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Getriebefehler ab Werk - Wandlung möglich?

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 25. Oktober 2013 um 4:52

Hey Leute! Brauche dringend eure Hilfe!!

Hab meinen nagelneuen Golf GTD jetz fast seit 2 Wochen. Hatte bereits in der Autostadt eine Fehlermeldung über einen Getriebefehler angezeigt bekommen. Wurde von einem Mitarbeiter der das prüfte damit abgespeist, dass dies an der geringen Batteriespannung bei der Auslieferung liegen könnte und da die Elektronik öfters mal verrückt spielt und Fehlermeldungen bringt.

Ich bekam aber den Hinweis, dass wenn der Fehler ein weiteres Mal auftrifft, ich zum Autohaus in die Werkstatt soll. War dann auch dort gewesen, da auf dem Heimweg von WOB der Fehler kurzzeitig ein zweites Mal auftrat. Hier konnte man mir aber nicht direkt weiterhelfen. Musste dann einen Termin ausmachen, da mein Fahrzeug komplett ausgelesen werden sollte.

Das war dann gestern endlich soweit. Ergebnis des Auslesens war, dass die gewonnenen Daten an einen Sachbearbeiter von Volkswagen direkt geschickt wurden und dieser aufgrund dieser Daten angab, dass das komplette Getriebe (DSG) ausgetauscht werden soll/muss.

Die Fakten also: Ich erhielt ein neues Fahrzeug mit einem Mangel ab Werk!! Ein Getriebeschaden!

Die Frage: Habe ich das Recht auf die Wandlung meines Fahrzeugs in einen Neuwagen??

Wäre echt dringend und wichtig. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen! Danke schon mal!

lgSpugi

Beste Antwort im Thema
am 7. November 2013 um 18:22

naja wenn wir vom TE nichts mehr hören, dann wird es wohl total unerwartet kein neues Auto gegeben haben... ;)

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Ich denke nicht .Nach dem Gewährleistungsrecht erst nach dem dritten erfolglosen Versuch der Reparatur , der Verkäufer hat das Recht erstmal nachzubessern. Das macht er ja in dem ein neues Getriebe eingebaut wird.

Nein...es darf 3 mal nachgebessert werden erst dann hast du das Recht auf Wandlung!!!!

Der Verkäufer kann innerhalb einer angemessenen Frist nachbessern. Hier ein Link zum Thema:

http://www.automobilkanzlei.de/wandlung-kfz

Generell gilt natürlich immer: Anwalt fragen

am 25. Oktober 2013 um 5:25

Sehe ich genauso! Ist wie bei jedem anderen Schaden auch!

Ich hab was interessantes gefunden und poste mal den ganzen Text:

---------------------------------------------------------------

Voraussetzungen der KFZ Wandlung

Für die erfolgreiche Wandlung beim Autokauf müssen die folgenden Voraussetzungen vorliegen:

Erheblicher Mangel

(Entbehrliche) Fristsetzung

Erklärung der Wandlung / des Rücktritts

Zu den Voraussetzungen im Einzelnen:

Erheblicher Mangel

Um einen Autokaufvertrag zu wandeln muss das Auto zunächst mangelhaft sein. Ein Mangel am Auto liegt insbesondere vor, wenn das Fahrzeug nicht die zwischen Verkäufer und Käufer vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit eine Beschaffenheit nicht ausdrücklich vereinbart ist, liegt ein Mangel vor allem dann vor, wenn sich das Fahrzeug nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet (vgl. auch die Urteile zur Fahrzeug-Wandlung).

Sowohl die Existenz, als auch der Umfang des oder der Mängel kann problematisch sein. In Prozessen zur Wandlung wird gerade über diesen Punkt viel und umfassend gestritten. Oftmals ist die Einholung eines Sachverständigengutachtens unausweichlich.

(Entbehrliche) Fristsetzung

Dem Verkäufer des Autos muss erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung (Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache) gesetzt worden sein. Wann eine Frist angemessen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

In bestimmten Fällen ist eine Fristsetzung entbehrlich. Von besonderer praktischer Bedeutung sind dabei Situationen, in denen die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn der Verkäufer zweimal erfolglos nachgebessert hat. War das Fahrzeug also zweimal zur Mangelbeseitigung in der Werstatt des Verkäufers und ist der Mangel immer noch vorhanden, kann die Wandelung ohne Weiteres erklärt werden.

Weitere Ausnahmefälle zur Fristsetzung ...

Erklärung der Wandlung / des Rücktritts

Die Wandlung bzw. der Rücktritt muss dem Vertragspartner gegenüber erklärt werden. Dabei ist zu beachten, dass der Händler vor Ort, bei dem das Fahrzeug übergeben wurde, nicht unbedingt der Vertragspartner sein muss.

In jedem Fall sollte die Rücktrittserklärung aus Beweisgründen schriftlich erfolgen und der Zugang beim Vertragspartner unter Angabe des Datums dokumentiert sein.

