Getriebefehler ab Werk - Wandlung möglich?

VW Golf 7 (AU/5G)

Hey Leute! Brauche dringend eure Hilfe!!

Hab meinen nagelneuen Golf GTD jetz fast seit 2 Wochen. Hatte bereits in der Autostadt eine Fehlermeldung über einen Getriebefehler angezeigt bekommen. Wurde von einem Mitarbeiter der das prüfte damit abgespeist, dass dies an der geringen Batteriespannung bei der Auslieferung liegen könnte und da die Elektronik öfters mal verrückt spielt und Fehlermeldungen bringt.

Ich bekam aber den Hinweis, dass wenn der Fehler ein weiteres Mal auftrifft, ich zum Autohaus in die Werkstatt soll. War dann auch dort gewesen, da auf dem Heimweg von WOB der Fehler kurzzeitig ein zweites Mal auftrat. Hier konnte man mir aber nicht direkt weiterhelfen. Musste dann einen Termin ausmachen, da mein Fahrzeug komplett ausgelesen werden sollte.

Das war dann gestern endlich soweit. Ergebnis des Auslesens war, dass die gewonnenen Daten an einen Sachbearbeiter von Volkswagen direkt geschickt wurden und dieser aufgrund dieser Daten angab, dass das komplette Getriebe (DSG) ausgetauscht werden soll/muss.

Die Fakten also: Ich erhielt ein neues Fahrzeug mit einem Mangel ab Werk!! Ein Getriebeschaden!

Die Frage: Habe ich das Recht auf die Wandlung meines Fahrzeugs in einen Neuwagen??

Wäre echt dringend und wichtig. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen! Danke schon mal!

lgSpugi

Beste Antwort im Thema

naja wenn wir vom TE nichts mehr hören, dann wird es wohl total unerwartet kein neues Auto gegeben haben... 😉

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Ich hätte da kein Problem mit, ist ja nur nen Auto. Hauptsache es funktioniert! Fährt man nen paar Jahre und gut ist.

@Spugi

Wusste gar nicht das wir Arbeitskollegen sind. lol

Zitat:

P.S.: Ein kleiner Denkanstoss ...
Denkt mal drüber nach, was ihr selbst machen würdet, wenn ihr knappe 40t Euro in euer Traumauto investiert und dann so etwas bei euch auftreten würde! Da würdet ihr klar alle euch damit zufrieden geben, wenn man euch ein Austauschgetriebe aufschwatzen will - also nicht mal ein neues!! Dies geht nur an diejenigen, die das ja alles nur halb so wild finden.
lgSpugi

Klar würde sich jeder darüber ärgern.

Aber was ändert dies an der Tatsache das VW einfach nachbessern kann und darf?

Der Fall ist eindeutig.

Egal ob der Wagen jetzt 40000 ,15000 oder 80000 Euro kostet ändert das nunmal nichts an der rechtlichen Lage das du die Nachbesserung hinnehmen musst und das Auto nicht wandeln werden kannst oder gar eine Wertminderung bekommst . Und ich arbeite nicht bei McDonalds an der Kasse sondern komme aus der Branche und kenne bestens die Rechtslage da ich damit täglich zu tun habe.Es gibt ja einen Einwandfreien Ersatz durch das neue Getriebe ,ja klar ich kenne das neues Auto darf nichts dran aber das ist halt emotionales Denken und ändert nichts an dem weiteren Vorgang.

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Zitat:

Original geschrieben von Spugi-89


...
Denkt mal drüber nach, was ihr selbst machen würdet, wenn ihr knappe 40t Euro in euer Traumauto investiert und dann so etwas bei euch auftreten würde! Da würdet ihr klar alle euch damit zufrieden geben, wenn man euch ein Austauschgetriebe aufschwatzen will - also nicht mal ein neues!! Dies geht nur an diejenigen, die das ja alles nur halb so wild finden.

Ich wäre da auch nicht unmittelbar happy. VW hat aber dennoch das Recht erstmal nachzubessern, auch wenn ich verstehen kann das du lieber einen komplett Neuen hättest.

Bei einem Neuwagen würde ich mir da aber kein gebrauchtes Getriebe einbauen lassen, selbst wenn das überholt ist.
Wäre es ein brandneues würde ich mich, vermutlich schon ob der Wartezeit für einen komplett neuen Wagen für den Getriebetausch (und adequatem Leihwagen) durchringen.

Ob du mehr als das selbst mit Anwalt rausholen kannst als den Einbau eines neuen Getriebes würde ich bezweifeln.

