Getriebefehler ab Werk - Wandlung möglich?
Hey Leute! Brauche dringend eure Hilfe!!
Hab meinen nagelneuen Golf GTD jetz fast seit 2 Wochen. Hatte bereits in der Autostadt eine Fehlermeldung über einen Getriebefehler angezeigt bekommen. Wurde von einem Mitarbeiter der das prüfte damit abgespeist, dass dies an der geringen Batteriespannung bei der Auslieferung liegen könnte und da die Elektronik öfters mal verrückt spielt und Fehlermeldungen bringt.
Ich bekam aber den Hinweis, dass wenn der Fehler ein weiteres Mal auftrifft, ich zum Autohaus in die Werkstatt soll. War dann auch dort gewesen, da auf dem Heimweg von WOB der Fehler kurzzeitig ein zweites Mal auftrat. Hier konnte man mir aber nicht direkt weiterhelfen. Musste dann einen Termin ausmachen, da mein Fahrzeug komplett ausgelesen werden sollte.
Das war dann gestern endlich soweit. Ergebnis des Auslesens war, dass die gewonnenen Daten an einen Sachbearbeiter von Volkswagen direkt geschickt wurden und dieser aufgrund dieser Daten angab, dass das komplette Getriebe (DSG) ausgetauscht werden soll/muss.
Die Fakten also: Ich erhielt ein neues Fahrzeug mit einem Mangel ab Werk!! Ein Getriebeschaden!
Die Frage: Habe ich das Recht auf die Wandlung meines Fahrzeugs in einen Neuwagen??
Wäre echt dringend und wichtig. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen! Danke schon mal!
lgSpugi
Beste Antwort im Thema
naja wenn wir vom TE nichts mehr hören, dann wird es wohl total unerwartet kein neues Auto gegeben haben... 😉
187 Antworten
Ich hab drei neue Getriebe bekommen, zweimal fehlerhaft..... Zum dritten kann ich nichts sagen, da das Auto gewandelt wurde
Zitat:
Original geschrieben von C 37 RS
Du stellst einfach eine Behauptung auf, ohne jegliche Begründung.
Und du etwa nicht?
Zitat:
Wenn es so wäre wie du sagst, dann könnte jeder Hersteller was defektes verkaufen.
Und genau so ist es. Denn erstens: Defekte in Neuteilen kommen immer mal vor; das kann in letzter Konsequenz niemand völlig vermeiden. Und zweitens steht es tatsächlich jedem Hersteller grundsätzlich erst mal frei, absichtlich und wissentlich Schrott zu verkaufen. Und es ist längst nicht in jedem Einzelfall mit vernünftigem Aufwand ermittelbar, welcher dieser beiden Sachverhalte vorliegt.
Und weil der Gesetzgeber das kapiert hat, gibt es die gesetzliche Gewährleistung, um in diesem Graubereich für klare Verhältnisse zu sorgen. Sie macht Variante zwei für die Hersteller unrentabel, weil nach drei Nachbesserungen eben doch die Rückabwicklung folgt; sie also nichts verdienen können, wenn sie nur Schrott liefern. Und sie löst den Interessenkonflikt zwischen dem Hersteller und dem Privat-Kunden bei Variante eins in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle, ohne dass für jeden quersitzenden Furz gleich die Gerichte bemüht werden müssen.
Das Prinzip "Nachbesserung vor Rückabwicklung" ist in Kombination mit der Befristung und insbesondere der Beweislastumkehr nach 6 Monaten ein vernünftiger Kompromiss, den der Gesetzgeber mit Bedacht gewählt hat. Wenn wegen jeder Lappalie gleich das ganze Auto zurückgegeben werden dürfte, müsste der Hersteller unvernünftig hohe Regress-Kosten in die Kalkulation aufnehmen, die letztlich jeder einzelne Auto-Käufer berappen müsste. Wenn umgekehrt die Endkunden regelmäßig am Ende ohne funktionierendes Fahrzeug im Regen stehen gelassen würden, wäre auch niemandem damit gedient. Daher sieht das Gesetz vor, dass vor der Rückabwicklung der Hersteller die Chance erhält, nachzubessern. Im Gegenzug verlangt vom Kunden bei früh auftretenden Defekten niemand den Nachweis, dass das wirklich ein Produktionsfehler war (und nicht etwa falsche Nutzung). Und wenn die Nachbesserung nicht gelingt, wird eben doch zurückabgewickelt.
es kann keine falsche benutzung gewesem sei , da von amfang an vorhanden. und ich habe vorhin mit einem tüv sachverständigen geredet. eine lappalie ist ein kompletter dsg wechsel bei weitem nicht!
hab auch schon mit zwei rechtsanwälten gesprochem, die beide leider etwas unterschiedliche meinungen zur thematik haben ...
lgS
da kann man dir nur viel Glück wünschen.
