Getriebefehler ab Werk - Wandlung möglich?

VW Golf 7 (AU/5G)

Hey Leute! Brauche dringend eure Hilfe!!

Hab meinen nagelneuen Golf GTD jetz fast seit 2 Wochen. Hatte bereits in der Autostadt eine Fehlermeldung über einen Getriebefehler angezeigt bekommen. Wurde von einem Mitarbeiter der das prüfte damit abgespeist, dass dies an der geringen Batteriespannung bei der Auslieferung liegen könnte und da die Elektronik öfters mal verrückt spielt und Fehlermeldungen bringt.

Ich bekam aber den Hinweis, dass wenn der Fehler ein weiteres Mal auftrifft, ich zum Autohaus in die Werkstatt soll. War dann auch dort gewesen, da auf dem Heimweg von WOB der Fehler kurzzeitig ein zweites Mal auftrat. Hier konnte man mir aber nicht direkt weiterhelfen. Musste dann einen Termin ausmachen, da mein Fahrzeug komplett ausgelesen werden sollte.

Das war dann gestern endlich soweit. Ergebnis des Auslesens war, dass die gewonnenen Daten an einen Sachbearbeiter von Volkswagen direkt geschickt wurden und dieser aufgrund dieser Daten angab, dass das komplette Getriebe (DSG) ausgetauscht werden soll/muss.

Die Fakten also: Ich erhielt ein neues Fahrzeug mit einem Mangel ab Werk!! Ein Getriebeschaden!

Die Frage: Habe ich das Recht auf die Wandlung meines Fahrzeugs in einen Neuwagen??

Wäre echt dringend und wichtig. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen! Danke schon mal!

lgSpugi

Beste Antwort im Thema

naja wenn wir vom TE nichts mehr hören, dann wird es wohl total unerwartet kein neues Auto gegeben haben... 😉

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Vielleicht war die ganze Geschichte nur ein Fake.

Original geschrieben von Spugi-89

Zitat:

Mir wird das hier langsam echt zu niveaulos. Nur weil hier irgendwelche Leute ohne Freunde meinen ihren Senf dazu geben zu müssen, nur weil sie in ihrem Job rein gar nix zu melden haben, da sie bei Mc Doof an der Kasse stehen, und denken so wenigstens 1x in ihrem Leben etwas Anerkennung zu bekommen.

Werde daher aufgrund von so Leuten wie golf7070 hier nicht mehr mitlesen.

Nachdem er erstmal die McDonalds Mitarbeit hergezogen ist, hat er doch gesagt das er hier nichts mehr schreibt.

War das eigentlich bevor oder nachdem er die VW Mitarbeiter als blöd hingestellt hat? ^^

Das war davor, danach wollte er ja nochmal bekannt geben das er ein neues Auto bekommt. Da hat er die Rechnung wohl ohne den Wirt, ähhh ohne das deutsche Gesetzbuch gemacht. Ansonsten hätte er sich wohl schon gemeldet. Vielleicht ist er aber auch in einem Rechtsstreit mit VW gezogen und die Streiten sich immer noch.🙂

Zitat:

Original geschrieben von Preile


Das war davor, danach wollte er ja nochmal bekannt geben das er ein neues Auto bekommt. Da hat er die Rechnung wohl ohne den Wirt, ähhh ohne das deutsche Gesetzbuch gemacht. Ansonsten hätte er sich wohl schon gemeldet. Vielleicht ist er aber auch in einem Rechtsstreit mit VW gezogen und die Streiten sich immer noch.🙂

Bei dem Auftritt von ihm kann man davon ausgehen. Aber das ist ja sein gutes Recht. Nur das er sich nicht mehr meldet ist schade.

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Ich gebe auch gerne meinen Senf dazu.
Habe im April 2013 einen Golf 7 DSG 1,4i 140 PS bestellt für 30T € und konnte ihn zwei Monate später im Werk abholen.
Paar Wochen später bemerkte ich ein Klappern und Rasseln vom Getriebe, ca 20 kmh auf Kopfsteinpflaster.
Bin gleich zum Autohaus Berlin, die wollten einem natürlich weiß machen, dass sie nichts hören können, usw.
Nach mehrmaligem hinfahren usw. räumten Sie doch ein, das es ein Problem beim 7 Gang DSG ist und somit ein Austausch vom Getriebe keinen Sinn macht, denn es ist nach eigenen Angaben "Stand der Technik".
Bin dann zum Anwalt, was alles die Verkehrs-rechstschutz übernommen hat und wir haben geklagt.
Nach 1 1/2 Jahren später kam beim Landgericht heraus Wandlung Golf, Auto muss zurück genommen werden.
Das war dann im Dezember 2013.
Ich kann nur Raten geht gleich zum Anwalt, oder kauft solch ein Getriebe gar nicht erst!
Bei Fragen kann ich gerne weitere Auskünfte geben.

