Geblitzt; brauche Hilfe und Rat
Hallo,
Bin gestern auf einer sog. Kraftfahrtstraße geblitzt worden. Die Straße wechselt immer zwischen einer und zwei Spuren. Einmal kommt eine 70er Zone die dann wieder aufgehoben wurde. Nun mein Problem: Auf der 2-Spurigen Straße (1,5km lang/keine 70er Zone) habe ich mehre LKWs überholt. In der 1-Spurigen Straße habe ich mich dann ausrollen gelassen (musste ja nicht mehr so schnell fahren). Dann leuchtete auf einmal so ein Mobiler Blitzer auf. Und ich hatte auf dem Tacho ca. 163km/h!!! Ich habe mich erstmal gewundert, wieso denn hier geblitzt wird (Geschwindigkeitsbegrenzung war ja eig. aufgehoben). Ich bin also nochmal zurückgefahren (die ganze Strecke) und ganz am Anfang war ein Schild (Kraftfahrstraße). Dieses Schild besagt das man maximal 100km/h fahren darf wenn die Straße einspurig ist (hab ich im Internet gleich nach gegoogelt). Bei Zwei-Spurigen Straßen gibt es keine Begrenzung. Wusste ich vorher nicht!! Und jetzt zu meinen Fragen:
1. Wie viel Toleranz wird hier noch abgezogen??
2. Lohnt sich ein Einspruch (von wegen Blitzen aus dem Hinterhalt, Blitzen ohen wirkliche Grund, etc...)?
3. Gibt es eine Möglichkeit statt 4 Punkten nur 3 zu bekommen und dafür ein höheres Bußgeld in kauf zu nehmen??
4. Hat jemand schonmal generelle Erfahrungen mit einem Einspruch gemacht?? Wenn ja, hattt ihr Erfolg gehabt??
Wäre extrem dankbar um Ratschläge. (werde auch zu einem Anwalt gehen sobald der Bußgeldbescheid angekommen ist)
Achja: Ich fahre seit 32 Jahren Auto ohne einen einzigen Punkt!!! Also bin keinenfalls ein Raser. In diesem Fall lag es wirklich daran, dass ich diese Regelung nicht kannte. Aber Unwissenheit schützt nunmal nicht vor Strafe!!
Vielen Dank schonmal
Beste Antwort im Thema
Hallo,
Bin gestern auf einer sog. Kraftfahrtstraße geblitzt worden. Die Straße wechselt immer zwischen einer und zwei Spuren. Einmal kommt eine 70er Zone die dann wieder aufgehoben wurde. Nun mein Problem: Auf der 2-Spurigen Straße (1,5km lang/keine 70er Zone) habe ich mehre LKWs überholt. In der 1-Spurigen Straße habe ich mich dann ausrollen gelassen (musste ja nicht mehr so schnell fahren). Dann leuchtete auf einmal so ein Mobiler Blitzer auf. Und ich hatte auf dem Tacho ca. 163km/h!!! Ich habe mich erstmal gewundert, wieso denn hier geblitzt wird (Geschwindigkeitsbegrenzung war ja eig. aufgehoben). Ich bin also nochmal zurückgefahren (die ganze Strecke) und ganz am Anfang war ein Schild (Kraftfahrstraße). Dieses Schild besagt das man maximal 100km/h fahren darf wenn die Straße einspurig ist (hab ich im Internet gleich nach gegoogelt). Bei Zwei-Spurigen Straßen gibt es keine Begrenzung. Wusste ich vorher nicht!! Und jetzt zu meinen Fragen:
1. Wie viel Toleranz wird hier noch abgezogen??
2. Lohnt sich ein Einspruch (von wegen Blitzen aus dem Hinterhalt, Blitzen ohen wirkliche Grund, etc...)?
3. Gibt es eine Möglichkeit statt 4 Punkten nur 3 zu bekommen und dafür ein höheres Bußgeld in kauf zu nehmen??
4. Hat jemand schonmal generelle Erfahrungen mit einem Einspruch gemacht?? Wenn ja, hattt ihr Erfolg gehabt??
Wäre extrem dankbar um Ratschläge. (werde auch zu einem Anwalt gehen sobald der Bußgeldbescheid angekommen ist)
Achja: Ich fahre seit 32 Jahren Auto ohne einen einzigen Punkt!!! Also bin keinenfalls ein Raser. In diesem Fall lag es wirklich daran, dass ich diese Regelung nicht kannte. Aber Unwissenheit schützt nunmal nicht vor Strafe!!
