Getriebefehler ab Werk - Wandlung möglich?

VW Golf 7 (AU/5G)

Hey Leute! Brauche dringend eure Hilfe!!

Hab meinen nagelneuen Golf GTD jetz fast seit 2 Wochen. Hatte bereits in der Autostadt eine Fehlermeldung über einen Getriebefehler angezeigt bekommen. Wurde von einem Mitarbeiter der das prüfte damit abgespeist, dass dies an der geringen Batteriespannung bei der Auslieferung liegen könnte und da die Elektronik öfters mal verrückt spielt und Fehlermeldungen bringt.

Ich bekam aber den Hinweis, dass wenn der Fehler ein weiteres Mal auftrifft, ich zum Autohaus in die Werkstatt soll. War dann auch dort gewesen, da auf dem Heimweg von WOB der Fehler kurzzeitig ein zweites Mal auftrat. Hier konnte man mir aber nicht direkt weiterhelfen. Musste dann einen Termin ausmachen, da mein Fahrzeug komplett ausgelesen werden sollte.

Das war dann gestern endlich soweit. Ergebnis des Auslesens war, dass die gewonnenen Daten an einen Sachbearbeiter von Volkswagen direkt geschickt wurden und dieser aufgrund dieser Daten angab, dass das komplette Getriebe (DSG) ausgetauscht werden soll/muss.

Die Fakten also: Ich erhielt ein neues Fahrzeug mit einem Mangel ab Werk!! Ein Getriebeschaden!

Die Frage: Habe ich das Recht auf die Wandlung meines Fahrzeugs in einen Neuwagen??

Wäre echt dringend und wichtig. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen! Danke schon mal!

lgSpugi

Beste Antwort im Thema

naja wenn wir vom TE nichts mehr hören, dann wird es wohl total unerwartet kein neues Auto gegeben haben... 😉

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Zitat:

Original geschrieben von funky-bln


Das ist von mir mal Grob geschätzt da bei der Bestellung ca 2000€ Aufpreis das DSG kostet.

Das kann man aber so nicht rechnen, denn:

  1. Wie du schon schreibst, die 2000€ sind der AUFPREIS zu einem manuellen Schaltgetriebe. D.h. den Wert des manuellen Getriebes müsstest du theoretisch noch draufrechnen.
  2. Der Wert der Einzelteile eines Autos ist deutlich höher als der Neupreis des Fahrzeugs. D.h. wenn man ein Neufahrzeug aus (Original-)Ersatzteilen zusammenbaut kommt man deutlich teurer weg.

Es wäre ja mal interessant zu wissen, was der komplette Gebriebetausch nun tatsächlich kosten würde. Ich schätze mal, dass allein das DSG als Ersatzteil über 5000€ liegt. Dazu kommt dann noch der Einbau...

Zitat:

Das AH sind die diejenigen die VW nach außen hin vertreten, sie sind diejenigen die dafür sorgen das der Kunde zufrieden ist und wieder die Marke VW kauft. Die Jungs im Werk haben damit rein gar nix zu tun.

Das sehe ich etwas anders: für mich ist zunächst mal die Marke VW, d.h. die Jungs im Werk, dafür zuständig, dass ich mit meinem Auto zufrieden bin. Das AH kommt im Prinzip erst dann ins Spiel, wenn ich schon unzufrieden bin, sprich wenn Fehler auftreten (abgesehen von planmäßigen Servicearbeiten). Dann kann das AH dafür sorgen, dass die Mängel beseitigt werden und ich wieder zufrieden bin. Das Ganze funktioniert aber nur bis zu einem gewissen Mängelgrad... ein Getriebeschaden bei Auslieferung ist da schon ziemlich hart an der Grenze.

Gruß
Golf-TSI

Zitat:

Original geschrieben von illStyle



Zitat:

Original geschrieben von Halema


Wenn VW eine Neulieferung zustimmt, dann bitte ohne Möglichkeit einer Konfigurationsänderung.
Bei einem Rücktritt vom KV muss überhaupt kein neues Auto bestellt werden, wenn der Kunde das nicht will. Wenn VW sich dumm anstellt, kauf ich halt bei der Konkurrenz das Auto, ganz einfach.

