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Geblitzt; brauche Hilfe und Rat

BMW 5er E60

Hallo,
Bin gestern auf einer sog. Kraftfahrtstraße geblitzt worden. Die Straße wechselt immer zwischen einer und zwei Spuren. Einmal kommt eine 70er Zone die dann wieder aufgehoben wurde. Nun mein Problem: Auf der 2-Spurigen Straße (1,5km lang/keine 70er Zone) habe ich mehre LKWs überholt. In der 1-Spurigen Straße habe ich mich dann ausrollen gelassen (musste ja nicht mehr so schnell fahren). Dann leuchtete auf einmal so ein Mobiler Blitzer auf. Und ich hatte auf dem Tacho ca. 163km/h!!! Ich habe mich erstmal gewundert, wieso denn hier geblitzt wird (Geschwindigkeitsbegrenzung war ja eig. aufgehoben). Ich bin also nochmal zurückgefahren (die ganze Strecke) und ganz am Anfang war ein Schild (Kraftfahrstraße). Dieses Schild besagt das man maximal 100km/h fahren darf wenn die Straße einspurig ist (hab ich im Internet gleich nach gegoogelt). Bei Zwei-Spurigen Straßen gibt es keine Begrenzung. Wusste ich vorher nicht!! Und jetzt zu meinen Fragen:
1. Wie viel Toleranz wird hier noch abgezogen??
2. Lohnt sich ein Einspruch (von wegen Blitzen aus dem Hinterhalt, Blitzen ohen wirkliche Grund, etc...)?
3. Gibt es eine Möglichkeit statt 4 Punkten nur 3 zu bekommen und dafür ein höheres Bußgeld in kauf zu nehmen??
4. Hat jemand schonmal generelle Erfahrungen mit einem Einspruch gemacht?? Wenn ja, hattt ihr Erfolg gehabt??
Wäre extrem dankbar um Ratschläge. (werde auch zu einem Anwalt gehen sobald der Bußgeldbescheid angekommen ist)
Achja: Ich fahre seit 32 Jahren Auto ohne einen einzigen Punkt!!! Also bin keinenfalls ein Raser. In diesem Fall lag es wirklich daran, dass ich diese Regelung nicht kannte. Aber Unwissenheit schützt nunmal nicht vor Strafe!!
Vielen Dank schonmal

Beste Antwort im Thema

Hallo,
Bin gestern auf einer sog. Kraftfahrtstraße geblitzt worden. Die Straße wechselt immer zwischen einer und zwei Spuren. Einmal kommt eine 70er Zone die dann wieder aufgehoben wurde. Nun mein Problem: Auf der 2-Spurigen Straße (1,5km lang/keine 70er Zone) habe ich mehre LKWs überholt. In der 1-Spurigen Straße habe ich mich dann ausrollen gelassen (musste ja nicht mehr so schnell fahren). Dann leuchtete auf einmal so ein Mobiler Blitzer auf. Und ich hatte auf dem Tacho ca. 163km/h!!! Ich habe mich erstmal gewundert, wieso denn hier geblitzt wird (Geschwindigkeitsbegrenzung war ja eig. aufgehoben). Ich bin also nochmal zurückgefahren (die ganze Strecke) und ganz am Anfang war ein Schild (Kraftfahrstraße). Dieses Schild besagt das man maximal 100km/h fahren darf wenn die Straße einspurig ist (hab ich im Internet gleich nach gegoogelt). Bei Zwei-Spurigen Straßen gibt es keine Begrenzung. Wusste ich vorher nicht!! Und jetzt zu meinen Fragen:
1. Wie viel Toleranz wird hier noch abgezogen??
2. Lohnt sich ein Einspruch (von wegen Blitzen aus dem Hinterhalt, Blitzen ohen wirkliche Grund, etc...)?
3. Gibt es eine Möglichkeit statt 4 Punkten nur 3 zu bekommen und dafür ein höheres Bußgeld in kauf zu nehmen??
4. Hat jemand schonmal generelle Erfahrungen mit einem Einspruch gemacht?? Wenn ja, hattt ihr Erfolg gehabt??
Wäre extrem dankbar um Ratschläge. (werde auch zu einem Anwalt gehen sobald der Bußgeldbescheid angekommen ist)
Achja: Ich fahre seit 32 Jahren Auto ohne einen einzigen Punkt!!! Also bin keinenfalls ein Raser. In diesem Fall lag es wirklich daran, dass ich diese Regelung nicht kannte. Aber Unwissenheit schützt nunmal nicht vor Strafe!!
Vielen Dank schonmal

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Hallo! 
Ich denke mal ob nun 4 oder 3 Punkte ist doch Wurscht. Du wirst wohl ein paar Punkte bekommen, 200-400€ Srafe und 1 Monat Fahrverbot. 

