Getriebefehler ab Werk - Wandlung möglich?
Hey Leute! Brauche dringend eure Hilfe!!
Hab meinen nagelneuen Golf GTD jetz fast seit 2 Wochen. Hatte bereits in der Autostadt eine Fehlermeldung über einen Getriebefehler angezeigt bekommen. Wurde von einem Mitarbeiter der das prüfte damit abgespeist, dass dies an der geringen Batteriespannung bei der Auslieferung liegen könnte und da die Elektronik öfters mal verrückt spielt und Fehlermeldungen bringt.
Ich bekam aber den Hinweis, dass wenn der Fehler ein weiteres Mal auftrifft, ich zum Autohaus in die Werkstatt soll. War dann auch dort gewesen, da auf dem Heimweg von WOB der Fehler kurzzeitig ein zweites Mal auftrat. Hier konnte man mir aber nicht direkt weiterhelfen. Musste dann einen Termin ausmachen, da mein Fahrzeug komplett ausgelesen werden sollte.
Das war dann gestern endlich soweit. Ergebnis des Auslesens war, dass die gewonnenen Daten an einen Sachbearbeiter von Volkswagen direkt geschickt wurden und dieser aufgrund dieser Daten angab, dass das komplette Getriebe (DSG) ausgetauscht werden soll/muss.
Die Fakten also: Ich erhielt ein neues Fahrzeug mit einem Mangel ab Werk!! Ein Getriebeschaden!
Die Frage: Habe ich das Recht auf die Wandlung meines Fahrzeugs in einen Neuwagen??
Wäre echt dringend und wichtig. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen! Danke schon mal!
lgSpugi
Beste Antwort im Thema
naja wenn wir vom TE nichts mehr hören, dann wird es wohl total unerwartet kein neues Auto gegeben haben... 😉
187 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von funky-bln
Das ist von mir mal Grob geschätzt da bei der Bestellung ca 2000€ Aufpreis das DSG kostet.Man sollte schon vertrauen in seiner Werkstatt haben, wenn du deine Werkstatt kein Getriebe tausch zumutest würde ich mal ganz ernsthaft drüber mal nachdenken noch Kunde bei diesen AH zu seien.
Das AH sind die diejenigen die VW nach außen hin vertreten, sie sind diejenigen die dafür sorgen das der Kunde zufrieden ist und wieder die Marke VW kauft. Die Jungs im Werk haben damit rein gar nix zu tun.
Wobei man schon noch die Kosten für das Getriebe an sich dazu rechnen muss, aber dann kommst du immer noch nicht mit 3TEuro hin. Ich habe auch keine Ahnung was ein Ersatz DSG kostet, schätze ca. 6TEuro.
Nur aufpassen, wenn das AH/Verkäufer der Wandlung/Rückabwicklung zustimmt und das Werk nicht dann bleibst das AH auf den Kosten sitzen.
Insofern ich das auf Seite 3 oder 4 richtig verstanden habe, hat das Autohaus zwar einer Rückabwicklung zugestimmt, aber VW selber hat dem selber noch kein OK gegeben. Auf diese Antwort wartet der TE ja noch und diese soll im Laufe der nächsten Woche kommen. Bis dahin müssen wir uns wohl alle gedulden wie die ganze Sache ausgeht.
Zitat:
Original geschrieben von funky-bln
Er hätte vor Ort bei nicht Annahme auf Ersatzlieferung bestehen können mit den besten Chancen. Kein Mensch ist verpflichtet eine defekte Ware anzunehmen und danach zu versuchen eine Art Wandlung durchzuführen. Bzw wenn er in WOB repariert wird ist er ja nicht mehr Fabrikneu.Zitat:
Original geschrieben von Don_Blech
Mal angenommen, der TE hätte das Auto in der Autostadt nicht mitgenommen. Was wäre dann passiert?Er hat somit schon etwas falsch gemacht, es gibt genug Beispiel dazu schon hier im Thread. Niemand nimmt eine Ware mit nach Hause wo er weiß das Sie defekt ist man klärt sowas gleich vor Ort, Entweder Rücktritt vom Kauf, Ersatzlieferung, Nachlass oder Reparatur.
Ich hole auch meine VW aus WOB ab und lasse auch Protokoll machen weil dies ein Nachweis ist das der Fehler schon bei der Abholung da war.
Bsp.
Sein AH könnte ihm auch unterstellen der Fehler ist erst auf der Heimfahrt passiert und er hat nicht den VW Service informiert als der Fehler gekommen ist.
Nachweis kann er es nicht da er kein Protokoll hat als Beweis von der Abholung.
Das könnte sein AH tun. Es wäre aber unerheblich. Die Gewährleistung geht länger als ein paar Tage.
Zitat:
Original geschrieben von Spugi-89
Hey Leute! Brauche dringend eure Hilfe!!Hatte bereits in der Autostadt eine Fehlermeldung über einen Getriebefehler angezeigt bekommen.
Schön blöd den Wagen dann so mitzunehmen...
Zitat:
Original geschrieben von Spugi-89
Wurde von einem Mitarbeiter der das prüfte….abgespeist...
…und sich dann auch noch Unsinn erzählen lassen, hinterher aber den mit allen Wassern gewaschenen Rechtsexperten abgeben 😛
Zitat:
Original geschrieben von Spugi-89
Denkt mal drüber nach, was ihr selbst machen würdet, wenn ihr knappe 40t Euro in euer Traumauto investiert und dann so etwas bei euch auftreten würde! Da würdet ihr klar alle euch damit zufrieden geben, wenn man euch ein Austauschgetriebe aufschwatzen will - also nicht mal ein neues!!