Es hängt jetzt davon ab, was der Käufer nun will. Ein Rücktritt wäre ja möglich, wenn das Getriebe das dritte mal defekt wäre.

Er will aber ein Neufahrzeug haben, welches keine Mängel hat. Es gibt aber nur die Möglichkeit Fahrzeug behalten und reparieren lassen oder Neufahrzeug bekommen. VW muss ihm lt. Vertrag ein neues Fahrzeug herstellen (wurde auch gemacht), aber ein Rücktritt wird wohl in diesem Fall nicht eintreten

Er hat definitiv einen Fehler gemacht. Es war ein Mangel vorhanden und es wurde darauf hingewiesen, dass man das beim Händler regeln kann. Wenn man damit ein Problem hat, hätte man das nicht abnehmen dürfen. Das Fahrzeug gilt erst als abgenommen, wenn das Auto aus der Halle gefahren wurde und nicht, wenn das Fahrzeug zugelassen wurde.

Ich finde das ja interessant, hier wird immer von einem Getriebeschaden gesprochen. Ein Schaden würde sich für mich aber darin äußern, das der TE das Auto gar nicht mehr fahren kann. Es kommen sporadisch Fehler das der Rückwärtsgang nicht mehr funktioniert, da könnte genauso gut nur das Steuergerät kaputt sein oder auch ein Sensor. Den Tausch des Getriebe hat VW wohl nur angeordnet, da die Wohl selber nicht wissen was den/die Fehler auslöst. Ich hätte kein Problem damit wenn meine Werkstadt mir ein neues Getriebe einbaut. Was halt dann immer ist, man achtet im Anfang immer drauf und muss evtl. erst mal ein wenig Vertrauen gewinnen, aber das gibt sich nurmal mit der Zeit auch.

Zitat:

Original geschrieben von Halema


hätte man das nicht abnehmen dürfen. Das Fahrzeug gilt erst als abgenommen, wenn das Auto aus der Halle gefahren wurde und nicht, wenn das Fahrzeug zugelassen wurde.

So ist es, bzw er hätte es sich schriftlich geben lassen müssen den Fehler.

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Hier mal ein kleiner Auszug aus seinem Abholbericht:

Zitat:

Original geschrieben von Spugi-89


Sonst war alles einwandfrei. Also ab ins Auto, Motor an, Fahrprofilauswahl auf Sport ( 😁 ) und nach draußen in die Freiheit!! Die ersten Meter ... einfach der Wahnsinn! Vor allem der Sound der Sport & Sound Pakets! Die absolut richtige Entscheidung das mitbestellt zu haben! Noch die neue Attraktion Ausfahrt mitgenommen und da passierte es!! Ich wollte gerade die Ausfahrt verlassen, hielt kurz am Kreisel, um zu sehen ob jemand kommt - will ja keinen Unfall mit dem neuen Fliter - da kommt eine Fehlermldung! "Achtung! Getriebefehler - kein Rückwärtsgang möglich". F**k!! Was ist jetzt kaputt? Einen von den ganzen Mitarbeitern die da rumwuseln her gewunken, das Problem erklärt und als Antwort bekommen, ich soll nochmal umdrehen und mich auf einen Parkplatz bei der Attraktion Ausfahrt stellen, er holt jemand und kümmert sich darum. Hab ich so gemacht. Total nervös, was da jetzt wohl kaputt ist.

Nach kurzer Zeit kam ein anderer Mitarbeiter, dem ich das aufgetretene Problem noch einmal schilderte. Er konnte damit allerdings nichts anfangen. Er fuhr dann selbst eine Runde um die Ausfahrt und konnte nichts feststellen. Die Fehlermeldung war auch wieder verschwunden nach Neustart der Zündung. Sehr seltsam ... Das einzig positive hierbei war, den fetten Sound des Autos mal von Außen zu hören. Da kommt man sonst ja so selten dazu ^^ Aber zum lachen war mir trotzdem nicht so wirklich. Naja, er meinte dann, dass das an der Batterie liegen könnte, da diese sehr wenig Spannung am Anfang haben und das da die Elektronik öfters mal spinnt. Es sollte sich das Problem also geben. Und falls es doch noch einmal auftreten sollte, solle ich mich an meinen 🙂 wenden. Ja oke, dann mach ich das so. Auto auf den Kurzzeitparkplatz gestellt, Sachen im Ritz gar gepackt, ausgecheckt und im Schnelldurchlauf noch ein paar der Pavillons durchgemacht. Naja, manche mehr, manche weniger interessant.

