ESP Nachrüsten wie teuer?
Hallo,
hab mir den Golf V am 28.12.05 bei einem Mercedes Händler gekauft, dieser versicherte mir mehrmals auf Anfrage das der Wagen Serienmäßig ESP hat (ist aber ein EU- Neuwagen).
Gestern lies ich dies überprüfen und siehe da kein ESP vorhanden :-(
Im Kaufvertrag stand auch kein ESP mit bei,weil Serienmäßige Sachen nicht mit aufgelistet werden(so hat er es jedenfalls gesagt). Kann ich jetzt gegen diesen Händler vorgehen? Selbst wenn er bereit wäre mir dieses zu erstatten, wie teuer ist es denn ESP nachrüsten zu lassen?
Schon mal danke für eure Hilfe!
Villeicht hilft dieser Link weiter
http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html
Ich weiß jetzt leider nicht ob ich gegen eine Mündliche Vereinbarung angehen kann
92 Antworten
ARS hat der Wagen,kann ich sogar mit nem Knopf ausmachen (Wo eigentlich der ESP Knopf hingehört)
Habe dem Händler tatsächlich noch nicht mitgeteilt das der Wagen kein ESP hat.
Aber dort hinzufahren ist nicht so einfach....
Ich komm aus Niedersachsen der Händler aus Berlin, bzw. sogar noch hinter Berlin.
naja ich will ja ein guter anwalt werden... werd solche aktionen auch später mit meinen mandanten gemeinsam abziehen müssen 😁
Könnte ich es denn nicht telefonisch so machen das er es behauptet das der Wagen mir mit ESP verkauft worden ist? So das alle mithören und ich das Gespräch auch mitschneide?
@bugatti1712
Als Dipl Verwaltungswirt, der sich nur mit Grauen an seine BGB-Vorlesungen während des Studiums erinnert, komme ich gar nicht auf so was Gemeines. 😁 😁 😁
Gruß
Andreas
Pssst: Prima Idee
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Zitat:
Original geschrieben von jonny1983
Könnte ich es denn nicht telefonisch so machen das er es behauptet das der Wagen mir mit ESP verkauft worden ist? So das alle mithören und ich das Gespräch auch mitschneide?
Nein das ist soweit ich weiß nicht zulässig außer du weißt deinen Gesprächspartner darauf hin, dass andere mithören bzw du mitschneidest.
Das ist dann wenn ich mich nicht irre nicht so ohne weiteres als Beweismittel vor Gericht zugelassen. Dann lieber die Variante von Bugatti. Und wenn du ganz sicher gehen willst nimm gleich 2 Leute mit 😉
Zitat:
Original geschrieben von pacmant
Nein das ist soweit ich weiß nicht zulässig außer du weißt deinen Gesprächspartner darauf hin, dass andere mithören bzw du mitschneidest.
Das ist dann wenn ich mich nicht irre nicht so ohne weiteres als Beweismittel vor Gericht zugelassen. Dann lieber die Variante von Bugatti. Und wenn du ganz sicher gehen willst nimm gleich 2 Leute mit 😉
ich fahr doch net insgesamt 600km mit 2 weiteren personen und höre dann vielleicht doch net das was ich hören will :-(
das mit dem mithören ist nicht gestattet...
naja die einfachste möglichkeit ist halt hinzufahren... noch einfacher ist halt, das ganze als schicksal hinzunehmen und sich eingestehen, dass du diesmal der dümmere warst und die sache zu vergessen...
du könntest aber auch mit offenen karten mit ihm spielen und das ganze so mit ihm klären... die beste lösung ist echt, dass du es schaffst, dass er dir den bock wieder abnimmt... ich hätte ein ungutes gefühl, wenn mir einer nachträglich irgendwelche sicherheitssysteme einbaut...
eine weitere variante ist halt der anwalt...
tut mir echt alles leid für dich... kann mir denken wie du dich fühlst... hast ein neues auto und kannst dich nicht so recht freuen, da es noch was zu klären gibt...
ich glaub nicht, dass der händler so blöd ist und nicht merkt was du willst, wenn man da zu mehreren erscheint und nach esp fragt. aber man kann es versuchen.
Hm....und wie schaut es damit aus:
Er hat mir den Wagen als Neuwagen verkauft, seit meinem ersten Werkstatt besuch hab ich erfahren das ich bis zum 18.05.06 Garantie habe, das heißt also nur 1,5 Jahre auf einen Neuwagen und das kann doch nicht sein oder? Wenn es schon ein Neuwagen ist, auch wenn nur ein EU-Neuwagen dann muss es doch trotzdem 2 Jahre Garantie geben vom Wekr aus, leider hab ich aber jetzt ganze 6 Monate weniger, kann ich denn dagegen angehen? Wenn ja dann nehm ich mir einfach einen Anwalt, denn für beide Sachen würde sich das schon lohnen.
...oder
Mal eine andere Frage - hast Du denn vergessen, dass Dein Bekannter oder Freund bei dem Verkaufsgespräch dabei war ? Der kann das doch dann bezeugen. Überleg nochmal.