... und die nächste Frage ist ja willst du schnell wieder ein fehlerfrei laufendes Auto haben oder Minimum für ein Jahr einen Rechtsstreit mit VW führen und das Auto stehen lassen müssen um dann vom Gericht bestätigt zu kommen das du VW nachbessern lassen musst ? Darüber solltest du auch mal nachdenken bei den ganzen Sprüchen hier.

@Spugi-89
Was möchtest du erreichen? Geld zurück - ein Auto in der gleichen Konfiguration noch mal - oder ein Auto in einer anderen Konfiguration - oder....?

Zitat:

Original geschrieben von Spugi-89


Da würdet ihr klar alle euch damit zufrieden geben, wenn man euch ein Austauschgetriebe aufschwatzen will - also nicht mal ein neues!! Dies geht nur an diejenigen, die das ja alles nur halb so wild finden.

Sicher das nur ein Austauschgetriebe verbaut werden soll? Ich wäre mir eigentlich ziemlicher sicher, das ein neues Getriebe verbaut wird, gerade auch bei einem Neuwagen.

Vor allem wo der GTD erst seit Juli produziert wird ,ich denke da wird es noch keine Austauschgetriebe geben sondern nur neue . War auch bei einem kaputten Handy so bei mir gab ein neues statt Austausch da das Gerät erst 3 Monate auf dem Markt war . Aber das ist ja das was diesen Post hier prägt ,Vermutungen hätte wäre wenn keiner weiß was genaues , der TE sollte lieber schauen das er schnell ein neues Getriebe eingebaut bekommt damit er den Wagen endlich richtig nutzen kann ,denn etwas anderes wird nicht passieren.

Update

Ich gebe euch jetzt mal nen Zwischenstand zu meinem Problem. Da hier viele Fehlinformationen gepostet wurden und anscheinend diese Fehlinfos auch von Vielen geglaubt werden, kläre ich nebenbei gleich rechtlich etwas mit auf. Vielleicht kann ich so Usern, die ähnliche Probleme haben auch etwas weiterhelfen und ein kleines How-to mit an die Hand geben.

Nichts desto trotz möchte ich mich für die (meisten) Kommentare und Anregungen bedanken! Unterstelle hier niemanden bewusste Falschaussagen.

P.S.: Ihr könnt von meinem Vorgehen halten was ihr wollt. Spart euch einfach gleich die negativen Kommentare, da mich diese nicht interessieren. Ich verlange einfach für knapp 40t Euro ein fehlerfreies Auto! Punkt.

Sooo... nun genug rumgerede. Kommen wir zu den Fakten!

War ja im Autohaus gewesen, um mein Problem und das weitere Vorgehen vor Ort abzuklären. Da wollte mir ein Service-Mitarbeiter doch tatsächlich ein Austauschgetriebe aufschwatzen. Hatte mich allerdings zuvor bei zwei Rechtsanwälten über den rechtlichen Background bezüglich einer Wandlung etc. informiert gehabt und bei einem TüV-Mitarbeiter über das Vorgehen des Wechsels eines DSG-Getriebes - was mir nach diesem Gespräch noch weniger ins Haus kam als von vorne herein sowieso schon. Somit war ich halbwegs vorbereitet und konnte dem Service-Mitarbeiter erst mal schön vor den Karren fahren. Ich bestand darauf, dass mein Fahrzeug gewandelt wird in ein fehlerfreies Neufahrzeug. Damit war er dann gut überfordert, vor allem da ich rechtlich fit war und ihm so bei all seinen Argumentationsversuchen eines Besseren belehren konnte. Er kam mir nämlich auch mit dem Mist von wegen 2x Reparaturversuche bla bla. Dies greift allerdings nur, wenn man aus dem Kaufvertrag zurücktreten will. Dies wollte ich aber nicht. Ich wollte eine Wandlung meines Fahrzeugs! Somit habe ich als Käufer das Recht zu wählen ob ich eine Reparatur will oder eine Neuware. So weit so gut. Als er merkte, dass er mich nicht über den Tisch ziehen kann, meinte er, dass er das nicht entscheiden kann und wir zu meiner Verkäuferin müssten. Gesagt getan. Diese belehrte ihn dann auch, dass ein Wandlungsantrag nicht vom Verkauf, sondern vom Service gestellt werden muss.
Dies konnte der Service-Fuzzi natürlich nicht selbst entscheiden. Er verwies auf seinen Service-Leiter. Ich bestand dann darauf, dass ich dann eben mit diesem reden möchte. So kam es dann auch. Mit meiner Verkäuferin im Gepäck erklärte ich diesem dann erneut mein Problem. Hier wurde mir dann plötzlich schon mal ein Neugetriebe angeboten. Was sich angeblich erst 10 Minuten vor meinem Gespräch mit ihm so von VW ergeben hatte. Ich wollte aber auch kein Neugetriebe, sondern ein neues Fahrzeug! Hier gleiche Diskussion von wegen 2x Nachbesserungsrecht etc. Aber auch den Service-Leiter konnte ich schnell davon Überzeugen dass er im Unrecht ist und ich Recht habe. Da mittlerweile Freitag 16 Uhr war, musste er mich aber vertrösten, dass er von VW das Ganze absegnen lassen müsse, er das nicht allein entscheiden könne und er um diese Uhrzeit niemand mehr erreichen könne. Dafür hatte ich auch Verständnis. Er versicherte mir, dass er mich Montag oder Dienstag mit den neuen Infos zurückrufen werde, nachdem er mein Anliegen mit VW abgeklärt hätte. Schon mal ein kleiner Fortschritt!
Nur hatte ich jetzt gar kein Auto. Daher erklärte ich ihm dann noch, dass ich in meinem Beruf auf ein Fahrzeug angewiesen bin und das ich ein Ersatzfahrzeug bräuchte. Hier vertröstete er mich zunächst auch wieder, dass sie momentan keine Fahrzeuge mehr zur Verfügung hätten, sie aber schauen würden, was sich machen lassen würde. So gingen wir dann im Guten auseinander. Bereits 10 Minuten nachdem ich das Autohaus verlassen hatte, bekam ich dann auch schon einen Anruf, dass ich am nächsten Tag einen Golf Plus auf Kosten des Autohauses abholen könnte! Na sowas! Was alles möglich ist wenn man auf sein Recht besteht! Dieses Fahrzeug hatte ich dann auch bis Dienstag. [...]