Da es nun mittlerweile doch schon nach 13:00 Uhr war, mussten wir uns auf den Heimweg machen. Ich im GTD, S&S natürlich immer noch auf Sport, ne SD-Karte mit schön Mukke und das Dynaudio mal getestet. Meine Freundin im Passat. Dann erstmal ab zur Tanke. Mit 50 km Restreichweite komm ich nicht weit. Preis an der Tanke ging eigentlich, also gleich voll gemacht. So dann auf die laaange Heimreise gemacht. Immer schön vorsichtig und meistens nur knapp über 2t Umdrehungen. Ab und zu mal bis 3t hoch ... aber nie mehr. Ist ja schließlich noch die Einfahrphase bis 1000 km. So also meistens zwischen 120 - 140 km/h dahingeglitten. Ein echt entspanntes Fahren. Das Fahrwerk, die Geräuschkulisse, die Sitze, einfach ein perfektes Auto!

Unterwegs allerdings nach etwa 400 km noch einmal die Fehlermeldung von oben bekommen. Diesmal unterm fahren. Zum Glück bei nur etwa 60 km/h. Äußerte sich diesmal in etwa so, als ob das Auto leicht abbremsen würde. Komisch. An den Fahrbahnrand gefahren. Zündung aus, Zündung ein. Weg war die Fehlermeldung. Vorsichtig wieder weitergefahren. Ging wieder alles. Trotzdem irgendwie sehr seltsam.

Die etwa 700 km spulte ich bis auf diese Unterbrechung problemlos ab. Hatte am Ende einen Durchschnittsverbrauch von 5,5 L. Fand ich für eine Durchschnittsgeschwindigkeit von knapp über 100 km/h und ein uneingefahrenes Auto mit 184 PS und DSG sehr angemessen.

Brachte mein altes Auto am 14.10. dann zum Autohaus und nahm schweren Herzens Abschied von diesem. War echt nen klasse Teil! Nie im Stich gelassen! 🙁 Nutzte die Gelegenheit dann gleich, um dort die mittlerweile ja 2x aufgetretene Fehlermeldung bekannt zu geben. Ein Herr aus der Werkstatt wollte dann mit seinem kleinen Diagnosegerät den Fehlerspeicher auslesen, kam allerdings damit nicht in die Fahrzeugsteuerung. Er meinte, dass das Fahrzeug wohl eine zu neue Software hätte. Habe dann einen Termin für kommenden Donnerstag ausgemacht, wo er an das große Diagnosegerät für ein paar Stunden gehängt wird und alles ausgelesen wird. Mal schaun was dabei rauskommt...

Bis auf diese komische Fehlermeldung ein wirklich gelungenes Auto! Bin rundum zufrieden und kann nur jeden vertrösten, der noch darauf warten muss! Ich hoffe der Bericht hilft euch dabei etwas, ist ja auch ein bißchen länger geworden ^^ Bei Fragen, gern her damit. Und mit dem Getriebefehler halte ich euch natürlich auf dem Laufenden!

Quelle:

http://www.motor-talk.de/.../...-ist-da-sammelthread-t4565349.html?...

Demanch ist der Fehler ja erst nach der Übergabe erfolgt, aber spätestens da hätte ich mir das trozdem Bestätigen lassen, das der Fehler da ist.

Zitat:

Original geschrieben von Fidel6801


@steuerkette:
Schön, dass Du das erzählst, aber warum lässt Du den interessantesten Teil weg? Nämlich: gab es danach damit noch irgendwelche Probleme oder war der Wagen dann diesbezüglich in Ordnung?

