DSG im 1,6 TDI --> 3. + 5. Gang rutscht?!
Hallo allerseits,
ich fahre einen Golf 7 1,6 TDI DSG Bj 2013 mit mittlerweile 21.000 km.
Seit den letzten 10.000 km fällt mir folgendes auf:
Beim Beschleunigen unter Vollast, z. B. an einer Steigung oder auch zügig aus einer Ortschaft heraus auf Landstraßentempo scheint der 3. Gang (vor allem kurz vor dem Gangwechsel zum 4.) und auch der 5. Gang gelegentlich leicht zu rutschen. Das fühlt sich an, als würde man wie bei einem Handschalter kurz zu lang auf der Kupplung stehen. Man sieht auch eine kleine Verzögerung beim Anstieg der Drehzahl beim Beschleunigen. Speziell im 5. Gang ist während des vermuteten Rutschens ein leichtes Dröhnen in der Karosserie zu hören. Das lässt sich vor allem beim Beschleunigen im 5. Gang aus Ortschaften erzeugen, wenn so beschleunigt wird, dass das DSG gerade noch nicht schaltet. Im manuellen Modus tritt das auch auf, aber gefühlt weniger intensiv.
Das Getriebe hat schon ein Software-Update und eine Umstellung des Getriebeöls bekommen.
Soll ich mich direkt mit VW auseinander setzen? Mein Freundlicher ist da etwas unkooperativ.
Wie sind Eure Meinungen und Erfahrungen zu sowas??
Freu mich auf Eure Tipps.
Vielen Dank!!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@tommtom89 schrieb am 19. April 2018 um 19:07:42 Uhr:
Habe inzwischen von Audi die Aussage, dass das Rutschen „Stand der Technik „ sei. Eine Problemlösung ist wohl nicht zu erwarten....
Traurig!
Was Stand der Technik ist, bestimmt nicht Audi, VW oder sonst eine Firma. Was Stand der Technik ist, bestimmt ein Gericht.
Und in eurem Fall ist euer Problem ganz sicher kein Stand der Technik. Denn dann müssten dies alle vergleichbaren Fahrzeuge haben. Und zwar in der Fahrzeugklasse, also auch Fahrzeuge anderer Hersteller. Sehr wahrscheinlich haben dies aber nichtmal alle baugleichen Fahrzeuge der gleichen Marke. 😰 Wenn die Werkstatt da sagt, dies sei Stand der Technik, bleibt nur der Gang zum Anwalt.
Hier ein interessanter Artikel zum "Stand der Technik" in Deutschland inkl. Aktenzeichen für euren Anwalt. 😉
anwalt.de, 23.02.2015
Klappergeräusche am Pkw mit DSG-Getriebe
"Das Landgericht Berlin hat zugunsten des klagenden Käufers eines Pkw Volkswagen Golf Highline BlueMotion Technology 1,4 l TSI entschieden (Urteil vom 18.09.2014, verkündet am 20.11.2014, Az.: 86 O. 127/14). Am Ende des Rechtsstreits, dem zudem ein selbständiges Beweisverfahren vorausgegangen war, sah das Gericht einen Sachmangel vorliegen und verurteilte den Händler zur Rückabwicklung des Neuwagenkaufes.
Nach § 434 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit – wie im vorliegenden Fall – nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann.
Hinsichtlich des Vergleichsmaßstabs sind nicht ausschließlich die gleichen Produkte desselben Herstellers, sondern vielmehr der Entwicklungsstand aller vergleichbarer Gegenstände auch anderer Hersteller zu berücksichtigen. Eine Beschränkung der Gewährleistung auf den Stand des Herstellers für seine Produkte würde demgegenüber bedeuten, dass für Konstruktions- oder Fertigungsfehler einer ganzen Serie keine Gewährleistung besteht.
