einführung einer Sammelklage aller Kunden gegen VW (oder andere Täter) ab, mit der wirtschaftliche Parität im Kampf der Parteien (= umfassender Verbraucherschutz) hätte hergestellt werden können.

Automobilclus, die sich als unabhängig darstellten und Parität zugunsten ihrer Mitglieder hätten herstellen können, erwiesen sich als ganz und gar nicht unabhängig von den Konzernen der KFZ-Industrie.

Daß etliche Rechtschutzversicherer Deckungszusagen in der Sache verweigern, gibt nichts zu Lasten der Kunden her, weil es - seit jeher - Versicherer dieser Art gibt, die es als ihre vornehmste Aufgabe ansehen, alle - auch noch so berechtigten - Ansprüche auf Deckungszusage ihrer Versicherungsnehmer abzubügeln.

Macht euch den Spaß und recherchiert via Internet am Beispiel einer ablehnenden RSV, zu wem welche - scheinbar eigenständig auftretende - Rechtschutzversicherung (RSV) hinter den Kulissen tatsächlich gehört.
Die Verweigerer sind Kinder derselben Mutter. Die Mutter bestimmt die Vorgehensweise.

Den Faden wieder aufnehmend: Trotzdem folgten bisher viele Gerichte erster Instanz nicht den o.g. Darstellungen von VW und dessen Jubelpersern. Diese Urteilsbegründungen sind zur Beantwortung der aufgeworfenen Frage, ob Verkäufer/Händler außen vor bleiben, sehr instruktiv und müssen hier im Forum nicht wiederholt bis zum Erbrechen zitiert werden.

Daß daraus keine Grundsatzentscheidungen höherer bis höchstrichterlicher Instanz werden, läßt sich verhindern, indem ein außergerichtlicher Vergleich geschlossen wird, der einem Totalanerkenntnis aller Ansprüche - inkl. Anwalts- und Gerichtskosten - entspricht, die dieser eine Kunde (gegen Verkäufer/Händler und/oder VW) geltend gemacht hat (Erlittene Nachteile des Verkäufers/Händlers gleicht der VW-Konzern intern aus).

Kunde bekommt alles, was er geltend gemacht hat, sein Rechtschutzbedürfnis ist weg.
VW verhindert, daß ein rechtssicherer "Flächenbrand" entsteht, der von allen Kunden angefacht werden kann.
Manchmal wird auf das Totalanerkenntnis noch "was draufgelegt".
Hauptsache, die Angelegenheit geht nicht gerichtlich in maßgebliche Instanzen.

Damit dieses Vorgehen möglichst wenig Nachahmer findet, wird Stillschweigen darüber, bei empfindlicher Strafe, vereinbart. Das ist alles der ganz grob skizzierte "Plan A" des VW-Konzerns.
Bloß verhindern, daß das alle betroffenen Kunden bekommen.

So schlaglichtartig die gewählte Form der Darstellung ist, weil das Thema vor dem umfassenden Hintergrund nicht anders dargestellt werden kann, so deutlich sollte die Dimension geworden sein, mit der der VW-Konzern zu Lasten seiner Kunden agierte und agiert - im Rahmen einer bundesdeutschen Rechtsordnung, verabschiedet von einer bundesdeutschen Politik, die genau das zu Lasten der Verbraucher ermöglicht.

Daher Tenor aus dem VW-Konzern für deutsche Kunden:
Wir sind der VW-Konzern.
Wir dürfen Pflichten verletzen.
Wir dürfen betrügen.
Wir haben die Ermächtigungsgesetze der bundesdeutschen Rechtsordnung dafür (mit gestaltet).
Fliegen wir auf, gleichen wir nach unserem Gusto wirtschaftlich billig aus.
Wir behaupten, das sei rechtlich so in Ordnung.
Sollten Schadensersatzansprüche entstanden sein, sind diese jedenfalls erloschen.
Folgeschäden können gar nicht entstehen.
Hochgeschätzte Kunden, bitte betreibt den Aufwand und beweist das Gegenteil.
Wir haben uns schriftlich entschuldigt.
Damit ist alles Vertrauen hergestellt.
Thema ist für uns beendet.
Kauft gefälligst Karren aus dem VW-Konzern.

Klassische Vorgehensweise von Soziopathen.
Soziopathen sind in Konzernen gesuchte MitarbeiterInnen für Führungspositionen.
BWL ist mit Abstand der Lieblingsstudiengang bei Soziopathen.
Zugegeben, dicht gefolgt von den Rechtswissenschaften.