Vielen Dank schonmal
54 Antworten
Soweit ich weiss kann man wenn man beruflich auf den Führerschein angewiesen ist, ein Fahrverbot in eine höhere Geldstrafe wandeln.
Ich habe mal richtig Glück gehabt, auf der Autobahn mit Tempomat bei 140 geblitz worden, hatte total verpennt dass da ein 100 Schild war.
Ich habe dann auf dem Anhörungsbogen geschrieben, dass ich nicht weiss wer gefahren ist, ob die mir das Bild schicken könnten. Ich wollte eigentlich nur mal so ein Foto von mir sehen, hätte es ja anschliessend bezahlt. Na ja, daraufhin ist nie mehr was gekommen, vielleicht war ja nichts zu erkennen ?
Gruss
Niki
Du müsstest z. B. Taxifahrer sein um den Lappen behalten zu können oder einen Polizisten erwischen, der paar Hunderter in die Tasche steckt und nichts davon mitgekriegt hat das jemand zu schnell war 😁
@Niki321: das ist sehr ungewöhnlich, da man normalerweise immer das Foto als Kopie mitkriegt oder garkein Anhörungsbogen bekommt, da das Beweisfoto unbrauchbar ist. Wenn nichts zu beweisen ist, kann auch nichts kommen, logisch. Allein vom Nummernschild einen Bogen zu schicken ist seltens ungewöhnlich. Da haste aber glück gehabt 🙂
Verzicht auf Fahrverbot bei Erhöhung der Geldbuße geht praktisch nie. Schon gar nicht bei weit über 40km/h schneller. Ich hatte bislang nur einen Fall bei dem sich der Richter drauf eingelassen hat. Das Gericht arguemntiert in der Regel so: wenn Ihnen der Führerschin sooooo existientiell und beruflich wichtig ist, dann müssen Sie eben auch besonders sorgsam fahren und die Geschwindigkeit einhalten.
Eine wirklich gute Möglichkeit ist tatsächlich jmd zu finden gleiches Geschlecht, etwa gleichalt, der von sich aus sagt er sei gefahren. Sicherheitshalber niemals jmd anderen beschuldigen. Früher wurde nicht mal überprüft ob eine Frau oder Mann gefahren ist. Hauptsache jmd teilt mit er wars. Heutzutage wird da meist genauer nachgesehen.
Bezüglich Fahrtenbuch wird auch oft unterschieden. Wenn man zB schon 1-2 Wochen nach dem Verstoß angeblich nicht mehr weiß wer gefahren ist, bekommt man gleich eins drauf. Wenn die Behörden langsam waren und man erst ca. 2 Monate später einen Anhörungsbogen
bekommt, ist nachvollziehbar daß man sich nicht mehr erinnern kann.
Foto würde ich auf jeden Fall vorher anfordern. Außer man findet natürlich jmd der sagt, er wars. Dann würde ich das Foto nicht anfordern. Kommt schon mal vor, daß der Rückspiegel genau über den Augen ist. Hatte ich auch schon ein paar Fälle. Wurde jedesmal eingestellt.
Meßfehler kommen hingegen so gut wie nie vor.
Wenn die dich danach aufgehalten hätten, hätte es schwarz ausgesehen. So gibt es wenigstens noch ein paar Möglichkeiten.
VG
Christian
Bezüglich Tachovoreilung und Toleranz: die Voreilung sol doch durch den Toleranzabzug ausgeglichen werden, d.h es gibt nur einen Wert, der vom Messwert abgezogen wir, und nicht zwei!
IMHO gilt folgende Regelung:
Bei Radar oder Lasermessung sind es:
bis 100 km/h --> 3km/h
ab 100 km/h --> 3 %
Bei Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren (In NRW):
bei justiertem Tacho --> 15%
bei nicht justiertem Tacho --> 20 %
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Zu der Diskussion mit der Strafbarkeit kein Kommentar mehr. Es wissen ja offenbar alle besser, ohne aber mal den Tatbestand nennen zu können.