Zitat:

@audifahrer2012 schrieb am 13. Januar 2015 um 15:58:24 Uhr:


Ich gebe auch gerne meinen Senf dazu.
Habe im April 2013 einen Golf 7 DSG 1,4i 140 PS bestellt für 30T € und konnte ihn zwei Monate später im Werk abholen.
Paar Wochen später bemerkte ich ein Klappern und Rasseln vom Getriebe, ca 20 kmh auf Kopfsteinpflaster.
Bin gleich zum Autohaus Berlin, die wollten einem natürlich weiß machen, dass sie nichts hören können, usw.
Nach mehrmaligem hinfahren usw. räumten Sie doch ein, das es ein Problem beim 7 Gang DSG ist und somit ein Austausch vom Getriebe keinen Sinn macht, denn es ist nach eigenen Angaben "Stand der Technik".
Bin dann zum Anwalt, was alles die Verkehrs-rechstschutz übernommen hat und wir haben geklagt.
Nach 1 1/2 Jahren später kam beim Landgericht heraus Wandlung Golf, Auto muss zurück genommen werden.
Das war dann im Dezember 2013.
Ich kann nur Raten geht gleich zum Anwalt, oder kauft solch ein Getriebe gar nicht erst!
Bei Fragen kann ich gerne weitere Auskünfte geben.

Danke für den Bericht!

Heißt das, du konntest das Auto 1,5 Jahre lang fahren und die müssen dir jetzt ein neues hinstellen? Oder wird dir der Restwert ausgezahlt? Wie läuft das?

PS: Meintest du nicht Dezember 2014 (April 2013 + 1 1/2 Jahre)?

Zitat:

@audifahrer2012 schrieb am 13. Januar 2015 um 15:58:24 Uhr:


Ich gebe auch gerne meinen Senf dazu.
Habe im April 2013 einen Golf 7 DSG 1,4i 140 PS bestellt für 30T € und konnte ihn zwei Monate später im Werk abholen.
Paar Wochen später bemerkte ich ein Klappern und Rasseln vom Getriebe, ca 20 kmh auf Kopfsteinpflaster.
Bin gleich zum Autohaus Berlin, die wollten einem natürlich weiß machen, dass sie nichts hören können, usw.
Nach mehrmaligem hinfahren usw. räumten Sie doch ein, das es ein Problem beim 7 Gang DSG ist und somit ein Austausch vom Getriebe keinen Sinn macht, denn es ist nach eigenen Angaben "Stand der Technik".
Bin dann zum Anwalt, was alles die Verkehrs-rechstschutz übernommen hat und wir haben geklagt.
Nach 1 1/2 Jahren später kam beim Landgericht heraus Wandlung Golf, Auto muss zurück genommen werden.
Das war dann im Dezember 2013.
Ich kann nur Raten geht gleich zum Anwalt, oder kauft solch ein Getriebe gar nicht erst!
Bei Fragen kann ich gerne weitere Auskünfte geben.

Das ist ja gut und schön, aber hier ging es um nen ganz anderen Fall. Das 6 Gang DSG um das es hier ging, war deffekt und sollte gegen ein neues ausgetauscht werden. Da geht es nicht um ein klingeln oder anderen Kompfortmangel.

@Preile,

das ist mir aufgefallen.
Die Überschrift lautet aber auch "Getriebefehler ab Werk, Wandlung möglich?"
Das passt also auch zu meinem Fall, aber allen kann man es nicht Recht machen in einem Forum.

@donicc,

stimmt Dezember 2014!
Ja, 1,5 Jahre gefahren und alles wird in solch einem Fall zurück gezahlt.
Außer einer Abnutzungsgebühr um die 1000€ je nachdem, wieviel km man gefahren ist. Da gibt's irgendeine Berechnungsgrundlage für.

Für Pkw mit Benzinmotor gilt die 0,67%-Regel:
0,67% vom Neupreis mal gefahrene 1000 km. Beim Diesel liegt der Wert etwas niedriger, da man in der Rechtsprechung dem Dieselmotor eine höhere Lebensdauerlaufleistung zubemisst.

