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Geschwindigkeit nachträglich nachweisbar durch Auslesen von Stg?

Audi A3 8V
Themenstarteram 25. Juli 2020 um 10:58

Hallo!

Eine recht kurze Frage und zwar ist es möglich anhand vom Motorsteuergerät oder Sicherheitsrelevanten Systemen wie z.B Airbags, ABS, ESP/ASR eine zuvor gefahrene Geschwindigkeit nachzuweisen?

Anhand eines Verkehrsunfalls wurde mein Auto von der Polizei beschlagnahmt (ohne das ich nennenswert Beteiligt bin, mein Auto oder Ich haben kein anderes Auto und oder Gegenstand/Person berührt, durch eine Zeugenaussage bin ich angeblich "schnell" gefahren und nun wird mir "Illegales Straßenrennen" vorgeworfen was natürlich vollkommener Schwachsinn ist da ich lediglich 55 in einer 30er gefahren bin um c.a 23.30.

Nun interessiert es mich natürlich was die Beamten bzw. die KTU aus meinem Auto rausholen kann?

Es handelt sich um einen Audi A3 8v Bj.2013 1.4 tfsi

 

Bin auf Rückmeldungen gespannt.

Beste Antwort im Thema

Du fährst (angeblich) 55 km/h in einer 30er-Zone und schreibst "lediglich" dazu? Mit Unfallfolgen?

Du gibst öffentlich zu, erheblich zu schnell gefahren zu sein, aber die entsprechende Zeugenaussage wertest Du mit "angeblich" und "Schwachsinn"?

Um die Einsicht Deines Fehlverhaltens scheint es offensichtlich nicht so gut bestellt...

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Also ich habe mal gelesen das man nach einem Unfall die Geschwindigkeit als der Airbag ausgelöst hat noch sehen kann. Bei Analog Tachos bleibt außerdem der Zeiger stehen in so einem Fall. Ich habe mal in meinem Fehlerspeicher bei einem Fehler Temperatur und V- Ist gesehen, würde mich auch interessieren ob man einfach so eine alte Geschwindigkeit ohne Fehler oder Airbag auslesen kann aber denke nicht.

Natürlich läßt sich so etwas von einem Gutachter nachweisen - "just for fun" beschlagnahmt die Polizei schließlich kein Kraftfahrzeug.

Du fährst (angeblich) 55 km/h in einer 30er-Zone und schreibst "lediglich" dazu? Mit Unfallfolgen?

Du gibst öffentlich zu, erheblich zu schnell gefahren zu sein, aber die entsprechende Zeugenaussage wertest Du mit "angeblich" und "Schwachsinn"?

Um die Einsicht Deines Fehlverhaltens scheint es offensichtlich nicht so gut bestellt...

Fliegt mit seinem Staubsauger fast doppelt so schnell, wie erlaubt, durch eine 30er Zone und ist über die Folgen verwundert? Frag dich mal lieber, ob du wirklich geeignet bist, so am Straßenverkehr teilzunehmen!

Ob da was ausgelesen werden kann, keine Ahnung, aber ich hoffe das in deinem Falle. MPU ist bei deinem Denken auch emfehlenswert und ein Fahrverbot sowieso.

Ihr seid ja wieder unheimlich lieb zueinander... :D

Wenn es "nur" max. 25km/hin der 30er Zone zu schnell war ohne Unfallfolge, gibt es max. 1 Punkt, 80€ und kein Fahrverbot. Der neue Bußgeldkatalog ist wegen eines Formfehlers ungültig. Ansonsten wären das noch 1 Monat Fahrverbot obendrauf. Fahrverbot gibt's ab 31km/h zu schnell.

Eine Zeugenaussage kann die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit nicht wirklich glaubhaft machen. Ich würde in jedem Falle alles abstreiten. Falls Du bei der Polizei irgendwas ausgesagt hast, hast Du aber quasi schon verloren...

Wenn mir das passiert wäre (kann ja mal aus Unachtsamkeit passieren), würde ich das per Anwalt regeln lassen.

Es kommt auch drauf an, in wie weit Du in den Unfall verwickelt warst. Wenn der Unfall durch Deine Fahrweise provoziert wurde, kanns schon eng werden. Dann in jedem Fall Anwalt nehmen, sonst hast Du keine Chance.

 

Zitat:

@R2_D2 schrieb am 25. Juli 2020 um 14:49:58 Uhr:

Eine Zeugenaussage kann die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit nicht wirklich glaubhaft machen.

Richtig. Deswegen wurde ja auch das Fahrzeug zum Zweck weiterer Ermittlungen beschlagnahmt.

