1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 5er
  6. E60 & E61
  7. Geblitzt; so ging es aus.

Geblitzt; so ging es aus.

BMW 5er E60

Hallo, wie sich einige von euch vielleicht noch erinnern, habe ich am 18. April von meinem Blitzer erzählt und euch um Rat gebeten. Für die zahlreichen Antworten möchte ich mich nochmals bedanken. Nun möchte ich mein Versprechen einlösen und erzählen wie es ausgegangen ist, da ich heute meinen Gerichtstermin hatte.

Also auf meinen Bußgeldbescheid war ich zum glück "nur" noch 45km/h zu schnell (hatte ja 60 zu schnell vermutet). Aber nach Abzug der Messtoleranz kam dann dieses Ergebnis heraus. Als ich den Bußgeldbescheid bekam, hab ich mir sofort einen Anwalt genommen und mit ihm von Anfang an alles besprochen. Er hat mir jedoch auch von Anfang an geraten die Messgeräte nicht anzuzweifeln, da diese immer besser werden und die neuen auch immer eine aktuelle Eichbescheinigung haben (etc...).

Obwohl mir mein Anwalt gesagt hat, dass ich mir keine Hoffnungen vor Gericht machen brauche, bin ich vor das Gericht gegangen. Und siehe da, es hat doch tatsächlich geklappt. Ich bin das Fahrverbot gegen ein höheres Bußgeld losgeworden (nachdem ich 35mins mit dem Richter geredet habe). Mein Anwalt sagte mir hinterher, dass ich anscheinend einen guten Draht zu ihm gefunden habe, denn bei einer solchen Geschwindigkeitsüberschreitung hätte noch keiner Gewonnen (in seiner bisherigen Berufslaufbahn).

Naja genug der langen Rede 😁 . Wer Fragen hat einfach stellen 😉

MfG

Beste Antwort im Thema

Ich hätte einige Fragen zur Schieflage unseres Rechtssystems und zur Seriosität unserer Herren Verkehrsrichter ... aber ich stelle sie nicht wirklich, da ich keine zufriedenstellenden Antworten erwarte. 😁

32 weitere Antworten
32 Antworten

Ich hätte einige Fragen zur Schieflage unseres Rechtssystems und zur Seriosität unserer Herren Verkehrsrichter ... aber ich stelle sie nicht wirklich, da ich keine zufriedenstellenden Antworten erwarte. 😁

Beim ertsen Großen Geschw. vergehen gibt es das oft,
gerade dann wenn Du das Fahrzeug Geschäftlich benötigst und
durch ein Fahrverbot dein Arbeitgeber geschädigt würde.

Nochmal klappt das jedoch nicht....

Dein Anwalt scheint noch nicht so viele derartige Fälle gehabt zu haben. Wenn man in Richtung "Augenblicksversagen" argumentiert und ansonsten verkehrstechnisch eine völlig weiße Weste hat (keine Punkte!) ist oft eine Erhöhung des Bußgeldes im Tausch gegen das Fahrverbot möglich. Hat bei mir mit 51 km/h zu viel und ohne richterliche Anhörung (nur schriftlich) auch geklappt. Das kann mann natürlich nur einmal machen.
Zu der Schieflage im Rechtssytem: Jedem von uns kann mal ein Ausrutscher passieren, das ist in unserem Rechtssystem vorgesehen und wird berücksichtigt. Beim zweiten oder gar 3. Mal wird es dann (völlig zu Recht) deutlich empfindlicher.

mfG

W.

Zitat:

Original geschrieben von Phoenix5698


Obwohl mir mein Anwalt gesagt hat, dass ich mir keine Hoffnungen vor Gericht machen brauche, bin ich vor das Gericht gegangen. Und siehe da, es hat doch tatsächlich geklappt.

Hi,

durftest du den Anwalt selbst bezhalen? Was hat der Spaß gekostet? Denn keine RS Versicherung der Welt bezahlt die Kosten, wenn von Anfang an feststeht, dass du keine Chance hast.....

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von swoj



Hi,
durftest du den Anwalt selbst bezhalen? Was hat der Spaß gekostet? Denn keine RS Versicherung der Welt bezahlt die Kosten, wenn von Anfang an feststeht, dass du keine Chance hast.....

Die Aussage ist nunmal grundlegend falsch. Eine RS-Versicherung für "Verkehr" übernimmt jeden Fall in diesem Bereich, wobei es egal ist worum es geht, ob Chancen auf "gewinnen" (welch ein Ausdruck!) bestehen etc. Ausnahmen sind vorsätzlich begangene Delikte und Straftaten im Straßenverkehr.

Und wie die "Vorschreiber" schon richtig festgestellt haben, funktioniert der Tausch höheres Bussgeld gegen Fahrverbot nur bei 0 Punkten in Flensburg und bei einem milden Richter. Kein Richter ist zu dieser Vorgehensweise gezwungen bzw. dazu angehalten. Wenn der Richter nicht will, will er nicht.