Mit dem Punkten ist nicht ganz egal. Ich soll in 1 1/2 Monaten als Begleitperson mit eingetragen werden. Da darf ich aber maximal 3 Punkte haben... Sonst wärs mir auch egal. Aber mich ärgert meine Unwissenheit extrem...weil ausgerechnet jetzt gibts 4 Punkte... Daher meine Fragen. Sonst würde ich das einfach in Kauf nehmen.

Zitat:

Original geschrieben von Phoenix5698


.... In der 1-Spurigen Straße habe ich mich dann ausrollen gelassen (musste ja nicht mehr so schnell fahren). Dann leuchtete auf einmal so ein Mobiler Blitzer auf. Und ich hatte auf dem Tacho ca. 163km/h!!! Ich habe mich erstmal gewundert, wieso denn hier geblitzt wird.....
Aber mich ärgert meine Unwissenheit extrem....
.

Willst Du uns jetzt ernsthaft verkaufen, dass Du nicht weißt, dass auf einer einspurigen Landstraße höchstens Tempo 100 km/h gilt ?!?

sorry Doppelpost

Einer der wichtigsten Fragen lautet ist das Fahrzeug auf dich zugelassen? Wenn nein und wenn der Halter den Bußgeldbescheid akzeptiert dann geht der Kelch an dir vorbei. Aus gutem Grund läuft unser Firmenwagen auf die Person die meistens nicht damit fährt. Selbst wenn das Fahrzeug auf Dich läuft, könnte eine Person gleichen Geschlechts u.U. den Verstoß auf sich nehmen. Ein guter Anwalt ( ADAC anrufen und Anwälte nennen lassen) wird dich da sicher ordentlich beraten.
N.B. Ich bin bei diesen breiten Schnellstrassen, teilweise dreispurig alternierend, auch immer total verunsichert wie schnell ich fahren darf und hab auf einspurigen Schnellstraßen auch schon mal mehr als 120kmh drauf gehabt.

Die Anzahl der Spuren ist egal. Es muß eine "Bauliche Einrichtung" zwischen
den Richtungsfahrbahnen sein. Leitplanke, oder auch dopplete Mittellinie.
Wenn da nur eine einfache Mittellinie ist und keine Leitplanke, gilt Tempo 100.
Gruß gdk.

Zitat:

Original geschrieben von alderan_22


Selbst wenn das Fahrzeug auf Dich läuft, könnte eine Person gleichen Geschlechts u.U. den Verstoß auf sich nehmen.

... und wenn er dann auf dem Foto doch einwandfrei selbst zu erkennen ist gibts mächtig Stress. Schon der Versuch ist strafbar und kann mit bis zu 3 Jahren Gefängnis bestraft werden.

Das Fahrzeug ist auf mich zugelassen.
Hat denn auch schon jemand Erfahrungen mit einem Einspruch gemacht?
oder andere Antworten auf meine Fragen??
@cool1967: Das 100km/h auf Landstraßen gilt, ist mir sehr wohl bewusst, sonst hätte ich in 32 Jahren Autofahrerleben doch schon die einige Punkte angesammelt (habe bis dato aber keine... die kommen ja erst noch :rolleyes: ) Die Straße ist aber sonst eher Autobahnähnlich ausgebaut... Daher mein Irrtum.

Wenn Du nicht gerade auf einem winzigen Dorf wohnst wird sich wohl keiner die Mühe machen nachzuschauen.

Zitat:

Original geschrieben von SFI



Zitat:

Original geschrieben von alderan_22


Selbst wenn das Fahrzeug auf Dich läuft, könnte eine Person gleichen Geschlechts u.U. den Verstoß auf sich nehmen.

... und wenn er dann auf dem Foto doch einwandfrei selbst zu erkennen ist gibts mächtig Stress. Schon der Versuch ist strafbar und kann mit bis zu 3 Jahren Gefängnis bestraft werden.

wer weiß denn schon noch 3 Wochen später, wer am 2.4. um 17:43 Uhr wo gefahren ist?

Zitat:

Original geschrieben von alderan_22


Aus gutem Grund läuft unser Firmenwagen auf die Person die meistens nicht damit fährt

und wenn "dein firmenwagen" etwas zu oft auffällt, ist die auferlegung eines fahrtenbuches ziemlich warscheinlich!

