ESP Nachrüsten wie teuer?
Hallo,
hab mir den Golf V am 28.12.05 bei einem Mercedes Händler gekauft, dieser versicherte mir mehrmals auf Anfrage das der Wagen Serienmäßig ESP hat (ist aber ein EU- Neuwagen).
Gestern lies ich dies überprüfen und siehe da kein ESP vorhanden :-(
Im Kaufvertrag stand auch kein ESP mit bei,weil Serienmäßige Sachen nicht mit aufgelistet werden(so hat er es jedenfalls gesagt). Kann ich jetzt gegen diesen Händler vorgehen? Selbst wenn er bereit wäre mir dieses zu erstatten, wie teuer ist es denn ESP nachrüsten zu lassen?
Schon mal danke für eure Hilfe!
Villeicht hilft dieser Link weiter
http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html
Ich weiß jetzt leider nicht ob ich gegen eine Mündliche Vereinbarung angehen kann
92 Antworten
Bei "EU-Fahrzeug" ist aber nur ein Strich, d.h. es ist nicht zu ersehen das es ein re-importfahrzeug ist. Wenn dies nicht im Kaufvertrag erwähnt wurde, ist zusammen mit der Ebay-Seite doch schon ein Ansatzpunkt da, wo man hebeln könnte. Und wenn es unterm Strich nur auf eine Kaufpreisminderung hinausläuft, die den Wertverlust fürs fehlende ESP abdeckt. Das ESP setzen die meisten potenziellen Nachbesitzer bei diesem Auto nämlich voraus.
Dazu muß man aber mit dem Händler sprechen, am besten Auge in Auge.
Ciao!
Zitat:
Original geschrieben von weiberheld
Junge, jetzt mach es Dir doch nicht so schwer!
Im ganzen Angebot bei eBay, welches ein rechtsverbindliches Angebot inkl. Kaufvertrag ist, steht mit keiner Silbe "EU-Import". Laut mehreren Gerichtsurteilen ist man aber verpflichtet dieses Merkmal im Kaufvertrag anzugeben. Da die Auktion bei eBay bereits der Kaufvertrag ist, und der Händler arglistig den dort extra aufgeführten Punkt "EU-Fahrzeug:" nicht ausgefüllt hat ist die Rechtslage eindeutig -> gib den Wagen gegen Erstattung Deiner Unkosten zurück!!!
Nebenbei: aus dem Text geht übrigens eindeutig hervor, dass der Wagen kein ESP hat! Und damit ist dem Händler bewußt gewesen, dass es ein Re-Import Fahrzeug ist!!! Da es den Golf V nur im Ausland ohne ESP zu kaufen gibt!!!
Den Wagen zurückgeben würde ich aber ungern,denn günstiger bekommt man so ein Auto kaum. Will Wertmindurung hinaus und ein Teil des Betrages zurückerstattet bekommen.
Zitat:
Original geschrieben von jonny1983
Den Wagen zurückgeben würde ich aber ungern,denn günstiger bekommt man so ein Auto kaum. Will Wertmindurung hinaus und ein Teil des Betrages zurückerstattet bekommen.
Lies mal den Beitrag von Gnubbel - das Auto ist ohne ESP sofort als Re-Import erkennbar und daher als Gebrauchtwagen nur mit sehr hohem Abschlag verkäuflich, da 1) ESP einfach von den Leuten verlangt wird und 2) jeder denkt Du hättest 30% (wird halt gerne im TV genannt) gespart und die Käufer wollen natürlich auch 30% vom DAT- oder Schwacke-Wert sparen.
Zitat:
Original geschrieben von jonny1983
Modelljahr 04 ist kein Neuwagen auch wenn ich dieses im Jahr 04 gekauft habe? Versteh ich nicht so ganz.
die Artikelnummer für die Auktion lautet übringes:
4509583361
hier der Link dazu, damit ihr euch ein besseres Bild dazu machen könnt.
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=4509583361
also nochmal:
wenn du dir ein auto kaufst, obwohl zur gleichen zeit schon ein neues modelljahr auf dem markt erschienen ist und dein auto nicht aus diesem modelljahr stammt, dann hast du keinen neuwagen erworben... denn ein auto hat nur dann die eigenschaft eines neuwagens, wenn es aus der aktuellen modellreihe stammt und dem aktuellen stand der technik... vielleicht gibt es dabei irgendwelche ausnahmen bei unwesentlichen veränderungen. hab die gerichtsentscheidung auch nicht mer 1 zu 1 im kopf. aber ich denke das ist ohnehin nicht das eigentliches problem...