Beim zweiten Mal gibt es keinen Tausch - egal ob Job etc. daran hängen. Da heißt es dann zu Fuss gehen.

Und ich persönlich würde es nicht als gewonnen sehen. Bezahlt wurde ja trotzdem....
Und noch eine persönliche Meinung...Mehr wie 45 Km/h oder mehr...da sollte man sich schon mal seine Gedanken zur Eignung zum "rücksichtsvollen" führen eines Kraftfahrzeuges machen...
Gut das mir damals der Zugang zum Richterwesen nicht möglich war...

Zitat:

Original geschrieben von brezelpaul1



Zitat:

Original geschrieben von swoj



Und noch eine persönliche Meinung...Mehr wie 45 Km/h oder mehr...da sollte man sich schon mal seine Gedanken zur Eignung zum "rücksichtsvollen" führen eines Kraftfahrzeuges machen...
Gut das mir damals der Zugang zum Richterwesen nicht möglich war...
Persönliche Meinung
Bei 45km/h zu schnell in einer 30er, 50er oder 70er Zone, würde ich die Eignung ebenfalls anzweifeln.
Aber bei einer übertriebenen bzw. sinnlosen 120er Beschränkung auf der Autobahn, naja, kann mal passieren.
Halb so wild.
Persönliche Meinung ende

Zitat:

Original geschrieben von brezelpaul1


Die Aussage ist nunmal grundlegend falsch. Eine RS-Versicherung für "Verkehr" übernimmt jeden Fall in diesem Bereich, wobei es egal ist worum es geht, ob Chancen auf "gewinnen" (welch ein Ausdruck!) bestehen etc. Ausnahmen sind vorsätzlich begangene Delikte und Straftaten im Straßenverkehr.

Du meinst, viel zu schnelles Fahren ist nicht vorsätzlich?

Es kann in so einem Fall tatsächlich ein "Augenblicksversagen" vorliegen. Das heißt, Du hast z.B. das Tempolimit verpennt. So war das in meinem Fall. Ich bin Samstag früh morgens auf der Autobahn gefahren, hatte 120 auf dem Tacho. Es kamm dann eine Baustelle (ohne Fahrbahneingung, nur ein paar Schilder am Rand), kein anderer Fahrer unterwegs. Hab wirklich einfach nur geschlafen und bin entspannt weiter gefahren. Das wird dann nicht als Vorsatz gewertet sondern als Fahrlässigkeit. Soll jetzt wirklich keine Entschuldigung sein.

W.

Zitat:

Original geschrieben von sulu


Du meinst, viel zu schnelles Fahren ist nicht vorsätzlich?

Erwischt...anders ausgedrückt wird es vielleicht verständlicher: Eine RS wird bei Verstößen, die eine Ordnungswidrigkeit nach sich ziehen, eine Deckungszusage geben, wie z.B. Geschwindigeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße etc.

Selbstverständlich gibt es Geschwindigeitsüberschreitungen die den Vorsatz beinhalten, aber trotzdem immer nur unter dem Aspekt "Ordnungswidrigkeit" abgehandelt werden.

Keine Deckungszusage gibt es bei Alkoholverstößen etc. ,weil dieses (Verkehrs-)Straftaten sind -und der Begriff Straftat ist hier relevant- und hier von Vorsatz bzw. mutwilligen Vergehen ausgegangen wird.

Hoffe das war verständlicher...

Zitat:

Original geschrieben von brezelpaul1


Erwischt...anders ausgedrückt wird es vielleicht verständlicher: Eine RS wird bei Verstößen, die eine Ordnungswidrigkeit nach sich ziehen, eine Deckungszusage geben, wie z.B. Geschwindigeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße etc.
Selbstverständlich gibt es Geschwindigeitsüberschreitungen die den Vorsatz beinhalten, aber trotzdem immer nur unter dem Aspekt "Ordnungswidrigkeit" abgehandelt werden.
Keine Deckungszusage gibt es bei Alkoholverstößen etc. ,weil dieses (Verkehrs-)Straftaten sind -und der Begriff Straftat ist hier relevant- und hier von Vorsatz bzw. mutwilligen Vergehen ausgegangen wird.
Hoffe das war verständlicher...

Ich glaube nicht, dass eine RS ohne Weiteres eine Deckungszusage erteilt, wenn jemand beispielsweise mit 80 km/h durch eine verkehrsberuhigte Zone knallt und dies geblitzt bzw. gemessen wurde. Warum sollte sie das tun? In der Hoffnung, dass der Deliquent schuldfrei davon kommt und die Prozesskosten ein anderer übernimmt?

Zitat:

Original geschrieben von sulu


Ich glaube nicht, dass eine RS ohne Weiteres eine Deckungszusage erteilt, wenn jemand beispielsweise mit 80 km/h durch eine verkehrsberuhigte Zone knallt und dies geblitzt bzw. gemessen wurde. Warum sollte sie das tun? In der Hoffnung, dass der Deliquent schuldfrei davon kommt und die Prozesskosten ein anderer übernimmt?