Wie schon gesagt: Mit der Spurenzahl hat das alles nix zu tun. 100 ist immer dann, wenn keine bauliche Trennung der Gegenfahrbahn vorhanden ist. Das weiss aber auch die Polizei. Folglich wird wohl keine Mittelleitplanke oder Ähnliches dagewesen sein.
Wenn Du auf dem Tacho 163 hattest wird nach Abzug der Toleranz nach meiner Grobeinschätzung ca. 149-151 km/h bei rumkommen, da der BMW-Tacho recht genau ist und wenig voreilt.
Einspruch bringt in der Regel nur was, wenn Du jemand anders als Fahrer angeben willst oder konkrete Anhaltspunkte für Messfehler vorliegen (nicht geeichtes Gerät, falsches Einmessen des Messgeräts usw.. siehe radarfalle.de).
Wenn Du nen andern Fahrer angibst, der nicht ausfindig gemacht werden kann, kann es Dir passieren, dass die beim 2. Mal nen Fahrtenbuch Dir aufbrummen. Wenn Du auf dem Foto gut zu erkennen bist, wird ev. eh die Polizei vorbeischauen, Dein Gesicht anschauen und einmal herzhaft lachen. Dann kannste den Einspruch immer noch zurücknehmen. Kosten tut der Spaß nicht extra, da bei den Owis die Verwaltungsgebühr ja eh schon abkassiert wird. Man sollte aber, wenn man etwas anderes als den Fahrer anzweifelt damit rechnen, dass die Geschichte recht schnell automatisch ans Gericht abgegeben wird (§ 68 OWiG), das kostet dann extra.
@SFA
Der Versuch von was ist strafbar??? In welchem Land lebst Du? Natürlich muß sich niemand selbst belasten und kann auch Humbug erzählen.
Wenn Du auf 164, 145d StGB hinauswillst (ersterer übrigens bis 5 J Freiheitsstrafe), dann ist Dir entfallen, dass da Gegenstand der falschen Verdächtigung bzw. Vortäuschung ne rechtswidrige Straftat im Sinne de § 11 Nr. 5 StGB ist. Wir reden hier nur von Owis...
Der Versuch der beiden Vergehen ist übrigens nicht strafbar, auch wenn man bei sowas schnell bei ner vollendeten Tat ist, wenn durch den Schmuh Ermittlungen aufgenommen werden.

Zitat:

Original geschrieben von Olaf Götz


@SFA
Der Versuch von was ist strafbar??? In welchem Land lebst Du? Natürlich muß sich niemand selbst belasten und kann auch Humbug erzählen.
Wenn Du auf 164, 145d StGB hinauswillst (ersterer übrigens bis 5 J Freiheitsstrafe), dann ist Dir entfallen, dass da Gegenstand der falschen Verdächtigung bzw. Vortäuschung ne rechtswidrige Straftat im Sinne de § 11 Nr. 5 StGB ist. Wir reden hier nur von Owis...
Der Versuch der beiden Vergehen ist übrigens nicht strafbar, auch wenn man bei sowas schnell bei ner vollendeten Tat ist, wenn durch den Schmuh Ermittlungen aufgenommen werden.

Wie meinst du das? Das ist totaler Humbug, denn du erzählst. Wenn ICH geblitzt worden bin und die Polizei MICH als Fahrzeughalter anschreibt und MICH auffordert das geld zu zahlen da MEIN bild auf dem Anhörungsbogen zu sehen ist kann ich wohl kaum sagen mein Opa ist gefahren als bsp. sogar ist Strafbar, ganz gleich ob Straftat oder Owi, niemand darf einfach jemanden beschuldigen.

Zurück zum Thema, ich würde dir empfehlen, wenn du es wirklich in erwägung ziehen willst, zu sagen, du seist nich gefahren, dann bitte jemanden, der dann einfach bezahlen soll und sich selbst verdächtigen soll. Das wäre nämlich keine Straftat, da es eine selbstbeschuldigung ist.

Ich wurde letztens mit 77/50 in der Stadt geblitzt, kam aber nur 66 raus, da Tacho etwas vor geht (auch bei BMW's) und abzüglich Toleranz waren es schon -11. In jedem Falle wirst du aber deinen Führerschein abgeben müssen und 3 wenn nicht 4 punkte kassieren. Ich würde lieber alles akzeptieren und nicht leugnen, da du eh nie beweisen kannst, dass der Blitzer nicht geelcht o.ä. worden sei. Hoffe konnte helfen.

MFG

pheER

Danke für alle bisherigen Antworten. Jemanden anderes beschuldigen hatte ich nicht vor. Aber ich habe schon gehört, dass man ein höheres Bußgeld bezahlt und dafür den Lappen behalten kann...Schonmal jemand damit Erfahrungen gemacht? Oder ob man auch gegen ein höheres Bußgeld einen Punkt weniger bekommen kann??
Wäre schön wenn noch weite zahlreiche Antworten kämen...
Nochmals vielen dank

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