DSG im 1,6 TDI --> 3. + 5. Gang rutscht?!

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo allerseits,

ich fahre einen Golf 7 1,6 TDI DSG Bj 2013 mit mittlerweile 21.000 km.
Seit den letzten 10.000 km fällt mir folgendes auf:
Beim Beschleunigen unter Vollast, z. B. an einer Steigung oder auch zügig aus einer Ortschaft heraus auf Landstraßentempo scheint der 3. Gang (vor allem kurz vor dem Gangwechsel zum 4.) und auch der 5. Gang gelegentlich leicht zu rutschen. Das fühlt sich an, als würde man wie bei einem Handschalter kurz zu lang auf der Kupplung stehen. Man sieht auch eine kleine Verzögerung beim Anstieg der Drehzahl beim Beschleunigen. Speziell im 5. Gang ist während des vermuteten Rutschens ein leichtes Dröhnen in der Karosserie zu hören. Das lässt sich vor allem beim Beschleunigen im 5. Gang aus Ortschaften erzeugen, wenn so beschleunigt wird, dass das DSG gerade noch nicht schaltet. Im manuellen Modus tritt das auch auf, aber gefühlt weniger intensiv.
Das Getriebe hat schon ein Software-Update und eine Umstellung des Getriebeöls bekommen.

Soll ich mich direkt mit VW auseinander setzen? Mein Freundlicher ist da etwas unkooperativ.

Wie sind Eure Meinungen und Erfahrungen zu sowas??

Freu mich auf Eure Tipps.
Vielen Dank!!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@tommtom89 schrieb am 19. April 2018 um 19:07:42 Uhr:


Habe inzwischen von Audi die Aussage, dass das Rutschen „Stand der Technik „ sei. Eine Problemlösung ist wohl nicht zu erwarten....
Traurig!

Was Stand der Technik ist, bestimmt nicht Audi, VW oder sonst eine Firma. Was Stand der Technik ist, bestimmt ein Gericht.

Und in eurem Fall ist euer Problem ganz sicher kein Stand der Technik. Denn dann müssten dies alle vergleichbaren Fahrzeuge haben. Und zwar in der Fahrzeugklasse, also auch Fahrzeuge anderer Hersteller. Sehr wahrscheinlich haben dies aber nichtmal alle baugleichen Fahrzeuge der gleichen Marke. 😰 Wenn die Werkstatt da sagt, dies sei Stand der Technik, bleibt nur der Gang zum Anwalt.

Hier ein interessanter Artikel zum "Stand der Technik" in Deutschland inkl. Aktenzeichen für euren Anwalt. 😉

anwalt.de, 23.02.2015

Klappergeräusche am Pkw mit DSG-Getriebe

"Das Landgericht Berlin hat zugunsten des klagenden Käufers eines Pkw Volkswagen Golf Highline BlueMotion Technology 1,4 l TSI entschieden (Urteil vom 18.09.2014, verkündet am 20.11.2014, Az.: 86 O. 127/14). Am Ende des Rechtsstreits, dem zudem ein selbständiges Beweisverfahren vorausgegangen war, sah das Gericht einen Sachmangel vorliegen und verurteilte den Händler zur Rückabwicklung des Neuwagenkaufes.

Nach § 434 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit – wie im vorliegenden Fall – nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann.

Hinsichtlich des Vergleichsmaßstabs sind nicht ausschließlich die gleichen Produkte desselben Herstellers, sondern vielmehr der Entwicklungsstand aller vergleichbarer Gegenstände auch anderer Hersteller zu berücksichtigen. Eine Beschränkung der Gewährleistung auf den Stand des Herstellers für seine Produkte würde demgegenüber bedeuten, dass für Konstruktions- oder Fertigungsfehler einer ganzen Serie keine Gewährleistung besteht.

Bei Kraftfahrzeugen ist Vergleichsmaßstab der Entwicklungsstand aller in dieser Fahrzeugklasse vergleichbaren Fahrzeuge (LG Kassel, Urteil vom 04.08.2010 – 6 O 778/10 –). Das streitgegenständliche Fahrzeug ist mangelhaft i.S.d. § 434 Abs. 1 S.2 Nr. 2 BGB. Aufgrund der im Fahrbetrieb bei geöffneten Fenstern und Fahren auf schlechter Wegstrecke, insbesondere Kopfsteinpflaster, auftretenden Rassel- und Klappergeräusche weist das Fahrzeug eine Beschaffenheit auf, die bei herstellerfremden Fahrzeugen dergleichen Fahrzeugklasse und mit gleichartiger Ausstattung nicht üblich ist. Daher konnte der Kläger eine solche Geräuschbildung bei einem Neufahrzeug nicht erwarten. Zu dieser Überzeugung kommt das Gericht auf Grundlage des nachvollziehbaren und schlüssigen Sachverständigengutachtens im selbständigen Beweisverfahren sowie der Inaugenscheinnahme der Fahrgeräusche auf Kopfsteinpflaster.

