Geblitzt; brauche Hilfe und Rat

BMW 5er E60

Hallo,
Bin gestern auf einer sog. Kraftfahrtstraße geblitzt worden. Die Straße wechselt immer zwischen einer und zwei Spuren. Einmal kommt eine 70er Zone die dann wieder aufgehoben wurde. Nun mein Problem: Auf der 2-Spurigen Straße (1,5km lang/keine 70er Zone) habe ich mehre LKWs überholt. In der 1-Spurigen Straße habe ich mich dann ausrollen gelassen (musste ja nicht mehr so schnell fahren). Dann leuchtete auf einmal so ein Mobiler Blitzer auf. Und ich hatte auf dem Tacho ca. 163km/h!!! Ich habe mich erstmal gewundert, wieso denn hier geblitzt wird (Geschwindigkeitsbegrenzung war ja eig. aufgehoben). Ich bin also nochmal zurückgefahren (die ganze Strecke) und ganz am Anfang war ein Schild (Kraftfahrstraße). Dieses Schild besagt das man maximal 100km/h fahren darf wenn die Straße einspurig ist (hab ich im Internet gleich nach gegoogelt). Bei Zwei-Spurigen Straßen gibt es keine Begrenzung. Wusste ich vorher nicht!! Und jetzt zu meinen Fragen:

1. Wie viel Toleranz wird hier noch abgezogen??
2. Lohnt sich ein Einspruch (von wegen Blitzen aus dem Hinterhalt, Blitzen ohen wirkliche Grund, etc...)?
3. Gibt es eine Möglichkeit statt 4 Punkten nur 3 zu bekommen und dafür ein höheres Bußgeld in kauf zu nehmen??
4. Hat jemand schonmal generelle Erfahrungen mit einem Einspruch gemacht?? Wenn ja, hattt ihr Erfolg gehabt??

Wäre extrem dankbar um Ratschläge. (werde auch zu einem Anwalt gehen sobald der Bußgeldbescheid angekommen ist)

Achja: Ich fahre seit 32 Jahren Auto ohne einen einzigen Punkt!!! Also bin keinenfalls ein Raser. In diesem Fall lag es wirklich daran, dass ich diese Regelung nicht kannte. Aber Unwissenheit schützt nunmal nicht vor Strafe!!

Vielen Dank schonmal

Beste Antwort im Thema

Hallo,
Bin gestern auf einer sog. Kraftfahrtstraße geblitzt worden. Die Straße wechselt immer zwischen einer und zwei Spuren. Einmal kommt eine 70er Zone die dann wieder aufgehoben wurde. Nun mein Problem: Auf der 2-Spurigen Straße (1,5km lang/keine 70er Zone) habe ich mehre LKWs überholt. In der 1-Spurigen Straße habe ich mich dann ausrollen gelassen (musste ja nicht mehr so schnell fahren). Dann leuchtete auf einmal so ein Mobiler Blitzer auf. Und ich hatte auf dem Tacho ca. 163km/h!!! Ich habe mich erstmal gewundert, wieso denn hier geblitzt wird (Geschwindigkeitsbegrenzung war ja eig. aufgehoben). Ich bin also nochmal zurückgefahren (die ganze Strecke) und ganz am Anfang war ein Schild (Kraftfahrstraße). Dieses Schild besagt das man maximal 100km/h fahren darf wenn die Straße einspurig ist (hab ich im Internet gleich nach gegoogelt). Bei Zwei-Spurigen Straßen gibt es keine Begrenzung. Wusste ich vorher nicht!! Und jetzt zu meinen Fragen:

1. Wie viel Toleranz wird hier noch abgezogen??
2. Lohnt sich ein Einspruch (von wegen Blitzen aus dem Hinterhalt, Blitzen ohen wirkliche Grund, etc...)?
3. Gibt es eine Möglichkeit statt 4 Punkten nur 3 zu bekommen und dafür ein höheres Bußgeld in kauf zu nehmen??
4. Hat jemand schonmal generelle Erfahrungen mit einem Einspruch gemacht?? Wenn ja, hattt ihr Erfolg gehabt??