Bei Kraftfahrzeugen ist Vergleichsmaßstab der Entwicklungsstand aller in dieser Fahrzeugklasse vergleichbaren Fahrzeuge (LG Kassel, Urteil vom 04.08.2010 – 6 O 778/10 –). Das streitgegenständliche Fahrzeug ist mangelhaft i.S.d. § 434 Abs. 1 S.2 Nr. 2 BGB. Aufgrund der im Fahrbetrieb bei geöffneten Fenstern und Fahren auf schlechter Wegstrecke, insbesondere Kopfsteinpflaster, auftretenden Rassel- und Klappergeräusche weist das Fahrzeug eine Beschaffenheit auf, die bei herstellerfremden Fahrzeugen dergleichen Fahrzeugklasse und mit gleichartiger Ausstattung nicht üblich ist. Daher konnte der Kläger eine solche Geräuschbildung bei einem Neufahrzeug nicht erwarten. Zu dieser Überzeugung kommt das Gericht auf Grundlage des nachvollziehbaren und schlüssigen Sachverständigengutachtens im selbständigen Beweisverfahren sowie der Inaugenscheinnahme der Fahrgeräusche auf Kopfsteinpflaster.
Der Sachverständige hat ausgeführt, dass bei Probefahrten deutlich klirrende Klapper- und Rasselgeräusche in der Fahrgastzelle wahrnehmbar gewesen seien. Diese seien als nicht typische Arbeitsgeräusche dem DSG-Getriebe im Mitteltunnel zuzuordnen. Die Ursache sei wahrscheinlich im Spiel eines Losrades zu sehen. Die Geräusche seien konstruktiv bei der Bauart des Herstellers bedingt und würden sich weder durch Reparatur noch Austausch abstellen lassen. Zwar sei kein technischer Mangel gegeben. Die Geräuschbildung sei aber als Komfortmangel einzustufen. Eine Probefahrt mit einem herstellerfremden Fahrzeug der gleichen Fahrzeugklasse und DSG Automatik mit Trockenkupplung habe keine Geräuschbildung aufgewiesen.
Das Gericht sah auch nicht, dass eine Rückabwicklung wegen Unerheblichkeit des Mangels nach § 323 Abs. Abs. 2 BGB ausgeschlossen ist.
Nach ständiger Rechtsprechung fordert die Beurteilung der Frage, ob ein Sachmangel unerheblich ist, eine umfassende Interessenabwägung. Zu berücksichtigen sind dabei vor allem der für eine etwaige Mängelbeseitigung erforderliche Aufwand bzw. bei nicht behebbaren Mängeln die von ihnen ausgehende funktionelle, ästhetische oder sonstige Beeinträchtigungen (vgl. Palandt / Grüneberg, BGB, 70. Auflage § 323 BGB, Randnummer 32). Da hier ein nicht behebbarer Mangel vorliegt, kommt es auf die durch den Mangel verursachten Beeinträchtigungen an (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25. Juli 2008 – 14 U 125/07 –, juris). Ein fortwährendes in Intensität und Häufigkeit unregelmäßiges Rasseln und Klappern unter den genannten Betriebsbedingungen ist so störend, dass der Mangel als erheblich einzustufen ist. Ferner ist zu berücksichtigen, dass es sich um einen Neuwagen handelt, bei dem die Unerheblichkeitsgenze aufgrund des entsprechend höher anzusetzenden Leistungsinteresses des Käufers, die jeglichen Kompromiss bezüglich der Qualität des Fahrzeugs ausgeschlossen wissen möchte, tendenziell enger zu ziehen ist als bei einem Gebrauchtwagen. Denn bei einem Neuwagen ist dem Käufer insbesondere im Hinblick auf den Fahrtkomfort ein geringes Maß an negativen Auswirkungen zuzumuten (vgl. LG Köln, Urteil vom 24.06.2009 – 28 O 11/07 –)."
VG myinfo
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@matcher1.6 Ich habe die neue Kupplung seit mitte April mit neuester Software und Adaptionsfahrt (2000km). Am Anfang bemaengelte ich das abrupte gang schalten aber nun hat das rutschten angefangen und das ist fast bei jeder fahrt zu spueren aber nur bis das Auto warm laeuft.
@misterboo Und nun? Wird bei dir ein neues Getriebe verbaut?
Bei mir ist die Kupplung diese Woche dran (bereits die zweite).
Wenn der Fehler wieder auftritt, kommt ein neues Getriebe rein.
