Geschwindigkeit nachträglich nachweisbar durch Auslesen von Stg?
Hallo!
Eine recht kurze Frage und zwar ist es möglich anhand vom Motorsteuergerät oder Sicherheitsrelevanten Systemen wie z.B Airbags, ABS, ESP/ASR eine zuvor gefahrene Geschwindigkeit nachzuweisen?
Anhand eines Verkehrsunfalls wurde mein Auto von der Polizei beschlagnahmt (ohne das ich nennenswert Beteiligt bin, mein Auto oder Ich haben kein anderes Auto und oder Gegenstand/Person berührt, durch eine Zeugenaussage bin ich angeblich "schnell" gefahren und nun wird mir "Illegales Straßenrennen" vorgeworfen was natürlich vollkommener Schwachsinn ist da ich lediglich 55 in einer 30er gefahren bin um c.a 23.30.
Nun interessiert es mich natürlich was die Beamten bzw. die KTU aus meinem Auto rausholen kann?
Es handelt sich um einen Audi A3 8v Bj.2013 1.4 tfsi
Bin auf Rückmeldungen gespannt.
Beste Antwort im Thema
Du fährst (angeblich) 55 km/h in einer 30er-Zone und schreibst "lediglich" dazu? Mit Unfallfolgen?
Du gibst öffentlich zu, erheblich zu schnell gefahren zu sein, aber die entsprechende Zeugenaussage wertest Du mit "angeblich" und "Schwachsinn"?
Um die Einsicht Deines Fehlverhaltens scheint es offensichtlich nicht so gut bestellt...
76 Antworten
Es werden tatsächlich verdammt viele Daten geloggt. Seit einiger Zeit gehört z. B. die Fahrweise, die Position und auch der Verbrauch dazu. Da die Fahrt aber aus Sicht des Fahrzeugs ereignislos verlaufen ist kann das Tempo zum Zeitpunkt x nicht ausgelesen werden.
Die Daten für den Boardcomputer (Durchschnittsgeschwindigkeit, Fahrzeit, Verbrauch etc.) müssen ja auch "gesammelt" und gespeichert werden...auch ohne Ereignis... deshalb denke ich schon, dass es ein abspeichern der Daten im Fahrzeug gibt und die dann auch irgendwie abrufbar sind
Das wird "on the fly" berechnet und gespeichert. Dazu müssen nicht endlose Logs angelegt werden.
Man bräuchte ja einen Datenlogger mit entsprechender Speicherkapazität wie die Blackbox in einem Flugzeug. Sorry, aber das halte ich für Mumpitz.
Gewisse Parameter werden sicherlich in den Steuergeräten abgelegt z.B. Lernwerte. Aber die sind zu unspezifisch, als dass man daraus zu einer bestimmten Zeit die Geschwindigkeit ermitteln kann.
Tesla würde ich das zutrauen aber nicht unseren depperten Autobauern. 😁
Wo bleiben denn die Insider mit Beweisen, Screenshots, etc. ohne einen vorherigen Fehlereintrag? 😉
Ich würde einen Teufel tun aber kein Screenshot aus dem STG Bereich ins Internet stellen.
Es kann jeder alles Essen aber nicht alles zu wissen.
Mal bei Google Kfz-Forensik eingeben.
Da gibt es dann Beispiel und auch Literatur zu lesen.
Ähnliche Themen
Zitat:
@TT-Eifel schrieb am 5. August 2020 um 15:15:39 Uhr:
Zitat:
@Danny_Wilde schrieb am 5. August 2020 um 14:52:47 Uhr:
Da stellt sich mir aber doch die Frage der Verhältnismäßigkeit.
Bei 55 km/h laut Tacho in einer 30er Zone von rasen zu sprechen, finde ich dann doch etwas lächerlich.
Naja das ist fast doppelt so viel wie erlaubt.
Und in der Regel wird ja eine 30er Zone ausgewiesen weil dort 50 km/h schon zu viel sind.