1. Ist es so - glaub es, oder lass es.

2. Gibt es viele Gründe...wer weiß immer so, z.B., ob die Messung i.O. war, sprich Messgeräte geeicht, Equipment richtig aufgebaut und dokumentiert - vielleicht Gründe im persönlichen Bereich, dass z.B. nicht eindeutig geklärt ist wer gefahren ist - Beschilderung vor der Messstelle unzureichend bzw. nicht vorhanden usw.

Sowas kann oftmals nur vor Gericht geklärt werden, und dafür wird die RS Versicherung eintreten, da sie nicht die Umstände beurteilen kann und mag.

Übrigens...selbst bei einer Herabsetzung der Bussgeldes, Wandlung eines Fahrverbotes zugunsten eines erhöhten Bussgeldes zahlt auch immer die RS die angefallenen Kosten.
Und, spätestens nach der dritten, vierten oder fünften Inanspruchnahme kündigen die Versicherer schon mal gerne den Vertrag. Und dann eine neue Versicherung zu finden wird schwer, und/oder teuer...

Zitat:

Original geschrieben von wechselwaehler


...Jedem von uns kann mal ein Ausrutscher passieren, das ist in unserem Rechtssystem vorgesehen und wird berücksichtigt. ...

45 km/h (Netto!!!) zu schnell = Ausrutscher? Ich lache mich tot...

Soll ja Leute gegeben haben, denen beim Wurstbrotschmieren das Messer aus der Hand direkt in das Herz eines anderen gefallen ist. Ist ja auch nur ein Ausrutscher und dazu natürlich die schwere Kindheit und dann dieser berufliche Stress. Das Wetter tut dann sein Übriges und Bayern hat verloren...

Wie, unser Reschtssystem berücksichtigt Ausrutscher? Welcher § ist das denn?

Steht da vielleicht: Wenn der Angeklagte frisch geduscht und einem Strauss Blumen in der Hand als Ersttäter den Gerichtssaal betritt, wird ihm verziehen. Ich lache mich tot... Ach ne, habe ich ja schon...

WIESO,

wenn ich mit z.B. 220km/h aus einem unlimitierten Stück Autobahn in eine 120 km/h Zone komme schmeiß ich
auch nicht direkt den Anker runter auf 120km/h, da läßt man schon mal "ausrollen".
Wenn das dann gerade in einem Unfallschwerpunktbereich (da wird ja immer geblitzt, oder??) passiert dann hat man halt Pech.

Wenn man schon die Rechtssprechung diesbezüglich hinterfragt dann sollte man sich fragen warum die, bei uns im Ort,
nicht vor der Grundschule blitzen, sondern auf einem freien, gut einzusehendem Stück der Ortsdurchfahrt, wo auch 80km/h niemanden gefährden.

....

Ich finde es daneben, dass hier wieder die Lämmerfraktion derartig bösartig lästert, wenn jemand sich mal die Mühe macht, auch zu berichten, wie die Sache denn am Ende ausgegangen ist. Ich denke, die Sache interessiert hier genug Leute, die aber gerne auf das Oberlehrergeschwafel in der X.ten Wiederholung verzichten würden.

In Deutschland ist sowohl bei Straftaten als auch bei OWis es üblich, dass Leute mit weißer Weste privilegiert werden. Ich finde das auch absolut i.O. so. In meiner Zeit bei der StA habe ich in solchen Fällen auch nicht so draufgehauen, wenn das vertretbar war. Ich finde es persönlich viel schlimmer, jemanden mal unberechtigterweise ungeschoren davonkommen zu lassen als auch nur eine Person viel zu hart zu bestrafen.

Nur, um Raemic etwas auf den Boden der Tatsachen zu holen:
Wenn man bei nem Abstandsverstoß erwischt wird und das Glück hat, angehalten zu werden, kann es vorteilhaft sein, die Beamten zu Bequatschen, dass die ne Anzeige wegen Nötigung machen.
Dann geht die Sache vor den Strafrichter und wenn sie da dann platzt, weil es eben doch keine Nötigung war (die Anforderungen sind da nämlich im Straßenverkehr recht hoch), dann geht man da raus oder es wird gegen ne geringe Geldbuße nach 153a StPO eingestellt. Da macht sich in der Regel niemand die Arbeit und nimmt dann wieder das Owi-Verfahren wieder auf (auch wenn das bei Freispruch theoretisch geht). D.h., die Punkte und Fahrverbot hat man sich auf die Art und Weise dann auch gespart.
Hatte das selbst schon oft genug, dass bei der Abstandsmessung Abstandswerte gemessen wurden, die zwar im mittleren OWi Bereich liegen mit Punkten und 1 M Fahrverbot, aber für Nötigung nach einschlägiger Kommentarliteratur noch lange nicht reichen. Da wurde dann wegen Geldbuße eingestellt, die als Zeugen geladenen Polizisten haben dumm geguckt und gut war die Sache.

Deine Antwort
Ähnliche Themen