Feinstaubplakette.....????
Hallo, leider werd ich nicht drumrum kommen
mir ne Feinstaubplakette zu holen.
Jetzt wird dort ja das Kennzeichen eingetragen.
Bei den meisten wird dies, mit krugeliger Schrift, reingeschrieben.
Habe aber auch schon welche gesehen, wo das Kennzeichen,
mit Druckbuchstaben "reingedruckt" wurde.
Weiß Jemand, wo es soetwas im Bereich HI/HOL/HM gibt????
Gruß Bonko
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von nukefree
Wenn die Behörden alle so toll kostendeckend arbeiten und der Staat mit unseren Steuern Gewinn erwirtschaftet, wo kommt dann die Neuverschuldung her?
Die Neuverschuldung kommt daher, weil in diesem Bereich Kosteneffizienz ein Fremdwort ist und teilweise Unsummen sinnlos verprasst werden...
151 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von faceman22
Mich würde mal interessieren, was passiert, wenn ein Auto keine Plakette hat, aber wie der Golf die grüne bekäme.
Rechtlich ist ein Bußgeld und 1 Punkt da wohl schwer durchzusetzen.....
Wenn du den Führerschein nicht dabei hast und trotzdem einen besitzt,
mußte ja auch Strafe zahlen.......wo gibt es da nen rechtliches
Problem????
Gruß Bonko
Zitat:
Original geschrieben von faceman22
Mein Händler wollte die mir umsonst geben, aber ich hab abgelehnt, da ich meine Scheibe erst verunstalte, wenn es nicht mehr zu vermeiden ist.
Da wo aktuell die Plaketten drauf sein müssen, komm ich eh net hin 😁
Mich würde mal interessieren, was passiert, wenn ein Auto keine Plakette hat, aber wie der Golf die grüne bekäme.
Rechtlich ist ein Bußgeld und 1 Punkt da wohl schwer durchzusetzen.....
Wieso sollte das rechtlich schwer durchzusetzen sein? Einfahrt nur mit Plakette...
D.h. ohne verstößt du gegen diese Auflage...ob du nun keine Plakette hast oder 3 Promille ist dem Richter dann egal! Auflage ist halt Auflage!
MfG
Alle WA-Kunden erhalten die Plakette kostenlos bei Auslieferung dazu (egal ob Leasing oder gekauft)...
Vielleicht ist das für externe Kunden genauso...?
Gruß
Hoshi
Ich habe schon meine Grüne:
http://www.fusselshop.de/images/product_images/popup_images/864_0.jpg
😁
Ähnliche Themen
An der habe ich auch schon überlegt... zusammen mit dem Nummernschildhalter "Und wieder einer vom Autohaus F***frosch!" *rofl*
Ich bin selbst Mitarbeiter bei einer Zulassungsbehörde. Bei uns wird das Kennzeichen per Drucker auf die jeweilige Umweltplakette gedruckt. Ich gehe mal davon aus, dass dies bei allen Zulassungsstellen technisch möglich ist (Vorausgesezt die Kennzeichungsführende Zulassungsstelle stellt die Plakette aus).Preis: 5,50 € Die Plaketten, bei denen das Kennzeichen per Hand reingeschrieben ist, wurden von anerkannten AU Werkstätten ausgegeben. Wenn man sich einen Rußpartikelfilter eintragen lässt, ist die Plakette wie von vielen irrtümlich gemeint nicht im Preis einbegriffen. Die Plakette muss sichtbar hinter der Windschutzscheibe dauerhaft angeklebt werden. Wenn man in eine Umweltzone reinfährt und keine Plakette hat, das Auto aber eine Plakette bekommen würde, fällt das Bußgeld trotzdem an. Z.b. ist die Plakette in Berlin seit 01.01.08 Pflicht, aber es werden erst ab Februar Bußgelder erhoben. Denke die meisten Zonen haben eine solche Schonfrist.
Habe mir gestern beim TÜV Rheinland die Plakette in Verbindung mit meiner AU besorgt. Dort wurde das KFZ Kennzeichen mit der guten alten Schreibmaschine eingetragen. Bei diesen häßlichen Aufkleber kommt es eh nicht mehr drauf an, ob das Kennzeichen gedruckt oder per Handschrift eingetragen wurde. Der Aufkleber sieht häßlich aus. Aber ich fahre öfter nach Köln, von daher komme ich nicht drum herum.
Gruß
kann man die plakette nicht einfach, wie ne parkscheibe, bei bedarf in die windschutzscheibe legen? müsste doch auch reichen, oder?
Zitat:
Original geschrieben von pEAkfrEAk
kann man die plakette nicht einfach, wie ne parkscheibe, bei bedarf in die windschutzscheibe legen? müsste doch auch reichen, oder?
NEIN, tut es nicht!
http://www.stuttgart.de/.../top.php?...
Hallo zusammen,
hole meinen Golf übernächste Woche in Wolfsburg.
Der Wagen wird vom Händler vorher zugelassen,
bekomme ich dann die Plakete mit,oder wird die irgendwie in Wolfsburg drauf gemacht?
Kenne mich damit nicht so aus.
Danke
Gruß
Michael
Zitat:
Original geschrieben von Bonko2611
Wenn du den Führerschein nicht dabei hast und trotzdem einen besitzt,
mußte ja auch Strafe zahlen.......wo gibt es da nen rechtliches
Problem????
Gruß Bonko
Ist doch Unsinn. Du bekommst eine Ordnungswidrigkeitsstrafe von 10€ und kein Bußgeldverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis :
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist in Deutschland eine Straftat nach § 21 StVG. Es handelt sich dabei nicht um das Fahren, ohne ein gültiges Ausweispapier mitzuführen (sog. Fahren ohne Führerschein), sondern um das Führen eines Fahrzeugs, ohne die dafür erforderliche Erlaubnis zu besitzen.
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer
1. eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,
2. vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder
3. vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.
(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter
1. das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war,
2. als Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand das Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder gegen den eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet war, oder
3. in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Tat nach Absatz 1 verurteilt worden ist.
Gruß
Manuel
Hab gehört das die Plakette bereits bei der Abholung in der Autostadt
drauf sein soll?
Kann das jemand bestätigen?
Wie wollen die das wenn denn mit Kurzzulassungs-Kennzeichen machen,
das wäre ja Hirnlos das Nummernschild da drauf zu drucken.
Habe nämlich nur solche da mein Kennzeichen erst in einer Woche
verfügbar ist.
Ich hab die Plakette mitbekommen als ich die Nummernschilder bei meinem 🙂 abgeholt hatte. Kennzeichennummer war dort schon eingetragen.
Zitat:
Original geschrieben von Manuel A4 TDI
[
Ist doch Unsinn. Du bekommst eine Ordnungswidrigkeitsstrafe von 10€ und kein Bußgeldverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis :
warum machst du dir soviel mühe? 40€ und ein punkt, wie du das kind nun nennst ist doch völlig banane!