Wenn man bedenkt dass VW selbst kaum ein fehlerfreies DSG einbaut, dann möchte ich nicht wissen wie das Schaltverhalten nach dem Einbau in einer Wald und Wiesen Werkstätte ist. 😕
Hoffe das beste für dich, befürchte aber nichts gutes.
Gruss
Robert
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Zitat:
Original geschrieben von Spugi-89
es kann keine falsche benutzung gewesem sei , da von amfang an vorhanden.
Und wie ich gerade erst erklärt hatte, ist das völlig egal. Zu deinen Gunsten nimmt das Gesetz an, dass jeder Fehler, der innerhalb der ersten 6 Monate ohne klare "Feindeinwirkung" (also z.B. einen Unfall) auftritt, schon von Anfang vorhanden (juristisch: "angelegt"😉, war, ohne dass du das erst eigens beweisen musst.
Zitat:
und ich habe vorhin mit einem tüv sachverständigen geredet. eine lappalie ist ein kompletter dsg wechsel bei weitem nicht!
Das hat auch keiner behauptet. Wenn man dem aber gesetzlich keinen Riegel vorschieben würde, würden Leute erfahrungsgemäß versuchen, schon wegen jeder echten Lappalie (Kratzerchen im Lack, ein Fädchen schaut aus dem Sitz hervor, irgendein Lämpchen im Innenraum leuchtet eine Winzigkeit dunkler als seine Nachbarn, ...) gleich den ganzen Wagen zu wandeln. Und das ist weder den Herstellern, noch den Gerichten, die sich mit sowas rumschlagen dürften, zuzumuten.
Zitat:
hab auch schon mit zwei rechtsanwälten gesprochem, die beide leider etwas unterschiedliche meinungen zur thematik haben ...
Das ist erst mal nicht wirklich verblüffend. Die Faustregel lautet bekanntlich: 5 Juristen, 6 Meinungen. Schließlich ist ja nicht zuletzt deren Lebensunterhalt, anderer Meinung als mindestens ein Fachkollege zu sein, weil der ja gerade die Gegenseite vertritt 😁
Der wichtigste Rat, den ich dir hier geben möchte, ist: entspann dich mal ein bisschen. Mit Hektik und Fußaufstampfen machst du nichts besser. Weder hier, noch in der Verhandlung mit deinem Autohaus.
@spugi-89
Ist doch toll, dass du gleich ein neues Getriebe bekommst. So kannst du sicher sein, dass der Fehler endgültig behoben ist. Hätte ja auch sein können, dass die Werkstadt erst mal monatelang daran rumgebastelt hätte.
Mann, heute gehts aber wieder rund hier.
Aber ich kann euch schon sagen wie die Geschichte ausgeht:
Das Getriebe wird getauscht und gut ist.
VW wird sich das mit dem Recht auf Nachbesserung rausnehmen, und Recht bekommen.
Und auch wenn ein Fahrzeug gewandelt wird, muss der Käufer einen gewissen Betrag bezahlen. Er hat ja den Wagen bis zur unterzeichnung des Wandelvertrages genutzt.
Ich musste bei meiner Wandlung damals für 12.000km ca. 1800Euro Zahlen. Cent/km darf jeder selber rechnen.
Diss sehe ich genau so..,
VW hat jetzt Anspruch auf Nachbesserung.
Hättest du den Wagen dort gleich stehen gelassen und hättest die Übergabe verweigert, hättest du sagen können, das du ein neues Fahrzeug haben möchtest.
Da du dies nicht getan hast, hast du nun leider selbst Pech und muss dich damit abfinden.
Auf der anderen Seite muss man sich auch fragen, wieso man ein Auto abnimmt, wo eine Fehlermeldung auftaucht......
Hätte ich z.b. nie gemacht.....
Da hast du dich echt falsch verhalten......
Zitat:
Original geschrieben von jonson123
da kann man dir nur viel Glück wünschen.
Wenn man bedenkt dass VW selbst kaum ein fehlerfreies DSG einbaut, dann möchte ich nicht wissen wie das Schaltverhalten nach dem Einbau in einer Wald und Wiesen Werkstätte ist. 😕
Mit solchen Aussagen solltest du vorsichtig sein!
Woher hast du dieses Wald und Wiesen Wissen?