Könnte man vielleicht jetzt nach einiger Zeit vom TE erfahren, wie das ganze ausging? Laut seinen Beiträgen gab es im Feb. 2014 einen neuen GTD. Wie kam es jetzt dazu? VW hat das Auto tatsächlich zurückgenommen? Freiwillige Kulanz oder rechtlich durchgesetzt? Würde mich schon sehr interessieren! 😉

(PS: PN an den TE ist raus, aktiv ist er ja noch hier.)

Zitat:

@audifahrer2012 schrieb am 13. Januar 2015 um 20:44:52 Uhr:


@donicc,

stimmt Dezember 2014!
Ja, 1,5 Jahre gefahren und alles wird in solch einem Fall zurück gezahlt.
Außer einer Abnutzungsgebühr um die 1000€ je nachdem, wieviel km man gefahren ist. Da gibt's irgendeine Berechnungsgrundlage für.

Na dann war das (sen Stress mal außen vor gelassen) ja eine richtig gute Sache mit dem kaputten Getriebe.🙂😁

Auf Wunsch Einzelner melde ich mich zu dem Thema doch noch einmal zu Wort. Ja was ist bei meiner Geschichte am Ende raus gekommen??

Um das Ende gleich vorweg zu nehmen. Es gab eine Wandlung des Golfs. Nach diversen Gesprächen mit dem Service-Leiter und dem Verkaufs-Leiter und etwas "Überzeugungsarbeit", wurde der defekte Golf zurück genommen und ein neuer GTD in exakt der gleichen Ausstattung bestellt. Dieser wurde diesmal zum Autohaus geliefert. Das Werk hatte ich ja schon bei der Abholung des ersten GTD besichtigt. Die Überführung wurde vom Autohaus übernommen. Für die knapp 3 Monate, die der neue Golf bis zur Auslieferung gebraucht hatte, habe ich einen nagelneuen Up auf Kosten des Autohauses bekommen. Zwar nicht ganz die gleiche Fahrzeugklasse, aber Mittel zum Zweck um auf die Arbeit zu kommen.

Nun fahre ich seit etwa einem Jahr ohne Probleme mit meinem neuen GTD durch die Gegend und habe bei 15.000km noch keine Getriebeptobleme.

Es lohnt sich auf seinem Recht zu bestehen und sich nicht alles gefallen zu lassen!

In diesem Sinne... LG Spugi

Zitat:

@LuckySL schrieb am 13. Januar 2015 um 20:56:46 Uhr:


Für Pkw mit Benzinmotor gilt die 0,67%-Regel:
0,67% vom Neupreis mal gefahrene 1000 km. Beim Diesel liegt der Wert etwas niedriger, da man in der Rechtsprechung dem Dieselmotor eine höhere Lebensdauerlaufleistung zubemisst.

Das ist so nicht (mehr) zwingend richtig:

http://www.autobild.de/.../...l-zu-umwandlung-bei-maengeln-816605.html

Soweit eine nette Geschichte ... wenn das Ende so stimmt, dann verwechselt der Threadersteller hier allerdings Wohlwollen und Kulanz mit 'Recht' ...

Nur mal so am Rande: Die Gewährleistung hat exakt die Funktion, daß man ein Anrecht hat, Mängel beseitigen zu lassen, die schon beim Kauf 'im Keim veranlagt sind' ... und für all diejenigen, die mit den Gesetzestexten kommen: Richtig, der Käufer hat dann theoretisch die Wahl ... aber: Es ist statthaft und auch üblich, in den AGB dem Verkäufer das Recht zur Nachbesserung einzuräumen ... und ich kenne nicht einen Händler, der das nicht in den AGB stehen hat! Somit darf der Verkäufer natürlich zunächst den Wagen reparieren ... erst wenn dies fehlschlägt bzw. nicht so möglich ist, daß dem Käufer keine Nachteile entstehen, kann der Käufer vom Kauf den Rücktritt erklären ... eine 'Wandlung' gibt es seit vielen Jahren nicht mehr ...

Und um noch ein letztes Internetmärchen zu korrigieren: Es gibt keine Regel, wie oft der Händler nachbessern darf, bevor der Käufer vom Kauf zurücktreten kann ... das hängt immer von der Schwere des Mangels ab. Wenn zum Beispiel der Aschenbecher im Auto kaputt ist, wird kein Richter der Welt zustimmen, den Kauf rückgängig zu machen, auch nicht beim dritten kaputten Aschenbecher ... sollte hingegen schon einmal ein Austauschmotor verbaut worden sein, so muss der Kunde es nicht hinnehmen, daß ein dritter Motor verbaut wird ... sprich, hier reicht es, wenn der VK einen Versuch hatte und es nicht geklappt hat ...

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