Folgen der Wandlung des KFZ

Soweit die Voraussetzungen der Wandlung erfüllt sind, hat der Autokäufer einen Anspruch auf Rückabwicklung des KfZ-Kaufvertrages. Dieser folgt alleine aus den gesetzlichen Vorgaben. Die Rückabwicklung des Autokaufvertrages steht damit nicht im Ermessen des Verkäufers. Der in der Praxis immer wieder anzutreffende Hinweis der Autohäuser, für eine Rückabwicklung müsse zuerst die "Genehmigung des Herstellers“ eingeholt werden, ist falsch. Der Käufer hat einen eigenständigen Anspruch auf Rückabwicklung.

Die Rückabwicklung beinhaltet vor allem die Rückgabe des Fahrzeugs und die Rückzahlung des Kaufpreises. Daneben sind eine Nutzungsentschädigung und die Kapitalverzinsung zu berücksichtigen. Eventuelle Aufwendungen des Käufers hat der Verkäufer oftmals ebenfalls zu ersetzen. Die einzelnen Positionen sind in der Praxis immer wieder problematisch.

Ich hoffe ich konnte damit helfen.

Ist jedoch recht eindeutig und auch logisch! Jeder würde reagieren wie du. Aber jeder Verkäufer würde eben auch reagieren wie deiner :-).

am 25. Oktober 2013 um 5:26

Hups....Volkswaegele hat den selben link gepostet :-).

Wafr ich wohl zu langsam...:-)

Themenstarteram 25. Oktober 2013 um 5:32

aber das fzg hatte einen mangel ab werk! ich habe also ein defektes auto erhalten. ich habe aber keine knapp 40t euro für ein kaputtes fzg bezahlt! sondern für ein neues fzg ohne mangel. und ein komplett neues dsg stellt eine gravierende wertminderung dar! und ein defektes dsg ist ein erheblicher mangel! oder sehe ich das falsch??

Ja ist ein erheblicher Mangel aber wie schon mehrfach geschrieben der Händler hat das Recht auf nachbessern . Kommt ein neues Getriebe rein und dann ist hoffentlich alles in Ordnung , ist zwar blöd für dich aber kann passieren und Wertminderung für was , dafür das es neuen Ersatz gibt ?Das ist jetzt wirklich etwas lächerlich, da wird auch jeder seriöse Anwalt sagen das erst nachgebessert werden kann.

Warum sollt ein neues DSG eine gravierende Wertminderung sein:confused:...wenn du ein neues bekommst und danach ist alles super passt das doch! Klar ärgert das einen tierisch, würde mich auch nerven aber wenn dann alles passt...so what

Ganz ehrlich, wenn du nen Rechtsschutz hast, dann informier dich dort am besten. Die Wissen exakt was rechtlich möglich ist, und dann hast du ja immer noch die Möglichkeit dich selbst zu entscheiden ob du dich darauf einlassen möchtest.

am 25. Oktober 2013 um 5:44

Genau! Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, informiere dich beim Anwalt!

Ansonsten nochmal: Egal wie "erheblich" der Mangel ist! Jeder Verkäufer hat das Recht auf Nachbesserung, wenn´s dir auch nicht passt :-).

Wo würde man denn da anfangen? Schwierig zu definieren bei einem Auto!

Ein 1:1-Tausch wäre reine Kulanz und macht aus meiner Sicht kein Verkäufer. Geschweigedenn würde das VW nicht mit machen!

Ich würde folgendes machen:

- sofern Rechtschutz besteht, einen Profi anfragen!

- Direkte Kontaktaufnahme mit VW, Fall schildern!

- ...ansonsten den Verkäufer ausbessern lassen!

Mehr bleibt dir nicht! Ich bin auch Kaufmann...hatte solche Fälle schon des Öfteren (mit Smartphones usw...) aber die berufen sich alle auf die Reparaturversuche.

An deiner Stelle wäre ich froh, wenn ich so eine eindeutige Aussage vom Werk bekommen würde.

Du könntest ja auch ein ruckelndes, Fehlermeldung produzierendes DSG haben, was als Stand der Technik hingestellt wird.

So bekommst du ein neues Getriebe und gut.

Woher soll der Wertverlust kommen, wen man das Auto verkauft, muss man meines wissens den Getriebetausch nicht angeben!

Es gibt da doch eigentlich keinen wirklichen Spielraum.

Das Gesetz (§§433 ff BGB) ist da recht eindeutig. Der Verkäufer hat ein Recht auf Nachbesserung und wenn er es nicht in zwei Versuchen nachgebessert bekommt, dann kann der Käufer von Kauf zurücktreten (hier Wandlung).

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk

Woher soll der Wertverlust kommen, wen man das Auto verkauft, muss man meines wissens den Getriebetausch nicht angeben!

... und selbst wenn man den Käufer darauf hinweist, mindert das doch den Wert des Gebrauchtwagens nicht - genausowenig wie eine neue Kupplung. Matching numbers ist vielleicht mal ein Argument im Oldtimerbereich.

Grüße

Thomas

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