der preis ist echt super verlockend... 12800 euro für neues fahrzeug ist echt ein geschenk des himmels... aber bedenke auch dabei, dass bei einem späteren verkauf dem käufer durchaus bewusst ist (wenn er denn etwas ahnung hat) dass du weniger bezahlt hast für ein eu-fahrzeug...
ansonsten: nimms mir nicht übel, aber wer pkws bei ebay kauft ist wirklich selber schuld... hättest du dich in den wagen gesetzt, so wäre es dir wahrscheinlich aufgefallen, dass der esp knopf fehlt...
naja das mit dem eu-fahrzeug ist ein gutes argument... das wirst du ihm entgegenhalten können... allerdings wird die sache hier einem laien wirklich zu bunt, denn hier kollidiert anfechtungsrecht mit gewährleistungsrecht. nimm dir wirklich nen anwalt oder sprich nochmal offen mit dem verkäufer. fahr hin mit 2 leuten und klär das mit ihm... bei den heutigen bahnpreisen sollte es doch kein problem sein. fahr so wenig wie möglich vorerst mit dem wagen, bis die sache geklärt ist.
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@johnny
du weißt schon, dass der Listenpreis für dein Auto in Deutschland ca. 189000 Euro mit ESP ist. Selbst der EU-Preis bei J und K. sind ca 16.500 Eur. Von daher hast du doch ein Super-Schnäppchen gemacht.
Es gibt vier Möglichkeiten für dich:
1.Wenn du vor hast das Auto recht lange zu fahren, kannst du dich ja wirklich freuen so ein Schnäppchen gemacht zu haben. Immerhin hast du gegenüber dem deutschen Preis einen Nachlass über 30 Prozent.
2. Wenn du geplant hast den Wagen nur kurz zu fahren könnte es mit dem fehlenden ESP zu Abstrichen kommen. Vielleicht ist aber die Nachfrage nach günstigen Autos ohne viel Technik gar nicht so gering und fährt auch hier nicht einmal schlecht. Setze doch einfach mal eine Annonce rein in Autoscout, dann siehst du ja ob eine Resonanz bestehen würde.
3.Du lässt das ESP nachrüsten wenn dus unbedingt willst. Selbst bei einem Preis von 2000 Euro hast du gegenüber dem billigsten EU-Import dann noch 1.600 Euro gespart.
4.Du zeigst den Autohändler an. Hast außer Kosten, Ärger, Scherereien, Psychstress vielleicht mit deinen 21 Jahren schon graue Haare bekommen und noch nicht mal die Gewissheit, dass du etwas erreicht hast.
Ich persönlich würds einfach belassen und mich freuen, dass du ein Schnäppchen gemacht hast, also Punkt 1.
Ja ein Schnäppchen war der Wagen schon, aber warum kein besseres Schnäppchen draus machen?
Außerdem wurd ich beim Kauf schon ein bissl veräppelt und das muss sich doch kein Kunde bieten lassen oder?
Den Wagen zurück geben will ich auf keinen Fall und ESP auf meine Kosten nachrüsten lassen auch nicht! Aber eine Wertminderung erreichen möchte ich schon, aufgrund mehrere Mängel
Was willst du von 12800 Euro für einen neuen 115 PS-Golf noch mindern.
Es muss doch reichen wenn ihn dir der Händler eh schon fast schenkt.
Was sind das für Mängel? Dass er kein ESP hat. Zerr den Händler doch deswegen vor Gericht. Ich verstehe nichts von Recht und möchte auch nicht über Recht hier diskutiern, aber jeder Richter der hier die Verhätnismäßigkeit (Preisnachlass) nur ein bißchen logisch durchdenkt, müsste dir eigentlich für soviel Unverschämtheit und Dreistigkeit eine vor den Latz knallen und ich hoffe dass mit auch die Jusristen hier unter uns recht geben.
zur minderung habe ich erst letztens hier was beigetragen... da ich keine lust habe mein wissen dazu hier wieder abzutippen, erlaube ich es mir meinen beitrag zu kopieren... die beträge stimmen hierbei nicht ganz, da es für nen anderen fall galt:
bei der minderung ist der kaufpreis in dem verhältnis herabzusetzen, in welchem zur zeit des vertragsschlusses der wert des autos in mangelfreiem zustand zu dem wirklichen wert gestanden haben würde...
hört sich etwas unübersichtlich an... aber kann dir ja anhand einer gleichung vereinfachen...
vereinbarter kaufpreis : geminderter KP (X) = Wert ohne Mangel : Wert mit Mangel
d.h.
der zu zahlende geminderte Preis X beträgt
Wert mit Mangel x vereinbarter KP
X= ________________________________
Wert ohne Mangel
gehen wir davon aus du hast 20000 euro bezahlt und der wagen hat mit dem mangel nen wert von 19000 euro und ohne mangel einen wert von 21000 euro... dann kommt folgendes raus
x= 18095,23 als zu zahlender betrag... folglich müsstest du die differenz von 18095 zu deinem bezahlten preis erhalten...