Vielleicht veräußert Piech seine Anteile am VW-Konzern an "die Chinesen"?
Vordergründig vermeiden Asiaten Gesichtsverluste, wie sie VW - en passant - fertiggebracht hat.
Bliebe abzuwarten, ob sich hernach genügend Anteile in chinesicher Hand vereinen, damit sich die Chinesen gegen den "Rat der Götter" durchsetzen könnten - wenn sie das - für Nicht-Chinesen - überhaupt wollten.

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Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 25. Juli 2017 um 22:30:36 Uhr:


Und zu rechtlichen Aspekten passt auch dieser Artikel über die DUH und ihre Aktivitäten (auch eine Menge Klagen):
http://www.faz.net/.../...hilfe-kaempft-fuer-fahrverbote-15117944.html

Ich sag das schon immer:
Verbrecherbande und Drecksverein diese DHU.

Zitat:

@7746frank schrieb am 26. Juli 2017 um 10:32:37 Uhr:


...
Verbrecherbande und Drecksverein diese DHU.

Oder meintest Du VW?

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 26. Juli 2017 um 10:35:32 Uhr:



Zitat:

@7746frank schrieb am 26. Juli 2017 um 10:32:37 Uhr:


...
Verbrecherbande und Drecksverein diese DHU.
Oder meintest Du VW?

VW hat betrogen und die DHU ist ein Verein, der jeden Händler abmahnt, der bei der Auszeichnung eines Fahrzeugs einen Schreibfehler macht und daraus sich finanziert. Wegelagerer, sonst nix.
Für mich sind die DHU Verbrecher, die so unnötig wie ein Kropf sind.

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Hier in ganzer Pracht, für die, die Angst vor Viren haben (kann man verstehen)

myRight-Sammelklage – es geht los.

Sehr geehrter Herr ,

letzte Woche ist die Anmeldefrist für die myRight-Sammelklage abgelaufen. Vielen Dank für Ihre Anmeldung!

Über 31.000 Betroffene des Dieselskandals haben uns ihr Vertrauen geschenkt. Unsere Kunden haben meist keine Rechtsschutzversicherung. Und der VW-Konzern dachte anscheinend, wer keine Rechtsschutzversicherung hat, der wird sich schon nicht gegen den Dieselbetrug wehren und sein Recht verfallen lassen. Doch VW hat die Rechnung ohne Sie gemacht!

Es macht uns stolz, dass wir alles für Sie geben dürfen. Damit Ihr Recht nicht verfällt!

Mit dieser Email wollen wir Sie über unser Leistungsversprechen, die Klagestrategie und die nächsten Schritte informieren. Bitte lesen Sie diese Email vollständig.

Das Wichtigste vorab: Wir melden uns bei Ihnen, wenn wir weitere Infos oder Unterlagen zu Ihrem Fall benötigen. Bitte schicken Sie uns daher nichts unaufgefordert.

1. Unser Leistungsversprechen.

Wir werden den VW-Konzern auf die Rückzahlung des von Ihnen gezahlten Kaufpreises verklagen. Und zwar vollständig und ohne Abzüge wie etwa einer sogenannten „Nutzungsentschädigung“. Für den Erfolg der Klage werden wir alles geben, versprochen! Und alle Kostenrisiken übernehmen wir.

Sie haben wiederholt in der Presse lesen müssen, dass den Autos des Abgasskandals die Stilllegung droht. Das gilt sogar dann, wenn die Autos umgerüstet wurden. Ein Auto aber, das nicht fahren darf, hat einen Wert von null Euro. Daher ist der von Ihnen gezahlte Kaufpreis zu erstatten. Wenn Sie Ihren Kaufpreis vollständig wieder bekommen, geben Sie „Zug-um-Zug“ Ihr Auto an den VW-Konzern zurück. Dies gilt auch für Audi, Seat und Skoda. Lesen Sie in unseren FAQ weitere Details zur Kaufpreiserstattung.

Als wir mit der Aufarbeitung des Abgasskandals begonnen haben, sind wir von einem Wertverlust bis zu 5.000 EUR pro Auto als Schaden ausgegangen. Dies ist jetzt überholt. Wir meinen, VW schuldet nicht nur bis zu 5.000 EUR, sondern die komplette Erstattung des Kaufpreises. Dies ist für Sie deutlich attraktiver.

2. Unsere Klagestrategie

Im Januar 2017 haben wir die erste Musterklage gegen den VW-Konzern eingereicht. Es folgten weitere Musterklagen in Berlin und München. Wir sind bereit, diese Klagen bis vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen.