@jonny1983 Habe erst ein Video gemacht und muss es erst noch bei meiner VW Werkstatt melden. Aber ich glaube nicht dass es ein neues Getriebe gibt. Ich habe seit Januar auf die neue Kupplung gewartet.
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@misterboo Ich habe letztes Jahr im Mai ein anderes Problem gehabt und da wurde die Mehrfachhkupllung zum ersten Mal getauscht.
Im November 2017 kam dann die rutschende Kupplung dazu, die ich dann meldete. Die unfähige Werkstatt musste 3 Termine ansetzen bis die gerafft haben was los war. Im Januar hatte ich dann den zweiten Kupplungstausch Termin. Wurde aber sehr kurzfristig abgeblasen, weil VW sagen "warten, wir haben eine andere Lösung". Im Mai gab es dann diese andere Lösung -> Softwareupdate.
30km hatte ich Ruhe mit dem Softwareupdate und nun ist es schlimmer als vorher.
1 Monat später, also jetzt, wird die Kupplung ein zweites Mal getauscht. Hilft das nicht, bestehe ich auf ein neues Getriebe.
Eine andere Lösung steht dann ja nicht zur Verfügung.
Seit wann hast du denn dein Auto?
@jonny1983 bei meinen Fahrzeug wurde das erstemal bei 7000km die Kupplung ausgetauscht. Das rutschen habe ich eingentlich von Anfang an minim gemerkt nach den ersten paar Kilometern schon. Fahre halt schon lange DSG Nasskupplung. Auch nach der neuen Kupplung habe ich nach ein paar Kilometern gemerkt das es noch nicht behoben ist. Aber da ich in verschiedenen Foren gelesen habe das es immer noch Probleme gab und noch keine loesung habe ich gewartet. Irgendwann Jan 2018 wurde es wirklich schlimm und habe es dann gemeldet. Dann warten bis mitte April als die neue Kupplung kam und jetzt halt wie du es sagst schlimmer als vorher, lieber haette ich die alte Software wieder drauf, da hat man zumindest ruhe cirka 5000km bis es dann extrem wird.
Ich habe momentan 30000km drauf und haette das auto schon lange umgewandelt aber ist halt ein import auto ein bischen komplizierter. ich meld mich wieder nach der werktstatt rueckmeldung.
PS. ich muss noch erwaehnen bei warmen zustand macht er fast keine zicken mehr nur bei kalten aber dann extrem.
Zitat:
@navec schrieb am 10. Juni 2018 um 18:29:21 Uhr:
das sehe ich nicht ganz so:
in der SSP 386 steht an einer Stelle, dass letztendlich nur die 3 Drehzahlen, die Kühlöltemperatur und das Motormoment zur Regelung der Kupplungen hinzu gezogen werden.
Das dürfte, bis auf die indirekte Kupplungstemperaturmessung, der Regelung beim DQ200 entsprechen.
Der Fühler wird verwendet für die Kühlung nicht für das Kuppeln.
Da die Lamellen lose sind, sind sie ohne ein Hilfsmedium nicht kühlbar.
Da denke ich wird auch wieder ein falscher Zusammenhang konstruiert, das hier aktiv mit Öl gekühlt wird um sich vom DQ200 zu unterscheiden.
Zitat:
ich denke schon, dass diese Geschichte nicht nur dazu dient, eine Notabschaltung aus zu lösen, sondern dazu beiträgt, die Regelqualität zu erhöhen.
Die grundsätzliche Kupplungs-Regelung über die Drehzahldifferenzen ist ja, wie beim DQ200, auch beim DQ250 vorhanden.
Genau dies, nämlich der ständige Vergleich zwischen Soll- und Istdruck, fehlt dem DQ200 völlig. Der Kupplungsweggeber ist dazu offenbar nur annähernd in der Lage, wenn alle mechanischen Bauteile, die an der Kraftübertragung zur Kupplung beteiligt sind, 100% funktionieren.
beim DQ200 gibt es m.E. kein Bauteil, welches einen unzulässigen Druck an den Kupplungen überwacht oder gar auf Plausibilität überprüft. Der Kupplungsweggeber kann das jedenfalls nicht ernsthaft leisten.
