DSG im 1,6 TDI --> 3. + 5. Gang rutscht?!
Hallo allerseits,
ich fahre einen Golf 7 1,6 TDI DSG Bj 2013 mit mittlerweile 21.000 km.
Seit den letzten 10.000 km fällt mir folgendes auf:
Beim Beschleunigen unter Vollast, z. B. an einer Steigung oder auch zügig aus einer Ortschaft heraus auf Landstraßentempo scheint der 3. Gang (vor allem kurz vor dem Gangwechsel zum 4.) und auch der 5. Gang gelegentlich leicht zu rutschen. Das fühlt sich an, als würde man wie bei einem Handschalter kurz zu lang auf der Kupplung stehen. Man sieht auch eine kleine Verzögerung beim Anstieg der Drehzahl beim Beschleunigen. Speziell im 5. Gang ist während des vermuteten Rutschens ein leichtes Dröhnen in der Karosserie zu hören. Das lässt sich vor allem beim Beschleunigen im 5. Gang aus Ortschaften erzeugen, wenn so beschleunigt wird, dass das DSG gerade noch nicht schaltet. Im manuellen Modus tritt das auch auf, aber gefühlt weniger intensiv.
Das Getriebe hat schon ein Software-Update und eine Umstellung des Getriebeöls bekommen.
Soll ich mich direkt mit VW auseinander setzen? Mein Freundlicher ist da etwas unkooperativ.
Wie sind Eure Meinungen und Erfahrungen zu sowas??
Freu mich auf Eure Tipps.
Vielen Dank!!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@tommtom89 schrieb am 19. April 2018 um 19:07:42 Uhr:
Habe inzwischen von Audi die Aussage, dass das Rutschen „Stand der Technik „ sei. Eine Problemlösung ist wohl nicht zu erwarten....
Traurig!
Was Stand der Technik ist, bestimmt nicht Audi, VW oder sonst eine Firma. Was Stand der Technik ist, bestimmt ein Gericht.
Und in eurem Fall ist euer Problem ganz sicher kein Stand der Technik. Denn dann müssten dies alle vergleichbaren Fahrzeuge haben. Und zwar in der Fahrzeugklasse, also auch Fahrzeuge anderer Hersteller. Sehr wahrscheinlich haben dies aber nichtmal alle baugleichen Fahrzeuge der gleichen Marke. 😰 Wenn die Werkstatt da sagt, dies sei Stand der Technik, bleibt nur der Gang zum Anwalt.
Hier ein interessanter Artikel zum "Stand der Technik" in Deutschland inkl. Aktenzeichen für euren Anwalt. 😉
anwalt.de, 23.02.2015
Klappergeräusche am Pkw mit DSG-Getriebe
"Das Landgericht Berlin hat zugunsten des klagenden Käufers eines Pkw Volkswagen Golf Highline BlueMotion Technology 1,4 l TSI entschieden (Urteil vom 18.09.2014, verkündet am 20.11.2014, Az.: 86 O. 127/14). Am Ende des Rechtsstreits, dem zudem ein selbständiges Beweisverfahren vorausgegangen war, sah das Gericht einen Sachmangel vorliegen und verurteilte den Händler zur Rückabwicklung des Neuwagenkaufes.
Nach § 434 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit – wie im vorliegenden Fall – nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann.
Hinsichtlich des Vergleichsmaßstabs sind nicht ausschließlich die gleichen Produkte desselben Herstellers, sondern vielmehr der Entwicklungsstand aller vergleichbarer Gegenstände auch anderer Hersteller zu berücksichtigen. Eine Beschränkung der Gewährleistung auf den Stand des Herstellers für seine Produkte würde demgegenüber bedeuten, dass für Konstruktions- oder Fertigungsfehler einer ganzen Serie keine Gewährleistung besteht.
Bei Kraftfahrzeugen ist Vergleichsmaßstab der Entwicklungsstand aller in dieser Fahrzeugklasse vergleichbaren Fahrzeuge (LG Kassel, Urteil vom 04.08.2010 – 6 O 778/10 –). Das streitgegenständliche Fahrzeug ist mangelhaft i.S.d. § 434 Abs. 1 S.2 Nr. 2 BGB. Aufgrund der im Fahrbetrieb bei geöffneten Fenstern und Fahren auf schlechter Wegstrecke, insbesondere Kopfsteinpflaster, auftretenden Rassel- und Klappergeräusche weist das Fahrzeug eine Beschaffenheit auf, die bei herstellerfremden Fahrzeugen dergleichen Fahrzeugklasse und mit gleichartiger Ausstattung nicht üblich ist. Daher konnte der Kläger eine solche Geräuschbildung bei einem Neufahrzeug nicht erwarten. Zu dieser Überzeugung kommt das Gericht auf Grundlage des nachvollziehbaren und schlüssigen Sachverständigengutachtens im selbständigen Beweisverfahren sowie der Inaugenscheinnahme der Fahrgeräusche auf Kopfsteinpflaster.