Der Sachverständige hat ausgeführt, dass bei Probefahrten deutlich klirrende Klapper- und Rasselgeräusche in der Fahrgastzelle wahrnehmbar gewesen seien. Diese seien als nicht typische Arbeitsgeräusche dem DSG-Getriebe im Mitteltunnel zuzuordnen. Die Ursache sei wahrscheinlich im Spiel eines Losrades zu sehen. Die Geräusche seien konstruktiv bei der Bauart des Herstellers bedingt und würden sich weder durch Reparatur noch Austausch abstellen lassen. Zwar sei kein technischer Mangel gegeben. Die Geräuschbildung sei aber als Komfortmangel einzustufen. Eine Probefahrt mit einem herstellerfremden Fahrzeug der gleichen Fahrzeugklasse und DSG Automatik mit Trockenkupplung habe keine Geräuschbildung aufgewiesen.

Das Gericht sah auch nicht, dass eine Rückabwicklung wegen Unerheblichkeit des Mangels nach § 323 Abs. Abs. 2 BGB ausgeschlossen ist.

Nach ständiger Rechtsprechung fordert die Beurteilung der Frage, ob ein Sachmangel unerheblich ist, eine umfassende Interessenabwägung. Zu berücksichtigen sind dabei vor allem der für eine etwaige Mängelbeseitigung erforderliche Aufwand bzw. bei nicht behebbaren Mängeln die von ihnen ausgehende funktionelle, ästhetische oder sonstige Beeinträchtigungen (vgl. Palandt / Grüneberg, BGB, 70. Auflage § 323 BGB, Randnummer 32). Da hier ein nicht behebbarer Mangel vorliegt, kommt es auf die durch den Mangel verursachten Beeinträchtigungen an (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25. Juli 2008 – 14 U 125/07 –, juris). Ein fortwährendes in Intensität und Häufigkeit unregelmäßiges Rasseln und Klappern unter den genannten Betriebsbedingungen ist so störend, dass der Mangel als erheblich einzustufen ist. Ferner ist zu berücksichtigen, dass es sich um einen Neuwagen handelt, bei dem die Unerheblichkeitsgenze aufgrund des entsprechend höher anzusetzenden Leistungsinteresses des Käufers, die jeglichen Kompromiss bezüglich der Qualität des Fahrzeugs ausgeschlossen wissen möchte, tendenziell enger zu ziehen ist als bei einem Gebrauchtwagen. Denn bei einem Neuwagen ist dem Käufer insbesondere im Hinblick auf den Fahrtkomfort ein geringes Maß an negativen Auswirkungen zuzumuten (vgl. LG Köln, Urteil vom 24.06.2009 – 28 O 11/07 –)."

VG myinfo

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Ugolf, ein Update das nichts bringt bzw. Verschlechterungen wie spätere Schaltpunkte, etc. bringt mich aber schneller in die Richtung "Rücktritt vom Kaufvertrag" und näher zum 2 l Motor.

Sofern die Schaltpunkte verändert werden sollte die Euro 6 Einstufung fraglich sein. Sofern (wie von einem User geschildert) das Fzg deutlich hochtouriger läuft, dadurch der Kraftstoffverbrauch steigt sollte ebenfalls ein weiterer Sachmangel vorhanden sein.

Ich habe den Minimalverbrauch dokumentiert. Kann diese Strecke ohne Probleme erneut fahren und so ggfs auch den Beweis erbringen.

Der Händler bzw. Volkswagen ist dann in der Pflicht. Der Mangel kann innerhalb der 6 Monate gerügt werden.
Hat rein garnichts mit Windowsmentalität und updategeil zu tun.

VG Thommi

Zitat:

@DieselSeppel schrieb am 5. Juli 2018 um 10:48:18 Uhr:



Zitat:

@Wuff1 schrieb am 5. Juli 2018 um 10:46:09 Uhr:


Genau so isses ! Wer mehr möchte muß mehr bezahlen, für Öl und Drehmoment.

Oder ein Fahrzeug eines anderen Herstellers kaufen, der vernünftige Getriebe auch bei der Wunschmotorisierung anbietet.

Seh ich auch so, aber dann sind wir bei den Anderen auch wieder bei den berühmten 150 PS aufwärts. Da wäre dann ein vernünftiges Angebot (nach Wandlung) seitens VW die beidseitig vernünftigste Lösung.

@Wuff1

Nicht unbedingt. Einen Mazda3 oder Peugeot 308 bekämst du beispielswiese genau in der von dir gewünschten Leistung mit einer sehr guten Aisin-Wandlerautomatik. Einen Renault Mégane bekäme man mit dem viel gelobten Getrag 7DCT300 (nass). 10-15 PS mehr sollten den Kohl nicht fett machen.

Das Problem bei vielen hier ist einfach, dass es aus den verschiedensten Gründen (manchmal nachvollziehbar, manchmal weniger) unbedingt ein VW sein muss. 😉

Einen Mazda würde ich schon nehmen. Einen Megane nie, bin da geschädigt.