Das ist wie ein Stich ins Herz Navec.😉
Wenn die Steuerung um die Drehzahldifferenz um 100U/min zu reduzieren ausgibt, 0,1mm vorrücken.
Nach dem sie um 0,1mm vorgerückt ist sich eine Drehzahldifferenzreduzierung um 100/min einstellt.
Für was braucht die Steuerung jetzt den genauen Druck?
Und wo ist da die Ungenauigkeit versteckt.
Wenn du dem System nicht zutraust exakt um 0,1 vorzurücken, könnte es auch den Druck nicht genau einstellen.
Das Messsystem sitzt am langen Hebel, es kann also direkt an der Kupplung mit so kleinen Schritten nachgestellt werden, dass man von Sehr präziese reden kann.,
Zitat:
wenn es auch über längere Betriebszeit so präzise wäre, würde es nicht so oft durch unpräzise Kupplungsvorgänge auffallen (Rucken und Rutschen). Das DQ250 kann das im Durchschnitt und über längere Betriebszeit gesehen in jedem Fall besser (präziser).
Fazit Regel-Unterschiede:
Das liegt eben in erster Linie an den Belägen und nicht so sehr an der Ansteuerung.
Wenn beim Erstkontakt der Reibwert immer anders ist, dann ruckt es halt mal.
Die Entscheidung welcher Schritt als nächstes kommt steht doch in den Parametern geschrieben.
Daran könnte auch das DQ250 überhaupt nichts ändern.
Man liest es ja nicht umsonst das die nassen auch ruppig schalten.
Die Lamellen haben trotzdem einen so geringen Reibwert, das mit einem ruckartigen Einschlag eher weniger zu rechnen ist.
Das DQ250 hat eben wo man hinschaut Vorteile.
Wenn ich ein DQ200 so umbaue damit es die gleichen Eigenschaften hat wie das DQ250 hat, ist es doch auch bloß einDQ250 geworden.😛
Zitat:
@DieselSeppel schrieb am 11. Juni 2018 um 16:16:56 Uhr:
@jonny1983Seit wann hast du denn dein Auto?
Seit April 2016 mit 32000km gebraucht bei einem freien Händler gekauft.
Mai 2017 dann erster Tausch der Kupplung bei ~52.000km.
Dann fing das Rutschen bei ~62.000km an.
Bei 71.000km kam dann ein DSG Softwareupdate. Gewartet habe ich von Januar bis Mai 2018 darauf.
Jetzt sind 72.000km auf der Uhr und die zweite Kupplung kommt.
Hab zum Glück direkt nach dem Kauf eine Garantieverlängerung abgeschlossen.
Das DSG war leider nicht das einzige Problem bei dem Auto. Wassereintritt bei den hinteren Türen 4x, Navi komplett getauscht und noch ein paar andere Kleinigkeiten.
@misterboo Also das ging ja wirklich früh bei dir los. Bei mir war die ersten 50.000km alles i.O. Dann hatte ich komische Schaltgeräusche. Da wurde das erste Mal die Kupplung getauscht. Das mit dem Rutschen ging bei 62.000km los. Also deine 7.000km sind ja erschreckend wenig.
SCHEISSE das du soviel Probleme mit dem DSG hast. Erwarte aber nicht soviel von dem Getriebewechsel. Bei mir würde das auch versucht. Leider ohne Erfolg....danach wurde das SW Update und die Kupplung nochmal getauscht aber auch ohne Erfolg.
Hoffe sehr das er bei dir besser klappt.
@superfodi Wann wurde bei dir das Getriebe getauscht? Es könnte ja sein, dass es inzwischen eine verbesserte Version der verbesserten Version gibt....
Also meiner steht inzwischen zum Verkauf. Behalten möchte ich den nicht mehr. Muss aber halt vorher repariert werden.
Wie sieht es eigentlich aus, wenn die Garantie abläuft?
Hat man dann auf das Getriebe noch 12 Monate ab Wechsel (Kupplung bzw. gesamtes Getriebe) Gewährleistung?
Wäre ja blöd, wenn beispielsweise im Juni etwas getauscht wurde und im Juli die Garantie abläuft und der Fehler dann im Juli erneut auftaucht. Wer steht dafür gerade?