Wäre extrem dankbar um Ratschläge. (werde auch zu einem Anwalt gehen sobald der Bußgeldbescheid angekommen ist)

Achja: Ich fahre seit 32 Jahren Auto ohne einen einzigen Punkt!!! Also bin keinenfalls ein Raser. In diesem Fall lag es wirklich daran, dass ich diese Regelung nicht kannte. Aber Unwissenheit schützt nunmal nicht vor Strafe!!

Vielen Dank schonmal

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Ja, das meinte ich ja mit: Er wurde nicht bestraft, da sie das Eichprotokoll nicht gefunden haben.

@SFI
Und was soll die für die mittelbare Falschbeurkundung erforderliche öffentliche Urkunde (mit Beweiskraft für und gegen jedermann) sein?! Irgendeine Notiz der Bußgeldstelle? Erklär das mal genauer... Davon habe ich ja noch nie was gehört.

Gruß

Olaf

Also, lieber TE

Nachdem man den bisherigen Beiträgen entnehmen kann daß Keiner etwas substantielles weiß: Wende Dich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Eine Auskunft kostet sicher nicht die Welt und bringt Dir Sicherheit. Eine Adresse in Deiner Nähe findest Du sicher im Web.

Viel Glück und wenig Punkte wünscht
61driver

Ohne einen Bescheid in der Hand kann Dir der Fachanwalt auch nichts Substantielleres sagen. Die Möglichkeiten sind hier bereits aufgezeigt worden. Auch der Schnack mit den Eichprotokollen ist richtig. Das manchmal nur ein zeitweises Nichtauffinden dem Richter teilweise schon genügt, liegt an den aus Gründen der Prozessökonomie vorhandenen Besonderheiten des Prozessrechtes im Owi-Verfahren.

Ich denke, das Informationsbedürfnis des TE dürfte bis zum Eingang des Bescheids in ausreichender Weise bedient worden sein. Wenn er dann ernsthafte Beratung benötigt, weil er die Verlässlichkeit der Angaben einzelner Autoren hier nicht bewerten kann oder will, sollte er auf einen Anwalt zurückgreifen. Im übrigen ist konkrete Beratung am Fall aufgrund des etwas antiquierten Rechtberatungsgesetzes sowieso im öffentlichen Forum so eine Sache.

Ich finds nur immer wieder erstaunlich, welchen Unterschied es macht, ob man im Anzug mit entsprechender Visitenkarte auftritt oder Dinge gleichen Inhalts mal frei von der Leber weg in der Freizeit erzählt.
Es scheinen viele nicht ganz zu merken, dass es auch in der Juristerei kein schwarz und weiß gibt. Es gibt aber Sachen, die man schlicht nicht ernsthaft vertreten kann. Diese werden hier teilweise mit der größten Überzeugung und wenn überhaupt mit Angabe von weder für Laien noch für Leute vom Fach nachvollziehbaren Gründen vorgetragen.
Möge sich jeder sein eigenes Bild machen.

Viel Spaß dann noch...

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Danke nochmals für die zahlreichen Antworten, Tipps und Ratschläge!!! Find ich echt super, dass man hier immer wieder zahlreiche Hilfe bekommt. Einen Anwalt werde ich so oder so informieren, aber immerhin hab ich jetzt gesehen, dass es vllt. die ein oder andere Möglichkeit gibt da etwas zu machen.

Gruß Max

Zitat:

Original geschrieben von Olaf Götz


... Diese werden hier teilweise mit der größten Überzeugung und wenn überhaupt mit Angabe von weder für Laien noch für Leute vom Fach nachvollziehbaren Gründen vorgetragen.
...

Und das bezieht sich leider nicht nur auf dieses Thema.