@R2_D2, sorry, ich kann mit Deiner Meinungsäußerung nichts anfangen. Der eingestandene Deliquent ist nach eigenen Aussagen fast doppelt schnell als erlaubt und als vermutlich angemessen gefahren. Der Bremsweg vervierfacht sich dadurch, der Aufschlagimpuls (falls er jemanden umgefahren hätte - was er wohl nicht hat) ebenso. Das ist der Unterschied zwischen "tot oder so gut wie tot" und "überlebt mit schweren Verletzungen" bei einem etwaigen Opfer.

Dass die strafrechtlichen Konsequenzen ("nur ein Punkt") bei solch mangelnder Einsicht wie oben (und entsprechend von Dir) offenbar zu gering sind, ist ja wohl unstrittig.

PS: Es gab Unfallfolgen. Dass der Beteiligte besser einen Anwalt nimmt, um dessen Interessen zu vertreten, ist aber ein guter Hinweis.

Zitat:

@R2_D2 schrieb am 25. Juli 2020 um 14:49:58 Uhr:

Wenn es "nur" max. 25km/hin der 30er Zone zu schnell war ohne Unfallfolge, gibt es max. 1 Punkt, 80€ und kein Fahrverbot. Der neue Bußgeldkatalog ist wegen eines Formfehlers ungültig. Ansonsten wären das noch 1 Monat Fahrverbot obendrauf. Fahrverbot gibt's ab 31km/h zu schnell.

Im vorliegenden Fall steht allerdings nicht nur eine Überschreitung der zHG als Tatvorwurf im Raum. Deswegen geht es hier ja nicht nur um eine Ordnungswidrigkeit, sondern bereits um eine Straftat.

Daher ja Anwalt einschalten. Könnte eng werden.

Themenstarteram 25. Juli 2020 um 13:39

Ich weiß, dass ich zu schnell unterwegs war & bin auch vollkommen bereit die Konsequenzen dafür zu tragen.

Mir geht es hier eher um den Vorwurf ein Illegales Straßenrennen gefahren zu sein was bei bestem willen nicht stimmt.

Ich hatte den Unfall auch in keinster weise Provoziert oder bin daran beteiligt, zwischen mir und dem Unfallfahrzeug gab es grob geschätzt 5 Audi A8 längen Abstand.

Das tut auch weniger zur Sache, da mich lediglich interessiert ob und wie weit Daten auszulesen sind !

Da ja keine Sicherheitsrelevanten Maßnahmen des Auto's zu tragen gekommen sind (ABS, ESP/ASR, Airbag etc.)

dürften auch ja auch keine Meldungen in den Steuergeräten vorhanden sein.

@Mikeeeyy, ich will Dir auch nichts Böses und hoffe, Du kommst da mit einem blauen Auge raus. Ich habe mich nur an Deinen verniedlichenden Formulierungen "nur 55 km/h" und "angeblich zu schnell" gestoßen.

Und auch in Deiner letzten Reaktion finde ich, dass Du die Situation unterschätzt. 55 km/h bedeutet mehr als 40 Meter Anhalteweg = Bremsweg plus Reaktionsweg - aber das weißt Du ja noch aus der Fahrschule.

Fünf "Audi A8 Längen" (was ist das denn für eine Maßeinheit?) sind keine 25 Meter...

PS: Vom Vorwurf, ob Du ein Autorennen gefahren bist, wird Dich auch keine Logdatei eines technischen Systems befreien können.

Verkehrsunfall

Nicht nennenswert beteiligt?

Das ist widersprüchlich.

Anhand von Zeugen kann keine überhöhte Geschwindigkeit erwiesen werden

Und so einfach beschlagnahmt die Polizei kein Auto.

Was ist wirklich geschehen?

am 25. Juli 2020 um 15:24

Dann frage ich mich warum du nervös bist, wenn es "nur" diese besagten 25 km/h waren.

Was ich an deiner Reaktion nicht glaub, hier steht mehr im Raum....also Butter bei de Fische.

am 25. Juli 2020 um 22:57

Wenn das Fahrzeug beschlagnahmt wurde, wird wegen einer Straftat ermittelt, nicht lediglich wegen einer Ordnungswidrigkeit. Worum es konkret geht, kann außer dem Threaderöffner hier niemand wissen und der wird nicht so unwissend sein, wie er tut. Da gibt es eine breite Palette von Möglichkeiten, Unfallflucht, Straßenverkehrsgefährdung, verbotenes Kraftfahrzeugrennen, je nach Unfallfolgen vielleicht auch Körperverletzung oder ein Tötungsdelikt, jedenfalls geht es nicht um eine bloße Geschwindigkeitsüberschreitung. Und an einem Unfall kann natürlich auch beteiligt oder sogar dafür verantwortlich sein, wer selbst nicht mit einem anderen Verkehrsteilnehmer zusammen gestoßen ist.

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