Der Sachverständige hat ausgeführt, dass bei Probefahrten deutlich klirrende Klapper- und Rasselgeräusche in der Fahrgastzelle wahrnehmbar gewesen seien. Diese seien als nicht typische Arbeitsgeräusche dem DSG-Getriebe im Mitteltunnel zuzuordnen. Die Ursache sei wahrscheinlich im Spiel eines Losrades zu sehen. Die Geräusche seien konstruktiv bei der Bauart des Herstellers bedingt und würden sich weder durch Reparatur noch Austausch abstellen lassen. Zwar sei kein technischer Mangel gegeben. Die Geräuschbildung sei aber als Komfortmangel einzustufen. Eine Probefahrt mit einem herstellerfremden Fahrzeug der gleichen Fahrzeugklasse und DSG Automatik mit Trockenkupplung habe keine Geräuschbildung aufgewiesen.
Das Gericht sah auch nicht, dass eine Rückabwicklung wegen Unerheblichkeit des Mangels nach § 323 Abs. Abs. 2 BGB ausgeschlossen ist.
Nach ständiger Rechtsprechung fordert die Beurteilung der Frage, ob ein Sachmangel unerheblich ist, eine umfassende Interessenabwägung. Zu berücksichtigen sind dabei vor allem der für eine etwaige Mängelbeseitigung erforderliche Aufwand bzw. bei nicht behebbaren Mängeln die von ihnen ausgehende funktionelle, ästhetische oder sonstige Beeinträchtigungen (vgl. Palandt / Grüneberg, BGB, 70. Auflage § 323 BGB, Randnummer 32). Da hier ein nicht behebbarer Mangel vorliegt, kommt es auf die durch den Mangel verursachten Beeinträchtigungen an (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25. Juli 2008 – 14 U 125/07 –, juris). Ein fortwährendes in Intensität und Häufigkeit unregelmäßiges Rasseln und Klappern unter den genannten Betriebsbedingungen ist so störend, dass der Mangel als erheblich einzustufen ist. Ferner ist zu berücksichtigen, dass es sich um einen Neuwagen handelt, bei dem die Unerheblichkeitsgenze aufgrund des entsprechend höher anzusetzenden Leistungsinteresses des Käufers, die jeglichen Kompromiss bezüglich der Qualität des Fahrzeugs ausgeschlossen wissen möchte, tendenziell enger zu ziehen ist als bei einem Gebrauchtwagen. Denn bei einem Neuwagen ist dem Käufer insbesondere im Hinblick auf den Fahrtkomfort ein geringes Maß an negativen Auswirkungen zuzumuten (vgl. LG Köln, Urteil vom 24.06.2009 – 28 O 11/07 –)."
VG myinfo
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Zitat:
@Ugolf schrieb am 1. Juli 2018 um 08:41:11 Uhr:
Zitat:
Es gibt viele Leute in diesem Forum, die behaupten, dass sie keine Probleme mit ihrem dq200 haben. Was ist der Unterschied zwischen ihnen und meinem?
Was ist in dieser Situation zu tun?
Dellel hat es auch immer noch nicht begriffen.
Manche Dinge sind so wie sie sind und werden sich nie ändern so lange es sie gibt...... das sind Fahrzeugbesitzer welche die Realität unbewußt besser verstehen und akzeptieren wie diejenigen welche permanent um ein Problem kreisen welches sie nie lösen können.
Nach der Evolutionstheorie überleben nur die, welche sich besser an die Gegebenheiten anpassen können, die Anderen gehen unter. 😁
Kann ich das Auto zurückgeben, wenn sie das Problem nicht beheben können?
Auto ist 2016/4
Das Hängt von der Gesetzeslage in Kroatien ab, in so fern wird dir das hier in einem deutschen Autoforum kaum einer beantworten können.
Nach deutschem Recht könntest du das Auto nach mehrfach gescheiterter Reparatur an den Händler (nicht an den Hersteller!) zurückgeben. Die zweijährige Gewährleistung ist EU-weit geregelt und dürfte daher grundsätzlich auch in Kroatien gelten. Die Details sind aber im kroatischen Recht geregelt.
Musst dabei aber in der Regel 0,5% des Kaufpreises pro 1000km Laufleistung als Nutzungsentschädigung zahlen.
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Wenn ich neue Kupplung bekomme, ernenne ich sofort Software-Update bei TVS Engineering.
Es gibt zahlreiche Posts in verschiedenen Foren, wo Leute sagen, dass sie dq200 so viel besser machen (ich bin nicht Werbung)
https://www.skodacommunity.de/threads/probleme-mit-dsg.71325/page-6Zitat:
To avoid problems with the clutches of my DSG, I decided to use "custom" software in my DSG-7 (DQ 200).