Hallo,

zu solchen Themen findest Du fachkundige Unterstützung auch im Verkehrsportal: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php

Falsche Verdächtigung ist übrigens der §164 StGB. Man darf keinen anderen Fahrer angeben. Man darf sich aber fälschlicherweise selbst belasten. Allerdings wird bei Verstößen in dieser Größenordnung auch bei der Polizei genauer hingesehen und z.B. das Lichtbild gegen ein gespeichertes Bild beim Einwohnermeldeamt verglichen. Geht bitte davon aus, dass bei der Polizei auch erfahrene Leute arbeiten die das Licht abends nicht mit dem Ziegelstein auslöschen.

Natürlich passieren überall Fehler. Man kann versuchen, zu erreichen, dass die Fahrereigenschaft nicht bewiesen werden kann. Ausserdem kann man natürlich per Anwalt die Akte einsehen und schauen, ob die Messung ordnungsgemäss war. Absehen vom Fahrverbot ist sehr schwierig - wie schon richtig geschrieben. Hier gibt es mehr Informationen dazu: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=3660

Von den 166 km laut Tacho muss man auf jeden Fall noch 3% Meßtoleranz und die Tachoabweichung (5-10% abziehen). Meist stehen auf dem Bescheid weniger km als man eigentlich gedacht hat. Die Chancen, hier unter die magischen 50 km/h zu rutschen und damit mit 3 Punkten davon zu kommen, sind daher gut.

Ich vermute aber, die Strafe und das Fahrverbot werden im vorliegenden Fall kaum zu vermeiden sein.

Viele Grüße

Kai

Meine persö

man müsste unter 41km/h schneller kommen, um das Fahrverbot zu vermeiden
VG
Christian

@threadersteller:

In welchem Bundesland ist es denn passiert? Je nach BL ist es überhaupt kein Problem (z.B.NRW) ein Fahrverbot in eine höhere Geldstrafe zu wandeln, in anderen BL geht es auch, allerdings braucht man hier einen guten RA (kein ADAC-Flachpfeifen RA, man braucht schon ein richtiges A...loch). Punkte zu "wandeln" wird nicht funktionieren, habe ich zumindest noch nie geschaft und kenne auch niemanden der dies schon geschafft hat.
Ein guter RA wird Dich vor einem Fahrverbot retten können, wird aber meist nicht billig...

Grüße

OK, 164 II, um mal Butter bei die Fische zu tun... Jetzt weiß ich, was vorher gemeint war. Nix mit 271 oder so nem Kram... Die Alternative des 164 II schließt auch nen Owi-Verfahren ein. In der Tat gibt es eine Möglichkeit, sich da ans Messer zu liefern, wenn man sich ganz bescheuert anstellt. Das sollte man ev. doch der Vollständigkeit halber dazusagen.
Auch bei 164 II muß aber auch der Vorsatz nachgewiesen werden. Es ist also denkbar blöde, das Foto anzufordern, auf dem man einwandfrei zu erkennen ist und dann jemand anders zu bezichtigen, gegen den dann ev. auch wirklich ermittelt werden könnte, weil greifbar.
Es ist aber nach meines Wissens h.M. völlig unschädlich, den entfernten Verwandten oder den abgereisten Austausch-Schüler aus dem außereuropäischen Ausland anzugeben, gegen den eh nie jemand ermitteln oder sonst einen Finger rühren wird. Da fehlt es nämlich an der Absicht (die hier auch das bloße Wissen einschließt), behördliche Maßnahmen gegen die Person herbeizuführen.