Jetzt reichen wir die erste Sammelklage ein. Der wichtigste Vorteil für unsere Kunden: Ihre Ansprüche sind vor der Verjährung gerettet und ein Richter wird in einem fairen Verfahren über das Unrecht von Volkswagen urteilen.

Parallel dazu werden wir weitere Musterklagen einreichen, und zwar in den Städten, in denen die Deutsche Umwelthilfe auf Stilllegung der Abgasskandalautos geklagt hat. Denn hier wird die Gefahr für den Wertverlust Ihrer Autos ganz besonders deutlich.

Auch hierfür suchen wir noch Musterkläger, die

einen AUDI fahren,
ihr Auto persönlich bei Audi in Ingolstadt abgeholt haben und
entweder in Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Mainz, Stuttgart oder Wiesbaden wohnen.

Sie erfüllen diese Anforderungen und möchten sich als Musterkläger engagieren? Dann antworten Sie bitte auf diese Email.


3. Nächste Schritte

Wir prüfen weiter alle uns überreichten Dokumente und Daten.

Sollte etwas fehlen, fordern wir alles in ca. den nächsten vier Wochen an. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir mitunter nicht alles in derselben Email anfordern. Das liegt daran, dass jeder Dokumententyp, wie etwa Kaufverträge, von spezialisierten Teams geprüft wird und jedes Team selber Unterlagen bei Ihnen anfordert.

Wir werden dann dem VW-Konzern eine letzte Möglichkeit zur außergerichtlichen Zahlung einräumen. Bekommen wir keine Zahlung, was VW-Chef Müller bereits mehrfach angekündigt hat, werden wir die Sammelklage voraussichtlich Ende September einreichen.

Soweit wir noch Fragen zu Ihrem Fall haben, melden wir uns bei Ihnen. Sie brauchen selber nicht aktiv zu werden.

Danke, dass wir Ihr Recht durchsetzen dürfen!

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Sven Bode

Vielen Dank dafür! (und entschuldige bitte meine Frage zuvor 😉)

Zitat:

@7746frank schrieb am 26. Juli 2017 um 10:52:22 Uhr:


Wir werden den VW-Konzern auf die Rückzahlung des von Ihnen gezahlten Kaufpreises verklagen. Und zwar vollständig und ohne Abzüge wie etwa einer sogenannten „Nutzungsentschädigung“.

Mich interessiert, wie die rechtlich begründen, dass keine Nutzungsentschädigung fällig wird? Aufgrund des Betrugs? Nach meinem Kenntnisstand gab es bisher leider kein einziges Urteil, das keine Nutzungsentschädigung abgezogen hat - außer in den Fällen, wo der Forderung nach einer Ersatzlieferung stattgegeben wurde, aber das ist eben gesetzlich anders geregelt als eine Rückabwicklung nach Rücktritt vom Kaufvertrag.

Zitat:

Jetzt reichen wir die erste Sammelklage ein.
...
Bekommen wir keine Zahlung, was VW-Chef Müller bereits mehrfach angekündigt hat, werden wir die Sammelklage voraussichtlich Ende September einreichen.

In Deutschland gibt es aber keine Sammelklage. Also was meinen die damit?

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 26. Juli 2017 um 10:55:44 Uhr:


Vielen Dank dafür! (und entschuldige bitte meine Frage zuvor 😉)

Passt schon!!

VW ist in der obersten Ebene ein "Saustall" in dem gehörig aufgeräumt werden muss.

Der EUGH hat in den Nachrichten angedeutet, das erwägt wird evtl. Sammelklagen einzuführen.

https://www.vw-schaden.de/.../...die-brd-im-rahmen-eines-eilverfahrens

Danke, dazu passt das hier (gleiche Kanzlei wird zitiert):
http://www.autozeitung.de/kba-vw-diesel-stilllegung-189667.html

Das Argument stimmt schon, dass durch das Update das Beweismittel (Fahrzeug im Zustand vor dem Update) zerstört und damit eine Beweis- und Prozessführung gegen VW gänzlich erschwert wird. Also das sollte man sich wirklich nicht bieten lassen, und ich gehe auch davon aus, dass wenigstens einige der bisherigen Verweigerer standhaft bleiben und sich weiterhin wehren (ggf. mit einer Klage, so wie ich).

Übrigens: Kontaktiert doch jetzt nochmal Eure Händler und bietet eine außergerichtliche Einigung an - mit dem Hinweis auf die drohenden Stilllegungen und dass diese doch ein klarer Beleg wären, dass der Mangel erheblich ist und Ihr ansonsten auf Schadenersatz klagen würdet (die drohende Enteignung bei Stilllegung - etwas anderes wäre das ja nicht - ist ein erheblicher Schaden). Vielleicht könnt Ihr Euch mit dem Händler ja "gütlich" einigen, wie man so schön sagt.