Zitat:
Original geschrieben von jonny1983
Hm....und wie schaut es damit aus:
Er hat mir den Wagen als Neuwagen verkauft, seit meinem ersten Werkstatt besuch hab ich erfahren das ich bis zum 18.05.06 Garantie habe, das heißt also nur 1,5 Jahre auf einen Neuwagen und das kann doch nicht sein oder? Wenn es schon ein Neuwagen ist, auch wenn nur ein EU-Neuwagen dann muss es doch trotzdem 2 Jahre Garantie geben vom Wekr aus, leider hab ich aber jetzt ganze 6 Monate weniger, kann ich denn dagegen angehen? Wenn ja dann nehm ich mir einfach einen Anwalt, denn für beide Sachen würde sich das schon lohnen.
die gewährleistungsfrist beginnt erst mit vertragsschluss... lass dir also nicht sonen müll erzählen...
wann ein wagen ein neuwagen ist, dazu gibt es eine neuere rechtsprechung... hab die entscheidung noch nicht gelesen... aber ein auto aus einem vorigen modelljahr ist kein neuwagen mehr... d.h. solltest du nach dem modelljahrwechsel ein auto aus dem MJ 04 erworben haben, hast du keinen neuwagen erworben...
Eigentlich ist das eine sehr lange Geschichte.....
Ok werde Sie mal von Anfang an erzählen.
Also das Auto wurde anfang Dezember bei Ebay ersteigert.
Dann Faxte mir der Händler einen Kaufvertrag zu, den ich unterschreiben sollte für diesen Wagen, alles soweit sogut.
Bin dann mit 3 Mann mitte Dezember dort hingefahren um den Wagen abzuholen. Jedoch hatte der Verkäufer an diesem Tag frei, stattdessen sollte mir ein junger Mitarbeiter den Wagen zu übergeben. Dieser legte mir einen weiteren Vertrag zum unterschreiben vor, jedoch war dieser anders als der mir zugefaxte. Der Fehler lag bei Mercedes und nicht bei mir. Den Wagen konnte ich somit nicht mitnehmen, weil der Fahrzeugbrief im Safe war und nur der Chef den Schlüssel besaß(natürlich hatte dieser auch an diesem tag fei *kotz*). Der junge Mitarbeiter entschuldigte sich dafür und sicherte mir zu (vor allen, also auch Zeugen), dass mir die Fahrtkosten und das 5 Tageskennzeichnen erstattet werden UND das mir der Wagen nach Hause geliefert wird. Geliefert wurde er dann auch, aber der eigentliche Verkäufer wollte mir im nachinein die anderen Kosten(5 Tageskennzeichnen und Fahrkosten) nicht ersetzen,womit ich aber einverstanden war(am Telefon, also keine Zeugen, ich könnte behaupten das ich nicht einverstanden war, wenn er mir das mit dem ESP jetzt nicht erstattet).
Naja und nun erfahr ich 3 Wochen später (nach dem ersten Werkstattbesuch) das ich nur noch 1,5 Jahre Garantie hätte und ESP nicht vorhanden ist :-(
Bewertet habe ich bei Ebay noch nicht, er mich aber(Positiv)
Zitat:
Original geschrieben von bugatti1712
die gewährleistungsfrist beginnt erst mit vertragsschluss... lass dir also nicht sonen müll erzählen...
wann ein wagen ein neuwagen ist, dazu gibt es eine neuere rechtsprechung... hab die entscheidung noch nicht gelesen... aber ein auto aus einem vorigen modelljahr ist kein neuwagen mehr... d.h. solltest du nach dem modelljahrwechsel ein auto aus dem MJ 04 erworben haben, hast du keinen neuwagen erworben...
Modelljahr 04 ist kein Neuwagen auch wenn ich dieses im Jahr 04 gekauft habe? Versteh ich nicht so ganz.
die Artikelnummer für die Auktion lautet übringes:
4509583361
hier der Link dazu, damit ihr euch ein besseres Bild dazu machen könnt.
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=4509583361Es stand in der Auktion nicht mal drin das es ein EU Wagen ist, wurde mir erst am Telefon gesagt als der Wagen vor der Tür stand und ich ihn wegen dem ESP angesprochen hab und obs denn ein EU-Wagen wäre, weil mir dieser ESP-Knopf halt fehlte, aber damit war ich trotzdem einverstanden(wiedermal am Telefon und wiedermal ohne Zeugen) , könnte also sagen das mir das erst nach dem Werkstattbesuch gesagt wurde, das es ein EU Wagen ist und er könnte nicht mal das gegenteil behaupten, weil hier fast alles ohne Zeugen stattgefunden hat, also wenn er vor hat mich zu verarschen, könnt ich das gleiche mit ihm machen. Noch ahnt der "gute" Mann nix von
Zitat:
Original geschrieben von jonny1983
Modelljahr 04 ist kein Neuwagen auch wenn ich dieses im Jahr 04 gekauft habe? Versteh ich nicht so ganz.
die Artikelnummer für die Auktion lautet übringes:
4509583361
hier der Link dazu, damit ihr euch ein besseres Bild dazu machen könnt.
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=4509583361
Junge, jetzt mach es Dir doch nicht so schwer!
Im ganzen Angebot bei eBay, welches ein rechtsverbindliches Angebot inkl. Kaufvertrag ist, steht mit keiner Silbe "EU-Import". Laut mehreren Gerichtsurteilen ist man aber verpflichtet dieses Merkmal im Kaufvertrag anzugeben. Da die Auktion bei eBay bereits der Kaufvertrag ist, und der Händler arglistig den dort extra aufgeführten Punkt "EU-Fahrzeug:" nicht ausgefüllt hat ist die Rechtslage eindeutig -> gib den Wagen gegen Erstattung Deiner Unkosten zurück!!!
Nebenbei: aus dem Text geht übrigens eindeutig hervor, dass der Wagen kein ESP hat! Und damit ist dem Händler bewußt gewesen, dass es ein Re-Import Fahrzeug ist!!! Da es den Golf V nur im Ausland ohne ESP zu kaufen gibt!!!