Sorry, Fehler meinerseits,

Ja, der Wagen war danach zu 100% in Ordnung und läuft heute noch mit knapp 200Tkm auf der Uhr mit der damals getauschten Kupplung. Auch Fehler, die man als Folgefehler der Operation hätte ansehen können, sind nicht aufgetreten.

Nach dem Groß-Umbau konnte man natürlich sehen, das im Motorraum schwer gewerkelt wurde (verkratzte Schrauben-Köpfe, Kratzer an div. Plastiktteilen, Öl-Schmierereien, eingerissene Dämmung), aber nach dem ganzen Kampf, das "Bonanza-Gehüpfe" überhaupt als Fehler seitens VW anerkannt zu bekommen, war mir das dann auch egal.
Aber ein "blödes Gefühl" bleibt schon, wenn ein (damals )38K-EUR, heute locker 50K-EUR Auto nach 5 Monaten schon so großartig auseinandergebaut wird.

Oha, und mein 7er GTI soll zwischen Weihnachten und Neujahr gebaut werden, hoffentlich sind die Jungs und Mädels am Band in WOB da auch alle nüchtern 😉

Gruß,

SteuerKette

Zitat:

Original geschrieben von Preile


Hier mal ein kleiner Auszug aus seinem Abholbericht:

[...]

Demanch ist der Fehler ja erst nach der Übergabe erfolgt, aber spätestens da hätte ich mir das trozdem Bestätigen lassen, das der Fehler da ist.

Wozu, es lässt sich doch jederzeit feststellen, dass der Fehler da ist, und niemand, weder das Autohaus, noch VW, bestreiten das Vorhandensein des Fehlers!

Es geht nur darum, wie der Fehler beseitigt werden kann/soll/darf und da gibt es im Moment erst mal zwei Möglichkeiten.

Mal angenommen, der TE hätte das Auto in der Autostadt nicht mitgenommen. Was wäre dann passiert? Er wäre mit dem Zug wieder nach Hause gefahren, in der Autostadt hätte man das Getriebe getauscht und die Situation wäre die selbe wie jetzt:
Der TE stände vor der Frage: Nehme ich das Auto, oder bestehe ich auf Lieferung eines anderen ...

Also: Lass Dir nicht einreden, Du hättest etwas falsch gemacht.

Zitat:

Original geschrieben von Don_Blech


Mal angenommen, der TE hätte das Auto in der Autostadt nicht mitgenommen. Was wäre dann passiert?

Er hätte vor Ort bei nicht Annahme auf Ersatzlieferung bestehen können mit den besten Chancen. Kein Mensch ist verpflichtet eine defekte Ware anzunehmen und danach zu versuchen eine Art Wandlung durchzuführen. Bzw wenn er in WOB repariert wird ist er ja nicht mehr Fabrikneu.

Er hat somit schon etwas falsch gemacht, es gibt genug Beispiel dazu schon hier im Thread. Niemand nimmt eine Ware mit nach Hause wo er weiß das Sie defekt ist man klärt sowas gleich vor Ort, Entweder Rücktritt vom Kauf, Ersatzlieferung, Nachlass oder Reparatur.

Ich hole auch meine VW aus WOB ab und lasse auch Protokoll machen weil dies ein Nachweis ist das der Fehler schon bei der Abholung da war.

Bsp.

Sein AH könnte ihm auch unterstellen der Fehler ist erst auf der Heimfahrt passiert und er hat nicht den VW Service informiert als der Fehler gekommen ist.

Nachweis kann er es nicht da er kein Protokoll hat als Beweis von der Abholung.

Auch vor Ort muss eine Verhältnismäßigkeit beachtet werden, oder?

Als wenn es hier schon um solche Details geht, dann hätte ich es doch gern mal genauer gewusst.
Ich meine nämlich mal gehört zu haben, dass man die Annahme in WOB gar nicht verweigern kann, schließlich hat man einen Kaufvertrag mit dem Händler und nicht mit VW, also bitte klärt mich auf.

Zum Fall hier:
Man muss das Ganze hier mal mit gesunden Menschenverstand betrachten, da kann man nur noch den Kopf schütteln.