Zitat:
Original geschrieben von C 37 RS
Du stellst einfach eine Behauptung auf, ohne jegliche Begründung.Zitat:
Original geschrieben von Timmerings Jan
...
Und ihr liegt beide komplett falsch mit der Annahme, dass es irgendeine rechtliche Bedeutung hätte, ob der tatsächliche Fehler direkt bei Auslieferung schon vorlag, oder erst kurz später aufgetreten ist.Fakt ist doch, das Spugi, egal wie viele Rufzeichen ihr beide da noch drüberstreut, eben kein einfach so "kaupttes fzg" erhalten hat, sondern eines mit einem schlummernden Defekt ohne handfeste Funktionseinschränkungen, der sich allein durch gelegentliche Warnlampen geäußert hat. In so einem Fall ist eine Nachbesserung zweckdienlich und völlig ausreichend, um das Problem aus der Welt zu schaffen.
Direkte Wandlung wäre vielleicht dann eine angemessene Forderung, wenn statt eines fahrtüchtigen Autos eine Waschmaschine geliefert worden wäre. Aber nicht wegen einer sporadischen Warnleuchte beim Getriebe.
Wenn es so wäre wie du sagst, dann könnte jeder Hersteller was defektes verkaufen. Egal ob Fernseher, Waschmaschine oder Auto.
Die Gewährleistung beträgt exakt 2 Jahre nach Kauf. Wenn ein Hersteller nun eine defekte Ware ausliefert, dann beginnen die 2 Jahre Gewährleistung nicht von neuem sobald die Ware repariert wurde, sondern 2 Jahre nach Kauf.
Ich denke daran sieht man ganz klar, dass was du sagst ist bullshit! Sorry aber ist so!
Sag bitte nicht immer 'bullshit'!
Zunächst - Rechtsberatung soll der Jurist durchführen!
Ich würde mir im Wege einer Rechtsberatung (1.meistens kostenlos) die Meinung eines Profis einholen.
Ich bin kein RA habe aber auch eine Meinung nämlich - man müsste abklären lassen ob eine Nachbesserung zumutbar ist. Ich denke da in diesem Fall das Getriebe ersetzt wird, entsteht somit auch kein Schaden. Er hätte natürlich auch die Abnahme verweigern können, deshalb hätte der Hersteller trotzdem ein Nachbesserungsrecht, sofern die Nachbesserung zumutbar ist. Mehr würde ich als Laie auch nicht in die Sache hineininterpretieren.
Zitat:
Original geschrieben von C 37 RS
Kleines Beispiel: Wir haben letztes Jahr eine neue Küche gekauft inkl. einer Einbauwaschmaschine. Die Waschmaschine war ab Anfang an defekt. Der Händler wollte diese auch reparieren lassen und sagte er habe ein Nachbesserungsrecht. Da es mit der Küche noch ein paar andere Mängel gab, sind wir zum Anwalt. Wenn ich eine neue Waschmaschine bezahle, dann möchte ich auch eine neue haben und nicht eine reparierte. Das Ende vom Lied war, dass wir eine neue bekommen haben - aber erst mit Hilfe vom Anwalt.Der Anwalt erklärte noch, es kommt auch auf eine Verhältnismäßigkeit an. Wäre zB. nur ein Knopf von der neuen Waschmaschine defekt, dann würde der ausgetauscht werden und gut ist - dann hätte es keine neue gegeben. Aber in dem Fall war die Wäschetrommel oder sowas defekt und die ist nicht mal eben schnell ausgetauscht, wie zB. ein Knopf.
Hier beim Getriebe sehe ich es genauso. Klar kann man das Getriebe ersetzen, ist aber schon ne grosse Sache und ob der Wagen dann wirklich 1A ist, sei auch nochmal dahingestellt!
Wenn man Dein Beispiel aber richtig analog umsetzt sieht es etwas anders aus.
Du hast eine Küche gekauft und die Waschmaschine als Teil davon davon war defekt. Dieses Teil wurde ausgetauscht (und nicht repariert) und somit ist alles i.O.
Er hat ein Auto gekauft und das Getriebe als Teil davon ist defekt. Da VW nun genau dieses Teil TAUSCHEN will anstatt es nur zu reparieren, bekommt er eine vergleichbare Ausbesserung wie Du und damit sollte das dann auch in Ordnung sein.
Ein komplett neues Auto zu verlangen ist das selbe wie wenn Du eine komplett neue Küche verlangt hättest, obwohl nur die Waschmaschine kaputt ist.
