Golf 6 1,6 TDI Software-Update (Abgasskandal)
Hallo Leidenskollegen,
Bitte hier nur Erfahrungen/ Aussagen zum 1,6er TDI bezüglich des Abgas-Updates!
Beste Antwort im Thema
Ironie an:
Hey, bin schon 5 km seit dem Update gefahren. Injektoren halten noch, AGR ist nicht verrußt, DPF ist auch noch nicht voll. Von daher alles cool.
Auto hat gefühlt mehr PS. Danke VW. Weiter so!
Ironie aus.
2496 Antworten
Ist doch klar das sie jetzt so kommen, solange nicht "Alle" EA189 umgerüstet sind, kann man auch kein Fahrverbote aushängen.....
(Wenn sie überhaupt kommen)
Oder einfach hier mal lesen:
http://m.spiegel.de/.../...-sich-vw-diesel-stillzulegen-a-1174820.html
heute 27.10 haben wir neuen Tüv und ASU für 1.6CR Diesel gemacht. Bestanden !!!
prüfer hat zwar Ausgelesen und absprache Telefonisch gehalten mit irgendjemanden anschließend, jedoch problemlos plakette aufgeklebt.
Wir haben KEIN Abgas-update drauf !
Immer noch das letzte update 9971 drauf.
Erst ab 9972 ist das Abgas SW. Es gab mehrere und aktuell ist das 9983 (seit kurzem raus) durch welches viele vorherige sw- probleme behebt.
Diejenigen die schon vor langer zeit sich das update drauf spielen liessen, würde ich raten auf den aktuell SW aktuellen stand upzudaten, selbst wenn ihr selber zahlen müsstet. ( jenachdem ca 30 Euro)
Gibt es wenn eine Vorankündigung ab wann es keinen TÜV mehr gibt oder wird das über Nacht entschieden?
Ich, muss im Januar zum TÜV und bin mir unsicher ob ich jetzt schon fahren sollte oder bis Januar warte.
Was würdet ihr machen?
Da wird es für jedes modell einen stichtag geben. Nur ist mit sicherheit nicht gewollt dass die jeder kennt. Wenn du eh im januar musst würde ich jetzt gehen.
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Ja diese Überlegung habe ich jetzt. Vielleicht noch die paar Tage bis November warten und dann nächste Woche hin zum TÜV. Nach der 18 Monatsregel hätte es mit Januar ja locker gepasst.
Zitat:
@fahndung schrieb am 27. Oktober 2017 um 15:54:46 Uhr:
heute 27.10 haben wir neuen Tüv und ASU für 1.6CR Diesel gemacht. Bestanden !!!prüfer hat zwar Ausgelesen und absprache Telefonisch gehalten mit irgendjemanden anschließend, jedoch problemlos plakette aufgeklebt.
Wir haben KEIN Abgas-update drauf !Immer noch das letzte update 9971 drauf.
Erst ab 9972 ist das Abgas SW. Es gab mehrere und aktuell ist das 9983 (seit kurzem raus) durch welches viele vorherige sw- probleme behebt.
Diejenigen die schon vor langer zeit sich das update drauf spielen liessen, würde ich raten auf den aktuell SW aktuellen stand upzudaten, selbst wenn ihr selber zahlen müsstet. ( jenachdem ca 30 Euro)
Wenn Du zum erneuten Update rätst, hast Du sicher auch Informationen darüber welche Probleme durch diesen Softwarestand behoben werden bzw. was der Unterschied ist? Ich hatte im Sommer das Update aufspielen lassen, da war 9982 aktuell. Gilt 9983 für alle 1.6er im G6, oder nur z.B. für den Handschalter, DSG, Start-Stopp ?
https://www.myright.de/abgasskandal/infos/was-kostet-myright/
sammelklage. mit oder ohne Rechtschutz möglich
Zitat:
@witiho schrieb am 6. November 2017 um 20:44:54 Uhr:
sammelklage.
Gibt es nach wie vor in Deutschland nicht.
War heute mit nem anderen Auto beim Tüv. Der Prüfer der KÜS (Hessen) sagte, dass Sie auf Update prüfen und je nach Vorgabe im System (18-monatige Frist) wird der Tüv bei fehlendem Update verweigert.
Muss ich den Golf wohl doch mal wider Willen zum Update bringen *grrrrrr*
Zitat:
@faceman22 schrieb am 9. November 2017 um 22:57:16 Uhr:
Muss ich den Golf wohl doch mal wider Willen zum Update bringen *grrrrrr*
Zieh die HU doch vor oder ist die Frist für deinen Golf schon abgelaufen?
Übrigens läuft die Frist nicht ab Freigabe des Updates sondern ab dem Zeitpunkt, an dem erstmals zum Update aufgefordert wurde.
Werde mir heute ein Termin klarmachen für das Update,leider ungern weil das Auto läuft rund.Und große Probleme waren die letzte Zeit nicht zu lesen hier
Zitat:
@Collossus schrieb am 10. November 2017 um 04:54:38 Uhr:
Übrigens läuft die Frist nicht ab Freigabe des Updates sondern ab dem Zeitpunkt, an dem erstmals zum Update aufgefordert wurde.
Kannst Du das genauer erläutern?
Gab es denn Aufforderungen zum Update, obwohl es noch keine Freigabe gab?
Ich kenne nur z.B.
- Erstes Schreiben März 2016 mit dem prinzipiellen Hinweis, das man betroffen sei, aber erstmal in Ruhe "Lösungen" erarbeitet werden müssen
- Zweites Schreiben - Dezember 2016 - Aufforderung zum nun vorliegenden Update
Wie sieht eine "Aufforderung ohne Freigabe" aus?
...und wann läuft die Frist z.B. in o.g. Fall ab?