DSG im 1,6 TDI --> 3. + 5. Gang rutscht?!

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo allerseits,

ich fahre einen Golf 7 1,6 TDI DSG Bj 2013 mit mittlerweile 21.000 km.
Seit den letzten 10.000 km fällt mir folgendes auf:
Beim Beschleunigen unter Vollast, z. B. an einer Steigung oder auch zügig aus einer Ortschaft heraus auf Landstraßentempo scheint der 3. Gang (vor allem kurz vor dem Gangwechsel zum 4.) und auch der 5. Gang gelegentlich leicht zu rutschen. Das fühlt sich an, als würde man wie bei einem Handschalter kurz zu lang auf der Kupplung stehen. Man sieht auch eine kleine Verzögerung beim Anstieg der Drehzahl beim Beschleunigen. Speziell im 5. Gang ist während des vermuteten Rutschens ein leichtes Dröhnen in der Karosserie zu hören. Das lässt sich vor allem beim Beschleunigen im 5. Gang aus Ortschaften erzeugen, wenn so beschleunigt wird, dass das DSG gerade noch nicht schaltet. Im manuellen Modus tritt das auch auf, aber gefühlt weniger intensiv.
Das Getriebe hat schon ein Software-Update und eine Umstellung des Getriebeöls bekommen.

Soll ich mich direkt mit VW auseinander setzen? Mein Freundlicher ist da etwas unkooperativ.

Wie sind Eure Meinungen und Erfahrungen zu sowas??

Freu mich auf Eure Tipps.
Vielen Dank!!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@tommtom89 schrieb am 19. April 2018 um 19:07:42 Uhr:


Habe inzwischen von Audi die Aussage, dass das Rutschen „Stand der Technik „ sei. Eine Problemlösung ist wohl nicht zu erwarten....
Traurig!

Was Stand der Technik ist, bestimmt nicht Audi, VW oder sonst eine Firma. Was Stand der Technik ist, bestimmt ein Gericht.

Und in eurem Fall ist euer Problem ganz sicher kein Stand der Technik. Denn dann müssten dies alle vergleichbaren Fahrzeuge haben. Und zwar in der Fahrzeugklasse, also auch Fahrzeuge anderer Hersteller. Sehr wahrscheinlich haben dies aber nichtmal alle baugleichen Fahrzeuge der gleichen Marke. 😰 Wenn die Werkstatt da sagt, dies sei Stand der Technik, bleibt nur der Gang zum Anwalt.

Hier ein interessanter Artikel zum "Stand der Technik" in Deutschland inkl. Aktenzeichen für euren Anwalt. 😉

anwalt.de, 23.02.2015

Klappergeräusche am Pkw mit DSG-Getriebe

"Das Landgericht Berlin hat zugunsten des klagenden Käufers eines Pkw Volkswagen Golf Highline BlueMotion Technology 1,4 l TSI entschieden (Urteil vom 18.09.2014, verkündet am 20.11.2014, Az.: 86 O. 127/14). Am Ende des Rechtsstreits, dem zudem ein selbständiges Beweisverfahren vorausgegangen war, sah das Gericht einen Sachmangel vorliegen und verurteilte den Händler zur Rückabwicklung des Neuwagenkaufes.

Nach § 434 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit – wie im vorliegenden Fall – nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann.

Hinsichtlich des Vergleichsmaßstabs sind nicht ausschließlich die gleichen Produkte desselben Herstellers, sondern vielmehr der Entwicklungsstand aller vergleichbarer Gegenstände auch anderer Hersteller zu berücksichtigen. Eine Beschränkung der Gewährleistung auf den Stand des Herstellers für seine Produkte würde demgegenüber bedeuten, dass für Konstruktions- oder Fertigungsfehler einer ganzen Serie keine Gewährleistung besteht.

Bei Kraftfahrzeugen ist Vergleichsmaßstab der Entwicklungsstand aller in dieser Fahrzeugklasse vergleichbaren Fahrzeuge (LG Kassel, Urteil vom 04.08.2010 – 6 O 778/10 –). Das streitgegenständliche Fahrzeug ist mangelhaft i.S.d. § 434 Abs. 1 S.2 Nr. 2 BGB. Aufgrund der im Fahrbetrieb bei geöffneten Fenstern und Fahren auf schlechter Wegstrecke, insbesondere Kopfsteinpflaster, auftretenden Rassel- und Klappergeräusche weist das Fahrzeug eine Beschaffenheit auf, die bei herstellerfremden Fahrzeugen dergleichen Fahrzeugklasse und mit gleichartiger Ausstattung nicht üblich ist. Daher konnte der Kläger eine solche Geräuschbildung bei einem Neufahrzeug nicht erwarten. Zu dieser Überzeugung kommt das Gericht auf Grundlage des nachvollziehbaren und schlüssigen Sachverständigengutachtens im selbständigen Beweisverfahren sowie der Inaugenscheinnahme der Fahrgeräusche auf Kopfsteinpflaster.