Now I have a "normal" 1st gear (in which you can also drive without the DSG shifting to 2nd gear and then driving with a sliding clutch), and shifting up to the next gear now happens at a higher speed my dual mass flywheel too beautiful.I had this done at the DSG-Dokter.nl (via Google Translate). People are world leaders in solving DSG problems. I recommend it to anyone.
Ist ne super Idee. Wenn es dann nicht geht, ist VW raus aus der Nummer, du hast ja dran rumgebastelt.
So, ich habe mein Auto nach 10 Tagen in der Werkstatt zurück. Erneuert wurde nur die Doppelkupplung, Software war angeblich auf dem neuesten Stand.
Schaltet unverändert sehr weich.
Adaptionsfahrt muss ich fragen, Probefahrten waren 18 km.
VG Thommi
Bitte,
Können Sie uns Ihre Quittung vorlegen, um uns die Teilenummer der Kupplung zu zeigen?
Nein, habe ich nicht.
VG Thommi
Zitat:
Schaltet unverändert sehr weich.
Adaptionsfahrt muss ich fragen, Probefahrten waren 18 km.
Eine Adaptionsfahrt bringt nicht wirklich was spürbares.. Adaptieren tut er von selbst.
Ich habe bei meinem früheren DSG bestimmt 20 x den Zirkus selbst durchexerziert. Am Schluß konnte ich die ganze Prozedur aus dem Kopf.
Dann hat mir mal ein Mechaniker gesagt daß nach der Grundeinstellung die erforderlichen Übungen ( wie z.B. einmal stark beschleunigen, die Gänge manuell durchschalten usw. ) durchgeführt wurden und der Wagen dann sauber schaltet man es lassen solle.
Die km-lange Herumfahrerei bringt aus meiner Sicht nichts weil man exakt nach Anweisung heutzutage bei diesem Verkehr nicht mehr fahren kann.
Ich vermute daß das Kochrezept von Leuten geschrieben wurde welche eine Teststrecke zur Verfügung haben.
Du hast Recht, wichtig ist nach einem Kupplungstausch in erster Linie die Grundeinstellung. Du muss unbedingt erfolgen, da ansonsten die Kupplung zumindest vorübergehend mit falschen Adaptionswerten angesteuert wird.
Die Adaptionsfahrt ist optional, doch inbesondere bei Fahrern mit schwierigem Fahrprofil, d. h. hauptsache Stadt und viele schlechte Straßen, kann es bis zu einer ausreichend hohen Zahl an Adaptionen sehr lange dauern, weil die Bedingungen kaum erfüllt sind. So kritisch wie dargestellt sind die Anforderungen bei der Adaptionsfahrt auch nicht. Es reicht schon im manuellen Modus im zulässigen Drehzahlfenster in beiden Teilgetrieben einige Kilometer zu fahren.
Sauber schalten macht er.
Weiß jemand den Softwarestand lt technischer Produktinformation? Den könte ich mit OBD eleven kurz checken.
VG Thommi
DieselSeppl - das trifft genau zu.
Wenn er sauber schaltet soll er die Finger weg lassen von Software - Probierereien bei denen man nicht weiß wie es hinterher ist. Hat man ein Update drauf und ist nicht zufrieden ist es so gut wie unmöglich den alten Stand zurückzuspielen.
Immer diese windowsgeprägte Sucht nach den neuesten Updates ! Genau so unsinnig.
Meistens sind das nur Korrekturen zum Ausbügeln bestimmter Probleme. Da aber an der Hardware nichts gemacht werden kann sind das oft in der Wirkung Placebos.
Ganz generell gesprochen : Wer ein DQ200 fährt muß sich mit gewissen Eigenschaften arrangieren. Weil das konstruktionstechnisch einfach so ist.
So lange es halbwegs gut schaltet soll man zufrieden sein. Es ist ein automatisch betätigtes Schaltgetriebe - mehr nicht.
Zitat:
@Ugolf schrieb am 5. Juli 2018 um 10:23:48 Uhr:
DieselSeppl - das trifft genau zu.
.....
Ganz generell gesprochen : Wer ein DQ200 fährt muß sich mit gewissen Eigenschaften arrangieren. Weil das konstruktionstechnisch einfach so ist.
So lange es halbwegs gut schaltet soll man zufrieden sein. Es ist ein automatisch betätigtes Schaltgetriebe - mehr nicht.
Genau so isses ! Wer mehr möchte muß mehr bezahlen, für Öl und Drehmoment.
Zitat:
@Wuff1 schrieb am 5. Juli 2018 um 10:46:09 Uhr:
Genau so isses ! Wer mehr möchte muß mehr bezahlen, für Öl und Drehmoment.
Oder ein Fahrzeug eines anderen Herstellers kaufen, der vernünftige Getriebe auch bei der Wunschmotorisierung anbietet.