Und in dem Fall ist es wohl erst Recht berechtigt wenn es zu einem Unfall gekommen ist, da haben dann die Schilder wohl nicht umsonst da gestanden.
Und wenn es tatsächlich unter illegales Rennen fällt dann sprechen wir ja neuerdings von einer Straftat.
Und in einer Spielstraße sind 15 km/h schon mehr als doppelt so viel wie erlaubt. Und trotzdem fahren die meisten noch schneller. Man sollte vielleicht mal die Kirche im Dorf lassen, zumal er am Unfall nichtmal beteiligt war.
Ob die Kirche im Dorf bleiben wird legen ja nicht wir sondern der Gesetzgeber und das Gericht fest.
Warten wir es mal ab vielleicht erfahren wir ja wie es ausgegangen ist.
Aber ist doch ganz einfach man braucht sich doch nur an die Gesetze und Verordnungen halten, die sind ja für alle gleich.
Zitat:
@Lecavalier81 schrieb am 5. August 2020 um 19:00:25 Uhr:
Die Daten für den Boardcomputer (Durchschnittsgeschwindigkeit, Fahrzeit, Verbrauch etc.) müssen ja auch "gesammelt" und gespeichert werden...auch ohne Ereignis... deshalb denke ich schon, dass es ein abspeichern der Daten im Fahrzeug gibt und die dann auch irgendwie abrufbar sind
Das ist nicht schwer.... Die Strecke und die Zeit wird gezählt und einfach immer wieder Strecke pro Zeit berechnet, fertig, schon haste deine Durchschnittsgeschwindigkeit. Da musste nicht ständig alles mitloggen. Durschnittsverbrauch genauso, zählt die Spritmenge, die zum Motor geflossen ist und teilt sie durch die Strecke.
Damit will ich nicht sagen, ob und in welchem Maße etwas mitgeloggt wird, das weiß ich nicht. Aber möglich ist es definitiv.
Aber für die BC-Daten brauchste keine logs, nur Zähler von Strecke, Zeit und Spritmenge.
Hallo zusammen,
Meine persönliche Meinung dazu ist, das die Polizei/Staatsanwalt schon ein speziellen Verdacht haben muss dieses Auto genauer anzusehen ...für die Polizei ist das alles Mehraufwand ( Berichte schreiben etc.)
Es geht vielleicht nicht um 20km/h schneller sondern vielleicht um Umbaumaßnahmen am FZG, Raservorwurf ( besonders kritisch derzeit) in Verbindung mit Modifikationen...
Aber das weiß nur die Themenerstwller.
Just my 2 cents
Zitat:
@Danny_Wilde schrieb am 5. August 2020 um 14:52:47 Uhr:
Da stellt sich mir aber doch die Frage der Verhältnismäßigkeit.
Bei 55 km/h laut Tacho in einer 30er Zone von rasen zu sprechen, finde ich dann doch etwas lächerlich.
Die Verhältnismäßigkeit bleibt gewahrt - da wird auch nicht versucht, die Tat zu verharmlosen.
Nur, um es mal wieder zu erwähnen, weil hier dauernd über Geschwindigkeiten philosophiert wird: Die Beschlagnahme (als Beweismittel) ist nur zulässig, wenn wegen des Verdachts einer Straftat ermittelt wird. Worum auch immer es hier ganz konkret gehen mag, es geht jedenfalls nicht um eine Geschwindigkeitsübertretung, denn das ist nur eine Ordnungswidrigkeit.
Zitat:
@rsepsilon schrieb am 06. Aug. 2020 um 10:28:27 Uhr:
Worum auch immer es hier ganz konkret gehen mag, es geht jedenfalls nicht um eine Geschwindigkeitsübertretung, denn das ist nur eine Ordnungswidrigkeit.
Das schreibt der Ersteller doch selbst..."Verdacht auf illegales Straßenrennen"...und das ist mittlerweile eine Straftat
@Mikeeeyy
Das interessiert mich auch