Der Sachverständige hat ausgeführt, dass bei Probefahrten deutlich klirrende Klapper- und Rasselgeräusche in der Fahrgastzelle wahrnehmbar gewesen seien. Diese seien als nicht typische Arbeitsgeräusche dem DSG-Getriebe im Mitteltunnel zuzuordnen. Die Ursache sei wahrscheinlich im Spiel eines Losrades zu sehen. Die Geräusche seien konstruktiv bei der Bauart des Herstellers bedingt und würden sich weder durch Reparatur noch Austausch abstellen lassen. Zwar sei kein technischer Mangel gegeben. Die Geräuschbildung sei aber als Komfortmangel einzustufen. Eine Probefahrt mit einem herstellerfremden Fahrzeug der gleichen Fahrzeugklasse und DSG Automatik mit Trockenkupplung habe keine Geräuschbildung aufgewiesen.

Das Gericht sah auch nicht, dass eine Rückabwicklung wegen Unerheblichkeit des Mangels nach § 323 Abs. Abs. 2 BGB ausgeschlossen ist.

Nach ständiger Rechtsprechung fordert die Beurteilung der Frage, ob ein Sachmangel unerheblich ist, eine umfassende Interessenabwägung. Zu berücksichtigen sind dabei vor allem der für eine etwaige Mängelbeseitigung erforderliche Aufwand bzw. bei nicht behebbaren Mängeln die von ihnen ausgehende funktionelle, ästhetische oder sonstige Beeinträchtigungen (vgl. Palandt / Grüneberg, BGB, 70. Auflage § 323 BGB, Randnummer 32). Da hier ein nicht behebbarer Mangel vorliegt, kommt es auf die durch den Mangel verursachten Beeinträchtigungen an (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25. Juli 2008 – 14 U 125/07 –, juris). Ein fortwährendes in Intensität und Häufigkeit unregelmäßiges Rasseln und Klappern unter den genannten Betriebsbedingungen ist so störend, dass der Mangel als erheblich einzustufen ist. Ferner ist zu berücksichtigen, dass es sich um einen Neuwagen handelt, bei dem die Unerheblichkeitsgenze aufgrund des entsprechend höher anzusetzenden Leistungsinteresses des Käufers, die jeglichen Kompromiss bezüglich der Qualität des Fahrzeugs ausgeschlossen wissen möchte, tendenziell enger zu ziehen ist als bei einem Gebrauchtwagen. Denn bei einem Neuwagen ist dem Käufer insbesondere im Hinblick auf den Fahrtkomfort ein geringes Maß an negativen Auswirkungen zuzumuten (vgl. LG Köln, Urteil vom 24.06.2009 – 28 O 11/07 –)."

VG myinfo

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@Bochumer81

Ja das hoffe ich auch. Die Zeit wird es zeigen....ich habe mir diese Entscheidung nicht leicht gemacht....war bei Hyundai, Ford, Opel, kia usw.

Habe auch bei Skoda, Audi und Seat geschaut aber die haben ja identische Technik.

Erzähl uns mehr, wie gut dq381 ist? 🙂

Wie fühlt sich 2.0 tdi im Vergleich zu 1.6 an, ist das ein großer Unterschied? (fast 40% mehr PS)

@superfodi du schreibst anfang 2018, dass heist dein Fahrzeug bekam nie die neuste Kupplung welche seit April 2018 montiert wird?

Ok...mir wurde im Dezember mitgeteilt das mein Golf im Januar laut Tpi eine neue Kupplung mit Software bekommt gewartet habe ich wegen Rückstand bis Anfang Februar bis die Kupplung da war.

Das war damals die Finale Lösung sagte man mir. Danach habe ich das Thema weiter verfolgt....da ich nicht mehr daran glaubte das man das Thema noch in den Griff bekommt.

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Zitat:

@dellel schrieb am 9. Mai 2018 um 07:46:18 Uhr:


Erzähl uns mehr, wie gut dq381 ist? 🙂

Wie fühlt sich 2.0 tdi im Vergleich zu 1.6 an, ist das ein großer Unterschied? (fast 40% mehr PS)

Kann dazu leider nicht viel sagen, wenn das Auto für einen neu ist ist immer alles toll...das Fahrzeug hatte bei Übergabe 17 km und gesten habe 400 km Autobahnfahrt hinter mir.

Bis jetzt funktioniert alles ohne Probleme aber das heisst noch nichts....