Gruß

Olaf

Also bei war das so. Ich mußte die doppelte Geldstrafe zahlen und mir wurde das Fahrverbot erlassen. Ich habe zum Richter gesagt, dass ich ohne meinen Lappen arbeitslos werde und dann würde ich ja den Staat & Steuerzahler auf der Tasche liegen.
Ich bin zur Verhandlung ohne Anwalt erschienen. Hatte wohl einen netten Richter 😉

Normalerweise muß man das nachweisen. Nen freundlicher Brief des Chefs nach dem Motto, "Ich feuer Dich, wenn Du Deinen Lappen abgiebst", reicht das in der Regel nicht aus. Da muss dann schon genauer erläutert werden, warum der Mirarbeiter während des Fahrverbots nicht woanders eingesetzt werden kann, blabla...
Wenn das so klappt, war der Richter in der Tat einfach nur nett. In Länden, wo die normalen Strafrichter die Owi-Sachen nach der Mittagspause aufs Auge gedrückt bekommen, kann man auch so viel Nachsicht nicht hoffen.

Ich würde erst mal schauen wie es mit dem Beweisfoto aussieht. Falls einer von den LKW´s droben ist, würde ich Einspruch einlegen, da aufgrund der Größe des LKW die Möglichkeit besteht, dass es gar nicht deine Geschwindigkeit war, die ermittelt wurde, oder dass sie möglicherweiße falsch ermittelt wurde. Blitzerfotos, auf denen LKW´s mit drauf sind verfälschen oft das Messergebniss.

Falls du auf dem Bild nicht klar zu erkennen sein solltest, sag du kannst dich nicht daran erinnern, da gefahren zu sein und du hättest den Wagen vor kurzem verliehen. Der andere muss halt nur sagen, dass er sich den Wagen zwar vor kurzem mal geliehen habe, sich aber nicht an eine solche Situation erinnern könne und immer bemüht sei, nach Vorschrift zu fahren.

Ist keine Garantie dass es klappt, aber von Seiten der Ordnungsmacht (mein Vater ist bei der Rennleitung) habe ich gehört, dass diese Masche nicht selten hinhaut, zumindest wenn das Foto nicht eindeutig die Identiät des Fahrers preisgibt.😁

Zitat:

Original geschrieben von Olaf Götz


Normalerweise muß man das nachweisen. Nen freundlicher Brief des Chefs nach dem Motto, "Ich feuer Dich, wenn Du Deinen Lappen abgiebst", reicht das in der Regel nicht aus. Da muss dann schon genauer erläutert werden, warum der Mirarbeiter während des Fahrverbots nicht woanders eingesetzt werden kann, blabla...
Wenn das so klappt, war der Richter in der Tat einfach nur nett. In Länden, wo die normalen Strafrichter die Owi-Sachen nach der Mittagspause aufs Auge gedrückt bekommen, kann man auch so viel Nachsicht nicht hoffen.

Mit Nachsicht habe ich ehrlich gesagt gar nicht gerechnet. Ich habs halt probiert, im schlimmsten Fall, hätte ich in den saueren Apfel beissen müssen. Aber der Richter war wirklich sehr nett gewesen, war auch schon sehr alt, bestimmt schon ende 60 🙂. Hat sich wohl gedacht:" Bei den jungen Hüpfer (30J) drücke ich mal ein Auge zu" 😁

Sowas ist sicherlich nicht die Regel, hatte einfach sau viel Glück gehabt....

Zitat:

Original geschrieben von Olaf Götz


Es ist aber nach meines Wissens h.M. völlig unschädlich, den entfernten Verwandten oder den abgereisten Austausch-Schüler aus dem außereuropäischen Ausland anzugeben, gegen den eh nie jemand ermitteln oder sonst einen Finger rühren wird. Da fehlt es nämlich an der Absicht (die hier auch das bloße Wissen einschließt), behördliche Maßnahmen gegen die Person herbeizuführen.

trotzdem würde ich zur Vorsicht raten und davon ausgehen, dass ein Bilderabgleich auch durchgeführt wird, wenn ein anderer Fahrer genannt wird. Wenn dann ein falscher Name im Anhörungsbogen steht, obwohl es der KFZ-Halter eindeutig selber war, dann kann es eng werden.

Grüße

Kai

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