Zitat:
Original geschrieben von Audifan
Was willst du von 12800 Euro für einen neuen 115 PS-Golf noch mindern.
Es muss doch reichen wenn ihn dir der Händler eh schon fast schenkt.
Was sind das für Mängel? Dass er kein ESP hat. Zerr den Händler doch deswegen vor Gericht. Ich verstehe nichts von Recht und möchte auch nicht über Recht hier diskutiern, aber jeder Richter der hier die Verhätnismäßigkeit (Preisnachlass) nur ein bißchen logisch durchdenkt, müsste dir eigentlich für soviel Unverschämtheit und Dreistigkeit eine vor den Latz knallen
Das ist Deine Meinung aber hat rein gar nichts mit Recht zu tun. Recht ist weder logisch nachvollziehbar noch emotional noch gerecht.
pacta sunt servanda - Verträge sind einzuhalten
Da spielt auch der günstige Preis überhaupt keine Rolle. Fehlt eine zugesicherte Eigenschaft, dann ist die wertmäßig zu beziffern und einzufordern.
Ob das bei dem Preis gerecht ist, sei dahingestellt.
Aber wie schon gesagt, ist hier die Beweislage schwierig.
Gruß
Andreas
Nachrüstung von ESP kostet locker seine 2-3 TEUR.
Ab Werk kostete ESP z. B. beim Golf IV gerade mal 499 € Aufpreis - war 1999 oder so.
In den Aufpreislisten von EU-Importeuren kostet ESP beim Golf V um 450 €.
Also wird sich kein Händler darauf einlassen und ESP nachrüsten!
Zumal im ganzen Auktionstext nichts von ESP steht, ein Vergessen gibt es nicht, da dort auch explizit die Traktionskontrolle aufgeführt wurde!
mal ne blöde Frage ich habe keinen ASR Knopf nur einen für ESP habe auch ein EU Wagen heisst das dass ich kein ASR habe ?
Habt ihr da einen zusätzlichen Knopf für ASR ?
Zitat:
Original geschrieben von Tarzan2004
mal ne blöde Frage ich habe keinen ASR Knopf nur einen für ESP habe auch ein EU Wagen heisst das dass ich kein ASR habe ?
Habt ihr da einen zusätzlichen Knopf für ASR ?
ASR ist in ESP enthalten
Also ich hab es so vor wie bugatti1712 es vorgeschlagen hat, nämlich es jetzt noch schriftlich von dem Händler bestätigen zu lassen das der Wagen ESP hat.
Werde Ihn ganz einfach mal anrufen und sagen, dass ich einen Interessenten für den Wagen gefunden habe und dieser nochmal eine Auflistung der Extras haben möchte, samt ESP usw. und wenn ich das erstmal habe, werd ich Ihn ansprechen warum der Wagen denn kein ESP hat.
Reicht es eigentlich aus wenn er mir dieses einfach nur zufaxt oder muss das auch von ihm unterschrieben werden(bzw. Unterschrift mit auf dem gefaxten sein)?
Zitat:
Original geschrieben von Audifan
Was willst du von 12800 Euro für einen neuen 115 PS-Golf noch mindern.
Es muss doch reichen wenn ihn dir der Händler eh schon fast schenkt.
Was sind das für Mängel? Dass er kein ESP hat. Zerr den Händler doch deswegen vor Gericht. Ich verstehe nichts von Recht und möchte auch nicht über Recht hier diskutiern, aber jeder Richter der hier die Verhätnismäßigkeit (Preisnachlass) nur ein bißchen logisch durchdenkt, müsste dir eigentlich für soviel Unverschämtheit und Dreistigkeit eine vor den Latz knallen und ich hoffe dass mit auch die Jusristen hier unter uns recht geben.
Kein ESP, 6 Monate zu wenig Garantie und es stand nicht drin das es ein EU-Fahrzeug ist.
Du würdest anscheinend auch zufrieden damit sein, wenn dir der Händler nen Audi A8 für 20.000€ günstiger verkaufen würde und du danach merkst das die komplette Sicherheitsausstattung fehlt....
Außerdem hab ich den Preis nicht runtergehandelt und dann den Wagen gekauft, es war ein Festpreis gewesen und von diesem kann man immer Wertminderung verlangen wenn was net stimmt.
Selbst wenn ich den Wagen für 1€ erhalten hätte,könnte ich dagegen angehen das es ein EU Wagen ist.
Dich als Kunde würde ich auch gerne haben, würd dir anscheinend alles andrehen können ohne das du dagegen angehst
nee,nee.manche kriegen den hals nie voll