Geschwindigkeit nachträglich nachweisbar durch Auslesen von Stg?
Hallo!
Eine recht kurze Frage und zwar ist es möglich anhand vom Motorsteuergerät oder Sicherheitsrelevanten Systemen wie z.B Airbags, ABS, ESP/ASR eine zuvor gefahrene Geschwindigkeit nachzuweisen?
Anhand eines Verkehrsunfalls wurde mein Auto von der Polizei beschlagnahmt (ohne das ich nennenswert Beteiligt bin, mein Auto oder Ich haben kein anderes Auto und oder Gegenstand/Person berührt, durch eine Zeugenaussage bin ich angeblich "schnell" gefahren und nun wird mir "Illegales Straßenrennen" vorgeworfen was natürlich vollkommener Schwachsinn ist da ich lediglich 55 in einer 30er gefahren bin um c.a 23.30.
Nun interessiert es mich natürlich was die Beamten bzw. die KTU aus meinem Auto rausholen kann?
Es handelt sich um einen Audi A3 8v Bj.2013 1.4 tfsi
Bin auf Rückmeldungen gespannt.
Beste Antwort im Thema
Du fährst (angeblich) 55 km/h in einer 30er-Zone und schreibst "lediglich" dazu? Mit Unfallfolgen?
Du gibst öffentlich zu, erheblich zu schnell gefahren zu sein, aber die entsprechende Zeugenaussage wertest Du mit "angeblich" und "Schwachsinn"?
Um die Einsicht Deines Fehlverhaltens scheint es offensichtlich nicht so gut bestellt...
76 Antworten
Zitat:
@imwoba schrieb am 25. Juli 2020 um 13:37:23 Uhr:
Du fährst (angeblich) 55 km/h in einer 30er-Zone und schreibst "lediglich" dazu? Mit Unfallfolgen?Du gibst öffentlich zu, erheblich zu schnell gefahren zu sein, aber die entsprechende Zeugenaussage wertest Du mit "angeblich" und "Schwachsinn"?
Um die Einsicht Deines Fehlverhaltens scheint es offensichtlich nicht so gut bestellt...
Du bist wohl Deutschlands bravster.
Noch nie zu schnell gewesen.
Gwht, hast wahrscheinlich keinen Führerschein.
Zitat:
@Hellee schrieb am 31. Januar 2021 um 10:39:38 Uhr:
Du bist wohl Deutschlands bravster.
Noch nie zu schnell gewesen.
Gwht, hast wahrscheinlich keinen Führerschein.
Das ist dein erster Beitrag, nach deiner heutigen Anmeldung, hier im Forum?
Hut ab !
Ich freue mich auf zukünftig weitere geistreiche Kommentare, die deinem Verstand entspringen werden ... nicht !