Bzgl. der Tachovoreilung: OK, es wird wohl weniger als 150 km/h sein abzgl. Toleranz. Aber die E60 Tachos eilen sehr wenig vor (ca. 6-7 km/h). Da sollte man sich nicht drauf verlassen. Bei anderen Autos sieht das völlig anders aus... da sind 0 km/h normal.
Ob man das Foto gleich mitkriegt, hängt stark vom Bundesland ab. Im Osten ist es eher in Mode.
Ansonsten schließe ich mit zu 100% scar und frantic_frenzy an. Das entspricht so alles auch meinen Erfahrungen.
Gruß
Olaf
Der Fall "Asamoah" zeigt auf daß die Angabe einer persönlichen Notlage (Bei Asamoah: Wehen bei der Ehefrau) zu einer günstigeren Bewertung der Geschwindigkeitsübertretung führt. Vielleicht kann das jemand sachkundig erläutern?
Wer mehr jammert kriegt Mehr meint
61driver
olaf ich habe nicht versucht mein wissen unter beweis zu stellen, sondern nur zu helfen. ich kann auch nur beschreiben, was passiert ist, als ich geblitzt wurde. es war eigentlich kein angriff auf dich oder ähnliches, keine ahnung was du nun hast. in der stadt sind 3km/h toleranz üblich wie schon gesagt. ich fuhr 77 - 3 sind 74. es kam aber als 66 raus, da mein tacho 8 kM/h vorging, ob ihr es nun alle besser wisst oder nicht kann ich nicht beurteilen, ich weiß nur das ich 77 fuhr und es aber 16kM/h zuschnell gefahren hieß. zum thema foto, in meinem bundesland (Hessen) ist es eigentlich pflicht ein Foto mitzusenden, da man sonst sowieso nicht wissen kann wer gefahren ist, sei es vor einer woche. Dann kann auch niemand dir ein Fahrtenbuch androhen, da du kein Foto hast. Deswegen wirds gleich mitgeschickt, aber als Kopie sprich das Original ist viel besser.
pheER
Hier wird leider viel zu sehr pauschal be(ver-)urteilt.
Natürlich gibt es die Möglichkeit, mit dem zuständigen Richter zu "verhandeln".
Natürlich gibt es die Möglichkeit, je nach Messverfahren, die Messung anzuzweifeln.
Es sind aber nur Möglichkeiten. Richter sind eben auch nur Menschen. Da gibt es keine grundsätzlichen Regeln!
Zu den Messverfahren rate ich Dir, einmal zu googeln. Da wirst Du sicherlich fündig.
Bei ganz neuen Geräten hast Du allerdings kaum eine Chance, in dieser Hinsicht Zweifel anmelden zu können.
Im Prinzip mußt Du da durch. Tipps, man solle sich jemanden suchen, der die Sache auf sich nimmt, sind bei genauerer Betrachtung ja wohl keine guten Tipps. Jeder sollte schon zu seinen Taten stehen und sich nicht rauswinden. Irgendwie sollte man schon sein Gesicht bewahren, oder?
Warte den Bescheid ab und suche Dir dann ggf. einen guten Anwalt.
Zitat:
Original geschrieben von 61driver
Vielleicht kann das jemand sachkundig erläutern?
wenn du aus einer "notlage" (z.b. die schwangere frau auf dem rücksitz, wenn das kind nach einem schweren vu ins krankenhaus geliefert wird) heraus so handelst, kann man dies auf extreme emotionale belastung zurückführen, bzw. warst du geistig garnichtmehr fähig zu unterscheiden was richtig und was falsch ist...du bist quasi unzurechnungsfähig und deshalb auch nur bedingt zur rechenschaft zu ziehen....
Zitat:
Original geschrieben von Olaf Götz
Der Versuch von was ist strafbar??? In welchem Land lebst Du?
Deutschland. §271(4) StGB.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
Zur Präzisierung: Asamoah war 110Km/h zu schnell und saß allein im Auto. Das ursprüngliche Urteil wurde reduziert (kein zeitweiser Führerscheinentzug).Zitat:
[wenn du aus einer "notlage" (z.b. die schwangere frau auf dem rücksitz, wenn das kind nach einem schweren vu ins krankenhaus geliefert wird) heraus so handelst, kann man dies auf extreme emotionale belastung zurückführen, bzw. warst du geistig garnichtmehr fähig zu unterscheiden was richtig und was falsch ist...du bist quasi unzurechnungsfähig und deshalb auch nur bedingt zur rechenschaft zu ziehen....