Zum Motor:

Die Mehrleistung merkt man schon, das Fahrzeug fährt sich agiler und das überholen und rausbeschleunigen ist schneller. Aber es ist jetzt nicht so das der 1.6er TDi ne lamme Kiste ist....
Aber der 2.0 TDi ist schon seinen Mehrpreis wert. Aber man braucht ihn nicht unbedingt trotzdem ist es schön, die Mehrleistung zu spüren....

Zum Getriebe:

Das einzige was mir bisher aufgefallen ist gegenüber dem DQ 250, das DQ 381 schaltet etwas härter und bleibt länger im jeweilligen Gang das ist für mich werder postiv noch negativ zu bewerten sondern eine Feststellung!!

Zitat:

@superfodi schrieb am 8. Mai 2018 um 22:10:44 Uhr:


Oh ja bla bla.....

leider ist für mich Vw alternativlos....aber jeder macht was er für richtig hält.

Habe mich ausreichend bei den Mitbewerbern umgeschaut. Aber nichts konnte mich überzeugen...

Tach zusammen,

Du hast alles richtig gemacht. Dein SV ist aber dann nicht das aktuelle Modell sondern vor dem Facelift oder sehe ich das falsch ?

Ich habe am Montag meinen Tiguan in der Autostadt abgeholt, auch ein 2.0 TDI mit 7 G DSG DQ381.
Kein Vergleich zum Sportsvan mit 125 PS, die 25 Mehr-PS sind in jeder LAge spürbar totz des höheren Gewichts.
Mein zurückgegebener SV steht für 22 Tsd beim Händler zum Verkauf, ohne finales SW Update und mit der Interimskupplung aus Januar. Da er noch 2 Jahre Rest Garantie hat kann es der Nachfolge Käufer wohl entspannt angehen. Es steht ja nicht drann das der SV einen Krücke ist 😉

LG
vadder

Zitat:

@vadder.meier schrieb am 9. Mai 2018 um 15:10:29 Uhr:


Ich habe am Montag meinen Tiguan in der Autostadt abgeholt, auch ein 2.0 TDI mit 7 G DSG DQ381.

Wenn sich nicht kürzlich etwas geändert hat wird beim Tiguan weiterhin das DQ500 verbaut.

Zitat:

@DieselSeppel schrieb am 9. Mai 2018 um 15:17:35 Uhr:



Zitat:

@vadder.meier schrieb am 9. Mai 2018 um 15:10:29 Uhr:


Ich habe am Montag meinen Tiguan in der Autostadt abgeholt, auch ein 2.0 TDI mit 7 G DSG DQ381.

Wenn sich nicht kürzlich etwas geändert hat wird beim Tiguan weiterhin das DQ500 verbaut.

laut einem Foren-TN aus dem VW Haus nein was den kleinen TDI betrifft.

LG
vadder

Sehr interessant. Du könntest dich beim nächsten Werkstattbesuch erkundigen wann der DSG-Ölwechsel bei dir ansteht, dann wäre es mehr oder weniger bestätigt. Beim DQ500 muss das Öl als 60t km, beim DQ381 alle 100t km gewechselt werden.

VCDS oder ähnliches wirst du nicht zur Hand haben?

Tach zusammen,

das mit dem Getriebeölwechsel sehe ich ganz entspannt. Ich hatte gestern den Flyer von VW Financel Service im Briefkasten und den Wartungsangeboten. Hab dann heute das Wartungs-Plus Paket dazugebucht für 24,95 p.M. auf 4 Jahre. Ich will keinen Stress mehr haben mit selber Öl mitbringen und solch ein Gedöns. Bei dem Preis muss man sich das auch nicht mehr antun. TÜV ist auch noch dabei. Abgegeben > Leihwagen mit nehmen und wieder abholen.

LG
vadder

Nicht schlecht. Ist der Leihwagen mit drin? Wieviel Laufleistung pro Jahr? Das Wartungspaket ohne Plus kostete beim eco up mit 15000km von 2013-2016 mehr als das was du jetzt zahlst .... so langsam werden sie offenbar vernünftig.

Beim 2.0TDI im Tiguan mit 190 oder 240PS zerlegt es das DQ381

LGCastro

Zitat:

@Castro67 schrieb am 9. Mai 2018 um 16:57:43 Uhr:


Beim 2.0TDI im Tiguan mit 190 oder 240PS zerlegt es das DQ381

LGCastro

Er hat aber den 150 PS mit "nur" 340nm. Hat er doch oben geschrieben.

Zitat:

@Castro67 schrieb am 9. Mai 2018 um 16:57:43 Uhr:


Beim 2.0TDI im Tiguan mit 190 oder 240PS zerlegt es das DQ381

Wo genau ist denn der Flaschenhals beim DQ381 in Verbindung mit dem 190 PS TDI?

Max.Drehmoment? 400 zu 380?

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