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 26. Juli 2017 um 11:01:53 Uhr:


[...] In Deutschland gibt es aber keine Sammelklage. Also was meinen die damit?

myright erklärt das so:

Sammelklagen gibt es doch gar nicht, oder?

Doch, mit myRight schon. Denn umgangssprachlich wird mit einer Sammelklage die Bündelung von Ansprüchen bezeichnet, die gemeinsam in einer einzigen Klage vorgebracht werden. Die Bündelung gleichgerichteter Ansprüche gegen den selben Beklagten sieht Paragraph 260 der Zivilprozessordnung ausdrücklich vor, da mit einem Gerichtsverfahren eine Vielzahl weiterer Verfahren vermieden wird. Aufgrund der Treuhandabtretung ist es myRight möglich, die gleichgerichteten Ansprüche der betroffenen Autokäufer zu bündeln (etwa nach Modell, Baujahr etc.) und in einer oder mehreren Sammelklagen zu verbinden. In Kartellverfahren sind Sammelklagen übrigens seit langer Zeit üblich. Große Unternehmen wie die Deutsche Bahn initiieren solche Sammelklagen, zuletzt etwa im Luftfrachtkartell.

Was ist bei Sammelklagen in den USA anders?

In den USA kann ein einzelner oder eine kleinere Gruppe von Betroffenen für eine große Zahl von Leuten "stellvertretend" Klagen - ohne dass jeder Einzelne Betroffene sich in irgendeiner Weise an dem Verfahren beteiligen muss. Das ist in Deutschland anders. Denn hier wird man nur Teil einer Sammelklage, wenn man sich aktiv anschließt, wie etwa bei myRight.

Beste Grüße vom Sven

Nochmals vielen Dank!

Hier ein kleiner Hinweis auf das sog. Abgaszentrum - eine GbR mit Beteiligung der "Big 5", die nun alle unter Kartellverdacht stehen:

http://www.abgaszentrum.de/firmenprofil.html

Dort ist zu lesen:

Zitat:

Firmenprofil

Das Abgaszentrum der Automobilindustrie ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).

Gesellschafter des Abgaszentrums sind:

AUDI Aktiengesellschaft
Bayerische Motorenwerke Aktiengesellschaft
Daimler Aktiengesellschaft
Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft
Volkswagen Aktiengesellschaft

Der Gründungs- und Startzeitpunkt des ADA ist das Jahr 1996.

Zielsetzung

Zweck der Gesellschaft ist die vorwettbewerbliche Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Abgasnachbehandlung von Personenkraftwagen mit Otto- und Dieselmotor.

Damit hat das Kartell wohl angefangen - von wegen vorwettbewerbliche Zusammenarbeit! 😠

Klare Worte des LG Krefeld in einem neuerlichen Urteil:
https://www.motor-talk.de/.../...gen-vw-abgasskandal-t5462881.html?...

"Golf 6 (u.a. 2.0 TDI) - rechtliche Lage Software-Updates" ist hier das Thema. Derzeit gibt es m.E. die Ankündigung von Stilllegungen zunächst für den VW Amarok, wenn nicht umgerüstet wurde. Für Golf- und andere Besitzer kommt das sicherlich auch bald (ca. 18 Monate nach der Freigabe des Updates durch das KBA).

Da passt dann auch folgendes Video zum Thema mit einem Hinweis auf 2 Möglichkeiten, sich per Eilantrag gegen die angekündigte Stilllegung zu wehren:
http://www.focus.de/.../...-muessen-sie-sofort-handeln_id_7402341.html

Ob man für einen solchen Eilantrag einen Anwalt benötigt oder das auch sicher und korrekt in Eigenregie machen darf, weiß ich nicht. Nur so viel: Vor Landgerichten und höheren Instanzen besteht m.E. Anwaltspflicht. Und das Landgericht ist ab einem Streitwert (oder Gegenstandswert?) von 5.000€ zuständig. Wie hoch dieser bei einem Eilantrag in dieser Sache ist, weiß ich auch nicht, aber das kann ja jeder Interessierte einmal für sich näher eruieren.

Da inzwischen ein Eilantrag eines Amarok-Besitzers gegen die Übermittlung seiner Daten vom KBA an die für ihn zuständige lokale Zulassungsstelle beim VG Freiburg eingegangen ist, dürfte mit einer baldigen Publizierung der Entscheidung zu rechnen sein:

http://vgfreiburg.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/Pressemitteilungen

http://www.vd-bw-neu.de/.../hitlist.jsf?...*

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