Und ehrlich gesagt verstehe ich nicht, was hier alle für Riesen-Bedenken haben… ein kompletter Getriebetausch wird sicher weniger problematisch sein als wenn man versuchen würde, nur Teile des Getriebes zu reparieren. Da muss nix großartig in kleine Teile zerlegt, sondern ein ganzes großes Modul ersetzt werden.
Wie es vom rechtlichen Standpunkt aussieht ist meines Erachtens ausreichend geklärt worden und VW hätte so gesehen auch das Recht, es erstmal nur mit einer Reparatur des defekten Getriebes zu versuchen. Insofern ist das Angebot des direkten Tauschs sogar mehr als nötig wäre.
Mal ein anderer Ansatz:
Ich bestell mir ein Fahrzeug. Nach ein paar Wochen komm ich drauf, ich haette doch gerne eine andere Konfiguration.
Schade, jetzt kann man nix mehr aendern.
Ich bekomm mein Fahrzeug, habe einen defekf der sich ganz leicht und sicher beheben laesst.
PERFEKT
Jetzt koennte ich natuerlich mich so quer stellen um doch noch an das ander Fahrzeug zu kommen.
Nur mal ein Ansatz, will hier keinem was unterstellen.
Lg
... und das ist auch ein Grund mit weshalb der Gesetzgeber dem Verkäufer die Nachbesserung erlaubt ,welche hier mit einem neuen Getriebe mehr als erfüllt wird .
Ein Gewährleistungsfall ist deshalb ein Gewährleistungsfall, weil jeder Defekt der währenddessen bemerkt wird bereits bei der Übertgabe an den Käufer vorhanden war.
Meistens werden Defekte nur nicht sofort bemerkt.
Das Auto hat der TE übrigens schon VOR der Übergabe im Werk angenommen, nämlich bei der Zulassung durch's Autohaus.
Ich verstehe immer nicht, wieso hier schätzungsweise 90% der Leute im Forum die Meinung vertreten, dass ALLE Werkstätten Mist abliefern und es ein riesiges Risioko ist, sein Auto irgendwo reparieren zu lassen.
Wenn man davon ausgeht, dass niemand sein Auto von seiner Werkstatt abholt, sich an den PC sein Tablet setzt und hier postet wie gut alles geklappt hat, sondern nur die maximal 1% (der Rest hat mal von jemandem gehört, der jemand kennt,...) hier was schreiben, die (vermutlich immer) was zu meckern haben müssen die Werkstätten doch überwiegend gute Arbeit machen. Oder allesamt kurz vor der Pleite stehen...
Zitat:
Original geschrieben von golf7070
Mal ein anderer Ansatz:Ich bestell mir ein Fahrzeug. Nach ein paar Wochen komm ich drauf, ich haette doch gerne eine andere Konfiguration.
Schade, jetzt kann man nix mehr aendern.Ich bekomm mein Fahrzeug, habe einen defekf der sich ganz leicht und sicher beheben laesst.
PERFEKT
Jetzt koennte ich natuerlich mich so quer stellen um doch noch an das ander Fahrzeug zu kommen.Nur mal ein Ansatz, will hier keinem was unterstellen.
Lg
Mir wird das hier langsam echt zu niveaulos. Nur weil hier irgendwelche Leute ohne Freunde meinen ihren Senf dazu geben zu müssen, nur weil sie in ihrem Job rein gar nix zu melden haben, da sie bei Mc Doof an der Kasse stehen, und denken so wenigstens 1x in ihrem Leben etwas Anerkennung zu bekommen.
Aber ich will natürlich hier keinem was unterstellen 😉
DANKE für alle, die mir konstruktive Tipps gegeben haben! Ihr habt mir damit weitergeholfen. Aber anscheinend ist zu dem Thema alles sinnvolle bereits gesagt. Werde daher aufgrund von so Leuten wie golf7070 hier nicht mehr mitlesen. Wenn jemand selbst vielleicht Rechtsanwalt ist oder ein ähnliches Problem hatte und mir seine Erfahrung mitteilen will, kann er dies gern weiterhin per PN machen 🙂
P.S.: Ein kleiner Denkanstoss ...
Denkt mal drüber nach, was ihr selbst machen würdet, wenn ihr knappe 40t Euro in euer Traumauto investiert und dann so etwas bei euch auftreten würde! Da würdet ihr klar alle euch damit zufrieden geben, wenn man euch ein Austauschgetriebe aufschwatzen will - also nicht mal ein neues!! Dies geht nur an diejenigen, die das ja alles nur halb so wild finden.
lgSpugi