Oder hat man Pech, wenn keine weitere Garantieverlängerung abgeschlossen wurde?
Mein Getriebe wurde im Oktober 2017 getauscht. Davor wurde schon zweimal die Kupplung getauscht. Im Dezember 2017 hiess es dann es gibt ein neues Update in Verbindung mit einer neuen Kupplung auf diese Aktion habe ich bis Anfang Februar gewartet. Aber auch diese verbesserte verbesserte von der verbesserten Kupplung rutschte wie eh und je daraufhin entschied ich mich mit Hilfe eines Anwalts das Fahrzeug zu wandeln. Mein Auto war zu diesem Zeitpunkt schon über 6 Monate aus der Werksgarantie raus raus. Da aber nie ein volles Jahr ohne irgendwelche Mängel am Getriebe vergingen hatte ich auf diesen Vorgang immer noch die volle Gewährleistung. Ganz wichtig dabei ist immer das egal was am Getriebe gemacht wird immer ein Auftrag geschrieben wird somit ist es dann auch bei deinem Fahrzeug hinterlegt.
Zusammenfassung,:
Bei einem Kilometerstand von knapp 44.000 km hatte ich den dritten Kupplungstausch und II Getriebe verbaut ohne dass das Problem jemals über längere Zeit nicht vorhanden war. Die einzige Lösung war für mich damals das Fahrzeug zu wandeln was mich viel Zeit und Nerven gekostet hat
Zitat:
@jonny1983 schrieb am 12. Juni 2018 um 09:35:54 Uhr:
Wie sieht es eigentlich aus, wenn die Garantie abläuft?
Hat man dann auf das Getriebe noch 12 Monate ab Wechsel (Kupplung bzw. gesamtes Getriebe) Gewährleistung?
Du vermengst da zwei verschiedene Begriffe.
Wenn im Rahmen der Herstellergarantie repariert wird, beeinflusst das die Laufzeiten nicht. Wenn, wie in einem Beispiel, im Juni über die Herstellergarantie repariert wird, diese im Juli ausläuft und im August der Fehler wieder auftritt, hast du aus rein rechtlicher Sicht Pech gehabt. Ich würde mich dann aber trotzdem auf den Standpunkt stellen, dass die Reparatur nicht erfolgreich war.
Wenn jedoch im Rahmen der Gewährleistung repariert wird, dann beginnt die Verjährungsfrist zumindest in Bezug auf das Reparierte Teil neu anzulaufen. Allerdings muss dann der Verkäufer unter Anerkennung einer Reparaturpflicht tätig werden oder der Reparaturumfang so hoch sein, dass man davon ausgehen kann, dass er nicht alleine aus Kulanzgründen gehandelt hat. Ganz wichtig: Der Ansprechpartner ist dann der Verkäufer, nicht der Hersteller!
@foggie:
Zitat:
Das liegt eben in erster Linie an den Belägen und nicht so sehr an der Ansteuerung.
Wenn beim Erstkontakt der Reibwert immer anders ist, dann ruckt es halt mal.
Die Entscheidung welcher Schritt als nächstes kommt steht doch in den Parametern geschrieben.
Das ist so allgemein ganz sicher nicht richtig:
mein ehemaliger Golf 6 mit DQ200 hatte Ruckeln beim Teilgetriebewechsel. Letztendlich wurde nur die mechatronik (nicht das Kupplungspaket!) getauscht und alles war, zumindest ca ein Jahr lang, wieder gut.
Betr. "Kupplung rutscht" durch Öl auf der Kupplung?
In der "LuK Reparaturlösung für trockene Doppelkupplungen"
heißt es unter 3.3 Sichtprüfung u.a.:
Schäden durch Ölverluste durch defekte Dichtungen bzw. Dichtungsringe
sind zunächst zu beheben,
bevor die Kupplung auf Verdacht ausgetauscht wird.
Sollte sich Öl auf der Kupplung befinden, ist diese zu ersetzen.
Wenn ich mir ansehe, wie kompliziert Reparatur und Einbau dieser Kupplung ist,
bezweifele ich, dass jede - auch VW - Werkstatt dafür geeignet ist.
Der Austausch eines kompletten Getriebes ist schon schwierig genug.