Kein Problem solange danach alles läuft. Da laut diverser Nörgelköppe auch die neuen alle nix taugen ist es ja eh egal ob neu oder Austauschteil 🙄
…………….
Zur Ausgangsfrage:
Wandlung ist eigentlich nicht nötig, da das Problem bestimmt lösbar ist.
Dieser Beitrag ist evt. nicht zu 100 Prozent geeignet, um eine sachliche Diskussion zu gewährleisten…da der TE aber auch nicht zimperlich ist…:
Zitat:
Original geschrieben von Spugi-89
Mir wird das hier langsam echt zu niveaulos. Nur weil hier irgendwelche Leute ohne Freunde meinen ihren Senf dazu geben zu müssen, nur weil sie in ihrem Job rein gar nix zu melden haben, da sie bei Mc Doof an der Kasse stehen, und denken so wenigstens 1x in ihrem Leben etwas Anerkennung zu bekommen
…muss er das auch ertragen können 😁
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Alle Achtung hier, nach dem Lesen der letzten 3 Seiten bin ich der Meinung das sich hier 70% aller (Hobby)Anwälte Deutschlands tummeln.
Wir werden ja in ein paar Tagen wissen wie die Geschichte ausgeht. (Wenn Spugi uns halt daran teinehmen lässt)
Aber ich bin mir ja wie schon mal gepostet e schon ziehmlich sicher das er ..................
Lg
@f2711: gefaellt mir
naja wenn wir vom TE nichts mehr hören, dann wird es wohl total unerwartet kein neues Auto gegeben haben... 😉
... seltsam 😉 ...
So, nun will ich meinen Senf auch mal dazu geben...
@interceptor: Du schreibst...Erweist sich die gekaufte Ware als mangelhaft, kann der Käufer gemäß § 439 Absatz 1 BGB Nacherfüllung verlangen.
Das mag so sein, jedoch, wie auch hier schon mehrmals angemerkt, ist ein Auto ein sehr komplexes System.
Die Ware Auto ist ja nicht defekt, sondern das Getriebe. Ebenso die Sache mit der Fehlermeldung. Es ist tatsächlich so, dass bei Unterspannung der Batterie, diverse Fehlermeldungen aufleuchten können.
Nun zurück...da nicht das Auto defekt ist, sondern nur ein Teil davon (DSG) spricht doch nix dagegen, dieses defekte Teil auszutauschen.
Und zum Austausch des Getriebes:
Klar, wenn man ein neues Auto hat, möchte man natürlich auch im Tausch dann ein neues Getriebe und kein Austauschteil.
Wobei ich in so einem Fall immer ein Austauschteil bevorzugen würde.
Bin gespannt, wie die Sache ausgeht.
Ich persönlich denke, er bekommt ein neues Getriebe und gut is. Der Mangel ist ja dann beseitigt.
Haha.
Wenn das Auto nicht defekt ist, bekommt er gar nix. Schließlich hat er ein Auto gekauft, und nicht ein Getriebe.
Zitat:
Original geschrieben von Antares_65
Bin gespannt, wie die Sache ausgeht.
Ich persönlich denke, er bekommt ein neues Getriebe und gut is. Der Mangel ist ja dann beseitigt.
Ob wir es jemals erfahren werden?
Es kam doch nur die Meldung "Getriebeschaden" oder "Getriebefehler" in der MFA angezeigt oder habe ich das falsch verstanden ????
Farzeug fährt doch noch -- vielleicht ist am Ende nur ein Sensor defekt oder es wird ein neuess Getriebesteuergerät benötigt.
Bin auch auf die Lösung gespannt.
Tja wahrscheinlich sind wir ihm ja zu niveaulose McDoof Kassierer ohne Freunde die aber vielleicht auch noch Recht hatten und die Genugtuung will er uns wohl nicht geben 😉
Jetzt ist ja fast eine Woche um und das Werk könnte schon etwas entschieden haben das ihm vielleicht nicht passt .
Zitat:
Original geschrieben von ermsas
Es kam doch nur die Meldung "Getriebeschaden" oder "Getriebefehler" in der MFA angezeigt oder habe ich das falsch verstanden ????
Wenn Du nicht sicher bist, ob Du das richtig verstanden hast, lies doch einfach noch mal die Posts des Threaderstellers.
Zitat:
Original geschrieben von Antares_65
So, nun will ich meinen Senf auch mal dazu geben...@interceptor: Du schreibst...Erweist sich die gekaufte Ware als mangelhaft, kann der Käufer gemäß § 439 Absatz 1 BGB Nacherfüllung verlangen.
Ja stimmt ich hatte aus einem Artikel zitiert.
Habe mich bei einer Aussage von mir auch vertan, nämlich wer der Ansprechpartner beim Wandlungsersuchen ist. Dabei hatte ich nicht unterschieden das sowohl der Händler als auch das Werk Vertragspartner sein können, dementsprechend kann die Wandlung auch gegen den Händler durchgesetzt werden ohne dass das Werk zustimmt bzw. unabhängig ob das Werk zustimmt.
Wenn der TS mit dem Kopf durch Wand will wird er wahrscheinlich den Rechtsweg bestreiten müssen. Alles weitere vielleicht hier auf diesem Kanal.
@spugi-89
"Wassenu" mit deinem DSG ?
"tu uns doch ma updäten"
SteuerKette