War da der Anwalt schuld fragt sich
61driver
Ein Kumpel von mir wurde letztens auch geblitzt und hat Einspruch eingelegt. Die ganzen "Ausreden" haben nix genutzt, da der Richter meinte: geblitzt ist geblitzt. Jedoch ist dann aufgefallen, dass für das Jahr 2008 keine Eichung für das Blitzgerät vorlag, deshalb wurde das ganze Verfahren eingetsellt und er ist ohne einen cent weniger und ohne Punkte nach Hause gegangen. Also wenn du Einspruch einlegst und vor Gericht gehst, frag erst während der Verhandlung ob eine Eichung vorliegt und dass du sie sehen möchtest. Wenn die Polizei keine Eichung hat oder sie an diesem Tag nicht findet, bist du raus aus der Sache, denn in Deutschland muss ein Blitzgerät jedes Jahr neu geeicht werden.
Bei meinem Kumpel hatte das Blitzgerät sogar eine Eichung für 2008, nur weil die Polizei das Formular aber kurzfristig nicht mehr gefunden hat ist er ohne Strafe davon gekommen. Also wie gesagt, wenn du Protest einlegst hast du diese eine Chance, aber alle anderen "Ausreden" helfen nicht. Aber wenn das mit der Eichung nicht klappt, hast du halt auch noch die Kosten fürs Gerich, Anwalt usw. am Hals.
Ich wünsch dir trotzdem schonmal viel Glück, dass du doch noch heil aus der Sache rauskommst und Begleitperson machen kannst 😉
Gruß Roman
Zitat:
Original geschrieben von RomanU
Bei meinem Kumpel hatte das Blitzgerät sogar eine Eichung für 2008, nur weil die Polizei das Formular aber kurzfristig nicht mehr gefunden hat ist er ohne Strafe davon gekommen.
jaja...und den weihnachtsmann gibts auch! 🙄
solange das gerät eine eichung besitzt, wird dies a. durch einen aufkleber am gerät selbst angezeigt und b. durch das messprotokoll.....das selbst a. beim gerät als kopie sein sollte, b. bei demjenigen, der die eichung durchgeführt hat und c. in der dienststelle wo das gerät stationiert ist......
nur weil die polizei das protokoll "kurzfristig" nicht auftreiben konnte ist definitiv KEIN grund, vorallendingen dann nicht, wenn das gerät eine gültige eichung zu dem zeitpunkt besessen hat! da haben wohl noch ein paar andere dinge bei deinem "kumpel" mitgespielt!
Naja, so war es aber. Das war jetzt keine riesen Verhandlung (bei ihm gings glaube ich nur um 15 km/h), aber der Richter meinte, da keine Eichprotokoll vorliegen würde, wird der Geblitzte nicht bestraft.
Also der Richter fragte zuerst nach dem Protokoll, danach wurde die Verhandlung unterbrochen.
Die Polizei telefonierte dann und versuchte irgendwie das Protokoll aufzutreiben, da es angeblich eines geben würde.
Auf der Dienststelle, auf der die Polizei angerufen hatte, konnten die es nicht finden.
Deshalb entschied der Richter, dass der Geblitze straffrei blieb.
Also so wurde es mir von dem angesprochenen Kumepl erzählt.
Da ich mich mit juristischen Angelegenheiten und Eichprotokollen nicht auskenne, habe ich das hier so zusammengefasst wie ich es erzählt bekommen hab.
Aber da du dich ja anscheind recht gut auskennst kannst du mir ja vielleicht sagen, was der Grund gewesen sein kann, dass er nicht bestraft wurde obwohl ein Eichprotokoll vorlag aber nicht ausfindig gemacht werden konnte.
Zitat:
Original geschrieben von RomanU
...Aber da du dich ja anscheind recht gut auskennst kannst du mir ja vielleicht sagen, was der Grund gewesen sein kann, dass er nicht bestraft wurde obwohl ein Eichprotokoll vorlag aber nicht ausfindig gemacht werden konnte.
Ich bin zwar nicht der Angesprochene; aber ich antworte trotzdem einmal... 😉
"in dubio pro reo"
Bei geringsten Zweifeln ist der Beklagte frei zu sprechen...