Zitat:

Original geschrieben von rußwolke7


Als wenn es hier schon um solche Details geht, dann hätte ich es doch gern mal genauer gewusst.
Ich meine nämlich mal gehört zu haben, dass man die Annahme in WOB gar nicht verweigern kann, schließlich hat man einen Kaufvertrag mit dem Händler und nicht mit VW, also bitte klärt mich auf.

Zum Fall hier:
Man muss das Ganze hier mal mit gesunden Menschenverstand betrachten, da kann man nur noch den Kopf schütteln.

Wahr gesprochen ...

Wobei man schon direkt über WOB kaufen kann... zB mit Schwerbehindertenrabatt, da ist der Händler nur Vermittler, wenn ich mich nicht irre.

Zitat:

Original geschrieben von rußwolke7


Als wenn es hier schon um solche Details geht, dann hätte ich es doch gern mal genauer gewusst.
Ich meine nämlich mal gehört zu haben, dass man die Annahme in WOB gar nicht verweigern kann, schließlich hat man einen Kaufvertrag mit dem Händler und nicht mit VW, also bitte klärt mich auf.

Zum Fall hier:
Man muss das Ganze hier mal mit gesunden Menschenverstand betrachten, da kann man nur noch den Kopf schütteln.

Das wäre mir neu! Man verweigert die Annahme und ruft sein Verkäufer an und setzt ihn in Kenntnis über die Verweigerung.

Wenn du beim Händler dein Auto abholst kannst die Annahme auch verweigern, wo du dein Auto abholst spielt keine Rolle.

Bei mir steht in den Unterlagen der Abhol Ort drin.

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk


Wobei man schon direkt über WOB kaufen kann... zB mit Schwerbehindertenrabatt, da ist der Händler nur Vermittler, wenn ich mich nicht irre.

Ist zwar OT, aber nur kurz zur Ergänzung: Es gibt eine komplette Abteilung für Direktkunden bei VW, so weit ich weiß, gehören Firmen mit Fahrzeugflotten, Journalisten und noch andere Gruppen dazu. Eventuell auch die Werksangehörigen? Aber egal, ist hier OT.....

Zitat:

Original geschrieben von Don_Blech



Zitat:

Original geschrieben von _interceptor_


Nun geht es doch darum ob das AH dem TE nach der Rückabwicklung ein neues Fzg. liefern kann. Und das entscheidet zunächst der Hersteller in dem er der Rückabwicklung/Ersatzlieferung zustimmt. Das AH ist da erst mal außen vor.
Das ist etwas ungenau:
Ich bin sicher, dass das AH ein neues Fahrzeug liefern kann!
In Frage steht doch erst mal, ob der TE einen Anspruch auf Rückabwicklung durchsetzen kann.
Und: Wieso ist das AH 'erst mal außen vor'?
Gewährleistungsansprüche richten sich immer gegen den Verkäufer!

Edit:
Im Übrigen ist 'Rückabwicklung', was hier immer wieder gebraucht wird, nicht der richtige Terminus. So, wie ich das sehe, hat der TE erst mal einen Anspruch auf Nacherfüllung und kann als solche zunächst grundsätzlich zwischen Mangelbeseitigung und Lieferung einer mangelhaften Sache wählen.
Das hat nichts mit einer Rückabwicklung zu tun.
Wenn er sich nun für die Lieferung einer mangelfreien Sache entscheidet, kann der Verkäufer unter bestimmten Umständen, die hier diskutiert wurden (Kosten, Zumutbarkeit, usw.) diese Art der Nacherfüllung verweigern, so dass lediglich ein Anspruch auf Mangelbeseitigung verbleibt.

Steht alles wunderbar in
http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html

....der TE ist schon bei der Rückabwicklung da er keine Nacherfüllung möchte.

Das der Verkäufer zunächst die Option der Nacherfüllung hat ist schon klar,

das haben wir ja hier auch schon besprochen.

Der Verkäufer in dem Fall das AH ist zwar zunächst die Anlaufstelle, aber das

Werk entscheidet über die z.B. Fahrzeugrücknahme. Vor Kunde bleibt das AH

der Vertragspartner sofern das vertraglich auch so gestaltet war.

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