Doch genug so weit fürs Erste. Sonst wird es auch zu viel und zu unübersichtlich zum lesen. Ein zweites Update folgt die Tage.

lgSpugi

Irgendwie verstehe ich das gerade nicht....

Internethandel: alles kann returniert/zurück gegeben werden (ohne Grund bis max. 4 Wochen kommt auf den Händler an)
Handel vor Ort: Produkt kann bei Defekt zurück gegeben werden - aber der Händler kann bestimmen zu welchen Bedingungen, normal tauscht man das Produkt und fertig.

Hier natürlich etwas komplizierter, ich denke aber der Austausch/Reparatur des Getriebes wird so durchgeführt.
Alles andere läuft auf nen sehr langen und kostspieligen Prozess hinaus.
Bin kein Rechtsanwalt, als Händler im IT Bereich jedoch täglich mit ähnlichen Fällen beschäftigt.

Ich würde mal ohne zu drohen mit meinem Händler reden.... bringt meist mehr als laut mit Rechtsanwalt zu drohen.

Gruß der Kabelsauger

Lest mal hier: http://www.jm.nrw.de/.../index.php#8
Eine "Wandlung" existiert im neuen Schuldrecht nicht, sondern nur der Rücktritt vom Vertrag.

In diesem Fall kommt es darauf an ob der Satz "Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung ablehnen, wenn sie für ihn mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Dann muss sich der Käufer auf die andere Art der Nacherfüllung verweisen lassen." zutrifft oder doch eher "Die Nacherfüllung ist fehlgeschlagen oder dem Käufer unzumutbar".

Dieser Fall ist denke ich grenzwertig hinsichtlich der Zumutbarkeit einer Nacherfüllung.

Ich vermute zum Tausch der kompletten DSG Getriebeeinheit muss doch Einiges demontiert werden. Ich würde genauso wie der TE handeln und versuchen sachlich aber bestimmt eine "Nachlieferung" (=neues Auto) zu erwirken.

Viel Glück!

Spannend finde ich es, dass es seit 2002 keine Wandlung mehr gibt.
Aber du bestehst wirklich auf eine Wandlung? ;-)
Desweiteren BGB §437 und die 2 Versuche einer Nachbesserung ergeben sich aus 440...

Das ganze diskutieren bringt und doch eh nix. Spugi hat die aktuelle Lage geschildert, eine Anfrage in WOB ist gestellt, alles weitere müssen wir erstmal abwarten. Normal sollte die Rechtslage eindeutig sein und der Hersteller hat das Recht auf Nachbesserung, aber vielleicht gibt es da beim Autokauf besondere Rechte. Hier in Deutschland ist ja sehr vieles möglich.

... und der Glaube versetzt Berge ;-)

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