Bei VW bekomme ich auf den Schwerbeschädigtenausweis Rabatt. Zudem hatte ich vorher einen Golf 4 mit 447 000 km. Hatte nie was außer Kleinkram, war damit super zufrieden. Dagegen ist der Jetzige `ne Krücke.

VG Thommi

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@thommi11

Ich empfehle, falls dir nur die Rückgabe deines Autos bleiben sollte, eine Probefahrt mit dem Madza3 und dem Peugeot 308. Beide Autos sind sehr schön, erstklassig verarbeitet und das Aisin-Getriebe ist die reinste Wohltat. Der Saugbenziner des Mazda3 ist natürlich schon etwas träger als der Turbo des Peugeot, aber für ausgeglichene Fahrertypen absolut ausreichend. Der Peugeot hat außerdem inzwischen mit 8 Gängen das modernere Getriebe, aber auch an der 6-Gang-Automatik des Mazda gibt es nichts auszusetzen.

Peugot ist m.E. nach auch so ´ne Krücke. Konnte ich mich auch noch nie mit anfreunden.

Wie gesagt, Mazda wäre ok. Sind auch von der Pannenstatisk her ok, wenig genannt.

Benziner eher nicht, ich würde gern beim Diesel bleiben. Da gab´s jedoch, so meine ich, beim Mazda 2 l auch Probleme mit dem Rußfilter, auch die Common Rail Anlage hatte mit zu wenig druck zu kämpfen (liegt mir noch so im Gedächtnis).

VG Thommi

Ich würde dir wirklich empfehlen dich einfach mal drauf einzulassen und die Vorurteile für einen Moment zu vergessen. Ist nur ein gut gemeinter Rat. 😉

Zitat:

@DieselSeppel schrieb am 5. Juli 2018 um 12:42:26 Uhr:


@Wuff1

Nicht unbedingt. Einen Mazda3 oder Peugeot 308 bekämst du beispielswiese genau in der von dir gewünschten Leistung mit einer sehr guten Aisin-Wandlerautomatik...
Das Problem bei vielen hier ist einfach, dass es aus den verschiedensten Gründen (manchmal nachvollziehbar, manchmal weniger) unbedingt ein VW sein muss. 😉

Hab mich natürlich schon um Alternativen umgeschaut, eine davon wäre dein erwähnter 308er, da ich schon (vor etwas längerer Zeit) mit meinem 205er Diesel ca. 460tsd Km problemlos 10 Jahre lang unterwegs war.
Die Markentreue entwickelt sich über viele Jahre ja nicht bei VW, sondern dahinter steht jahrelanges Vertrauen zum Händler, der mir (bis jetzt)die garantierte Sicherheit gibt, welche ich bei anderen Marken, welche auch nur mit Wasser kochen, erst erleben müßte.

Zitat:

... welche ich bei anderen Marken, welche auch nur mit Wasser kochen, erst erleben müßte.

Meinst Du also ernsthaft nur bei VW beherrschen sie das Kochen mit Wasser besser ?

Zitat:

Peugot ist m.E. nach auch so ´ne Krücke. Konnte ich mich auch noch nie mit anfreunden.

Also - hattest Du einen als Auto oder nicht ? Oder ist das nur ein reines Bauchgefühl ?

So wird oft entschieden welches Auto man kauft oder nicht ... 😁

Nee, ich hatte bisher (zum Glück) noch keinen. Hab´ aber 15 Jahre Pannendienst gemacht. Was die alles hatten, manmanman....

Lass´ mal gut sein....

VG Thommi

Zitat:

@Ugolf schrieb am 5. Juli 2018 um 15:48:48 Uhr:



Zitat:

... welche ich bei anderen Marken, welche auch nur mit Wasser kochen, erst erleben müßte.

Meinst Du also ernsthaft nur bei VW beherrschen sie das Kochen mit Wasser besser ?

Wo steht das, dass ich das meinte ?

Der Thread driftet jetzt irgendwie ab, es geht um das DQ200 im (Volkswagen-Konzern-)1.6 TDI und rutschende Kupplungen bei diesem.

Zitat:

@chrisdash schrieb am 5. Juli 2018 um 16:28:09 Uhr:


Der Thread driftet jetzt irgendwie ab, es geht um das DQ200 im (Volkswagen-Konzern-)1.6 TDI und rutschende Kupplungen bei diesem.

Was erwartest Du nach 56 Seiten, jeden Tag einen Faktencheck und Kupplungstausch ?

Dass man einfach nicht postet, wenn es nichts neues zum Thema gibt. Dann hat man auch das 56-Seiten-Problem nicht.

Zitat:

@chrisdash schrieb am 5. Juli 2018 um 17:36:50 Uhr:


Dass man einfach nicht postet, wenn es nichts neues zum Thema gibt. Dann hat man auch das 56-Seiten-Problem nicht.

Dann hätten wir aber schon nach 3 Seiten aufhören können, wenn ganz streng nach Deiner Auffassung ginge.

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